Blinken beim Schließen der ZV

VW Golf 4 (1J)

Hallo,
also seit heute ist es an meinem Golf 4 so, wenn ich den Wagen per FB abschließe funktioniert es zwar. Einziges Problem ist, das kurz nach dem Abschließen die Blinker nicht mehr angehen. Wenn ich den Wagen aufschließe, blinkt es allerdings.
Hat jemand ein Rat?
Gruß André

35 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von schwede11


Also: Wegfahrsperre elektronisch, mit Diebstahlwarnanalge (für RdW)
Was heisst RdW?

 

RdW heißt Rest der Welt. Weil es gibt unterschiedlice Einstellungen für die Alarmanlagen. In Deutschland ist zum Beispiel nur die akustische Mitteilung erlaubt beim öffnen und schließen des Fzg.

In anderen Ländern ist aber auch das akustische erlaubt....

Das ist nur ein Beispiel, es gibt noch mehrere Änderungen die ich aber net alle weiß so aus dem Kopf...

Gruß Sascha

#Opelgeil

lese mal von anfang an, vielleicht hilft es Dir weiter. Warte mal 60 Sek. bevor Du versuchst die Anlage auszulösen.

genau das mit der ffb hab ich mir schon gedacht, hatte von anfang an gelesen, wollte es aber nochmal sicher wissen.

thx

Zitat:

Original geschrieben von Punto75HSD


In Deutschland ist zum Beispiel nur die akustische Mitteilung erlaubt beim öffnen und schließen des Fzg.

Du meinst die optische.

Ciao!

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Zitat:

Original geschrieben von Gnubbel


Du meinst die optische.

Ciao!

Ups, ja Du hast Recht. Asche auf mein Haupt. Hier die richtige Version....

Zitat:
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Original geschrieben von schwede11

Also: Wegfahrsperre elektronisch, mit Diebstahlwarnanalge (für RdW)
Was heisst RdW?

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RdW heißt Rest der Welt. Weil es gibt unterschiedlice Einstellungen für die Alarmanlagen. In Deutschland ist zum Beispiel nur die optische Mitteilung erlaubt beim öffnen und schließen des Fzg.
In anderen Ländern ist aber auch das akustische erlaubt....
Das ist nur ein Beispiel, es gibt noch mehrere Änderungen die ich aber net alle weiß so aus dem Kopf...

Gruß Sascha

Zitat:

Original geschrieben von Punto75HSD


RdW heißt Rest der Welt. Weil es gibt unterschiedlice Einstellungen für die Alarmanlagen. In Deutschland ist zum Beispiel nur die akustische Mitteilung erlaubt beim öffnen und schließen des Fzg.
In anderen Ländern ist aber auch das akustische erlaubt....
Das ist nur ein Beispiel, es gibt noch mehrere Änderungen die ich aber net alle weiß so aus dem Kopf...

okay Danke wieder etwas gelernt.

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