Bitte um Hilfe bei Kaufentscheidung ...
moin meine lieben bräuchte mal bitte eine kaufentscheidung bin nich so der experte
also ich hab einmal den:
http://ww3.autoscout24.de/classified/272656496?asrc=st|as&testvariant=list3tiers&tierlayer=st
oder den:
http://ww3.autoscout24.de/classified/268499385?asrc=st|as&testvariant=list3tiers&tierlayer=st
bei dem letzteren steht zwar sportpaket und sportfahrwerk mit drinnen aber das hat er doch eigentlich garnich oder?
aber das baujahr von 2013 reizt iwie
aber vom aussehen zwecks dem braunen leder und den felgen find ich den ersten schöner nur beim ersten frag ich mich eben warum hat der schon 2halter
^^hab echt schiss das ich so ein montagsfahrzeug kaufe
und oder kennt wer az motors alzey wo der erste her ist und vielleicht seine erfahrungen mit denen schon hatte
24 Antworten
Bei dem ersten Fahrzeug fehlt im Checkheft der Bremsflüssigkeitwechsel bei 04/2013 und 04/2015.
Der Kraftstofffilter wurde bei letzer Inspektion (60 000km) auch nicht mitgemacht.
Wenn du vor hast ihn zu holen würde ich dies bei dem Händler ansprechen.
ok ist das pflicht das das mit gemacht weden muss?
ich merke schon das is bestimmt kein netter händler hatte nur fix angerufen und gefragt ob das auto noch da ist und ich wusste garnich mehr genau wie lange ich gewährleistung habe hatte gefragt wie is das nochmal mit der gewährleistung die hab ich doch 2jahre
er: wer sagt das
ich:ich weis nich mehr genau aber das is doch gesetzlich vorgeschrieben
er: nene das ist nur 1jahr
grrrr ich jetzt gegoogelt es sind 2jahre und das ist gesetzlich vorgeschrieben
Der BGH entschied, dass beim Gebrauchtwagenverkauf der Händler gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet ist. Diese umfasst zwei Jahre.Die Herabsetzung dieser Frist - etwa auf ein Jahr - durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kaufvertrages ist demnach unzulässig
und dann jetzt noch das die inspektionen nich richtig gemacht wurden
da hab ich bei dem händler schon wieder en schlechtes bauchgefühl
oh man warum verkauft das auto kein bmw vertragshändler grrrrrr
Zitat:
@YuExpress schrieb am 17. Juni 2015 um 10:11:35 Uhr:
Das ist korrekt!Doch wie Du so schön sagst, holt man sich so ein Fahrzeug für "Seele und Herz".
Und das Coupe ist ja in dem Fall wie eine abgespeckte Version für "Seele und Herz". Wenn man das offene Fahren schon genießen konnte, dann will man nicht mehr darauf verzichten und ich denke da stimmt mir BMWTordi auch zu?! 😁
Seh ich zum Beispiel genau anders 😉
Letztes Cabrio war dabei ein M6 nen Tag lang - würde immer das Coupe vorziehen, meine Frau ebenfalls 🙂
Geschmäcker halt...
Gewährleistung bei Gebrauchtwagen sind 12 Monate mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten!
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also das ist ein neuer artikel von vor 2 monaten und daraus hätte ich jetzt gelesen das es 2 jahre sind
http://www.sueddeutsche.de/.../...nhaendler-haftet-fuer-rost-1.2458650
"Für professionelle Händler besteht beim Gebrauchtwagenverkauf prinzipiell eine unveräußerliche Gewährleistungspflicht. Die entsprechende Sachmängelhaftung gilt nach Gesetz zwei Jahre und darf im Vertrag vom Verkäufer auf nicht weniger als ein Jahr eingeschränkt werden. Händler formulieren diese Einschränkung in den Vertragsformularen standardmäßig. Ausgenommen von der Haftung sind Verschleißteile und generell Defekte an Bastlerautos, sofern sie diesen Status rechtlich auch erfüllen. Besonders interessant: In den ersten sechs Monaten hat der Händler die Nachweispflicht, dass ein Defekt bei Fahrzeugübergabe noch nicht vorlag bzw. noch nicht angelegt war. D"
Nochmal ganz klar zum mitschreiben... 😉
Die gesetzliche Gewährleistung eines Gewerbetreibenden gegenüber einem Privatkäufer beträgt grundsätzlich 2 Jahre, kann vertraglich bei Gebrauchtwaren aber auf bis zu 1 Jahr begrenzt werden. Interessant sind allerdings auch dabei nur die ersten 6 Monate auf Grund der Beweislastumkehr, da innerhalb dieser Frist grundsätzlich mal davon ausgegangen wird, dass der Mangel schon bei Kauf vorhanden war. Das aber ist nicht in Stein gemeißelt, wenn der Verkäufer das Gegenteil beweisen könnte (was allerdings fast nie möglich ist)...
Da gibt es auch kein eventuell, unter Umständen oder steht was im Netz hier und da - ist einfach so... 😉
Hier darf auch mal ganz deutlich gesagt werden, dass der Artikel in der Süddeutschen Zeitung schlicht und einfach Unsinn ist - zumindest in mehreren Punkten. Hier sollte man sich das zitierte Urteil mal genau zu Gemüte führen und wird feststellen, dass die Entscheidung des BGH auf ganz anderen Gründen beruhte. Der Händler hat der arglosen Käuferin die absolute Schrottkarre für einen absolut überhöhten Preis nebst arglistig verschwiegener Mängel angedreht und musste den Wagen daraufhin zurücknehmen. Hat aber so absolut gar nix mit der Gewährleistungszeit zu tun.
Edith: Okay Tordi, warst einfach schneller... 😁
Gilt aber für professionelle wie auch weniger professionelle Händler, gilt vereinfacht gesagt allgemein für alle Gewerbetreibenden.
Zitat:
@wagnaz schrieb am 17. Juni 2015 um 11:20:39 Uhr:
ok ist das pflicht das das mit gemacht weden muss?ich merke schon das is bestimmt kein netter händler hatte nur fix angerufen und gefragt ob das auto noch da ist und ich wusste garnich mehr genau wie lange ich gewährleistung habe hatte gefragt wie is das nochmal mit der gewährleistung die hab ich doch 2jahre
er: wer sagt das
ich:ich weis nich mehr genau aber das is doch gesetzlich vorgeschrieben
er: nene das ist nur 1jahrgrrrr ich jetzt gegoogelt es sind 2jahre und das ist gesetzlich vorgeschrieben
Der BGH entschied, dass beim Gebrauchtwagenverkauf der Händler gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet ist. Diese umfasst zwei Jahre.Die Herabsetzung dieser Frist - etwa auf ein Jahr - durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kaufvertrages ist demnach unzulässig
und dann jetzt noch das die inspektionen nich richtig gemacht wurden
da hab ich bei dem händler schon wieder en schlechtes bauchgefühl
oh man warum verkauft das auto kein bmw vertragshändler grrrrrr
Bremsflüssigkeitswechsel alle 2 Jahre, es ist vor allem sicherheitsrelevant!
Hab mal fix gegoogelt aber auf die schnelle nix gefunden kann mir bitte wer sagen was ich für ein motortyp in dem weißen cabrio habe?
N53 oder n54
uns sind die immer noch so anfällig mit den injektoren denke mal nich oder?