Bin sauer: Audi hat meine Farbe geändert
Hallo,
ich bin SEHR, SEHR sauer. Nach langem Hin und Her (2-3 Monate und mehreren Probefahrten mit unterschiedlichen Autos) hatte ich mich letztlich für einen A3 Sportback 2.0 TFSI in EBONYSCHWARZ entschieden. Unter anderem, weil ich den Farbton sehr schön fand und viel besser als die Schwarz-Varianten anderer Autos (das Phantomschwarz des TT gefiel mir zB gar nicht).
So. Im April hab ich dann die Bestellung auch so fertig gemacht. Auftragsbestätigung vom Autohaus kam und alles schien gut (außer natürlich, dass der Händler da schon den versprochenen Liefertermin nicht einhalten konnte - aber was soll's).
Jetzt habe ich erfahren, dass das Auto in Phantomschwarz produziert wird, da zwischen Bestellung und Produktion das Modelljahr gewechselt wird.
Hallo? Ich bestelle einen Wagen für einen Listenpreis von insgesamt über 38.000 Euro und dann ändert Audi - auch noch ohne mich zu fragen - die Farbe meiner Bestellung?
Mein Händler sagt, da kann man nichts machen. Tja und ich steh jetzt da. Ich will den nicht in Phantomschwarz, sondern in Ebony. So hab ich ihn schließlich bestellt. Für einen derartigen Preis hätte ich das eigentlich erwartet und bin einigermaßen enttäusch/schockiert.
Spiele gerade ernsthaft mit dem Gedanken, schon alleine aus Prinzip die Bestellung zu stornieren und doch einen BMW zu bestellen...
Hat jemand evtl. einen Tipp für mich, wie das mit Ebony doch hinhauen könnte? Ich meine: Man kann doch bei Audi (sofern man den Farbton kennt) auch jede andere Lackierung bekommen. Warum können die dann meinen bestellten Farbton nicht erfüllen?
50 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von weiberheld
. Ich glaub bei BMW würden die den roten Teppich ausrollen für einen Kunden, der noch vor Auslieferung vom Kaufvertrag bei der Konkurrenz zurücktritt um ihr Produkt zu kaufen!!!
Als ob bei BMW alles besser läuft....!!! LOL!!
Zitat:
Original geschrieben von sippel
Leute, das ist doch ganz einfach!?
WENN du eine schriftliche Auftragsbestätigung von deinem Freundlichen hast und da steht Ebony, dann bekommst du für das Geld Ebony.
Wenn dann Audi IN nicht in der Lage ist - was sie aber definitiv, wenn vielleicht auch mit Unkosten ihrerseits wären - dir den Wagen so vor die Tür zu stellen, ist dieses Dokument schlichtweg ungültig! Da gibt es gar keine 2 Meinungen!
Dein Freundlicher hätte das nachdem er die Auftragsestätigung aus IN bekommen hat, sofort merken müssen (normalerweise sollte das jedenfalls nochmal kontrolliert werden), dass da was nicht korrekt ist und auf dich zu gehen müssen und dir ein neues Angebot unterbreiten können/müssen.
Ich würde deinen Freundlichen vor die Wahl stellen.
Er soll dir die Farbe organisieren, was definitiv geht! Die Unkosten sind dann halt sein Lehrgeld.
Andernfalls hat er halt ein Auto weniger verkauft.Also ich versteh beim besten Willen nicht, dass sich das manche hier gefallen lassen würden!
genau so sieht es aus!!!
Hallo,
Zitat:
Aber wie Sippel schon sagt, es ist heftig was sich hier einige Leute gefallen lassen würden!
Solange sich die Leute sowas gefallen lassen, machen die Firmen weiter.
Ich bin gleicher Meinung, wenn ich 38 T€ für einen Wagen bezahle und der wird mir nicht so geliefert, wie ich den bestellt habe, dann bleibt der beim Händler stehen. Vertrag ist Vertrag und der ist für beide Seiten bindend.
hallo
leider ist vertrag nicht vertrag. lies mal die agb. wahrscheinlich steht da "technische änderungen, die der verbesserung dienen etc". sind zulässig". D-h- audi kann einseitig den vertrag "anpassen". ob das bei einer anderen farbe so ist, ist allerdings zweifelhaft,
wenn es wirklich ein problem ist, sollte der threadersteller zum anwalt seines vertrauens gehen und sich beraten lassen. die vorposter haben recht, audi hat alles richtig gemacht, das prob hat der händller.
daher alternativ versuchen, einen deal mit dem händler zu machen. andere farbe = kolhe für die farbe zurück, winterräder etc.
hier rumjammern bringt gar nix und 99% der leute haben eh nur halbwissen, was vertragsrecht und genauen sachverhalt angeht. ist ja auch ein privates forum und keine rechtsberatungshotline 😁 😁
gruß shdodan
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Ich denke, der Händler würde keine großen Probleme machen, wenn ich von der Bestellung zurücktreten würde. Hat er zumindest angedeutet. Einen Anwalt oder so bräuchte ich also nicht. Und ich habe auch ehrlich gesagt keine Lust darauf, den ganzen Spaß nochmal zu wiederholen.
Ich hab wirklich 2-3 Monate diverse Autos verglichen, Probe gefahren, mich bzgl. kleinster Einzelheiten informiert, bin zB wegen unterschiedlicher Dekoreinlagen zu verschiedenen Händlern gefahren usw. Und das halt nicht nur beim Sportback, sondern auch bei anderen Autos. Vielleicht hab ich da auch übertrieben. Ich war im April dann froh als ich meine Wunsch-Konfiguration endlich hatte und hab den Wagen bestellt.
OK, von der ganzen Rennerei weiss Audi Ingolstadt wohl herzlich wenig... Naja, ich hab eigentlich keine Lust, wegen dem Farbton jetzt das Auto abzubestellen und alles inkl. Wartezeit und Verhandlungen um die Inzahlungnahme meines jetzigen Wagens nochmal von vorne durchzuspielen. Also werd ich wohl bei Phantom bleiben. Wie gesagt: Ist ja kein Weltuntergang.
Aber ich muss offen gestehen, dass es mich überrascht hat, dass Audi nicht wenigstens für eine Übergangsphase in solchen Fällen noch Ebony weiter anbietet nach dem Motto: "Du hast zwar Ebony bestellt, kannst aber auf Wunsch auch das neue Phantom haben, wenn Du willst." Kostet sie doch nix.
@Tim99
Nimm ihn ab und freu Dich über deine gute Wahl... (ist es denn der DSG oder quattro?)...
ABER:
Versuch auf jeden fall noch was rauszuschlagen, angefangen bei zusätzlicher Ausstattung über Inspektion & Co. Zusätzlich würde ich den Metallic-Aufpreis streichen und nur uni bezahlen.
Aus meiner Sicht ist es zwar eine "Kleinigkeit" aber mal wieder ein typisches Beispiel für die Servicewüste D.
Bei einem VW Fox für 8.000 EUR ist das ja evtl. hinnehmbar - aber bei einem Wagen für mehr als 35.000 EUR mit Sicherheit nicht.
Also jetzt muss ich auch mal was dazu sagen.
1. Es ist eine Frechheit das der Kunde beim Eingang der Auftragsbestätigung im AH über einen Farbwechsel nicht informiert wird. Fehler beim AH.
2. Das aktuelle Urteil "Autohändler müssen für falsche Lackfarbe zahlen "
(Landgerricht Aachen, Az.: 12 O 493/04). gibt dem Kunden recht weil er ein BLAUES statt ein SCHWARZES Auto bekommen hat. Ich bin fest der Überzeugung das ein Richter, falls es dazu kommen sollte, nicht zwischen EBony und Phantom unterscheiden wird und es als SCHWARZ sieht.
3. Die Audi AG hat sich definitiv dagegen abgesichert, zu mindestens bei Modelwechseln.
4. 3 Wochen Urlaub für einen Verkäufer ohne Vertretung ??? Sehr schlechte Ausrede, da der Verkäufer defintiv nicht die Auftragsbestätigungen verschickt oder kontrolliert, wird von der Disposition erledigt. Oder besser gesagt SOLLTE.
Nach allem Für und Wieder würde ich den Phantom nehmen und dem Verkäufer, den bei AH liegt der Fehler, noch etwas süßes rauskitzlen wie z.B. Inspektionen, Winterräder etc.
Ich denke dann hättest du eine gute Wiedergutmachung wenn du dann noch das Neue MJ zum alten Preis bekommen hast.
Gruß DJ
ich würd da einfach nochmal das Autohaus anfunken, und denen sagen bestellt ist bestellt!
hätte man mir damals statt meinem AVUS silber das Lichtsilber geliefert, hätte ich das Auto schlichtweg stehengelassen
Zitat:
Original geschrieben von DJ-FFM
Also jetzt muss ich auch mal was dazu sagen.
2. Das aktuelle Urteil "Autohändler müssen für falsche Lackfarbe zahlen "
(Landgerricht Aachen, Az.: 12 O 493/04). gibt dem Kunden recht weil er ein BLAUES statt ein SCHWARZES Auto bekommen hat.
Ich weiß, das habe ich gelesen.
Zitat:
Ich bin fest der Überzeugung das ein Richter, falls es dazu kommen sollte, nicht zwischen EBony und Phantom unterscheiden wird und es als SCHWARZ sieht.
Und der Überzeugung bin ich nicht. Auch wenn es ein anderer Schwarzton ist, so bleibt es eine Farbe, die nicht bestellt & nicht gewünscht war.
Zitat:
Original geschrieben von JMcClane
Ich weiß, das habe ich gelesen.
Und der Überzeugung bin ich nicht. Auch wenn es ein anderer Schwarzton ist, so bleibt es eine Farbe, die nicht bestellt & nicht gewünscht war.
es ist keine andere farbe. eigentlich kann man sagen nur der name wurde geändert, der unterschied ist so minimal, das man das eigentlich gar nicht sieht. von blau statt schwarz oder rot statt gelb kann da keine rede sein. die farbe ist quasi eine weiterentwicklung des vorigen modelljahr-farbtons.
@marrot:
Gut, das kann ich nicht beurteilen, da ich Phantomschwarz noch nicht "live" gesehen habe.
Sollte es eine Weiterentwicklung oder minimale Änderung zwischen den Farbtönen sein, so erübrigt sich natürlich die Sache mit dem Gerichtsurteil.
Es ging ja auch nur darum, Tim die Möglichkeit aufzuzeigen.
Finde z.B. den Unterschied zwischen Kirsch- und Brillantschwarz und Ebony nicht minimal & dachte, hier wäre es ähnlich.
Phantom habe ich ja selbst noch nie sauber in Natur gesehen. Nur schmutzig und da ist eine Beurteilung ob das jetzt mehr oder weniger gleich aussieht natürlich schwer.
Ich war ja der Meinung Phantom wäre die Farbe, die ich Anfang des Jahres bei einem TT Coupe in einem Autohaus gesehen hatte und die mir deutlich weniger gefiel als das Ebony vom daneben stehenden A3.
Jetzt sagte ja jemand, das wär gar nicht Phantom gewesen beim TT. Kann mir jemand bestätigen was beim TT Ende 2004 / Anfang 2005 benutzt wurde? Es war auf jeden Fall eine Effekt-Lackierung und es war nicht Ebony was da stand.
Zitat:
Original geschrieben von Frank-HH
Als ob bei BMW alles besser läuft....!!! LOL!!
Das bei BMW alles besser läuft sagt ja keiner, aber bei Audi hält man die Kunden ja für xyz (kann ja jeder einsetzen was er will).
Dieser Thread zeigt doch wieder wie da alles drunter und drüber geht:
Tim99 hat Anfang April bestellt und soll ein Modelljahr 2006 mit allen seinen Vor- und Nachteilen bekommen. Ich habe am 25.04. bestellt und der Händler behauptet er habe meine Bestellung zwei Wochen später nochmals neu erfassen müssen, da ich ansonsten noch das alte Modelljahr 2005 bekommen hätte. Daraus folgend wurde aus meinem Liefertermin Mitte Juni einer in Mitte Juli - für die Verzögerung will sich natürlich keiner Verantwortlich zeigen!
Wo ist da die Logik???
Die gibt es nicht, da es fast unmöglich ist, denn alle Bestellungen seit der Pressemeldung zum Facelift dürften nur noch als neues Modelljahr ausgeliefert werden, da alle Besteller nach diesem Zeitpunkt sofort vom Kaufvertrag zurücktreten können, da ihr Wagen nicht dem vom Hersteller Audi beworbenen Stand der Technik entspricht! Ich verweise hier auf das Urteil vom Oberlandgericht Köln zum Wegfall der Neuwageneigenschaft eines Pkws bei Modelländerungen.
Du brauchst Dir keine gedanken zu machen, schalte einen Rechtsanwalt ein und mit einem bösen Brief wird Audi Dich vom Kaufvertrag zurücktreten lassen, Dir die Wahl einer anderen Farbe geben oder Du darfst eine neue Bestellung aufgeben.
Rechtlich sieht es so aus, dass die Farbe ein wesentlicher Bestandteil des Produktes ist. Da Du die Bestellung in einer Farbe angegeben hast (als Audi sie jetzt leifern möchte) besteht nur ein Kaufvertrag über die bestellte Konfiguration. Durch den Modelljahreswechsel ist es zwar Audi nicht mehr möglich die bestellte Farbe zu liefern und somit hast Du ein Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten, Audi hätte Dich aber in jedem Fall auf die nicht mehr lieferbare Farbe, ebenso wie den Modelljahreswechsel mit möglichen Änderungen an Serienausstattung bzw. Sonderausstattung informieren MÜSSEN.
Ich denke, wenn Du das dem Autohändler erklärst und so gegenüber Audi auftrittst, wirst Du wahrscheinlich gar keinen Anwalt benötigen.
Jetzt kann es allerdings sein, dass Audi die Kommunikation des Modeljahres und auch die nicht mehr lieferbare Farbe an die Händler übergiubt und somit Audi die Verantwortung an die Händler abgegeben hat. Wenn Dein Händler das natürlich verpennt hat, wird er Dich jetzt verarschen wollen, indem er Dir eine Lüge nach der anderen auftischt, deshalb solltest Du Deine rechtlichen Rechte und Pflichten genau kennen.
meiner Ansicht nach, ist dass auch ein Problem des Händlers. Es hat nun ein Problem, er hat von Audi eine Auftragsbestätigung in Phantom, Du aber von Deinem Händler in Ebony. Der Vertrag ist zwischen Dir und Deinem Händler zu stande gekommen und nicht zwischen Dir und Audi. Das Du jetzt eventuell nicht Deine Wunschfarbe erhalten wirst, ist auf ein versäumnis Deines Händler zurückzuführen.
Er versucht jetzt wahrscheinlich alles abzuwehren, sodass für ihn keine Nachteile entstehen. Ich würde mich an Deiner stelle vbon ein paar extrem dummen Verkäufern aber nicht unter Druck setzten lassen. Du hast die Macht und darfst wählen.
Wie es hier auch schon zuvor einige erläutert habee, würde ich an Deiner stelle mir die Farbe erstmal genau anschauen und wenn Du Dich mit ihr nicht anfreunden kannst, dann setze Deinen Händler mit einem nicht zustande gekommenen Vertrag unter Druck, denn Audi würde etwas liefern, was Du nicht bestellt hast und das auch noch ohne Dich vorab zu fragen. Wenn Du aber der Meinung bist, die Farbe ist auch ok und unterscheidet sich tatsächlich kaum von der bestellten Farbe, so würde ich mit dem Händler in Nachverhandlungen einsteigen, z.B. über kostenlose Hauptuntersuchungen, geschenkte Extras oder einfach einen weiteren Rabatt, den Dein Händler dann übernehmen muss. Wenn er darauf nicht eingehen möchte kannst Du ihm jederzeit mit dem Vertragsrücktritt drohen.
versuch es doch einfach, rechtlich bist Du auf der deutlich besseren Seite, jedoch wird dein Händler es anders aussehen lassen.