Bin bei Rot gefahren und habe einen Unfall verursacht
Hallo alle zusammen,
es ist folgendes bei mir passiert. Ich stand an der Kreuzung mit zwei Spuren (1x gerade und 1x für Linksabbieger). Dann ging der Ampel grün für die gerade fahrende und bin auch losgefahren und einen Unfall verursacht..
So was habe ich bei einem Rechtstipp-Forum gefunden:
Die grobe Fahrlässigkeit entfällt aber dann, wenn Sie zum Beispiel ortsunkundig waren (OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.2.1989, r+s 1990, S. 364). Oder: Der Fahrer war durch eine Nachbarampel irritiert und ist nach vorherigem Anhalten aufgrund des Mitzieheffektes losgefahren (BGH, Urteil vom 29.1.2003, VZR 173/01, MDR 2003, R 11).
Heißt jetzt eigentlich es sei keine grobe Fahrlässigkeit gewesen und soll meine Versicherung alle meine Kosten tragen und bei mir steigt nur der Jahresbetrag oder bleibe ich auf meine Kosten sitzen?
Vielen Dank für die Hilfe!!!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@CV626 schrieb am 20. Juni 2016 um 14:10:55 Uhr:
Und das stimmt auch.
Nein, das stimmt eben nicht!
Dass du das glaubst, liegt schlicht und ergreifend daran (und das ist auch überhaupt nicht böse gemeint!), dass du nicht weißt, wie man einen Gesetzestext zu lesen und zu interpretieren hat.
Sorry, es ist ganz einfach so, wie Ostelch und ich es erklärt haben: der § 103 VVG regelt abschließend, in welchen Fällen die (KFZ-)Haftpflichtversicherung leistungsfrei ist, soweit es um die Herbeiführung des Versicherungsfalles (also die Unfallursache) geht. Nämlich ausschließlich bei Vorsatz.
Der Verstoß gegen vertragliche Obliegenheiten ist eine ganz andere Geschichte und wird ebenfalls im VVG in den §§ 19-32 geregelt. Das hat aber überhaupt nichts mit der Unfallursache zu tun, sondern mit dem Verhalten vor oder nach dem Unfall. Hier geht es um vertragliche Verpflichtungen, die du gegenüber der Versicherung eingegangen bist, so z.B. nicht ohne Fahrerlaubnis zu fahren, dich nicht vom Unfallort zu entfernen, nicht unter Alkoholeinfluss zu fahren, der Versicherung gegenüber vollständige Angaben zu machen etc.
Wenn du jetzt die beiden Dinge kombinierst, kommst du vielleicht selbst drauf: Ein Unfall passiert nicht, weil ich ohne Führerschein fahre (das bekommen viele jahrelang prima hin!), ein Unfall passiert auch nicht, weil ich Alkohol im Blut habe. Der Unfall passiert, weil ich die Vorfahrt missachte, mit zu hoher Geschwindigkeit unterwegs bin, zu spät bremse etc. pp. Das kann auch alles grob fahrlässig sein. Die Versicherung nimmt dich aber nicht in Regress, weil du die Vorfahrt missachtet hast (mit oder ohne FS, mit oder ohne Alkohol) - das geht mangels Vorsatz nicht - sondern sie beruft sich auf die Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten.
Umgekehrt bedeutet das nämlich auch, dass dich die Versicherung in Regress nehmen kann, wenn die Unfallursache nur einfache Fahrlässigkeit ist, aber der Verstoß gegen die Obliegenheiten vorliegt. Einfachstes Beispiel: Auffahrunfall aus Unachtsamkeit. Das ist einfache Fahrlässigkeit, auch wenn man keinen Führerschein hat. Aber das Fahren ohne FS ist eine Obliegenheitsverletzung und führt zum Regress.
Die Trennung ist deshalb wichtig, weil die Regressmöglichkeit nicht einfach Fälle von grober Fahrlässigkeit betrifft, sondern nur exakt die in den Versicherungsbedingungen genannten Obliegenheitsverletzungen.
Wichtig auch, dass der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit in der Kaskoversicherung überhaupt nicht vor Regressen aufgrund von Obliegenheitsverletzungen schützt!
Wenn man alles in einen Topf wirft, kommt man zwangsläufig zu falschen Schlüssen und erzeugt entweder unnötige Panik (wie in diesem Fall: rote Ampel überfahren ist in der Haftpflicht ohne wenn und aber abgedeckt) oder aber trügerische Sicherheit (meine Versicherung verzichtet auf die Einrede, also kann mir überhaupt nicht passieren. Pustekuchen!).
57 Antworten
...oder auf das Geschick/Können des Anwalts ;-)
Pauschal kannst das aber nicht sagen, da bist zuerst mal der Dumme.
Nachtrag (zu unten) :
Das mußt allen Beteiligten aber erstmal überzeugend klarmachen !
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 17. Juni 2016 um 12:50:36 Uhr:
...oder auf das Geschick/Können des Anwalts ;-)
Pauschal kannst das aber nicht sagen, da bist zuerst mal der Dumme.
na ja ... aber laut den obengennanten Beispiel ist es keine grobe Fahrlässigkeit, deswegen soll eigentlich die Versicherung kosten tragen
TE,
warte doch erstmal ab, was die Versicherung dazu sagt. Weigert sie sich zu zahlen wg grober Fahrlässigkeit?
Erst wenn sie das tut, lohnt es sich, über den Rechtsweg nachzudenken. In diesem Fall würde ich dann zum Anwalt gehen und mal sehen, was der so meint.
Wie dein Fall dann ausgeht, dh ob das Gericht die grobe Fahrlässigkeit bestätigt oder nicht, können wir hier per Ferndiagnose natürlich nicht sagen - dafür kennen wir weder die Begleitumstände des Unfalls, noch das Gericht gut genug...
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ich denke mal, die KFZ-Haftpflicht zahlt den gegnerischen Schaden ohne Meckerei. Dazu ist sie da.
Ich hatte mal einen ähnlichen Unfall, aber ohne Ampel ... links abgebogen, in Ungedanken, rumms. Unfallgegner mit Totalschaden, mein Vectra B ziemlich ramponiert... War kein Problem. SChaden des Gegners wurde komplett gezahlt.
Und hast du Vollkasko, sollte die deinen Schaden zahlen, sofern du das geltend machen willst.
Grobe Fahrlässigkeit seh ich hier nicht.
@cocker,
es geht hier wohl um die Kaskoversicherung. Haftpflicht dürfte auch bei grober Fahrlässigkeit kein Problem sein. Da müsste schon Alkoholeinfluss oder Vorsatz vorliegen, damit die jemanden in Regress nimmt.
Und dass du da keine grobe Fahrlässigkeit siehst, hilft leider erstmal nicht - wichtig ist, ob die Versicherung und ggf das Gericht das auch so sieht. Und das können wir hier nun mal nicht wissen.
? Ach so, die Versicherung weigert sich noch gar nicht ? Oder doch ?
Bezahlen wird sie's schon erstmal, aber evtl. dann zurückholen wollen (Regress). Aber wie gesagt, weigert sie sich schon oder hast nur schon mal die Hosen voll ?
Ehrlich gesagt sehe ich hier keine grobe Fahrlässigkeit, ich würde das Momentsversagen nennen. Nach meinem Rechtsempfinden dürfte es da keine Probleme mit der Versicherung geben. Sie wird alle Schäden begleichen, natürlich mit den vertraglich festgelegten Folgen.
So einfach ist das wohl nicht, da bei Rot zu fahren _in der Regel_ erstmal grob fahrlässig ist.
Aber warten wir mal ab, was der TE berichtet. Ich hoffe ja für ihn, dass sich die Versicherung oder ggf. das Gericht deinem Rechtsempfinden anschließt.
Zitat:
@cocker schrieb am 17. Juni 2016 um 16:18:18 Uhr:
ich denke mal, die KFZ-Haftpflicht zahlt den gegnerischen Schaden ohne Meckerei. Dazu ist sie da.
Ich hatte mal einen ähnlichen Unfall, aber ohne Ampel ... links abgebogen, in Ungedanken, rumms. Unfallgegner mit Totalschaden, mein Vectra B ziemlich ramponiert... War kein Problem. SChaden des Gegners wurde komplett gezahlt.
Und hast du Vollkasko, sollte die deinen Schaden zahlen, sofern du das geltend machen willst.Grobe Fahrlässigkeit seh ich hier nicht.
Ich hab es erst gestern bei der Versicherung gemeldet und warte auf den Brief...
Will bloß wissen wie das Schreiben richtig auszufüllen ohne mir noch was schlimmeres einzurichteen
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 17. Juni 2016 um 16:27:34 Uhr:
? Ach so, die Versicherung weigert sich noch gar nicht ? Oder doch ?Bezahlen wird sie's schon erstmal, aber evtl. dann zurückholen wollen (Regress). Aber wie gesagt, weigert sie sich schon oder hast nur schon mal die Hosen voll ?
Ob die Versicherung sich überhaupt schon geäußert hat, ob sie den Schaden übernimmt, geht aus den Worten des TE nicht klar hervor.
Regress kannste aber vergessen, es geht hier, wenn ich richtig verstanden habe, nicht um die Haftpflicht, sondern um seinen eigenen Schaden, den die Kasko bezahlen soll.
Edit: TE war schneller.
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 17. Juni 2016 um 16:27:34 Uhr:
? Ach so, die Versicherung weigert sich noch gar nicht ? Oder doch ?Bezahlen wird sie's schon erstmal, aber evtl. dann zurückholen wollen (Regress). Aber wie gesagt, weigert sie sich schon oder hast nur schon mal die Hosen voll ?
es ist noch nicht soweit bei mir, aber schon voll in die Hose habe ich gemacht
Zitat:
@CV626 schrieb am 17. Juni 2016 um 17:07:48 Uhr:
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 17. Juni 2016 um 16:27:34 Uhr:
? Ach so, die Versicherung weigert sich noch gar nicht ? Oder doch ?Bezahlen wird sie's schon erstmal, aber evtl. dann zurückholen wollen (Regress). Aber wie gesagt, weigert sie sich schon oder hast nur schon mal die Hosen voll ?
Ob die Versicherung sich überhaupt schon geäußert hat, ob sie den Schaden übernimmt, geht aus den Worten des TE nicht klar hervor.
Regress kannste aber vergessen, es geht hier, wenn ich richtig verstanden habe, nicht um die Haftpflicht, sondern um seinen eigenen Schaden, den die Kasko bezahlen soll.
Edit: TE war schneller.
Ich habe ein Teilkasko nur, also meine Kosten werden mir keine übernehmen... Ich mach mr nur sorgen, dass die Versicherung sagt, dass ich auch gegnerische Kosten übernehmen soll 🙁
Zitat:
@TilSchmidt schrieb am 17. Juni 2016 um 17:06:06 Uhr:
Zitat:
@cocker schrieb am 17. Juni 2016 um 16:18:18 Uhr:
ich denke mal, die KFZ-Haftpflicht zahlt den gegnerischen Schaden ohne Meckerei. Dazu ist sie da.
Ich hatte mal einen ähnlichen Unfall, aber ohne Ampel ... links abgebogen, in Ungedanken, rumms. Unfallgegner mit Totalschaden, mein Vectra B ziemlich ramponiert... War kein Problem. SChaden des Gegners wurde komplett gezahlt.
Und hast du Vollkasko, sollte die deinen Schaden zahlen, sofern du das geltend machen willst.Grobe Fahrlässigkeit seh ich hier nicht.
Ich hab es erst gestern bei der Versicherung gemeldet und warte auf den Brief...
Will bloß wissen wie das Schreiben richtig auszufüllen ohne mir noch was schlimmeres einzurichteen
Einfach wahrheitsgemäß und so genau wie möglich ausfüllen. Ortsunkenntnis erwähnen kann sicher nicht schaden. Nur eine eventuelle Blendung würde ich nicht unbedingt erwähnen, denn losfahren obwohl man geblendet wurde ist definitiv grob fahrlässig.
Um welchen Schaden handelt es sich ungefähr? Du musst ja wissen, wie teuer der Schaden maximal werden kann.