BigBlackX ist krank...... :-(

BMW X5 E70

N'Abend Kollegen!

Der Dicke steht schon seit 2 Tagen in der Werkstatt, Ölverlust am HA-Getriebe (verdrückter Simmerring am Antriebswelleneingang, schon ausgetauscht) und einer dubioserweise seit Auslieferung falsch anzeigenden Ölstandskontrolle...das Ding sagt die ganze Zeit "Motorölstand zu hoch" obwohl die Werkstatt es geprüft hat und sagt, da ist nicht zuviel drin.

Jetzt haben sie gestern auf Anweisung von BMW den Sensor in der Ölwanne getauscht und die software neu aufgespielt, hat aber leider nix gebracht....na toll.

Und seit gestern Mittag hat BMW noch nicht Stellung genommen ggü. der Werkstatt.....deswegen bekomm ich den Dicken heute wieder nicht zurück. Langsam werd ich sauer.

Ich hab mir keinen BigX gekauft, um mit einem 118i (wenn auch umsonst) in der Gegend rum zu gurken....

LG Nik

P.S. Der KD-Meister meinte zu mir, das wäre nicht der erste Fall eines falsch (zuviel) anzeigenden Ölsensors.....habt ihr da schonmal was von mitbekommen?

Beste Antwort im Thema

Ich glaube, Du hast einfach viel zu viel Zeit, Cybo.........

97 weitere Antworten
97 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Nik999


Er war nicht direkt dreckig, nur eingesifft von der Heimfahrt. Ich fahr diese Woche noch Firmenwagen und wollte ihn nicht mitsamt dem Tausalzdreck in die Garage stellen....Gott sei Dank, sonst hätt ich die Schäden am Ende erst in ein paar Tagen gesehen.

Meine Freundin war als Zeugin dabei, der Werrkstattmeister hat zugegeben, das die Beschädigungen bei ihnen passiert sind, er wußte nur nichts davon. Und ich lease nicht, ich bin Barkäufer.

Kulanz interessiert mich in dem Fall überhaupt nicht, Cybo. Fakt ist, das die meinen Wagen im absoluten Neuzustand mit gerade mal 160km auf der Uhr massiv beschädigt haben und bei einer Reparatur genau DAS rauskommt, was ich nicht bereit bin, zu akzeptieren...ein REPARIERTER Neuwagen zum Preis eines einwandfreien Autos. Und weiß der Teufel, was die bei der Reparatur dann wieder vermurksen..neeeneee.

Wenn da morgen nicht eine glasklare und akzeptable Ansage kommt, bin ich sofort beim Anwalt. Und dann wollen wir doch mal sehen.......

Ich kann alle deine Emotionen nachvollziehen.

Bevor du dich in diesen in etwas verrennst sage ich dir aber jetzt einmal ganz trocken: Du hast juristisch keine Chance den Wagen zurückzugeben / zu wandeln / zu tauschen - wie immer du das nennen willst.

Dein Wagen ist defekt (habe jetzt nicht ganz herausgelesen ob der ursprüngliche Defekt noch besteht) - und sie haben ihn weiter kaputt gemacht.
Du hast einen Anspruch auf Wiedergutmachung / Schadenersatz.
Du musst ihnen also zugestehen den Schaden zu beheben. Und wenn eine originale BMW Fachwerkstatt dies macht dann gilt dies als ausreichend.

So unschön das auch ist eine "zusammengefrickelte" Kiste zu fahren. Eine fachmännisch reparierte Kiste muss hingenommen werden.

Ich selbst fahre einen zusammengeschusterten X5. Und bei mir wurde bei weniger als 1.000 km ein Schaden von 7.000 EUR verursacht - siehe hierzu:
http://www.motor-talk.de/forum/bigx-im-arsch-t2269864.html

Ich selbst habe Jura im Nebenfach studiert und habe alle Möglichkeiten mit meinem Anwalt ausgelotet. Die Rechtsprechung ist hier ziemlich eindeutig.

Hallo Nik,

das gibts doch garnicht!!!!
Was für ein Ärger, jetzt glaub ich auch schon, daß Du sowas anziehst 😉

Wegen den gefahrenen KM, fahr zu einer NL und lasse Dir den Speicher aus
dem Dicken ausdrucken. In dem Speicher wird alles genau gespeichert, Fahrdauer,
KM usw. so hast Du etwas in der Hand und beweisen kannst Du ja eh, wann er in
der Werkstatt war.

Dein Auto hatte mit Sicherheit ein Monteur am Wochenende, der mal richtig damit
`rumgeheizt` ist.

LG
Astrid

Zitat:

Original geschrieben von TopasRostock


Das ist ja saumäßig ärgerlich Nik.
Mit dem Tachostand müsstest Du dich allerdings auf eine Zahl festlegen.
Aber das ist der Aufregung geschuldet

ein mitfühlender Mitstreiter

160km hatte er bei Abgabe, jetzt hat er 360km........hab ich war anderes gesagt? Sorry......

Ach ja, die Reparatur, wegen der er eigentlich dort war, ist ausgeführt.

War eine dubiose Geschichte......vom Werk war zuerst der falsche Ölstandsensor eingebaut, eine zu kurze Ausführung (wurde mir heute noch auf einem Foto gezeigt)...es war der Fühler vom 30d, den ich drin hatte, deswegen dachte die Elektronik, ich hätte viel zu viel Öl drin.

BMW ging zuerst von einem defekten Sensor aus, schickte also einen neuen (diesmal den richtigen) und gab an, die software neu aufzuspielen und gut. Dies wurde gemacht und die Anzeige stimmte wieder nicht.
Da aber bis dahin nicht aufgefallen war, das der neue Sensor ein ganz Anderer ist, kam auch niemand auf die Idee, das der neue Sensor erstmal angelernt werden muß.....dies geschieht durch eine Anlernfahrt von ca. 30km mit angeschlossenem laptop.

Nach tagelangem rätseln sind sie dann zufällig auf das Problem gestoßen......jo, und damit wars dann wohl erledigt.

Ergo wäre es mit 1 Tag Werkstattaufenthalt und 30km Anlernfahrt eigentlich getan gewesen. Statt mit 6 Tagen, 200km und einem heftig beschädigten Fahrzeug.

LG Nik

Sodele, eine erste Reaktion von BMW ist jetzt da:

Der KD-Obermeister des Autohauses hat mich angerufen, Bedauern und Entschuldigungen, Verständnis für meine angesäuerte Stimmung blablabla.........

Er will den verkratzten Einstiegsbereich nachlackieren lassen, ebenso die Schweller und die hinteren Radläufe, die Delle in der Tür wird gedrückt (der Lack ist da unbeschädigt), der Schweller und der hintere Radlauf werden zusätzlich foliert, um dem Effekt dauerhaft vorzubeugen. Reparaturdauer um die 2 Tage (haha), Reparaturtermin gleich oder auch im Frühling (den wir hier schon fast haben).......dazu soll es eine Gutschrift auf mein Kundenkonto geben, über die Höhe schweigt er sich noch aus.

Ich bin jetzt schwer am überlegen, ob ich auf dieses Angebot überhaupt eingehen soll, da der Wagen ja quasi nachlackiert und repariert daherkommt......oder ob ich gleich Gutachter und RA einschalte.

Falls ich es jedoch machen lasse, werd ich das wohl gleich tun, sonst ärger ich mich die nächsten Wochen jedesmal, wenn ich da hinschauen muß...

LG Nik

Zitat:

Original geschrieben von Nik999


Sodele, eine erste Reaktion von BMW ist jetzt da:

Der KD-Obermeister des Autohauses hat mich angerufen, Bedauern und Entschuldigungen, Verständnis für meine angesäuerte Stimmung blablabla.........

Er will den verkratzten Einstiegsbereich nachlackieren lassen, ebenso die Schweller und die hinteren Radläufe, die Delle in der Tür wird gedrückt (der Lack ist da unbeschädigt), der Schweller und der hintere Radlauf werden zusätzlich foliert, um dem Effekt dauerhaft vorzubeugen. Reparaturdauer um die 2 Tage (haha), Reparaturtermin gleich oder auch im Frühling (den wir hier schon fast haben).......dazu soll es eine Gutschrift auf mein Kundenkonto geben, über die Höhe schweigt er sich noch aus.

Ich bin jetzt schwer am überlegen, ob ich auf dieses Angebot überhaupt eingehen soll, da der Wagen ja quasi nachlackiert und repariert daherkommt......oder ob ich gleich Gutachter und RA einschalte.

Falls ich es jedoch machen lasse, werd ich das wohl gleich tun, sonst ärger ich mich die nächsten Wochen jedesmal, wenn ich da hinschauen muß...

LG Nik

Wie geschrieben: Du hast keinen juristischen Anspruch auf deine Forderung.

Eine einfache, fachgerechte Nachlackierung musst du dulden - selbst wenn der Wagen 1 km alt wäre.

Du hast jedoch noch Anspruch auf Schadensersatz. Den einzigen Schaden den du vermutlich real haben wirst wird ggf. eine Wertminderung sein. Ich denke jedoch, dass hier keine Wertminderung vorliegt, da du den Schaden (glaube ich - informiere dich bitte!) beim Wiederverkauf glaube ich nicht angeben musst!

Solltest du weiterhin "klagen" wollen so empfehle ich dir dringendst eine anwaltliche Erstberatung - der Fall ist hier so eindeutig, dass dir jeder Anwalt 0% Chancen einräumen wird.

Und wie gesagt: Solch ein Streit dauert gerne mehrere Jahre - BMW kann dies beliebig herauszögern.
Und das heißt, dass du ggf. 2 oder 3 Jahre mit dem Schaden herumfahren musst um dann zu erfahren, dass du scheiterst.

Zitat:

Original geschrieben von Cyborki


Du hast keinen juristischen Anspruch auf deine Forderung.
Eine einfache, fachgerechte Nachlackierung musst du dulden - selbst wenn der Wagen 1 km alt wäre.

Sorry, Cybo, das ist Blödsinn.....ich frag mich manchmal, woher du deine "juristischen Ergüsse" hast. Was soll denn Deiner Meinung nach eine "einfache Nachlackierung" sein? Bei austauschbaren Teilen würde das vielleicht zutreffen, nicht so bei Teilen, die zusätzlich vor dem lackieren gefüllert/gespachtelt/gedenglet werden müssen. Jeder Idiot mit einem Lackdickenmeßgerät kann die Reparatur sofort feststellen. Somit ist der Ursprungszustand nicht wiederherstellbar.

Zitat:

Original geschrieben von Cyborki


Du hast jedoch noch Anspruch auf Schadensersatz. Den einzigen Schaden den du vermutlich real haben wirst wird ggf. eine Wertminderung sein. Ich denke jedoch, dass hier keine Wertminderung vorliegt, da du den Schaden (glaube ich - informiere dich bitte!) beim Wiederverkauf glaube ich nicht angeben musst!

Ich werde mir im Reparaturfall eine schriftliche Bestätigung der Werkstatt ausstellen lassen, in der der Reparaturumfang inkl. Ursache der Schäden exakt aufgeführt ist. Falls die Werkstatt bereit ist, einen Hinweis hineinzuschreiben, der besagt, das dieser Vorschaden nicht als Solcher angegeben werden muß, sehe ich keinen Anlass für eine Wertminderung. Im Zweifelsfall bin ich dann aus dem Schneider.

Zitat:

Original geschrieben von Cyborki


Solltest du weiterhin "klagen" wollen so empfehle ich dir dringendst eine anwaltliche Erstberatung - der Fall ist hier so eindeutig, dass dir jeder Anwalt 0% Chancen einräumen wird.

Ich habe kein Interesse dran, ein Gericht zu bemühen. Ich werde das nur dann tun, wenn ich den Eindruck gewinne, man will mich billig abspeisen. Oder aber, wenn die Ausführung der Reparatur nicht uneingeschränkt zufriedenstellend ausfällt. Und, sorry, eindeutig ist hier rein garnix...ich hab von Jura auch ein bisserl Ahnung.

Zitat:

Original geschrieben von Cyborki


Und wie gesagt: Solch ein Streit dauert gerne mehrere Jahre - BMW kann dies beliebig herauszögern.
Und das heißt, dass du ggf. 2 oder 3 Jahre mit dem Schaden herumfahren musst um dann zu erfahren, dass du scheiterst.

Rumfahren werd ich so definitiv nicht, Cybo...eher schmeiß ich die Karre weg und kauf mir ne Neue.

Zitat:

Original geschrieben von Nik999



Zitat:

Original geschrieben von Cyborki


Du hast keinen juristischen Anspruch auf deine Forderung.
Eine einfache, fachgerechte Nachlackierung musst du dulden - selbst wenn der Wagen 1 km alt wäre.
Sorry, Cybo, das ist Blödsinn.....ich frag mich manchmal, woher du deine "juristischen Ergüsse" hast. Was soll denn Deiner Meinung nach eine "einfache Nachlackierung" sein? Bei austauschbaren Teilen würde das vielleicht zutreffen, nicht so bei Teilen, die zusätzlich vor dem lackieren gefüllert/gespachtelt/gedenglet werden müssen. Jeder Idiot mit einem Lackdickenmeßgerät kann die Reparatur sofort feststellen. Somit ist der Ursprungszustand nicht wiederherstellbar.

Du kannst hier rumschreien wie du möchtest.

Eine Abrechnung auf Neuwagenbasis ist eine super komplexe Sache - und bei nahezu jedem Fall gibt es Punkte die man nicht vorhersagen kann und die vor Gericht geklärt werden müssen.

Aber in einem Punkt sind sich alle Gerichte einig:
Der Schaden muss erheblich sein.

Jetzt wird oft gestritten was erheblich ist.
Das eine Gericht hat es so ausgelegt, dass es ausreichend wenn tragende Teile des Fahrzeuges betroffen sind.

Das andere Gericht hat gesagt, dass der Schaden als Richtwert 30% des Neuwagenpreises betragen muss.

Aber alle Gerichte sind sich zu 100% einig, dass lackierbare Schäden nicht hierzu zählen!

Es gibt jetzt 2 Möglichkeiten:

a) Entweder du willst dein Forderung den Wagen zu tauschen gar nicht durchsetzen - dann lass uns aufhören dadrüber zu diskutieren. Es ist müßig über fiktive Sachen zu diskutieren.

b) Du willst deine Forderung durchsetzen dann hol dir unbedingt eine anwaltliche Erstberatung ein und teile uns das Ergebnis mit

Ich schmeiße hiermit 100 € in den Pott: Wenn du das Fahrzeug getauscht kriegst dann kannst du deine Frau davon zum Essen einladen!

Und: Bitte keine Scheu die Gerichte zu bemühen! In diesem Fall muss der Staat dies nicht zahlen - die Kosten sind vom Unterlegenen zu zahlen. Ist ja nur ein Zivilverfahren.

Und 2: Selbst wenn deine BMW Niederlassung - oder auch Norbert Reithofer persönlich - dir schriftlich bestätigen, dass du den Unfall bei einem Wiederverkauf nicht angeben musst: Wenn es falsch ist dann steht nur eine einzige Person hinterher dafür gerade: Nämlich du!

Verkaufst du das Fahrzeug und hättest den Schaden doch angeben müssen dann hat der neue Käufer einzig und allein Ansprüche gegen dich.
Du kannst dann ggf. wieder an BMW rangehen - das kommt aber auch wieder stark drauf an in welchem Recht wir uns befinden.

Wenn ich dir schriftlich bestätige dass du einen Diebstahl begehen darfst dann kannst du mich trotzdem nicht für haftbar machen wenn du verknackt wirst. Und wenn du einen Unfallschaden vertuschst - obwohl du davon wusstest - dann kann dies schnell eine Strafrechtsache (Betrug) werden - auch wenn du in dem Glauben warst den Schaden nicht angeben zu müssen.

Hallo,

mir war vor knapp 3 Jahren mit meinem damals recht neuem XC90 (2.000 km) einer hinten drauf gefahren.
Die Stoßstangenanlage wurde komplett erneuert, es wurden keine Teile "nachlackiert".
Da es ein Leasingfahrzeug war, habe ich der Leasinggesellschaft dieses mitgeteilt und gebeten,
falls diese event. Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, hier direkt an den Verursacher zu gehen.
Sowohl der KFZ-Sachverständige wie auch die Leasinggesellschaft waren beide der Meinung, dass hier
keine Wertminderung vorlag und auch kein Schaden, der angegeben werden müsste.
Irgendwie waren die der Überzeugung, dass ein "Vollaustausch" von Teilen keine Wertminderung wäre,
nur die Reparatur oder Instandsetzung eine Wertminderung wäre.
Wie auch immer, ich habe davon selbst keine Ahnung, musste mich darum aber auch nicht kümmern.... 😉

Gruß
Haeken
der "subjektiv" beim obigen Fall jedoch von einer Wertminderung ausgeht....  🙂

Zitat:

Original geschrieben von Haeken


Hallo,

mir war vor knapp 3 Jahren mit meinem damals recht neuem XC90 (2.000 km) einer hinten drauf gefahren.
Die Stoßstangenanlage wurde komplett erneuert, es wurden keine Teile "nachlackiert".
Da es ein Leasingfahrzeug war, habe ich der Leasinggesellschaft dieses mitgeteilt und gebeten,
falls diese event. Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, hier direkt an den Verursacher zu gehen.
Sowohl der KFZ-Sachverständige wie auch die Leasinggesellschaft waren beide der Meinung, dass hier
keine Wertminderung vorlag und auch kein Schaden, der angegeben werden müsste.
Irgendwie waren die der Überzeugung, dass ein "Vollaustausch" von Teilen keine Wertminderung wäre,
nur die Reparatur oder Instandsetzung eine Wertminderung wäre.
Wie auch immer, ich habe davon selbst keine Ahnung, musste mich darum aber auch nicht kümmern.... 😉

Gruß
Haeken
der "subjektiv" beim obigen Fall jedoch von einer Wertminderung ausgeht....  🙂

Bei 2.000 km hättest du sogar das Richten von tragenden Teilen akzeptieren müssen sofern die Reparatur wirtschaftlich ist und es kein Totalschaden ist.

Ein Neuwagen gilt nach sehr eindeutiger Meinung der Gerichte bis ca. 1.000 km und maximal 1 Monat. Abweichungen in Einzelfällen sind natürlich immer möglich.

Das hab ich beim Focus gefunden. Ist ein etwas neueres Urteil, welches sich meiner Meinung nach der 500,-€ bzw. 750,-€ Regel (Bagatellschaden) entgegen stellt.

Ich rate dir auf jeden Fall auch einen Anwalt zu konsultieren. Nicht um die Sache unnötig aufzublasen, sondern nur um sicher zu gehen, hinsichtlich Wertminderung.

Ich persönlich sehe es so. Der Schaden an der Tür ist zwar tragisch, kann aber in jeder rückstandsfrei repariert werden. Kann dir in jeder Werkstatt passieren. Glaub kaum dass du dadurch ein Recht auf Wandelung hast. Die Reparatur sollte jedoch so schnell wie möglich geschehen, ehe Rost auf dem nackten Blech ist. Falls das passiert kann es sein das du an der Stelle ewig Probleme bekommst.

Ich würde mir hingegen darüber Gedanken machen wenn mein Händler mit meinem Fahrzeug während eines Werkstattaufenthaltes 200km durch die Gegend bläßt. Das reicht für knapp 7 Anlernfahrten. Wozu??? Da hat ihn doch jemand für anderweitige Zwecke missbraucht. Und wie damit umgegangen wurde zeigen ja wohl die Radläufe. Hier würde ich dem Händler gehörig Druck machen und nötigenfalls auch mit der BMW AG drohen. Hier sollte IMHO für dich eine ordentliche Wiedergutmachung mit extra großer Sahnehaube rausspringen.

Noch ein Artikel von Stern.de

Grüße Schmerre

EDIT: Sehe gerade du schreibst hast selbst ein bisschen Ahnung von Jura, damit ist mein rausgesuchtes aus dem Netz eh nur als Info zu betrachten.

Zitat:

Original geschrieben von Schmerre



Ich persönlich sehe es so. Der Schaden an der Tür ist zwar tragisch, kann aber in jeder rückstandsfrei repariert werden. Kann dir in jeder Werkstatt passieren. Glaub kaum dass du dadurch ein Recht auf Wandelung hast. Die Reparatur sollte jedoch so schnell wie möglich geschehen, ehe Rost auf dem nackten Blech ist. Falls das passiert kann es sein das du an der Stelle ewig Probleme bekommst.

Ich würde mir hingegen darüber Gedanken machen wenn mein Händler mit meinem Fahrzeug während eines Werkstattaufenthaltes 200km durch die Gegend bläßt. Das reicht für knapp 7 Anlernfahrten. Wozu??? Da hat ihn doch jemand für anderweitige Zwecke missbraucht. Und wie damit umgegangen wurde zeigen ja wohl die Radläufe. Hier würde ich dem Händler gehörig Druck machen und nötigenfalls auch mit der BMW AG drohen. Hier sollte IMHO für dich eine ordentliche Wiedergutmachung mit extra großer Sahnehaube rausspringen.

Noch ein Artikel von Stern.de

Grüße Schmerre

Hey Schmerre.....

die Türe wärs ja nicht, der Einstieg selber, das tut weh. Ich stell heut Abend mal ein paar Fotos ein.

Nach der Fotodoku gestern hab ich sofort die blanken Stellen mitm Lackstift zugemacht, eben wegen Rost.

Das mit den 200km ist wohl zum Teil aus mehreren Probefahrten entstanden. Eine davon diente ja dazu, den ausgetauschten Hinterachssimmerring auf Dichtigkeit zu prüfen. Die 200km kommen mir trotzdem dubios vor, ich werd das sicherlich nochmal ansprechen.

LG Nik

Zitat:

Original geschrieben von Nik999



Zitat:

Original geschrieben von Schmerre



Ich persönlich sehe es so. Der Schaden an der Tür ist zwar tragisch, kann aber in jeder rückstandsfrei repariert werden. Kann dir in jeder Werkstatt passieren. Glaub kaum dass du dadurch ein Recht auf Wandelung hast. Die Reparatur sollte jedoch so schnell wie möglich geschehen, ehe Rost auf dem nackten Blech ist. Falls das passiert kann es sein das du an der Stelle ewig Probleme bekommst.

Ich würde mir hingegen darüber Gedanken machen wenn mein Händler mit meinem Fahrzeug während eines Werkstattaufenthaltes 200km durch die Gegend bläßt. Das reicht für knapp 7 Anlernfahrten. Wozu??? Da hat ihn doch jemand für anderweitige Zwecke missbraucht. Und wie damit umgegangen wurde zeigen ja wohl die Radläufe. Hier würde ich dem Händler gehörig Druck machen und nötigenfalls auch mit der BMW AG drohen. Hier sollte IMHO für dich eine ordentliche Wiedergutmachung mit extra großer Sahnehaube rausspringen.

Noch ein Artikel von Stern.de

Grüße Schmerre

Hey Schmerre.....

die Türe wärs ja nicht, der Einstieg selber, das tut weh. Ich stell heut Abend mal ein paar Fotos ein.

Nach der Fotodoku gestern hab ich sofort die blanken Stellen mitm Lackstift zugemacht, eben wegen Rost.

Das mit den 200km ist wohl zum Teil aus mehreren Probefahrten entstanden. Eine davon diente ja dazu, den ausgetauschten Hinterachssimmerring auf Dichtigkeit zu prüfen. Die 200km kommen mir trotzdem dubios vor, ich werd das sicherlich nochmal ansprechen.

LG Nik

Ich bin mir sicher, dass du mit einem anständigen Gespräch an einem runden Tisch sehr weit kommst. Bei mir war damals der Service-Berater, der Leiter von Aftersales, der Leiter des Service, der Monteur sowie die GF mit am Tisch.

Meinen Erfahrungen nach sind die leitenden Persönlichkeiten sehr an einer für den Kunden zufriedenstellenden Lösung interessiert.

Du solltest die vollständige und fachgerechte Reparatur aller Schäden fordern. Und zusätzlich solltest du - sofern du gefragt wirst - eine Entschädigung erwarten.
Diese Entschädigung wird oftmals Großzügig in Naturalien verteilt, da es nicht so weh tut. In meinem Fall war das eine komplette Fahrzeugaufbereitung sowie ein Gutschein für ein Ölwechsel.
In deinem Fall könnte diese Entschädigung gut etwas höher ausfallen.

Solltest du jedoch signalisieren dass du auf einen Austausch des Fahrzeuges bestehst so wirst du vermutlich mit nichts rechnen können. Man wird dir die Beseitigung der Schäden anbieten und fertig.

Zitat:

Original geschrieben von Cyborki


...Diese Entschädigung wird oftmals Großzügig in Naturalien verteilt....

Was, bei BMW werden dem Herrn Naturalien angeboten ???  😰😁😉😉

"Zahlbar in Naturalien" ist ja nicht immer schlecht......

Gruß
Haeken
der es von der Art der Naturalien abhängig machen würde.....  🙂😉

Der Fred muss mal etwas aufgelockert werden......

Zitat:

Original geschrieben von Haeken



Zitat:

Original geschrieben von Cyborki


...Diese Entschädigung wird oftmals Großzügig in Naturalien verteilt....
Was, bei BMW werden dem Herrn Naturalien angeboten ???  😰😁😉😉
"Zahlbar in Naturalien" ist ja nicht immer schlecht......

Gruß
Haeken
der es von der Art der Naturalien abhängig machen würde.....  🙂😉

Der Fred muss mal etwas aufgelockert werden......

Also bei den Geschossen die bei unserer Niederlassung am Empfangsschalter sitzen würde ich meinen X5 auch gegen einen E36 tauschen, wenn die Naturalien stimmen würden...

Deine Antwort