Betrug oder Dummheit ?

BMW 5er E39

Hi Freunde der 5er Reihe .. ich war schon lange auf der Suche nach ein guten 5er, ich habe mir viele angesehen und muss sagen/schreiben: es wird viel angeboten was eher zum Schrottplatz gehört und nicht mehr auf die Straße. Von ZKD und defekten Bremskraftv. bis hin .. ohh das ist normal.

Erst gestern habe ich mir ein 5er angesehen, der Verkäufer war der Meinung .. ist klar das, dass die Bremsen schwerer gehen, denn der Dicke ist ja sau schwer oder, das weiße am Öldeckel ist normal .. als ich ihm sagte .. es könnte die ZKD sein meinte Er, Er hätte das falsche Öl reingemacht ..

Ich habe mir dann gestern noch ein weiteren 520 angesehen und auch alles nur mögliche kontrolliert und bin dennoch reingefallen .. Airbaglampe wurde abgeklemmt "im Tacho" .. ich schaue mal, denn der 520 steht gut da, kein Rost, alles läuft ..

Soviel Erstmal ..

Grüße Struppi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von yalee



Jo, und? Der Beifahrerairbag zündet beim Unfall, wenn ein Simulator verwendet wird egal ob jemand dort sitzt oder nicht. Wahnsinniges Sicherheitsrisiko ...

ernsthaft...

Yale ich gebs auf, gegen deine Ignoranz anzukämpfen.

Versprich mir aber bitte, deinen Nachwuchs im Maxikosi auf dem Beifahreristz zu platzieren, damit bei einem Unfall der durch einen Widerstand aktiv gebliebe Airbag dein Kind mitsamt zerfetzter Babyschale durchs Heckfenst katapultiert!

Und wenn du deinen Bastelkarren eines Tages an einen arglosen Familienvater verhökerst, der einfach nicht damit rechnet, dass irgendein Volltrottel und Spasst die Notwendigkeit einer Airbagabschaltung vor lauter Armut und Ignoranz stillgelegt hat, dann drücke ich diesem die Daumen, dass er einen Blick unter den Sitz wirft und dich wegen Betruges anzeigt, bevor sich und seine Familie in Gefahr begibt.
Dass hiermanche ihre Schranzen angeblich nicht auf dem Beifahrersitz transportieren hat mit dem Problem nichts zu tun. Man braucht nur sein Auto zu verkaufen oder zu verleihen und schon weiß keiner mehr über die Lebensgefährliche Bastelei unterm Sitz Bescheid!

Denkst du eigentlich, BMW hat eine Sitzbelegungsmatte eingebaut weil das Fahrzeug auf der Beifahrerseite noch Gewicht benötigte? Ich schlage erneut die Verwendung eines Gehirnsimulators vor!

Dass du mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsshutz herum fährst interessiert mich noch weniger als dich. Im Falle eines Unfalles bekommt dein Unfallgegner in jedem Fall sein Geld, die Versicherung kann dich von mir aus gerne in Regress nehmen.

Den Warnhinweis eines Verkäufers, den ich oben gepostet habe, damit Typen wie du endlich die Illegalität und die Gesetzeswidrigkeit der Verwendung solcher Simulatoren einsehen, ignorierst du ja auch.

Also: Was solls?

Ich bin nicht bereit hier weiter mit argumentresistenten Leuten zu diskutieren.

Gleiches gilt für "Holsteiner" - Mit Simulator betreibst auch du ein Fahrzeug, bei welchem die Betriebserlaubnis erloschen ist und dein Aufruf zum Nachmachen ist schon dummdreist.

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Danke!

Und was raten wir nun dem TE ?
Ich würde zumindest versuchen einen nachträglichen Rabatt herauszuhandeln um den Fehler beseitigen lassen zu können.
Man kann das Außer Betrieb setzen einer Kontrolleuchte durch "einen der Vorbesitzer" - und auch das mangelbehaftete Buteil welches die Airbaglampe vormals leuchten ließ - als versteckten Mangel der Sache ansehen. Die Formulierung "gekauf wie gesehen" schützt den Verkäufer hier nicht sondern hier nützt evtl. die Androhung einer Wandlung des Kaufvertrages anzukündigen und dies liefert argumentativ eine hinreichende Begründung zur Rückforderung eines Teilbetrages des Kaufpreises. Schließlich war der vorliegende Mangel bei der Begutachtung der Sache durch den Käufer zwar vorhanden aber durch einen Laien nicht erkennbar. Eine Manipulation der Kontrolleuchte hatte in jedem Fall den Zweck, das Vorliegen eines Mangels (zb. Airbagsteuergerät) zu verschleiern.
Auch wenn der vorbesitzer vorgibt, vom Mangel selber nichts gewusst zu haben, so hat er unter Umständen die Wandlungsabsicht des Käufers zu akzeptieren.

Letztendlich kann sich der Wagen dann noch als guter Kauf heraus stellen.

@ Danke Chris, genau dieser Meinung bin ich auch .. ich war gestern noch beim guten Freund der beim TÜV arbeitet und Er hat sich mal das Auto angesehen und war der Meinung.. bis auf die Airbaglampe steht der 5er gut da, als wie sonstige Buden ...

Ps: der Verkäufer hatte das KFZ nur in einer Wochen und hat das dann mich verkauft (...)!!

Servus....

so, jetzt muss ich auch mal meinen Senf dazu abgeben (sorry)!

Fragen an den TE:

- gekauft beim Händler, beim Händler im Kundenauftrag, oder von einer Privatperson?

- wie viele Vorbesitzer hat das Fahrzeug?

- hast du einen schriftlichen Kaufvertrag?

- ist darin die Haftungsausschlussklausel ?

- kannst du eindeutig die Manipulation beweisen und was dort gemurkst wurde/verändert wurde?

Erst jetzt kann man etwas dazu sagen, ob überhaupt eine Möglichkeit besteht, den Vertrag zu wandeln!

Mfg Johannes

Ich sehe einzig eine eventuell rechtswirksam formulierte Haftungsauschlussklausel bei Privatverkauf als Grund nicht wandeln zu können.
Eine Wandlungsabsicht ankündigen um einen neuen Kaufpreis auszuhandeln kann man aber immer 😁... vielleicht bekommt der Verkäufer ja dann Angst er müsse den Wagen zurück nehmen und bietet den ein oder anderen Hunni Preisnachlass an.

Letztendlich möchte der TE das Fahrzeug ja gerne behalten.

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Drohen kann man immer 🙂 manchmal spielt hier auch die Statur des Käufers und Verkäufers eine Rolle, aber rechtlich bei einem Standartkaufvertrag wie oft bei Mobile.de oder autoscout24.de ausgedruckt werden kann (also mit der Einschränkungsklausel) und dann eventuell von privat gekauft... darüber zu diskutieren ist müßig.

Ohne eindeutige Fakten, kann man dem TE nicht eindeutig helfen

Zitat:

Original geschrieben von dfsoldier


Servus....

so, jetzt muss ich auch mal meinen Senf dazu abgeben (sorry)!

Fragen an den TE:

- gekauft beim Händler, beim Händler im Kundenauftrag, oder von einer Privatperson?

- wie viele Vorbesitzer hat das Fahrzeug?

- hast du einen schriftlichen Kaufvertrag?

- ist darin die Haftungsausschlussklausel ?

- kannst du eindeutig die Manipulation beweisen und was dort gemurkst wurde/verändert wurde?

Erst jetzt kann man etwas dazu sagen, ob überhaupt eine Möglichkeit besteht, den Vertrag zu wandeln!

Mfg Johannes

Hi Johannnes, ja ist von Pirivat. 4-Vorbesitzer. Standartkaufvertrag.

Manipulation konnte man nicht so festellen, da ja alle Lampen aus waren bei der Probefahrt. Erst wo ich dann das Auto zuhause hatte, habe ich mir alles genauer angeschaut (hatte da mehr Zeit).

Da habe ich dann gesehen, dass die Schrauben vom Tacho Nutzspuren hatten (Tacho war draußen).

MfG Struppi

na das schweift ja von Thema ab....😁

aber die dinger bzw widerstaende brauch man nicht wenn man eine funktionieren sbm hat 😁😁😁

aber meist liegt es an korridierten steckern unterm Beifahrersitz.... so wieder zum Thema.......

😎😎😎

Servus Struppi,

der Einfachheit halber möchte ich folgend den Verkäufer mit V benennen.

Wenn ich den Kontext richtig interpretiere, so hast du das Fahrzeug von V mit einem Standartkaufvertrag (also mit der obligatorischen Ausschlussklausel) erworben. V war nur für eine Woche Eigentümer und Besitzer des Fahrzeuges.

Ich versuche mich kurz zu fassen:

- deine rechtlichen Möglichkeiten sind nahezu gleich Null. Um eine Minderung (eine Wandlung wäre eine vollständige Aufhebung des Kaufvertrages) zu erzielen müsstest du V vorsätzliches Handeln nachweisen und hier gilt das Motto "quod erat demonstrandum" (was es zu beweisen galt) und bei 3 anderen eingetragenen Haltern (man weis ja nicht wie oft der Wagen noch von Händler zu Händler ohne Eintrag weiter gereicht wurde) ist die Chance gering.

- die Tatsache, dass das KI ausgebaut war, ist noch lange kein hinlänglicher Beweis für eine Manipulation von V an dem Fahrzeug. Dem V kommt zugute, dass er das Fahrzeug ja nur eine Woche hatte. Das hier ein Geschmack aufkommen mag, der es Nahe legt, dass V das Fahrzeug schnell wegen eines Mangels weiter veräußern wollte. Hier ist aber auch wieder das Problem der Beweislast bei Dir . Den Rechtsweg zu beschreiten ist Möglich, aber aus Erfahrung heraus aussichtslos.

Was nun sprach Zeus:

- setze dich wenn möglich mit V persönlich und einem Zeugen in Verbindung und weise Ihn darauf hin (ohne zu drohen!)

----> wenn er doof ist, gibt er zu, dass er da was gemurkst hat (dann käme sogar eine Wandlung in Betracht)

- wenn er alles abstreitet, setz dich mit dem letzten Halter vor V in Verbindung, ob bei Ihm ein Fehler am Airbag System war.

----> evtl. hat er ja das Fahrzeug mit dem Fehler günstig an den V verkauft und mit etwas Glück dies auch schriftlich im Kaufvertrag vermerkt

- bring das Fahrzeug in eine Werkstatt zur Befundung, was wurde konkret am Fahrzeug verändert!

----> nicht das du Shakespeare´s "Viel Lärm um Nichts" zelebrierst und die vermeintliche Manipulation ist am Ende keine

Ich wünsche dir mit dem Auto Glück und unfallfreie Fahrt!

Mfg Johannes

@Johannes danke Dir .. meine Dame ist Rechtsanwältin und Sie sagt das gleiche wie Du. Klar ich werde Geld reinstecken damit Er wieder Topfit ist ..

MfG Struppi

Servus Struppi,

dann würde ich dir empfehlen, den Wagen zu BMW zu bringen, schon aufgrund der Tatsache, dass du dir sicher sein kannst, dass sie auch wirklich die Steuergeräte adressieren und auslesen können.

Und ansonsten kann ich dir nur die Daumen drücken, dass es etwas kleines ist, was defekt ist.

Ich wünsch dir einen schönen Abend.

Mfg Johannes

@Johannes .. dass mache ich auch! Danke Dir wirklich nochmal .. auch den anderen!!

Zitat:

Die Frage ist doch eher, ob man einem Teil vertraut, dass irgend jemand, für ein paar Cent, in seinem Hobbykeller zusammengefrickelt hat.

Es ist einfach ein Widerstand?! Wo ist das Problem?! Meinst du BMW gibt mehr als ein paar Cent aus? Ernsthaft?

Zitat:

Ich weiß nicht nur was der Simulator macht sondern auch was die Matte macht.

Jo, und? Der Beifahrerairbag zündet beim Unfall, wenn ein Simulator verwendet wird egal ob jemand dort sitzt oder nicht. Wahnsinniges Sicherheitsrisiko ...

ernsthaft...

Zitat:

Original geschrieben von yalee



Zitat:

Die Frage ist doch eher, ob man einem Teil vertraut, dass irgend jemand, für ein paar Cent, in seinem Hobbykeller zusammengefrickelt hat.

Es ist einfach ein Widerstand?! Wo ist das Problem?! Meinst du BMW gibt mehr als ein paar Cent aus? Ernsthaft?

Zitat:

Original geschrieben von yalee



Zitat:

Ich weiß nicht nur was der Simulator macht sondern auch was die Matte macht.

Jo, und? Der Beifahrerairbag zündet beim Unfall, wenn ein Simulator verwendet wird egal ob jemand dort sitzt oder nicht. Wahnsinniges Sicherheitsrisiko ...

ernsthaft...

Lass gut sein, wir kommen bei dem Thema sowieso auf keinen gemeinsamen Nenner.

Gruß Thomas

Zitat:

Original geschrieben von yalee



Zitat:

Die Frage ist doch eher, ob man einem Teil vertraut, dass irgend jemand, für ein paar Cent, in seinem Hobbykeller zusammengefrickelt hat.

Es ist einfach ein Widerstand?! Wo ist das Problem?! Meinst du BMW gibt mehr als ein paar Cent aus? Ernsthaft?

Zitat:

Original geschrieben von yalee



Zitat:

Ich weiß nicht nur was der Simulator macht sondern auch was die Matte macht.

Jo, und? Der Beifahrerairbag zündet beim Unfall, wenn ein Simulator verwendet wird egal ob jemand dort sitzt oder nicht. Wahnsinniges Sicherheitsrisiko ...

ernsthaft...

Habe vor 10 Jahren die Matte überbrückt, 3 Bauteile erforderlich. Der Besitzer ist dankbar, dass er nie wieder einen Matten/Airbagfehler hatte. Und dann noch fünfmal TÜV ohne Fehler.Wer einen alten Wagen hat, wird wohl kaum noch Geld rausschmeissen. Wer deshalb schlaflose Nächte hat geht zum 🙂

Falls meine Matte hin wäre, behebe ich das natürlich auch kostengünstig und sicher. Kann ich nur empfehlen.

P.S. Säuglinge sitzen bei mir niemals vorn.

Zitat:

Original geschrieben von yalee



Jo, und? Der Beifahrerairbag zündet beim Unfall, wenn ein Simulator verwendet wird egal ob jemand dort sitzt oder nicht. Wahnsinniges Sicherheitsrisiko ...

ernsthaft...

Yale ich gebs auf, gegen deine Ignoranz anzukämpfen.

Versprich mir aber bitte, deinen Nachwuchs im Maxikosi auf dem Beifahreristz zu platzieren, damit bei einem Unfall der durch einen Widerstand aktiv gebliebe Airbag dein Kind mitsamt zerfetzter Babyschale durchs Heckfenst katapultiert!

Und wenn du deinen Bastelkarren eines Tages an einen arglosen Familienvater verhökerst, der einfach nicht damit rechnet, dass irgendein Volltrottel und Spasst die Notwendigkeit einer Airbagabschaltung vor lauter Armut und Ignoranz stillgelegt hat, dann drücke ich diesem die Daumen, dass er einen Blick unter den Sitz wirft und dich wegen Betruges anzeigt, bevor sich und seine Familie in Gefahr begibt.
Dass hiermanche ihre Schranzen angeblich nicht auf dem Beifahrersitz transportieren hat mit dem Problem nichts zu tun. Man braucht nur sein Auto zu verkaufen oder zu verleihen und schon weiß keiner mehr über die Lebensgefährliche Bastelei unterm Sitz Bescheid!

Denkst du eigentlich, BMW hat eine Sitzbelegungsmatte eingebaut weil das Fahrzeug auf der Beifahrerseite noch Gewicht benötigte? Ich schlage erneut die Verwendung eines Gehirnsimulators vor!

Dass du mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsshutz herum fährst interessiert mich noch weniger als dich. Im Falle eines Unfalles bekommt dein Unfallgegner in jedem Fall sein Geld, die Versicherung kann dich von mir aus gerne in Regress nehmen.

Den Warnhinweis eines Verkäufers, den ich oben gepostet habe, damit Typen wie du endlich die Illegalität und die Gesetzeswidrigkeit der Verwendung solcher Simulatoren einsehen, ignorierst du ja auch.

Also: Was solls?

Ich bin nicht bereit hier weiter mit argumentresistenten Leuten zu diskutieren.

Gleiches gilt für "Holsteiner" - Mit Simulator betreibst auch du ein Fahrzeug, bei welchem die Betriebserlaubnis erloschen ist und dein Aufruf zum Nachmachen ist schon dummdreist.

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