Betrug durch Reimport??
Hallo zusammen,
Ich habe folgende Frage:
Ich habe mir einen Tiguan bestellt und bin mir mittlerweile nicht sicher ob es sich um einen Reimport handelt.
Handelt der Händler betrügerisch wenn er mir das verheimlichen würde??
Kennt sich jemand mit der Rechtslage in der Schweiz aus???
Zu genauen Erklärung
Ich habe nähere Kontakte zum Vertrag Transportunternehmen von VW-Fahrzeugen; Mein Hänler hat mich angerufen als das Fahrzeug geliefert wurde damit ich ihn mir ansehen kann.
Ich habe mich gewundert, warum das Fahrzeug noch Transportwachs drauf hat und ihn gefragt, warum die Transportfirma ihn nicht sauber und "ausgepackt" geliefert hat.
Er sagte mir das ein anderes Transportunternehmen den Tiguan gebracht hat (da haben bei mir die Lampen geleuchtet da es offiziel Vertaglich nur das eine Unternehmen für den Transport gibt.)
Einzige Erklärung für mich ist ein Reimport (um noch mal dazu zu verdienen da ich den Tiguan mit Vollausstattung bestellt habe)
Er wurde auch extra auf bestellung gebaut (habe das Datum wann er Vom Band gegangen ist vom Händler bekommen.
Aber: er hat fast einen Monat gebraucht bis er hier war (Regen sind 1-1,5 Wochen)
Kann mir jemand Auskunft über die Rechtslage geben (evl. Wertminderung etc.)
Vielen Dank
Der Denni
Beste Antwort im Thema
Mal ganz ehrlich...
mach Dich doch erst mal schlau, ob Du tatsächlich einen Reimport hast.
Wenn ja, kannst Du drüber nachedenken, was Du vielleicht an Ansprüchen gegen den Händler haben könntest.
Ansonsten bringen solche theoretischen "was-wäre-wenn"-Spielchen nicht viel.... Außer dass wieder einmal ein neuer, sinnvoller ( 😉 ) Thread mehr im Forum steht.
62 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von guzz
Mal ganz ehrlich...mach Dich doch erst mal schlau, ob Du tatsächlich einen Reimport hast.
Wenn ja, kannst Du drüber nachedenken, was Du vielleicht an Ansprüchen gegen den Händler haben könntest.
Ansonsten bringen solche theoretischen "was-wäre-wenn"-Spielchen nicht viel.... Außer dass wieder einmal ein neuer, sinnvoller ( 😉 ) Thread mehr im Forum steht.
So, Mein Verdacht hat sich bestätigt!!!!
Er hat den Ländercode für Deutschland und nicht für die Schweiz
Der ereste Schritt wäre somit erledigt, welche ansprüche kann ich jetzt stellen???¨
Ich sagte doch, wenn diese Transportunternehmen nicht liefert muss was faul an der Sache sein!!!!
Gruss der Denni
Zitat:
Original geschrieben von Rainman08
Mach dir doch keinen Kopf...Es gibt doch auch in der Schweiz Rechtsanwälte, wenn es denn wirklich zutrifft.
Warum soll ich mir keinen Kopf machen???
Der Hänler macht nen Reibach und dann noch grösser als eigentlich normal!!!
Dann will ich auch was von der fetten Torte haben!!!!
Dann Wertverlust bei Wiederverkauf,
und das ers nicht gesagt hat!!!!
mit den Rechtsanwälten mag ja schon stimmen aber ich dachte das ein Forum für solche Dinge wäre (sonst geb ich dir Recht, direkt zu RA rennen) aber dann wär ein Forum überflüssig!!!
Das dient doch nach meinem Wissen zum Erfahrungsaustausch
Zitat:
Original geschrieben von sickboy2711
Er hat den Ländercode für Deutschland und nicht für die Schweiz
Der ereste Schritt wäre somit erledigt, welche ansprüche kann ich jetzt stellen???¨
ich sagte doch, wenn diese Transportunternehmen nicht liefert muss was faul an der Sache sein!!!!Gruss der Denni
Der Ländercode gibt nur die Ausstattungsvariante an(Länderspezifisch), und soviel ich weis, hat die Schweiz gegenüber Deutschland keine besonderen Bestimmungen was die Ausstattung betrifft. Somit hat die Schweiz die Deutsche Ausstattung.
Klaus
Zitat:
Original geschrieben von sickboy2711
mit den Rechtsanwälten mag ja schon stimmen aber ich dachte das ein Forum für solche Dinge wäre (sonst geb ich dir Recht, direkt zu RA rennen) aber dann wär ein Forum überflüssig!!!Zitat:
Original geschrieben von Rainman08
Mach dir doch keinen Kopf...Es gibt doch auch in der Schweiz Rechtsanwälte, wenn es denn wirklich zutrifft.
Das dient doch nach meinem Wissen zum Erfahrungsaustausch
Du willst doch jetzt nicht im Ernst sagen dass du die Aussagen in einem (deutschen) Forum VOR die fachlich korrekten Aussagen eines Rechtsanwalts deines Landes stellen würdest?!
Wenn du den Verdacht hegst, ist eine Vorabinfo bei Gleichgesinnten ja in Ordnung, trotz allem würde ich mich an deiner Stelle bei jemanden erkundigen, der rechtlich korrekte und verlässliche Aussagen dazu machen kann. Vielleicht sind ja irgendwelche Fristen einzuhalten, die du verpassen könntest. Solltest du einen Beweis für deine Vermutungen haben, würde mich absolut nichts mehr vom Rechtsanwalt fernhalten, wenn der Händler sich quer stellt.
Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass im Netz darüber überhaupt nichts zur Rechtslage in der Schweiz steht... ich meine, die Schweiz will zwar nur selten irgendwo dabei sein, aber vorm Internet glaub ich kann auch die sich nicht verstecken 😉
Wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg bei deinem Kampf! Und sei ein wenig nachsichtig mit uns, wenn wir uns im Schweizer Recht ausnahmsweise mal nicht auskennen... 😉
Ähnliche Themen
Hallo,
ich würde den Ländercode auch eher dahingehend interpretieren,dass es sich um keinen Reimport handelt. Bei einem spanischen Code wäre ich überzeugt.
Desweiteren habe ich schon häufiger Bilder von eingepackten Tiguans beim Händler gesehen. Ich würde auch erstmal davon ausgehen dass das Vertragsunternehmen bei der derzeitigen Lage in Wolfsburg ein anderes Unternehmen beauftragte, weil es einfach zu viel wurde (oder ähnliches).
Nur daraufhin dem Händler einen Betrug vorzuwerfen und öffentlich zu machen, könnte zumindest in Deutschland schnell zu einer Verleumdungsklage führen.
Und um es mal ganz nüchtern zu betrachten: Reimporte lassen sich nicht verheimlichen. Der Händler(zumindest der Vertragshändler) setzt damit seine ganze Existenz aufs Spiel. Ich glaube nicht, dass das von Wolfsburg toleriert wird. So etwas wäre schon grob fahrlässig.
Kann es sein, dass sie in der Regel etwas misstrauisch ihren Mitmenschen gegenüber sind?😉
Grüsse
Was sagt denn der Händler, von dem Du den Wagen hast dazu?
Zitat:
Original geschrieben von h26hummele
Der Ländercode gibt nur die Ausstattungsvariante an(Länderspezifisch), und soviel ich weis, hat die Schweiz gegenüber Deutschland keine besonderen Bestimmungen was die Ausstattung betrifft. Somit hat die Schweiz die Deutsche Ausstattung.Zitat:
Original geschrieben von sickboy2711
Er hat den Ländercode für Deutschland und nicht für die Schweiz
Der ereste Schritt wäre somit erledigt, welche ansprüche kann ich jetzt stellen???¨
ich sagte doch, wenn diese Transportunternehmen nicht liefert muss was faul an der Sache sein!!!!Gruss der Denni
Klaus
Hallo Klaus,
Das ist ja richtig, mir wäre es im Prinzip auch egal, wenns einer wäre;
Ich sehe nur nicht ein, das der Händler sich wegen ein paar % Rabatt quer stellt und dann das Fahrzeug günstiger einkauft weil ein RI ist
Zitat:
Du willst doch jetzt nicht im Ernst sagen dass du die Aussagen in einem (deutschen) Forum VOR die fachlich korrekten Aussagen eines Rechtsanwalts deines Landes stellen würdest?!
Wenn du den Verdacht hegst, ist eine Vorabinfo bei Gleichgesinnten ja in Ordnung, trotz allem würde ich mich an deiner Stelle bei jemanden erkundigen, der rechtlich korrekte und verlässliche Aussagen dazu machen kann. Vielleicht sind ja irgendwelche Fristen einzuhalten, die du verpassen könntest. Solltest du einen Beweis für deine Vermutungen haben, würde mich absolut nichts mehr vom Rechtsanwalt fernhalten, wenn der Händler sich quer stellt.Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass im Netz darüber überhaupt nichts zur Rechtslage in der Schweiz steht... ich meine, die Schweiz will zwar nur selten irgendwo dabei sein, aber vorm Internet glaub ich kann auch die sich nicht verstecken 😉
Wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg bei deinem Kampf! Und sei ein wenig nachsichtig mit uns, wenn wir uns im Schweizer Recht ausnahmsweise mal nicht auskennen... 😉
Ich will natürlich nicht eine Forumbeurteilung einer Qualifizierten Rechtsberatung voranstellen aber wie gesagt dies ist ein Forum und für so was sind diese ja da (Vorabinfo)
Ich beklage mich ja auch nicht, das es in einem deutschen Vorum schwieriger ist eine Antwort zur deutschen Rechtslage gibt aber dies ist das einzig gute Forum dieser Art und wird auch viel von Schweizern genutzt.
Zur Rechtslage ist auch bei Google nichts Brauchbares zu finden
Hallo Klaus,
Das ist ja richtig, mir wäre es im Prinzip auch egal, wenns einer wäre;
Ich sehe nur nicht ein, das der Händler sich wegen ein paar % Rabatt quer stellt und dann das Fahrzeug günstiger einkauft weil ein RI ist
das haben wir jetzt alle verstanden. Du willst mitverdienen, sprich weniger bezahlen, wenns ein RE ist. Dein gutes Recht.
Du hast aber immer noch keine Beweise für Deine Vermutung. Die solltest Du aber haben, wenn Du Deinen Händler damit konfrontierst.
Versuche über VW Wolfsburg über die Fahrzeug Ident-Nr. den Händler ausfindig zu machen. Ich könnte mir vorstellen, daß VW hier hilfsbereit ist, wenn Du denen deine Vermutung schilderst.
Wenn Deine Vermutung zutrifft, dann ab zum Anwalt denn dann müssen Fachleute ran..... Das Forum kann Dir dann nicht wirklich weiterhelfen...
Gruss
Andi
Zitat:
Original geschrieben von ShaunKli
Hallo,ich würde den Ländercode auch eher dahingehend interpretieren,dass es sich um keinen Reimport handelt. Bei einem spanischen Code wäre ich überzeugt.
Desweiteren habe ich schon häufiger Bilder von eingepackten Tiguans beim Händler gesehen. Ich würde auch erstmal davon ausgehen dass das Vertragsunternehmen bei der derzeitigen Lage in Wolfsburg ein anderes Unternehmen beauftragte, weil es einfach zu viel wurde (oder ähnliches).
Nur daraufhin dem Händler einen Betrug vorzuwerfen und öffentlich zu machen, könnte zumindest in Deutschland schnell zu einer Verleumdungsklage führen.
Und um es mal ganz nüchtern zu betrachten: Reimporte lassen sich nicht verheimlichen. Der Händler(zumindest der Vertragshändler) setzt damit seine ganze Existenz aufs Spiel. Ich glaube nicht, dass das von Wolfsburg toleriert wird. So etwas wäre schon grob fahrlässig.Kann es sein, dass sie in der Regel etwas misstrauisch ihren Mitmenschen gegenüber sind?😉
Grüsse
Das Fahrzeug ging definitiv vom Werk zuerst zu einem deutschen Händler und wurde von dort ab geholt!!!
Zum Transportunternehmen kann ich ganz sicher sagen das es nicht an der Auftragslage oder Auslastung liegt (Vita-B) das sie das Auto nicht transportiert haben.
Und zu der Sache mit der Existenz... das ist eben was ich nicht weis.... weil ich die Rechtslage hier nicht kenne aber wie schon erwähnt gibt es ja auch Schweizer hier im Forum.
Zitat:
Original geschrieben von schnuffibaerbun
Hallo Klaus,Das ist ja richtig, mir wäre es im Prinzip auch egal, wenns einer wäre;
Ich sehe nur nicht ein, das der Händler sich wegen ein paar % Rabatt quer stellt und dann das Fahrzeug günstiger einkauft weil ein RI istdas haben wir jetzt alle verstanden. Du willst mitverdienen, sprich weniger bezahlen, wenns ein RE ist. Dein gutes Recht.
Du hast aber immer noch keine Beweise für Deine Vermutung. Die solltest Du aber haben, wenn Du Deinen Händler damit konfrontierst.
Versuche über VW Wolfsburg über die Fahrzeug Ident-Nr. den Händler ausfindig zu machen. Ich könnte mir vorstellen, daß VW hier hilfsbereit ist, wenn Du denen deine Vermutung schilderst.Wenn Deine Vermutung zutrifft, dann ab zum Anwalt denn dann müssen Fachleute ran..... Das Forum kann Dir dann nicht wirklich weiterhelfen...
Gruss
Andi
Genau das den Preis drücken...
Bewise habe ich auch (Bestätigung von VW händler in deutschland, das es deutschen und nicht schweizer Ländercode ist)
Tel. von heute morgen hat mir meinen Verdacht bestätigt.
Ab zum Anwalt... wenn ich mich mit dem Hänler aussergerichtlich einigen kann ist das ok für mich, aber dafür brauche ich Fakten, (eben die Rechtslage) und eine Rechtsberatung ist eben auch mal nicht so billig
Die ganze Aufregung über einen angeblichen RE-Import kann ich nicht ganz nachvollziehen. Eigentlich kann es sich ja nicht um einen RE-Import handeln, sondern um einen reinen Import. Das Fahrzeug wurde ja schließlich nicht in der Schweiz hergestellt! Aber wo soll der Preisvorteil liegen? Bei einem angenommenen Fz.-Preis von 40.000 EUR fallen in der BRD 6.387 EUR (gerundet) Mehrwertsteuer an. Bei einem Import in die Schweiz wird diese vom Fz.-Preis abgezogen und die MwSt. der Schweiz (soweit ich informiert bin derz. 7,6% = 2.555 EUR) dazu addiert. Somit würde das Fahrzeug in der Schweiz letztendlich 36.168 EUR kosten. Gegenüber Deutschland somit ein erheblicher Preisvorteil. Unberücksichtigt ist bei dieser Berechnung allein der Händlerrabatt. Es kann sich hier allein um eine Absprache zwischen dem Händer in Deutschland und dem in der Schweiz handeln. Rein rechnersich müsste der deutsche Händler bei diesem Geschäft "minus" machen, wenn nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Aber auch dies ist rein spekulativ, worüber man hier durchaus weiter diskutieren kann.
Mike
Zitat:
Original geschrieben von sickboy2711
Zitat:
Original geschrieben von schnuffibaerbun
Hallo Klaus,Das ist ja richtig, mir wäre es im Prinzip auch egal, wenns einer wäre;
Ich sehe nur nicht ein, das der Händler sich wegen ein paar % Rabatt quer stellt und dann das Fahrzeug günstiger einkauft weil ein RI istGenau das den Preis drücken...
Bewise habe ich auch (Bestätigung von VW händler in deutschland, das es deutschen und nicht schweizer Ländercode ist)
Tel. von heute morgen hat mir meinen Verdacht bestätigt.
Ab zum Anwalt... wenn ich mich mit dem Hänler aussergerichtlich einigen kann ist das ok für mich, aber dafür brauche ich Fakten, (eben die Rechtslage) und eine Rechtsberatung ist eben auch mal nicht so billig
Recht haben und Recht bekommen dürften auch in der Schweiz zwei vollkommen unterschiedliche Dinge sein.........
Ob der Ländercode Dir da schon Recht gibt, wage ich zu bezweifeln.
Ich denke, der gibt nur Auskunft über die Ausstattungsvarianten..Also, Deine ganze Geschichte hört sich ziemlich undurchsichtig an.
Nochmal: erst über VW anhand der Ident_Nr. mal die Fakten klären und dann würde ich über einen Anwalt gehen.Alles, wirklich alles, was hier gepostet wird, bringt Dich nicht einen Schritt weiter.
Gruss
Andi
Ich glaube man kann bei keinem Fahrzeug, was in der Schweiz verkauft wird von einem Re-Import sprechen, da dort keine Autos gebaut werden. Re-Import bezeichnet die Vorgehensweise von Fahrzeugen welche in einem Land gebaut werden - exportiert werden - dann in diesem (Aus)Land gekauft werden (wegen günstigeren Steuern oder besseren Preisnachlässen) - und dann wieder in das Produktionsland eingeführt werden. Deswegen "RE"-Import.
In der Schweiz dürfte jedes verkaufte Fahrzeug egal welcher Marke ein "Import"-Fahrzeug sein und kein Re-Import. Und das egal, ob Dein Händler direkt bei VW einkauft oder bei einem deutschen Zwischenhändler.
Gruß Pe Schotte
Zitat:
Original geschrieben von sickboy2711
Das Fahrzeug ging definitiv vom Werk zuerst zu einem deutschen Händler und wurde von dort ab geholt!!!Zum Transportunternehmen kann ich ganz sicher sagen das es nicht an der Auftragslage oder Auslastung liegt (Vita-B) das sie das Auto nicht transportiert haben.
Und zu der Sache mit der Existenz... das ist eben was ich nicht weis.... weil ich die Rechtslage hier nicht kenne aber wie schon erwähnt gibt es ja auch Schweizer hier im Forum.
So sehr ich Dein Anliegen verstehen kann, daß Du gerne etwas von dem (von Dir vermuteten!) Rabatt abhaben möchtest den Dein Händler eventuell(!!!) aufgrund eines von Dir vermuteten Reimportes erhalten hat, aber langsam fängst Du an zu nerven. Sorry... Alleine schon, daß Du Deinem Händler sofort
Betrugunterstellst, läßt tief blicken.
Das mit dem "anderen" Transportunternehmen, aber auch daß der Wagen nicht "sauber und ausgepackt" an Deinen Händler geliefert wurde, haben wir mittlerweile schon mehrfach und damit zur Genüge von Dir vernommen. Auch daß Du deswegen vermutest, Dein Tiguan könnte ein "Reimport" sein, hast Du hinlänglich dargestellt.
Zitat:
Original geschrieben von sickboy2711
Bewise habe ich auch (Bestätigung von VW händler in deutschland, das es deutschen und nicht schweizer Ländercode ist)
Mit Verlaub: auch das ist noch kein Beweis. Oder wurde Dir vom VW-Händler in Deutschland auch bestätigt, daß schweizer Tiguan
zwingendeinen schweizer Ländercode haben?
Was (vermutlich nicht nur mir) an Deiner bisherigen "Argumentation" auffällt:Zitat:
Original geschrieben von sickboy2711
Ab zum Anwalt... wenn ich mich mit dem Hänler aussergerichtlich einigen kann ist das ok für mich, aber dafür brauche ich Fakten, (eben die Rechtslage) und eine Rechtsberatung ist eben auch mal nicht so billig
Offenbar hast Du bisher noch nicht mal versucht, Dich mit dem Händler außergerichtlich zu einigen! Statt dessen kommst Du hier gleich mit einer neuen Spekulation, nämlich daß Dein Händler sich querstellen wird.
Aber Du sagst es ja selber, Du brauchst zuerst mal
Fakten. Und Dir wurde hier ja auch schon nahegelegt, wie Du an solche Fakten kommen kannst. Lies Dir nochmal den Beitrag von schnuffibaerbun durch:
AnschließendZitat:
Versuche über VW Wolfsburg über die Fahrzeug Ident-Nr. den Händler ausfindig zu machen. Ich könnte mir vorstellen, daß VW hier hilfsbereit ist, wenn Du denen deine Vermutung schilderst."
kontaktiere Deinen Händler und versuche, Dich mit ihm zu einigen...
Und bevor Du dies nicht
zumindest versucht hast, ist eine weitere Debatte hier ohnehin nur eine Diskussion über ungelegte Eier...