Betrug durch Reimport??

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo zusammen,

Ich habe folgende Frage:

Ich habe mir einen Tiguan bestellt und bin mir mittlerweile nicht sicher ob es sich um einen Reimport handelt.

Handelt der Händler betrügerisch wenn er mir das verheimlichen würde??
Kennt sich jemand mit der Rechtslage in der Schweiz aus???

Zu genauen Erklärung

Ich habe nähere Kontakte zum Vertrag Transportunternehmen von VW-Fahrzeugen; Mein Hänler hat mich angerufen als das Fahrzeug geliefert wurde damit ich ihn mir ansehen kann.
Ich habe mich gewundert, warum das Fahrzeug noch Transportwachs drauf hat und ihn gefragt, warum die Transportfirma ihn nicht sauber und "ausgepackt" geliefert hat.
Er sagte mir das ein anderes Transportunternehmen den Tiguan gebracht hat (da haben bei mir die Lampen geleuchtet da es offiziel Vertaglich nur das eine Unternehmen für den Transport gibt.)

Einzige Erklärung für mich ist ein Reimport (um noch mal dazu zu verdienen da ich den Tiguan mit Vollausstattung bestellt habe)

Er wurde auch extra auf bestellung gebaut (habe das Datum wann er Vom Band gegangen ist vom Händler bekommen.
Aber: er hat fast einen Monat gebraucht bis er hier war (Regen sind 1-1,5 Wochen)

Kann mir jemand Auskunft über die Rechtslage geben (evl. Wertminderung etc.)

Vielen Dank

Der Denni

Beste Antwort im Thema

Mal ganz ehrlich...

mach Dich doch erst mal schlau, ob Du tatsächlich einen Reimport hast.

Wenn ja, kannst Du drüber nachedenken, was Du vielleicht an Ansprüchen gegen den Händler haben könntest.

Ansonsten bringen solche theoretischen "was-wäre-wenn"-Spielchen nicht viel.... Außer dass wieder einmal ein neuer, sinnvoller ( 😉 ) Thread mehr im Forum steht.

62 weitere Antworten
62 Antworten

...das lässt sich doch bestimmt an den Ausstattungen und an der mitgelieferten Dokumentation erklären.

Außerdem habe ich hier bei unseren hiesigen VW-Händlern häufig (eigentlich immer) gesehen, dass neue Tiguane mit Transportverpackung (Folie, Schaumstoff etc.) geliefert werden und erst beim Händler ausgepackt werden. Ich halte das auch für sinnvoll, um Beschädigungen zu vermeiden.

Zitat:

Original geschrieben von aceins05


...das lässt sich doch bestimmt an den Ausstattungen und an der mitgelieferten Dokumentation erklären.

Die Ausstattung ist so wie ich si wollte (das wäre ja der Hammer...)

Zitat:

Außerdem habe ich hier bei unseren hiesigen VW-Händlern häufig (eigentlich immer) gesehen, dass neue Tiguane mit Transportverpackung (Folie, Schaumstoff etc.) geliefert werden und erst beim Händler ausgepackt werden.

Gut möglich das er öfter mal Reimporte verkauft um zusatz Kohle zu machen

Zitat:

Ich halte das auch für sinnvoll, um Beschädigungen zu vermeiden.

Sinnvoll ist dies schon; ich weis aber zu 100% Sicherheit das Fahrzeuge die vom offiziellen Transportunternehmen gebracht werden gereinigt und aufbereitet gebracht werden.

Kann ich da beim Hänler rechtsanspüche stellen???

(Reimporte sind wohl beim Wiederverkauf weniger wert als welche die für das eigentliche Land gebaut worden sind

...ich meinte den Umfang der Serienausstattung, der unterscheidet sich je nach Land.

...foliert sind eigentlich alle Autos hier im Umkreis, bevor sie ausgeliefert werden. Das trifft ebenso auf Audi und Seat zu, wie auch auf alle VW-Autohäuser und die verkaufen mit Sicherheit nicht nur Reimporte.

Zitat:

Original geschrieben von aceins05


...ich meinte den Umfang der Serienausstattung, der unterscheidet sich je nach Land.

...foliert sind eigentlich alle Autos hier im Umkreis, bevor sie ausgeliefert werden. Das trifft ebenso auf Audi und Seat zu, wie auch auf alle VW-Autohäuser und die verkaufen mit Sicherheit nicht nur Reimporte.

Serienausstattung??? meine Karre ist voll mit Zusatzausstattung... (ob es ein Reimport ist kann ich aber auch über VW Deutschland (Vitamin B) so rausfinden;

mir geht es nur darum ob der Hänler verplichtet ist mich darüber zu informieren wenns denn ein Reimport sein sollte oder nicht? Und welche Ansprüche ich dann stellen kann (Wertminderung bei wiederverkauf etc. ...)
Für Deutschland habe ich einige Gerichtsurteile gelesen, wo z.B. der Händler den Minderpreis an den Käufer abgeben respektive zurück zahlen muss, wenn dnicht vorher schriftlich vereinbart wurde, das ein Ri. für den käufer ok ist.

Ähnliche Themen

Anhand der Fahrzeug-Ident.Nr. kann Wolfsburg dir Auskunft geben, an welchen Händler das Fahrzeug geliefert worden ist. Da mußt Du dich  in Wolfsburg durchfragen, um die Antwort zu bekommen.
Klaus

Zitat:

Original geschrieben von h26hummele


Anhand der Fahrzeug-Ident.Nr. kann Wolfsburg dir Auskunft geben, an welchen Händler das Fahrzeug geliefert worden ist. Da mußt Du dich  in Wolfsburg durchfragen, um die Antwort zu bekommen.
Klaus

Danke Klaus,

das mit dem Händler weis ich aber was mir noch nicht beantwortet wurde:

wie ist die Rechtslage wenn mir der Reimport verschwiegen wird?

Die zweite Frage erübrigt sich doch - Rechtslage bei Reimport - wenn Du weist das dein Tiguan von Wolfsburg zu deinem Händler gebracht worden ist. Oder hab ich da was falsch verstanden 😕 .
Über Google gibt es genügend Info über Rechtslage bei Reimport.
Klaus 

Hi,
ein Reimport ist im Fahrzeugbrief eingetragen. Die Zoll- bzw. Eifuhrbehörde macht im Zulassungsschein (früher Brief) einen Eintrag. Nur dann hat der inländische Händler einen Vorteil. Außerdem ist im Übergabeprotokoll ein Eintrag vom ausländischen Händler. Auch im Wartungsbuch ist der Ersteintrag vom 1. Händler.

Zitat:

Original geschrieben von h26hummele


Die zweite Frage erübrigt sich doch - Rechtslage bei Reimport - wenn Du weist das dein Tiguan von Wolfsburg zu deinem Händler gebracht worden ist. Oder hab ich da was falsch verstanden 😕 .
Über Google gibt es genügend Info über Rechtslage bei Reimport.
Klaus 

Die Google Suche habe ich auch schon genutzt; ich finde nur solche Dinge wie: Das es in Deutschland verboten ist wenn der Händler den Reimport verheimlicht;

Oder Das der Käufer ein Anrecht hat den Minderwert (da Reimporte bei Wiederverkauf weniger Wert sind) zurück zu verlangen

Aber wie sieht die Sache in der Schweiz aus????

Das es definitif ein Reimport ist habe ich noch nicht belegen können da mir die Info (der Verdacht) erst heute gekommen ist das es einer sein könnte.

Zitat:

Original geschrieben von antikekunst


Hi,
ein Reimport ist im Fahrzeugbrief eingetragen. Die Zoll- bzw. Eifuhrbehörde macht im Zulassungsschein (früher Brief) einen Eintrag. Nur dann hat der inländische Händler einen Vorteil. Außerdem ist im Übergabeprotokoll ein Eintrag vom ausländischen Händler. Auch im Wartungsbuch ist der Ersteintrag vom 1. Händler.

Einen Fahrzeugbrief haben wir in der Schweiz leider nicht (auch Halteangaben können wir nur den letzten erfahren (wir bekommen bei uns den "ungültigen Fahrzeugausweis (ahnlich dem Kfz-Schein in Deutschland)

Übergabeprotokoll besteht aber nur bei einem Gebrauchtwagen, ein neuwagen wird in der Schweiz eingelöst und da macht der Importeur oder der Händler die Angaben auch im Wartungsbuch).

Einen Vorteil hat der Händler in dem Sinne wie es (man hat es früher Grauimport genannt) gelaufen ist.
- Der Händler bestellt bei einem Ausländischen Händler ein Fahrzeug
(natürlich dort wo der Fahrzeugpreis weit unter dem Marktpreis des eigenen Landes liegt)
- Das Fahrzeug wird produziert und geht von der Produktion nicht direkt zum Endhändler sondern eben zu dem Ausländischen.
- Das Fahrzeug wird vom Ausländischen Hänler zum eigentlichen Hänler transportiert.
- Der Verkäufer bekommt sein Fahrzeug

Was daran der Vorteil ist, liegt klar auf der Hand:
Der Händler hat wesentlich weniger für das Fahrzeug bezahlt als eigentlich für den Landes Markt üblich ist.

Der Nachteil :
- das Fahrzeug wurde nicht für (in meinm Fall) den schweizer Markt sonder für ein anderes Land gebaut
-> auch noch nicht so schlimm aber evl. können spezifische dinge anders sein!!! (extremes Beispiel ist in England das Lenkrad nit der ganzen Geometrie; aber es können auch kleine Differenzen sein)

Was mich nur ärgert, das mit meinem Neuwagenkauf evl. grosser Reibach gemacht wurde.

Zitat:

Original geschrieben von h26hummele


Die zweite Frage erübrigt sich doch - Rechtslage bei Reimport - wenn Du weist das dein Tiguan von Wolfsburg zu deinem Händler gebracht worden ist. Oder hab ich da was falsch verstanden 😕 .
Über Google gibt es genügend Info über Rechtslage bei Reimport.
Klaus 

Zur Google suche:

http://www.auto-xxl.de/.../...haendler-muss-ueber-reimport-informieren

und

http://www.auto-best-preis.de/index.php?page_id=29#reimporte

aber leider nur deutsche Rechtslage

Mal ganz ehrlich...

mach Dich doch erst mal schlau, ob Du tatsächlich einen Reimport hast.

Wenn ja, kannst Du drüber nachedenken, was Du vielleicht an Ansprüchen gegen den Händler haben könntest.

Ansonsten bringen solche theoretischen "was-wäre-wenn"-Spielchen nicht viel.... Außer dass wieder einmal ein neuer, sinnvoller ( 😉 ) Thread mehr im Forum steht.

Und die ganze Annahme nur, weil es eine andere Transportfirma war, als der Standardhauslogistiker?
Hm, waren die vielleicht gerade in Bedrängnis? LKW kaputt usw.?

Mach dir doch keinen Kopf...

Es gibt doch auch in der Schweiz Rechtsanwälte, wenn es denn wirklich zutrifft.

Deine Antwort
Ähnliche Themen