Betrug durch Reimport??

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo zusammen,

Ich habe folgende Frage:

Ich habe mir einen Tiguan bestellt und bin mir mittlerweile nicht sicher ob es sich um einen Reimport handelt.

Handelt der Händler betrügerisch wenn er mir das verheimlichen würde??
Kennt sich jemand mit der Rechtslage in der Schweiz aus???

Zu genauen Erklärung

Ich habe nähere Kontakte zum Vertrag Transportunternehmen von VW-Fahrzeugen; Mein Hänler hat mich angerufen als das Fahrzeug geliefert wurde damit ich ihn mir ansehen kann.
Ich habe mich gewundert, warum das Fahrzeug noch Transportwachs drauf hat und ihn gefragt, warum die Transportfirma ihn nicht sauber und "ausgepackt" geliefert hat.
Er sagte mir das ein anderes Transportunternehmen den Tiguan gebracht hat (da haben bei mir die Lampen geleuchtet da es offiziel Vertaglich nur das eine Unternehmen für den Transport gibt.)

Einzige Erklärung für mich ist ein Reimport (um noch mal dazu zu verdienen da ich den Tiguan mit Vollausstattung bestellt habe)

Er wurde auch extra auf bestellung gebaut (habe das Datum wann er Vom Band gegangen ist vom Händler bekommen.
Aber: er hat fast einen Monat gebraucht bis er hier war (Regen sind 1-1,5 Wochen)

Kann mir jemand Auskunft über die Rechtslage geben (evl. Wertminderung etc.)

Vielen Dank

Der Denni

Beste Antwort im Thema

Mal ganz ehrlich...

mach Dich doch erst mal schlau, ob Du tatsächlich einen Reimport hast.

Wenn ja, kannst Du drüber nachedenken, was Du vielleicht an Ansprüchen gegen den Händler haben könntest.

Ansonsten bringen solche theoretischen "was-wäre-wenn"-Spielchen nicht viel.... Außer dass wieder einmal ein neuer, sinnvoller ( 😉 ) Thread mehr im Forum steht.

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Zitat:

Original geschrieben von schnuffibaerbun



Zitat:

Original geschrieben von sickboy2711

Die Fakten wurden abgeklärt!!!! es ist nicht für den Schweizer Markt gebaut worden!!!!

Zitat:

Original geschrieben von mike_allgaeu


Die ganze Aufregung über einen angeblichen RE-Import kann ich nicht ganz nachvollziehen. Eigentlich kann es sich ja nicht um einen RE-Import handeln, sondern um einen reinen Import. Das Fahrzeug wurde ja schließlich nicht in der Schweiz hergestellt! Aber wo soll der Preisvorteil liegen? Bei einem angenommenen Fz.-Preis von 40.000 EUR fallen in der BRD 6.387 EUR (gerundet) Mehrwertsteuer an. Bei einem Import in die Schweiz wird diese vom Fz.-Preis abgezogen und die MwSt. der Schweiz (soweit ich informiert bin derz. 7,6% = 2.555 EUR) dazu addiert. Somit würde das Fahrzeug in der Schweiz letztendlich 36.168 EUR kosten. Gegenüber Deutschland somit ein erheblicher Preisvorteil. Unberücksichtigt ist bei dieser Berechnung allein der Händlerrabatt. Es kann sich hier allein um eine Absprache zwischen dem Händer in Deutschland und dem in der Schweiz handeln. Rein rechnersich müsste der deutsche Händler bei diesem Geschäft "minus" machen, wenn nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Aber auch dies ist rein spekulativ, worüber man hier durchaus weiter diskutieren kann.
Mike

Hallo Mike,

Ich benutze den das Fzg in der Schweiz alles Import ist gebe ich dir Recht; Dennnoch werden Fahrzeuge die für die Schweiz gebaut werden auch mit diesem Ländercode versehen!!!!
Den Preisvorteil habe ich noch nicht bestimmen können aber ich denke, das das Fahrzeug in Deutschland günstiger ist als hier

Zitat:

Original geschrieben von Djakotee


Was sagt denn der Händler, von dem Du den Wagen hast dazu?

Den Hädler will ich erst darauf ansprechen wenn ich weis, was er für einen Vorteil daraus gemacht hat bzw welche Ansprüche ich stellen kann

Hallo Elchdoktor,

Ich frage mich echt, warum du in diesem Blog mit schreibst????

Ein Forum ist da um zu diskutieren oder sehe ich da was falsch????

• Ich Unterstelle keinen Betrug sondern habe lediglich gefragt ob dies einer sei wenn er beim Verkauf verheimlicht wird!!!
• Ich habe die Bestätigung von VW erhalten das es Ländercode Deutschland ist!!!
• Ebenso habe ich die Bestätigung bekommen das es kein Schweizer Fahrzeug ist!!! Unabhängig von dem Anruf bei VW Deutschland)
• Also deine Art jemanden die Pistole auf die Brust zu setzen verstehe ich nicht (ich muss doch erst meine Rechte kennen bevor ich reklamiere) Fakten habe ich mittlerweile genug!!!

Leute die in einem Forum schreiben das ein Schreiber im Blog nervt sind meiner Meinung fehl am Platz (oder sagst du das auch anderen Leuten die dir gegenüber sind und mit dir Diskutieren???)
Es ist dir ja immer noch freigestellt, diesen Blog zu lesen oder nicht!!!

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ich habe einen etwas älteren Beitrag gefunden was ein Grauimport von deutschland so ausmachen kann.

Wer Lust hat kann Ihn sich gerne einmal durchlesen

http://www.beobachter.ch/.../

"BETRUG" dürfte nach deutscher (!) Gesetzgebung immer dann gegeben sein, wenn (vereinfacht erklärt) durch Irrtumserregung (in diesem Fall durch den Verkäufer) beim Käufer ein Vermögensschaden auftritt.
Allein der Umstand, dass ein schweizer Verkäufer von einem deutschen Verkäufer (ich unterstelle in beiden Fällen eine Händlereigenschaft) ein Fahrzeug beschafft, dürfte m.E. noch keinen Betrug begründen. Wissenwert wäre, welche Ausstattungsmerkmale ein Fahrzeug mit Ländercode "CH" gegenüber einem Fahrzeug mit Ländercode "D" hat. Sollte das Fahrzeug mit Ländercode "D" wesentlich geringere oder wertmindernde Ausstattungsmerkmale haben, wäre m.E. der schweizer Händler verpflichtet gewesen, auf diesen Umstand hinzuweisen. Meiner Ansicht nach müsste dieser Punkt geklärt werden. Dann kann ich bei dem schweizer Händler argumentieren und über den Preis sprechen.
Zum Abschluss: Ich bin k e i n Jurist und möchte mit diesem Beitrag unter keinen Umständen irgend eine Rechtsberatung ausführen. Meine Angaben möchte ich als "eigene Meinung" des Verfasser sehen!
Deshalb auch mein Apell "sickboy2711": Lass Dich, wenn Du alle Recherchen zusammen hast, von einem Anwalt beraten, wenn Du persönlich mit Deinem Händler zu keiner Einigung kommst.
Mike

es fängt an zu nerven....

ich denke, der TE hat genügend Tipps und Vorschläge von uns "Nichtjuristen" bekommen, wie man vorgehen sollte.
Er selbst weiß noch nicht mal, wo eigentlich sein Vorteil liegen soll,(den er dann seinem Händler gegenüber geltend machen will) wenn sich denn wirklich rausstellt, das es sich um ein nicht für den Schweizer Markt vorgesehenes Fahrzeug handelt.
Den angeblichen preislichen Vorteil kann er nicht beziffern.
Irgendwie alles dubios.

An den TE:
es ist einfach immer schwierig, sich zu Themen zu äußern, die nur auf Vermutungen basieren. Das bringt in der Regel gar nichts, auch wenn Du es nicht warhaben willst.

an den Rest: vielleicht einfach nicht mehr antworten ????

Andi

So ihr lieben,

Ich habe mir mal die Arbeit gemacht meinen Tiguan im deutschen Konfigurator ein zu geben
und siehe da:

Der Handler hat beim Nettopreis sage und schreibe fast 4000 SFr. gespart!!!! das macht fast 8% aus!!!

Der Unterschied liegt in den Auswahlkriterien und der Serienausstattung;

Im Anhang findet ihr die Konfiguration der Schweiz sowie die von Deutschland; und wie gesagt wenn ich bei beiden die MwSt abziehe sinds fast 4000 SFr.

Zuerst die Deutsche und die letzten beiden Seiten die Schweizer Konfig

Bei der Schweizer Konfig müssen noch die 7.6% MwSt abgezogen werden.

Werde am Freitag den Hänler darauf ansprechen

Nun ja, dass der Händler den deutschen Code zugibt, hatte ich schon so verstanden. Ich hatte das "was sagt der Händler dazu?" dahingehend gemeint, ob Du den Händler schon angesprochen hast. Da du aber geschrieben hast, verstehe ich was Du willst. Dich auf das Gespräch mit dem Händler vorbereiten.

Dann würde ich erst mal nachhaken ob's für die Schweiz nen eigenen Ländercode gibt. Falls ja, was die Unterschiede sind. Wenn's keine gibt oder nur minimale, dürfte sich auch ein evtl. Wiederverkaufswert in dem Rahmen bewegen, was nach deutschem Recht Deinen "Schaden" ausmachen würde. bei einem geringen Schaden würden natürlich auch Rechtsanwaltskosten einen Teils des Vorteils wieder auffressen.

Vielleicht ist die deutsche Version aber besser ausgestattet als die Schweizer, dann hätteste unter Umständen mehr gekriegt als bezahlt und der Händler Dir was gutes getan.

Nach ner überschlägigen Berechnung sinds knapp 1800 Euro, die der Händler bei Listenpreisen gut gemacht hätte.

krass das so zu lesen... frechheit von dem Händler

Wer ein Fahrzeug aus einem andere Land importiert (egal von wo nach wo) muss halt damit rechnen, daß es im Servicefall zu Problemen kommen kann, da hier länderspezifisch unterschiedliche Teile zum Einsatz kommen, die im jeweils anderen Land nicht verfügbar sind, und deshalb auch dann importiert werden müssen. (Warum sollte ein deutscher Händler oder ein deutsches Vertriebszentrum Teile vorhalten, die es auf dem deutschen Markt eigentlich nicht gibt?) Dadurch würden unnötige Lagerkosten entstehen.
Natürlich kann auch die Ausstattung erheblich variieren!
Alleine dadurch kann dem Käufer ein erheblicher Nachteil entstehen!
Deswegen muss dem Kunden schon beim Kauf klar ersichtlich sein, daß das Fahrzeug für einen anderen Markt produziert wurde.

In etwa vergleichbar mit dem Thema "Artikelstandort" in der Bucht!

Wer die Einschränkungen kennt, und damit leben kann, für den mag sowas ein Schnäppchen sein. Wem das nicht bewusst ist, der wird im Fall der Fälle über den Tisch gezogen!
Das lässt sich auf viele Artikel, die man so kauft, jederzeit übertragen: Man kann eine Menge Geld sparen, wenn man etwas "grau" importiert, doch man muss auch die Risiken abschätzen können, wenn mal ein Problem auftritt.

Ich nenne hier nur mal Canon-Ojektive als Beispiel: die kann man als "graue" sehr viel billiger bekommen. Doch wenn da ein Garantiefall eintritt, muss man da die Vertriebskette zurückgehen: Das Objektiv wird dann z.B. in Belgien repariert, mit entsprechenden Wartezeiten....

so long...

Zitat:

Original geschrieben von Triumph BGH 125


Wer ein Fahrzeug aus einem andere Land importiert (egal von wo nach wo) muss halt damit rechnen, daß es im Servicefall zu Problemen kommen kann, da hier länderspezifisch unterschiedliche Teile zum Einsatz kommen, die im jeweils anderen Land nicht verfügbar sind, und deshalb auch dann importiert werden müssen. (Warum sollte ein deutscher Händler oder ein deutsches Vertriebszentrum Teile vorhalten, die es auf dem deutschen Markt eigentlich nicht gibt?) Dadurch würden unnötige Lagerkosten entstehen.
Natürlich kann auch die Ausstattung erheblich variieren!
Alleine dadurch kann dem Käufer ein erheblicher Nachteil entstehen!
Deswegen muss dem Kunden schon beim Kauf klar ersichtlich sein, daß das Fahrzeug für einen anderen Markt produziert wurde.

In etwa vergleichbar mit dem Thema "Artikelstandort" in der Bucht!

Wer die Einschränkungen kennt, und damit leben kann, für den mag sowas ein Schnäppchen sein. Wem das nicht bewusst ist, der wird im Fall der Fälle über den Tisch gezogen!
Das lässt sich auf viele Artikel, die man so kauft, jederzeit übertragen: Man kann eine Menge Geld sparen, wenn man etwas "grau" importiert, doch man muss auch die Risiken abschätzen können, wenn mal ein Problem auftritt.

Ich nenne hier nur mal Canon-Ojektive als Beispiel: die kann man als "graue" sehr viel billiger bekommen. Doch wenn da ein Garantiefall eintritt, muss man da die Vertriebskette zurückgehen: Das Objektiv wird dann z.B. in Belgien repariert, mit entsprechenden Wartezeiten....

so long...

Dazu kann ich nur sagen BLÖDSINN!!!!

DU HAST KEINE UNTERSCHIEDE IN DER GARANTIE GESCHWEIGE DENN PROBLEME MIT ERSATZTEILEN!

Unfundiertes halbwissen!

Zwischen dem Beitrag von Djakotee vom 27.08.2009 und dem von jetta2011 von 04.11.2011 liegen Welten,
was ist zwischenzeitlich seitlich des Themenstarters geschehen?

Nur mal am Rande,
es ist egal ob das FZ besser ausgestattet ist, oder nicht.

Wenn ich bei einen Vertragshändler im Lande bestelle, dann muss dieser auch ein FZ liefern, dass für dieses Land vorgesehen ist.

Sollte der Händler das nicht im Vertrag fixiert haben, ist es Betrug !

Garantieansprüche bleiben voll erhalten, sofern es ein für die EU gefertigtes FZ ist.

Problem gibt es bei Kulanzregelungen, nach der Garantie
und vor allem bei einer möglicherweisen auftretenden Wandlung. Diese muss immer bei dem Händler gemacht werden,
bei dem das FZ vom Werk angeliefert wurde. (also hier in D)

Alf

Mir fallen da nur mehrere Dinge auf:
1. Hat der Themenstarter tatsächlich bei einem Vertragshändler gekauft (m.E. nein, es wurde dazu nichts gesagt -korrigiert mich bitte, wenn ich da falsch liege)? Hier in D tummeln sich doch auch viele freie Händler!
2. Die Schweiz ist zwar von (Noch-)EU-Staaten umzingelt, gehört aber selbst nicht dazu! Inwieweit dort EU-Recht anzuwenden ist, lasse ich mal offen!
3. (Fast) Alle Fahrzeuge in der CH sind Importfahrzeuge (bis auf die Flyer-Bikes!)
4. Seit sich der Themenstarter sich, zuletzt 2009, so ereifert hat, hat er uns im Dunklen gelassen, was er denn nun erreicht hat.
5. Mit dem Begriff "Betrug" wäre ich vorsichtig, Betrug nach deutschem Recht (§ 263 StGB) wird sooo schnell nicht von der StA verfolgt, da oftmals keiner vorliegt oder nicht nachzuweisen ist!
Merke: Nicht jeder, der "Betrug" schreit, ist tatsächlich betrogen!

Betrug nach dem Schweizer Recht :
Art. 146 StGB
1. Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft.
3. Der Betrug zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.
Wenn der Themenstarter sich betrogen fühlt, stand es ihm doch frei, die Schweizer Justizbehörden zu bemühen, hat er offensichtlich nicht gemacht.....

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