BETRUG beim Autokauf
Hallo an alle,
ich habe mir vor ca. zwei Wochen einen BMW 3 Touring FL (E91) mit ca.70000 km von einem Herren gekauft, welcher in einer großen bekannten Firma tätig ist und das Fahrzeug als Dienstwagen nutzte. Das Fahrzeug sieht sehr gepflegt aus. Es hatte auch ein Scheckheft mit Einträgen von einem BMW Vertragshändler.
Gestern habe ich den BMW Vertragshändler angerufen um das alles nachzuprüfen.
Dann der Schock:
Der letzte Eintrag im Scheckheft ist 03/12 mit 70000 Km und im Computer des Vertragshändlers sind es 160.000 Km.
Ich habe am Montag einen Termin bei meinem Rechtsanwalt und werde den Herren Anzeigen.
Es kommt noch ein Problem dazu. Da der letzte Halter im Fahrzeugbrief diese große Firma ist und diese auch im Kaufvertrag steht war es für mich einfach nur logisch und ich habe garnicht nach dem Namen dieses Herren gefragt.
Was könnte ich noch tun und hat irgendjemand schon solche Erfahrungen gemacht?
Ich habe mich sooo auf das Fahrzeug gefreut und nun das.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Pauloo
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MZ-DJ-1970
Bin auch einmal reingefallen ! Ausgerechnet bei einem renomierten Händler bei mir vor Ort . Beschwerde meinerseits wurde vom Verkaufschef und dem Mitarbeiter abgeschmettert (so auf die Art was ich denn wolle) ! Habe ich halt meinen "neuen" von einem Händler in 200 Km Entfernung gekauft !!!
Also der damalige Händler hat Dich übern Tisch gezogen ,und zur Rache hast Du Dein Neues Auto 200 Km entfernt gekauft.
Wow
224 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von odi222
ein ganz schön mysteriöser Fall 🙄😛Gruß
odi
HAHAHAHAHAHAH so kann man's auch nennen HAHAHAHAHAHAHA
Hallo an alle,
es gibt wieder Neuigkeiten von meinem Anwalt.
Der Herr der das Fahrzeug von dem Händler gekauft und wahrscheinlich an mich weiterverkauft hat, hat das Fahrzeug mit Gewerbeschein gekauft.
Mein Anwalt hat diesen Gewerbeschein beim Gewerbeamt nachprüfen lassen. Dieser Herr befindet sich nicht im Register und der Gewrbeschein ist somit auch gefälscht.
Alles wurde jetzt an das LKA weitergeleitet.
Einen Fehler hat der Verkäufer bestimmt irgendwo gemacht.
Ich bin sehr zuversichtlich, dass mein Anwalt und die Polizei den Betrüger finden werden.
Gruß
pauloo
Gestern kam auf Arte die "Magical Mystery Tour". 😁😁😁
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Zitat:
Original geschrieben von Pauloo
Der Herr der das Fahrzeug von dem Händler gekauft und wahrscheinlich an mich weiterverkauft hat, hat das Fahrzeug mit Gewerbeschein gekauft.
Mein Anwalt hat diesen Gewerbeschein beim Gewerbeamt nachprüfen lassen. Dieser Herr befindet sich nicht im Register und der Gewrbeschein ist somit auch gefälscht.
Um ein Auto beim Händler unter Ausschluss der Gewährleistung als Gewerbetreibender zu kaufen, bedarf es keinen Gewerbeschein. Kein Autohändler wird auf Vorlage dessen bestehen. Die Rechnung läuft dann schlichtweg auf Firma XYZ mit dem Zusatz
...wird das Fahrzeug unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft. Der Käufer versichert, das Fahrzeug als Gewerbetreibender zu kaufen und ist sich der Rechtsfolgen bewusst...oder so ähnlich... 😁
In dem Fall wird wohl kein Gewerbeschein existieren, kann demnach auch nicht im örtlichen Gewerberegister aufgeführt und damit auch nicht gefälscht sein. Außer der Typ hat beim Kauf tatsächlich eine Kopie hinterlassen, das dürfte aber eher unwahrscheinlich sein. 😁
Zudem müsste man erstmal wissen, in welcher Gemeinde der Verkäufer ansässig ist, da sonst auch kaum eine Prüfung möglich ist. Ohne bekannte Personalien schon gar nicht. Oder haben die sich mittlerweile herausfinden lassen? Ist trotzdem nicht wie bei der Handwerksrolle, das Gewerberegister ist in dem Sinne rein kommunalbezogen.
Hallo,
ein Name und ein Gewerbeschein existieren (wurden bei dem Händler der das Fahrzeug von BMW gekauft hat hinterlegt) aber ob diese auch richtig sind ist allerdings fraglich.
Das Bezirksamt von welchem der Gewerbeschein ausgestellt ist wurde mittlerweile auch angeschrieben.
Gruß
Pauloo
Okay, ist zwar eigentlich nicht üblich ein Gewerbeschein vorzulegen, aber wenn's denn so ist... Mal abwarten...
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Okay, ist zwar eigentlich nicht üblich ein Gewerbeschein vorzulegen, aber wenn's denn so ist... Mal abwarten...
ich kenne es gar nicht anders... mein Händler hat von mir auch den Gewerbeschein verlangt
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Okay, ist zwar eigentlich nicht üblich ein Gewerbeschein vorzulegen, aber wenn's denn so ist... Mal abwarten...
nur wenn unter ausschluss der sachmängelhaftung verkauft wird, dann wird der zwingend nötig.
Das heist jetzt für den TE, dass der wagen für BMW viel zu heiß war um ihn zu verkaufen.
gretz
Zwingend nötig (aus rechtlicher Sicht) ist ein solcher nicht, da der Käufer mit seiner Unterschrift einen Passus zum Gewerbekauf, wie oben schon aufgeführt unterschreibt. Er kann sich hernach nicht drehen, wenden und behaupten, er habe das Fahrzeug Privat gekauft. Könnte er schon, kommt damit vor Gericht wegen der Falschangaben aber nicht durch.
Kenn auch keinen meiner gewerblichen Kunden, der einen Gewerbeschein vorlegen musste, außer es war eine Finanzierung im Spiel. Dann gehört das mit zum Gesamtpaket (Gewerbeschein, BWA, Steuerbescheid... 😁)
Aber gut, kann natürlich durchaus möglich sein, dass manche Händler das ein wenig genauer sehen. Also mir ist es noch nicht passiert. Hab auch schon ein paar Billigkisten für Bekannte als Unternehmer gekauft, weil der Händler nicht an Privat verkauft hätte. In der Preisklasse bedurfte es aber auch keine Gewährleistung... 😁
Mittlerweile treibt der Handel im Auftrag und an Gewerbetreibende aber auch seltsame Blüten... Früher waren das mal Billigstkisten, die dann zur Ersatzteilgewinnung ohne Gewährleistung verkauft wurden, kurz nach der Schuldrechtsreform lag die Grenze plötzlich schon bei etwa 4000 bis 5000 Euro. Heute mittlerweile zicken manche Händler schon bei 10.000 oder 12.000 rum und wollen nicht mehr an Privat verkaufen... 😁
Würdest du als Händler nicht anderst machen.
Privatkunden kommen wegen jedem kleinen Furz zu dir, und mittlerweile hat eh so gut wie jeder eine Rechtsschutz und natürlich verdient jeder Anwalt gerne.
Vorallem im Gebrauchtwagenbereich.
Der Händler hat das Fahrzeug weder gebaut, noch kann er alles zu 100% prüfen.
Schließlich muss er ja auch dem Kunden glauben der das Fahrzeug an Ihn veräußert hat.
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Mittlerweile treibt der Handel im Auftrag und an Gewerbetreibende aber auch seltsame Blüten... Früher waren das mal Billigstkisten, die dann zur Ersatzteilgewinnung ohne Gewährleistung verkauft wurden, kurz nach der Schuldrechtsreform lag die Grenze plötzlich schon bei etwa 4000 bis 5000 Euro. Heute mittlerweile zicken manche Händler schon bei 10.000 oder 12.000 rum und wollen nicht mehr an Privat verkaufen... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Held Marco
Der Händler hat das Fahrzeug weder gebaut, noch kann er alles zu 100% prüfen.Schließlich muss er ja auch dem Kunden glauben der das Fahrzeug an Ihn veräußert hat.
Dafür schließen Gebrauchtwagenhändler in der Regel aber auch eine Versicherung ab, die sie recht gut auf den Kaufpreis aufschlagen. Aber ist natürlich besser daran verdient auf diese zu verzichten und den Preis beizubehalten... 😁
Nunja, meistens ist Sie jedoch im Preis enthalten, sonst könnten Sie bei Mobile die Fahrzeuge nicht mit Garantie anbieten.
Diese Garantie ist jedoch nur eine Laufleistungsgestaffelte Bauteil-Versicherung.
Gilt somit genausowenig auf Verschleißteile wie die Gewährleistung eben auch!
Und ich meine selbst wenn es Aufpreis kostet.... gehen wir von 300€ aus... dann ist es immernoch so das selbst wenn nach 7 Monaten ein Fensterheber und von mir aus ein PDC Sensor defekt wird... sich die Garantie bzw. der Aufpreis schon gelohnt hat....
(Natürlich gehen wir von NEUTEILEN BEI BMW REPARIERT aus)
Dies würde nämlich bei der gesetzlichen Gewährleistung nicht bezahlt werden, denn die Beweislast liegt somit beim Kunden und der kann unmöglich egal mit welcher Rechtsschutz 😉 nachweißen das dieser Fensterheber beipsielsweise schon bei Übergabe defekt war!
Beiden Seiten ist also geholfen... dem Händler da er dies nicht bezahlen muss und auch keine lästigen Anwaltsschreiben bekommt und dem Kunden da er im Notfall Geld spart und seine Rechtsschutz nicht strapazieren muss...
Zitat:
Original geschrieben von Held Marco
Beiden Seiten ist also geholfen... dem Händler da er dies nicht bezahlen muss und auch keine lästigen Anwaltsschreiben bekommt und dem Kunden da er im Notfall Geld spart und seine Rechtsschutz nicht strapazieren muss...
Sorry, Du hast den Sachverhalt gerade etwas missverstanden. Ich rede nicht von einer zusätzlichen Gebrauchtwagengarantie, ich rede von der Versicherung, die ein Händler abschließen kann um eben jene Gewährleistungsansprüche abzudecken. Diese wird berechnet nach Alter und Laufleistung des zu verkaufenden Fahrzeuges und hat mit dem Endverbraucher (Käufer) absolut nichts zu tun... Lediglich der Händler sichert sich damit gegen eventuelle Gewährleistungskosten ab... 😁
Allerdings ist dies auch ein nicht ganz unwesentlicher Kostenfaktor, auf den viele Autohändler verzichten, weil es den Gewinn am verkauften Fahrzeug nun mal beachtlich schmälert... 😛