BETRUG beim Autokauf
Hallo an alle,
ich habe mir vor ca. zwei Wochen einen BMW 3 Touring FL (E91) mit ca.70000 km von einem Herren gekauft, welcher in einer großen bekannten Firma tätig ist und das Fahrzeug als Dienstwagen nutzte. Das Fahrzeug sieht sehr gepflegt aus. Es hatte auch ein Scheckheft mit Einträgen von einem BMW Vertragshändler.
Gestern habe ich den BMW Vertragshändler angerufen um das alles nachzuprüfen.
Dann der Schock:
Der letzte Eintrag im Scheckheft ist 03/12 mit 70000 Km und im Computer des Vertragshändlers sind es 160.000 Km.
Ich habe am Montag einen Termin bei meinem Rechtsanwalt und werde den Herren Anzeigen.
Es kommt noch ein Problem dazu. Da der letzte Halter im Fahrzeugbrief diese große Firma ist und diese auch im Kaufvertrag steht war es für mich einfach nur logisch und ich habe garnicht nach dem Namen dieses Herren gefragt.
Was könnte ich noch tun und hat irgendjemand schon solche Erfahrungen gemacht?
Ich habe mich sooo auf das Fahrzeug gefreut und nun das.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Pauloo
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MZ-DJ-1970
Bin auch einmal reingefallen ! Ausgerechnet bei einem renomierten Händler bei mir vor Ort . Beschwerde meinerseits wurde vom Verkaufschef und dem Mitarbeiter abgeschmettert (so auf die Art was ich denn wolle) ! Habe ich halt meinen "neuen" von einem Händler in 200 Km Entfernung gekauft !!!
Also der damalige Händler hat Dich übern Tisch gezogen ,und zur Rache hast Du Dein Neues Auto 200 Km entfernt gekauft.
Wow
224 Antworten
Genau das habe ich schon am threadanfang geschrieben. Das wenn es gut gemacht ist nicht beweisbar ist und wenn, dann kann es bestimmt nicht zugeordnet werden. Das wird ein monate wenn nicht jahrelanger rechtsstreit werden wo am ende nicht dabei rauskommen wird.
Das einzige was helfenwürde währe ein tüv bericht mit mehr km als jetzt.
Nicht nur audi sondern kein Hersteller oder händler wird dir daten rausdrücken die fallen unter Datenschutz.
Also alte TÜV Berichte müsstest du eigentlich ohne Probleme anfordern können, wenn du weißt wo der Wagen zuletzt war!
Zitat:
Original geschrieben von martin_991
Nicht nur audi sondern kein Hersteller oder händler wird dir daten rausdrücken die fallen unter Datenschutz.
Gegenüber der Staatsanwaltschaft mit richterlichem Beschluss - kein Problem... 😁
Mein Anwalt hatte Fälle bei BMW, die haben die Daten sofort zur Verfügung gestellt. Für ihn nicht. Nicht für Private.
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Ist doch im Grunde alles nur noch ein Stochern im Nebel...
Fakt ist, BMW muss (und wird) die Daten herausgeben, sobald die Staatsanwaltschaft dies durch richterlichen Beschluss erwirkt. Warum sollten sie auch nicht? Wer am Ende aber auch immer an der Laufleistung gedreht hat, Ansprechpartner für den TE ist allein "sein" Verkäufer...
Allerdings leuchtet mir die ganze Sache nicht wirklich ein. Ich meine, wenn Firma XYZ als Vorbesitzer feststeht, dann reicht im Normalfall ein freundlicher Anruf in der Geschäftsleitung um zu erfahren, wann und an wen mit welcher Laufleistung das Fahrzeug verkauft wurde. Ergibt sich daraus, dass das fahrzeug an einen Händler gegangen ist, so wie ich das am Threadanfang verstanden habe, dann wird auch dieser bereit sein, gerade unter dem Aspekt staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen, eine Kopie des (Ver-) Kaufvertrages zur Verfügung zu stellen. Solche Summen wandern bei einem Autohaus nicht per Handschlag über die Theke. Hier wäre dann unter Umständen schon absehbar, wie es mit der Laufleistung ausschaut...
Problematisch wäre es dann, wenn das Fahrzeug von einem Hinterhofaufkäufer zum Nächsten gewandert wäre, bis es vom TE gekauft wurde. Da kann es dann durchaus sein, dass sich die Spuren verwischen.
Letzten Endes bleibt es aber dabei, so eine Summe im Parkhaus XYZ unter solch ominösen Umständen, das ist an Naivität und (sorry) Dummheit kaum zu überbieten. Aber gut, es ist nun mal passiert, dem TE wird es sicher eine Lehre gewesen sein für zukünftige Autokäufe. Letztlich wird sich noch die Frage stellen, ob beim Verkäufer, sofern man diesem überhaupt habhaft wird, tatsächlich auch noch was zu holen ist...?
Aber ich denke, jetzt ist der TE erstmal dran, sich zum aktuellen Sachstand zu äußern. Hat sich was Neues ergeben...? 😁
Hallo an alle,
nochmal der Verlauf des ganzen.
1. Die große Firma fuhr das Fahrzeug ca. 3 Jahr und gab es als Leasingrückläufer an BMW zurück.
2. BMW hat das Fahrzeug nicht an- oder abgemeldet und an einen Händler (guter Freund des Verkaufsleiters von BMW) weiterverkauft. Der Händler wurde meinem Anwalt genannt.
3. Der Händler hat das Fahrzeug in meine Stadt verkauft und auch den Käufer genannt (nach drei Anschreiben), welcher unter der genannten Adresse nicht aufzufinden ist.
Ob sich der Händler einen Personalausweis beim Verkauf hat zeigen lassen wird vom Anwalt geprüft.
Laut Oberkomissarin soll ich die Nachbarn fragen, ob das Auto vor dem Haus vor welchem es für das Inserat fotografiert wurde und ich es gefunden habe auch gesehen wurde und wie lange?
Ich werde mich die Tage auf die Socken machen und bei bei den Nachbarn fragen.
Gruß
Pauloo
Zitat:
Original geschrieben von Pauloo
Laut Oberkomissarin soll ich die Nachbarn fragen, ob das Auto vor dem Haus vor welchem es für das Inserat fotografiert wurde und ich es gefunden habe auch gesehen wurde und wie lange?
Dann komm mal endlich zu Potte, geht ja nicht, dass die Frau Oberkommissarin noch ihre Wellnesstermine verschieben muss, weil du bei der Ermittlungsarbeit so träge bist!
Bin auch einmal reingefallen ! Ausgerechnet bei einem renomierten Händler bei mir vor Ort . Beschwerde meinerseits wurde vom Verkaufschef und dem Mitarbeiter abgeschmettert (so auf die Art was ich denn wolle) ! Habe ich halt meinen "neuen" von einem Händler in 200 Km Entfernung gekauft !!!
Zitat:
Original geschrieben von MZ-DJ-1970
Bin auch einmal reingefallen ! Ausgerechnet bei einem renomierten Händler bei mir vor Ort . Beschwerde meinerseits wurde vom Verkaufschef und dem Mitarbeiter abgeschmettert (so auf die Art was ich denn wolle) ! Habe ich halt meinen "neuen" von einem Händler in 200 Km Entfernung gekauft !!!
Also der damalige Händler hat Dich übern Tisch gezogen ,und zur Rache hast Du Dein Neues Auto 200 Km entfernt gekauft.
Wow
Zitat:
Original geschrieben von Pauloo
3. Der Händler hat das Fahrzeug in meine Stadt verkauft und auch den Käufer genannt (nach drei Anschreiben), welcher unter der genannten Adresse nicht aufzufinden ist.
Ob sich der Händler einen Personalausweis beim Verkauf hat zeigen lassen wird vom Anwalt geprüft.
Normalerweise wird zum Zwecke der Identitätsfeststellung eine Kopie des Personalausweises vom Autohaus gemacht. Die müssen nämlich Geldeingänge auch nachvollziehbar belegen können. Größere sowieso...
Trotzdem ist der Anwalt momentan die falsche Adresse. Ermittlungstechnisch haben Staatsanwaltschaft und Polizei die weit besseren Karten... Erst wenn das gegessen ist, kommt der Anwalt zum Zuge... Eigentlich...
Zitat:
Normalerweise wird zum Zwecke der Identitätsfeststellung eine Kopie des Personalausweises vom Autohaus gemacht. Die müssen nämlich Geldeingänge auch nachvollziehbar belegen können. Größere sowieso...
Trotzdem ist der Anwalt momentan die falsche Adresse. Ermittlungstechnisch haben Staatsanwaltschaft und Polizei die weit besseren Karten... Erst wenn das gegessen ist, kommt der Anwalt zum Zuge... Eigentlich..
Hallo NeoNeo28,
da bin ich ganz deiner Meinung nur ich weiß leider nicht wie das LKA weiter vorgehen wird. Alles was bis jetzt herausgefunden wurde kommt von meinem Anwalt.
Gruß
Pauloo
Zitat:
Original geschrieben von Pauloo
...nur ich weiß leider nicht wie das LKA weiter vorgehen wird. Alles was bis jetzt herausgefunden wurde kommt von meinem Anwalt.
Nun ja, und das ist nicht gerade viel. Oder? Das LKA wird damit aber auch nicht betraut sein, sondern die Kriminalbeamten deiner zuständigen Polizeiinspektion. Aber gut, ist auch egal, kann ja von Zuständigkeitsbereich zu Zuständigkeitsbereich unterschiedlich zugeteilt sein.
Normalerweise würde die Kriminalpolizei versuchen die Person zu ermitteln, an die das Autohaus den Wagen verkauft hat. Dazu wird in der Regel der zuständige Verkäufer als Zeuge geladen und um Vorlage der notwendigen Verkaufspapiere gebeten. Wird diesem Gesuch um Vorlage der Verkaufsdokumente nicht stattgegeben, erfolgt ein richterlicher Beschluss dahingehend, was sich das Autohaus aber kaum antun würde.
Na ja, dann kommt es darauf an, wie geschickt der Käufer war. Eine Identität lässt sich natürlich auch verschleiern, selbst in Deutschland. Gerade bei so lapidaren Dingen wie einem Autokauf. Da reicht manchmal schon eine selbstgemachte Visitenkarte, deren Angaben natürlich frei erfunden sind.
Allerdings kann das Fahrzeug dann seit dem Abgang vom Händler nicht mehr zugelassen worden sein, denn da kommt man nicht sehr weit, ohne die eigene Identität zu hinterlassen. Versierte Betrüger haben für den Fall aber rote Kennzeichen (die es heute gar nicht mehr so einfach gibt), damit das Fahrzeug auch ne Weile selbstgenutzt werden kann.
Nun gut, an die Staatsanwaltschaft geht das Ganze dann eigentlich erst, wenn die Kripo einen Beschuldigten vorzuweisen hat und genug Material zur Hand, dass zumindest der Anfangsverdacht bestätigt werden kann.
Hab mir den Thread mal ganz durchgelesen. Etwas verwirrend das Ganze. Wenn ich das richtig verstanden habe lief das so ab:
Firma xyz hat das Auto geleast und an das BMW Autohaus zurück gegeben. Ich schätze mal das BMW Autohaus hat spätestens jetzt die 160tkm Inspektion gemacht. Das BMW Autohaus hat nun das Auto an einen befreundeten Händler weiter verkauft. Dieser Händler wiederum verkauft dieses Auto an die bis jetzt "Unbekannte Person". Wer jetzt das Auto abgemeldet hat ist mir nicht ganz klar. Meiner Meinung nach müsste dies das BMW Autohaus machen (kenne mich aber bei sowas nicht aus). Diese "Unbekannte Person" wohnt in der Nähe. Alle anderen beteiligten (Firma, BMW Autohaus und Händler) sind rund 500km entfernt. Nach mehrmaligem Anschreiben hat die "Unbekannte Person" reagiert.
Soweit zum Verlauf.
EDIT: Hab da was falsch verstanden. Der Händler hat erst nach dem dritten Anschreiben reagiert. Wäre mal interessant mit welchen km-Stand der Händler das Auto in seinen Unterlagen führt.
Habe mir letzten auch ein Auto von einem Privatmann angeschaut.
Laut Papieren war es aus 1. Hand, als ich mir den Namen im Schein ansah ( Wolfgang .... ), war mir klar das der Typ ( Südländer schwarze Haare ) der das Auto verkauft nicht der Halter ist.
Beim Nachhaken meinte er dann, er habe das Auto vor ein paar Wochen von einem älteren Herrn gekauft und sei ca.2000km damit gefahren und wolle es nun weiter verkaufen.
Eigentlich nichts ungewöhnliches, nur blöd das der Typ den Wagen nicht mal umgemeldet hat und mit den Kennzeichen von dem älteren Hernn weiter fährt, in der Hoffnung den Wagen ohne abzumelden weiter zu verkaufen.