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Frage zu Rechtslage Autokauf

BMW
Themenstarteram 2. Juli 2014 um 8:37

Hallo,

Ich habe eine Frage, wie würdet ihr die Rechtslage in folgendem Fall einschätzen.

Ein Auto wurde von VFL auf FL/LCI umgerüstet. Verkauf zwischen Händler und Privat.

Das Auto wird verkauft und im Kaufvertrag steht kleingedruckt LCI nachgerüstet. Im Verkaufsgespräch wurde unter Zeugen nichts von der Nachrüstung erwähnt.

Kann der Käufer hier einen Rechtsanspruch geltend machen, weil er nichts von dem Umbau und dessen Ausmaße wusste bzw. aufgeklärt wurde?

Danke, hätte gerne mal eure Meinung gehört.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Nein, denn im Vertrag wurde ja darauf hingewiesen. Darum sollte man sich Verträge vor der Unterschrift durchlesen.

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Nein, denn im Vertrag wurde ja darauf hingewiesen. Darum sollte man sich Verträge vor der Unterschrift durchlesen.

Selbst wenn es nicht im Vertrag stehen würde, der Käufer schaut sich den Wagen doch an und ihm hätte dann auch auffallen können das Baujahr und Aussehen nicht zusammenpassen.

Muss ich dann bei einem Verkauf auch explizit mitteilen, dass es sich z.B. um Zubehörfelgen handelt wenn ich BMW-Embleme montiert habe. Klar ABE's usw. sind natürlich mitzugeben ...

Gerade bei optischen Angelegenheiten gilt doch: Gekauft wie gesehen???

am 2. Juli 2014 um 9:14

Der unterschriebene Vertag schließt das Kleingedruckte ein. Somit alles klar.

Hätte man hingeschaut hätte man es auch gesehen!!!!

Falls der VK den Wagen nicht als LCI ausgepreist hat, dh. mit stärkerem Motor, hast du auch keinen Anspruch auf irgendwelche Rechtssprechung. LCI-Umbau ist kein Mangel.

Zitat:

Original geschrieben von novesori

Falls der VK den Wagen nicht als LCI ausgepreist hat, dh. mit stärkerem Motor, hast du auch keinen Anspruch auf irgendwelche Rechtssprechung. LCI-Umbau ist kein Mangel.

Richtig, ist kein Mangel und verschwiegen wurde auch nichts. Mal abgesehen davon, dass der Verkäufer es gar nicht verschweigen könnte, dass er auf LCI umgebaut hat - das ist schließlich für jeden zu sehen - steht es ja sogar im Kaufvertrag drin.

Ergo: Wieso sollten da Ansprüche bestehen?

Themenstarteram 2. Juli 2014 um 11:48

Zitat:

Mal abgesehen davon, dass der Verkäufer es gar nicht verschweigen könnte, dass er auf LCI umgebaut hat

Wieso sollte er es nicht verschweigen können? Wenn man das genaue Datum des FL's nicht kennt?

Das Auto sieht komplett aus wie ein FL ist aber ein Vorfaceliftmodell.

am 2. Juli 2014 um 11:52

Zitat:

Original geschrieben von since2005

Zitat:

Mal abgesehen davon, dass der Verkäufer es gar nicht verschweigen könnte, dass er auf LCI umgebaut hat

Wieso sollte er es nicht verschweigen können? Wenn man das genaue Datum des FL's nicht kennt?

Das Auto sieht komplett aus wie ein FL ist aber ein Vorfaceliftmodell.

Wir beginnen abzuschweifen.

Deine Frage ist zu 100 Prozent beantwortet.

Themenstarteram 2. Juli 2014 um 12:00

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von since2005

Zitat:

Mal abgesehen davon, dass der Verkäufer es gar nicht verschweigen könnte, dass er auf LCI umgebaut hat

Wieso sollte er es nicht verschweigen können? Wenn man das genaue Datum des FL's nicht kennt?

 

Das Auto sieht komplett aus wie ein FL ist aber ein Vorfaceliftmodell.

Wir beginnen abzuschweifen.

Deine Frage ist zu 100 Prozent beantwortet.

Wieso schweifen wir ab? Das war eine ganz normale Frage und erschließt sich mir nicht ganz.

Wieso ist der Umbau wenn er optisch 100% identisch ist nicht zu verschweigen? Wenn man als Laie das Umstellungsdatum von VFL auf FL nicht kennt.

Welches BJ?

am 2. Juli 2014 um 12:15

Eigenen Kaufvertrag immer noch nicht gelesen?

Zitat:

Original geschrieben von since2005

Wieso ist der Umbau wenn er optisch 100% identisch ist nicht zu verschweigen? Wenn man als Laie das Umstellungsdatum von VFL auf FL nicht kennt.

Noch einmal: Solange der Verkäufer den Wagen nicht als LCI bewirbt gibt es kein Problem. Meiner Meinung nach ist es einem Käufer durchaus zuzumuten sich mit so etwas wie Facelift-Terminen zu beschäftigen. Ich muss einem Käufer auch nicht proaktiv darauf hinweisen, dass Fahrzeuge, die einen Monat später produziert wurden einen anderen Motor mit weniger Verbrauch haben (und der Nachbar gerade so ein Fahrzeug zu einem günstigeren Preis verkaufen möchte) ...

Was heißt eigentlich in Deinem Kontext "Umbau auf LCI"? Hat der Verkäufer tatsächlich alle Karosserieteile getauscht oder geht es nur um die Lampen? Wenn Motorhaube und Kofferraumdeckel ebenfalls getauscht wurden, dann sollte der "Umbau" auf LCI das geringste Problem sein. Warum sollte jemand sich die Mühe machen, diese "teuren" Metallteile zu tauschen, wenn die Teile nicht defekt (Unfall) waren?

Im Kaufvertrag steht der Umbau drin und damit sind alle "Informationspflichten" des Verkäufers genüge getan. Dass der Käufer des Lesens und Nachfragens unkundig ist, ist bei einer geschäftsfähigen Person vollkommen irrelevant ...

am 2. Juli 2014 um 12:21

Meinen Vorschreibern kann ich kaum mehr was hinzufügen - kein Anspruch! Pech gehabt. Ist halt so... ;)

Um mal ein Extrembeispiel zu geben, bei Kauf einer F40 Replica kaufst auch kein Ferrari, sondern in der Regel ein Pontiac Fiero. Egal ob das Teil nach dem Umbau wie ein Ferrari aussieht. Wenn er nicht als solcher angeboten wird - völlig bowumiseubrö... ;)

Zitat:

Original geschrieben von hornmic

 

Was heißt eigentlich in Deinem Kontext "Umbau auf LCI"? Hat der Verkäufer tatsächlich alle Karosserieteile getauscht oder geht es nur um die Lampen? Wenn Motorhaube und Kofferraumdeckel ebenfalls getauscht wurden, dann sollte der "Umbau" auf LCI das geringste Problem sein. Warum sollte jemand sich die Mühe machen, diese "teuren" Metallteile zu tauschen, wenn die Teile nicht defekt (Unfall) waren?

Solange im Kaufvertrag nicht "unfallfrei" steht, kann der einen Unfall gehabt haben. Ist dann rechtens ok, kein Grund zur Wandlung o.Ä.

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