Betrogen beim Verkauf meines A6 4G
Hallo zusammen, ich habe am Mittwoch meinen 2 Jahre alten A6 Avant 3.0 BiTDI verkauft und wurde dabei leider betrogen. Der Käufer hatte das Auto abends angeschaut, das Geld dann direkt online überwiesen und mir die Überweisungsbestätigung geschickt. Ich habe ihm daraufhin das Auto mitgegeben und den Brief, sowie den Zweitschlüssel einbehalten.
Als ich nach 2 Tagen immer noch keinen Geldeingang feststellen konnte, würde ich skeptisch und habe bei seiner Bank angerufen. Die IBAN des Verkäufers, welche auf dem Beleg zu sehen war, existiert nicht.
Das Ganze habe ich dann direkt bei der Polizei gemeldet.
Habt Ihr zufällig eine Ahnung, ob man den A6 orten kann? Ich bin wirklich verzweifelt...
Vielen Dank
Grüße Daniel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@DanielTSI schrieb am 16. Juni 2018 um 00:36:18 Uhr:
Hallo zusammen, ... Der Käufer hatte das Auto abends angeschaut, das Geld dann direkt online überwiesen und mir die Überweisungsbestätigung geschickt. Ich habe ihm daraufhin das Auto mitgegeben und den Brief, sowie den Zweitschlüssel einbehalten.
Grüße Daniel
Mmh, das wirst Du wohl leider unter "schmerzlich Lehrgeld bezahlt" abhaken müssen, sofern der Wagen nicht doch aufgefunden wird. (Wo wohnst Du?) Du wirst Dir im Nachhinein selbst schon die entscheidenden Fragen gestellt haben:
- Weshalb gibt man einen solchen Wertgegenstand ohne greifbaren Gegenwert aus der Hand?
- Lag Dir nicht ein gültiger Ausweis des "Käufers" vor ?
- Warum hast Du den Wagen nicht abgemeldet verkauft ? Dann könnte man eher nachvollziehen, mit welchen Nummerschildern der Gauner unterwegs ist.
- Wolltest Du Ihm den Brief samt Zweitschlüssel per Post nachsenden ? Ich hätte ihm ein Hotelzimmer bezahlt, damit er wieder auf der Matte stehen kann, wenn der Geldeingang nachweisbar ist.
- War der KP so gut, daß Du auf seinen Willen eingegangen bist ?
- Warum war keine 2. Dir bekannte Person anwesend, die sofort hätte Veto einlegen können?
- Auf welchem Wege wurde Dir die Überweisungsbestätigung geschickt: sms, w-app,
e-Mail ??? Ggf. lässt sich da was nachverfolgen.
- Last but not least: Hoffentlich läuft da nicht noch eine Finanzierung, welche auch ohne Auto weiter bedient werden muß.
Da wurden leider viele Fehler zugleich gemacht ... sorry, meine Meinung.
122 Antworten
Zitat:
@darkcookie schrieb am 17. Juni 2018 um 12:18:57 Uhr:
Zitat:
Der TE fährt schon mal gar nicht vorbei, da er ja 500 km entfernt wohnt. Natürlich könnte man die Polizei rufen. [...]
Ich würde auch auf gar keinen Fall etwas machen, was in Richtung Selbstjustiz geht. Jedoch würde ich der Polizei schon die Frage stellen, was sie denn in Richtung der Person auf dem Ausweis (die ja offenbar wirklich existiert) unternehmen möchte. Und was nun überhaupt als nächstes passiert.
Sollte die Antwort in Richtung "da können wir auch nichts machen" lauten, würde ich einen seriösen Privatdetektiv beauftragen (oder schaue ich zu viele amerikanische Serien?)
Wenn es um 53000€ geht, würde ich wahrscheinlich auch mal selbst hinfahren. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass das Auto dort steht. Sollte es aber dort stehen, würde ich das Auto zuparken (der zweite Schlüssel ist ja offenbar auch nicht mehr da), mich von dem Ort schnellstmöglich entfernen und die 110 rufen.
Viele Grüße,
darkcookie
Ja, also als ich am Freitagnachmittag nochmals bei der Polizei war meinte der nette Kollege nur, dass bis Montag sowieso nichts mehr unternommen wird, das Auto aber bereits zur Fahndung ausgeschrieben sei.
Selbstjustiz halte ich ja auch selbst für nicht angemessen, jedoch kann vorbeifahren und mal schauen ja auch nicht schaden.
Ein Privatdetektiv kostet vermutlich auch ruck zuck ein paar tausend Euros. Ich warte mal ab, was mein Anwalt bis Montag recherchieren konnte.
Wenn der Kollege bei der Polizei ein pfiffiges Kerlchen ist, dann lässt er an der angeblichen Adresse des Betrügers eine Streife des dort zuständigen Revier/Inspektion/Wache vorbeifahren und ermitteln. Das geht, gerade in diesem Falle, auch am WE....
Warum nicht? Ich würde es machen.
Ähnliche Themen
@Polmaster. Die Idee ist gut. Aber mit verlaub, ich weiß wie die meisten Kollegen ticken.
Und wenn schon gesagt wird das vor Montag nichts passiert,dann gute Nacht.
@V6Hagen
Nur zur Info: Ich auch! 😉
@Polmaster Hätte ich mir im nachhinein auch denken können... 😉
Das soll keine dieser üblichen Stammtischparolen sein,aber leider ist dies mein Eindruck was manche Kollegen hinterlassen...
Es wurde ja auch schon angedeutet das bis Montag nichts gemacht wird.
Na ja zurück zum Thema.
Zitat:
@GeorgN71 schrieb am 16. Juni 2018 um 15:51:37 Uhr:
An deiner Stelle wäre ich schon längst auf dem Weg dahin, und nicht alleine.
Als ob der so blöd wäre und seinen richtigen Ausweis kopiert hat...
die Chance ist sehr gering, das hab ich selbst geschrieben. Aber bei dieser hohen Schadensumme würde ich nichts unversucht lassen.
Zitat:
@GeorgN71 schrieb am 16. Juni 2018 um 12:36:48 Uhr:
Naja, den Brief zurückzuhalten ist ja nicht so ungewöhnlich. Angenommen, der Käufer ist ehrlich und seriös , dann ist der Besitzer des Briefs ja der Eigentümer des Fahrzeuges. Das nützt nur nichts, wenn der Betrüger gar keinen Brief für das Fahrzeug braucht/will.
Über die Kennzeichen und Versicherung würde ich mich in der Situation am wenigsten aufregen. Diebstahl melden , dann gibt es von der Seite keine Probleme mehr
Wer den KFZ Brief besitzt ist aber NICHT GLEICH AUTOMATISCH der Eigentümer!
Es bedarf dazu noch einen gültigen Kaufvertrag!
http://allegro.pl/...ewa-blotnik-audi-a6-4g-avant-i7341734336.html?...
Eine heiße Spur das ging aber schnell ^^
Zitat:
@altasar schrieb am 17. Juni 2018 um 16:20:37 Uhr:
Zitat:
@GeorgN71 schrieb am 16. Juni 2018 um 12:36:48 Uhr:
Naja, den Brief zurückzuhalten ist ja nicht so ungewöhnlich. Angenommen, der Käufer ist ehrlich und seriös , dann ist der Besitzer des Briefs ja der Eigentümer des Fahrzeuges. Das nützt nur nichts, wenn der Betrüger gar keinen Brief für das Fahrzeug braucht/will.
Über die Kennzeichen und Versicherung würde ich mich in der Situation am wenigsten aufregen. Diebstahl melden , dann gibt es von der Seite keine Probleme mehrWer den KFZ Brief besitzt ist aber NICHT GLEICH AUTOMATISCH der Eigentümer!
Es bedarf dazu noch einen gültigen Kaufvertrag!
Ja, ich habe ja sowohl den Kaufvertrag meines Autohauses, als auch den Kaufvertrag vom Verkauf hier liegen..