Bestestes auto falsch
Hallo Leute mein Vater hat am Montag einen gebrauchtes c220cdi bestehlt
und nun ist es da. nur das past irgend wie nicht er hat eine elegance erwartet und das ist ein clasik und auf der Heck Schürze ist ein Haufen Kratzer. und das größte Problem ist das das Auto schon auf ihn zugelassen würde.
könnte er irgendwie das Auto nicht nehmen?
Beste Antwort im Thema
Zitate:
"Muß gebrauchte Auto nich stehlen muß kaufen die Auto."
"Hahaha selber Schuld wenn man den Vertrag nicht richtig gelesen hat oder nicht lesen kann. Gehst du in Aldi und tauschst um das Ding*g* "
ist das hier ein Drecksladen?
da wendet sich ein Leser hilfesuchend an das Forum. Und, es ist für intelligente Menschen erkennbar, dass diese Person offensichtlich die deutsche Sprache nicht komplett beherrscht.
Trotzdem ist dessen Hilferuf inhaltlich verständlich.
Anstatt nun dieser Person brauchbare Ratschläge zu geben, wird er von den Birnen hier im Forum obendrein noch verarscht.
Widerlich, einfach widerlich....
D-AMUR
39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 0nafanja0
der hat nur das Brief gehabt und selber zugelassen
Also habt Ihr schon den Brief bekommen, ohne das Auto vorher gesehen zu haben?
Dann ist es natürlich auch fahrlässig, wenn man das Auto schon zulässt!
Das war dann wohl keine gute Idee.
Hi,
zuerstmal: Lest mal die Kommentare durch - da kann man zum Teil sicherlich Humor vermuten, zum Teil aber einfach auch nur ein A....l...!!
Bei Mercedes gibt es sogenannte Junge Sterne - wenn es einer davon ist, gehört dazu, dass du die innerhalb von 10 Tagen zurückgeben kannst. Dann wäre es ganz einfach...
Schönen Gruß vom Sause
Hey, hab die Kommentare vorhin auch durchgelesen. Wirklich geholfen wurde dem Themenstarter nicht.
Dennoch denke ich, dass mindestens 90% der Kommentare einfach ein Spässchen sein sollten.
Wenn auch Mercedes-Forum, es ist und bleibt ein Forum, das auch Spass erlauben sollte.
Ob der TE nun Ausländer ist, oder ein junger Kerl, oder beides, er wird entweder die Spässchen verstehen, oder dem Forum fern bleiben. Ein paar gute Ratschläge waren ja auch dabei.
Jedenfalls danke ich für die 30 Kommentare innerhalb von 2 Stunden. Ist doch Rekord. Ich hatte was zu lächeln und viele weitere MT-ler sicher auch.
Seht nicht alles immer so ernst. Ist ja Wochenende. Die Zeit dazwischen ist ernst genug!😁
Zitat:
Original geschrieben von C 220 T CDI
Also habt Ihr schon den Brief bekommen, ohne das Auto vorher gesehen zu haben?Zitat:
Original geschrieben von 0nafanja0
der hat nur das Brief gehabt und selber zugelassen
Dann ist es natürlich auch fahrlässig, wenn man das Auto schon zulässt!
Das war dann wohl keine gute Idee.
Grundsätzlich gilt: Vergleiche Fahrgestellnummer mit die Auto, Fahrzeug muss Nummer haben wie in die Brief !!! Somit hättet Ihr das falsche Auto ja auch schon sofort entdeckt !!!
Du darfst niemals ein Auto 'blind' anmelden !!! Das wird nicht einfach ! Aber was sagt denn nun der Händler ??? Seriöse werden Dich nicht im Regen (Schnee) stehen lassen !!!
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Naja ehrlich gesagt, als ich meinen gebrauchten gekauft habe (Kaufvertrag unterschrieben), habe ich auch gleich den Brief für die Zulassung mitbekommen. Hab aber auch nicht die Fahrgestellnr. verglichen. Ich denke, bei Mercedes kann man davon ausgehen, dass die einen nicht bescheissen, zumindest hab ich ja das Fzg. Probe gefahren und hab auch den Zustand gesehen.
Das einfachste ist der Weg zum Händler und freundlich um Klärung bitten.
Also ganz ehrlich, mein gesunder Menschenverstand sagt mir doch, dass ich keinen Vertrag unterschreibe ohne den zum Kauf stehenden gegenstand gesehen zu haben - und falls doch, nehme ich den Gegenstand erst dann ab, wenn ich de Vertrag und den Gegenstand geprüft habe.
In meinem Fall habe ich beispielsweisse den Wagen im Internet entdeckt, in Feuerbach angerufen und abgeklärt ob er noch da ist, Tags darauf hochgefahren und mir den Wagen angeschaut und daraufhin ohne Probezufahren den Vertrag unterschrieben, ich meine fahren muss bei so einem Auto nicht unbedingt sein, man kann sich normalerweisse denken, dass ein Auto mit 184PS keine Rennmaschine ist aber dennoch zum täglichen guten vorankommen ausreicht - und das sich die Fahreigenschaften im lauf der Zeit nicht verschlechtern war für mich logisch.
Wenn ihr einen Bestellvertrag habt, so ist der bindent - WENN die Daten im Vertrag mit dem IST zustand des Fahrzeugs übereinstimmen, stimmt was nicht müsst ihr den Wagen auch nicht nehmen, im anderen Fall habt ihr schlechte Karten, es sei denn es ist ein Junger Stern!
Moin,
Also, ganz ehrlich, so ganz kann ich das nicht verstehen.
Ich habe vor 14 Tg. einen 200 K T Avantgard von einen Werksangehörigen durch
eine Daimler Benz Niederlassung gekauft.
Dieses Fahrzeug war auch nicht vor Ort. Es wurde aber ganz klar beschrieben:
Ausführung - Avantgard, Ausstattung, wie Glasschiebedach usw. und schriftlich
nicht gewerblich genutzt, kein Fahrschulwagen, keine Nachlackierungen und Unfallfrei.
Und einiges mehr. Dann natürlich als " Junger Stern " 10 Tg Rückgaberecht, 24 Monate Garantie
und mindestens 150 Tg. bis zur nächsten Inspektion. Wie geschrieben -alles schriftlich festgehalten,
da frage ich mich wie denn soetwas bei einen "freundlichen", wenn es einer war, passieren kann ?
Wie dem auch sei, ich würde den Wagen nicht Abnehmen und einen Anwalt einschalten.
Dieses halte ich für dringend erforderlich, da ihr wie ich glaube, ausländischer Mitbürger seid und
ihr wohl Probleme mit der deutschen Sprache habt und vielleicht den Vertrag nicht richtig gedeutet und
verstanden habt.
ich wünsche dir viel Erfolg beim ev. Tausch.
LG Tom-Pit
Sorry aber muss da nicht eine Vollmacht sein für die zulassung?
und neben bei von Welchen konto sollen den die KFZ steuer Abgebucht werden? (Bundesland unterschidlich)
Wenn ich ein Wagen zulassen will auf mein sagen wir mal Vater muss ich sein perso /Pass haben und eine vollmacht unterschrieben vom ihm sowie natürlich die vollmacht zum LSV vom sein Konto.
Was hast dein Vater ihm den alles mitgegeben?
Ausweis?
kontodaten?
und unterschriften in massen?
ich seh da eine kleine urkundenfälschung und würde bei der zulassung mal anfragen das wäre mien schritt eins.
weiter würde ich den Wagenanmelder anzeigen und würde ihm nett vorschlagen anzeige rükzug nur wenn der vertrag auch zurück gezogen wird,
Zitat:
Original geschrieben von 0nafanja0
der hat nur das Brief gehabt und selber zugelassen
Das zur Zulassung!
Zum Themenstarter:
Ist der gelieferte Wagen denn DAS Exemplar, das besichtigt und zur Probe gefahren wurde?
Wenn ja: Habt Ihr eben beim Kauf nicht aufgepaßt > Selbst schuld!
Wenn Nein: Zurück zum Händler > Kaufvertrag rückgängig machen.
Gruß
Bernd
Soweit ich das verstanden habe, hat dein Vater den Brief und noch keinen Euro dafür gezahlt? Mutig vom Verkäufer und sollte euch eine gewisse Verhandlungsmacht geben.
Auf der anderen Seite hat das Auto so einen Vorbesitzer mehr, was den Händler sicherlich nicht besonders freut.
Ich würde vorschlagen nehmt die Karre und handelt den Preis ein Stück runter.
Im übrigen klingt das ganze echt dubios und keinesfalls nach Mercedes-Händler, sondern mehr nach Verkaufskiosk an der Einfallstraße.
Gruß,
Flo