Bestellfahrzeug als Kurzzulassung/Mietwagen
Hat von euch schon mal jemand ein Fahrzeug nach seinen Wünschen bestellt, das dann als Mietwagen aufs Autohaus zugelassen wurde er es aber selber sofort nutzen konnte
Hab ein Angebot über ein Vermittlungsportal für einen neuen Golf mit ca 19.6% Rabatt
Haken an der Sache
Bestellfahrzeug mit Kurzzeitzulassung und 6 Monaten Haltedauer. Kunde kann Fahrzeug sofort übernehmen und auch im Werk abholen. MIETWAGENZULASSUNG: Zulassung und KV auf Mietwagenfirma. Die Kosten für die Versicherung in den ersten 6 Monaten werden vom Autohaus übernommen!!! Ebenfalls werden die Zulassungskosten vom Autohaus übernommen! Die KFZ Steuer läuft vorm ersten Tag an auf den Kunden. Kunde bekommt eine Bescheinigung, die besagt, dass das Fahrzeug aus rabatttechnischen Gründen zugelassen und nicht gewerblich als Mietwagen genutzt wurde.
Ich hab bei Summen von > 34k€ ein wenig Bauchschmerzen mit dieser Lösung
18 Antworten
Warum solch eine Konstruktion? Ich halte es mit der einfachen Regel: mache niemals ein Geschäft, das Du nicht verstehst. Ich verstehe es nicht.
Außerdem sind 19,6% auch ohne solche Tricks zu erreichen
Widersprechen sich "Kurzzeitzulassung" und "6 Monaten Haltedauer" nicht ein wenig?
Ansonsten sehe ich auch keinen Grund, für die Minidifferenz eine Mietwagenfirma als Halterin im Brief eingetragen zu haben.
Wenn, was ich vermute, du das Auto sofort bezahlen sollst, die Mietwagenfirma aber als Halterin eingetragen ist, über den Brief verfügt und dir das Auto noch nicht übereignet wurde, ist das für dich zudem ein Risiko für den Fall, dass die Firma während der sechs Monat in die Insolvenz rutscht.
Ich hab das Spielchen mal mit einem Motorradhändler gemacht. Da wurde das Motorrad auf ihn zugelassen, ich hab aber sofort mit ihm dem Kaufvertrag gemacht und alle Papiere erhalten.
Ich kenne folgende Vorgehensweise: Der Kunde konfiguriert frei nach seinen Wünschen ein Neufahrzeug, überlässt dieses aber zunächst einem Händler als Vorführwagen. Es werden dann schon vorher die Konditionen zur maximalen Laufleistung und zum Kaufpreis ausgehandelt. Der Kunde kann das Fahrzeug während dieser ersten Monate dann aber auch nicht nutzen, er bekommt es erst anschließend.
Bei deiner Variante dürfte die Zulässigkeit von der genauen vertraglichen Ausgestaltung der Konditionen abhängen. Die Pro-forma-Zulassung als Mietwagen (genauer: Selbstfahrer-Vermietfahrzeug), um günstigere Konditionen eingeräumt zu bekommen, könnte (!) nämlich Betrug sein, wenn schon vorher feststeht, dass der Wagen in Wahrheit nie als Mietwagen genutzt werden soll. Das könnte jedenfalls so sein, wenn gefordert ist, dass das Fahrzeug als Mietwagen genutzt wird. Ist nur gefordert, dass das Fahrzeug als Mietwagen zugelassen ist, dann könnte es wieder anders sein. Es könnte natürlich auch sein, dass der Wagen tatsächlich ein Mietwagen ist und du der Mieter bist. Dann wäre aber wohl auch noch ein Vertrag über die Anmietung abzuschließen. Dass du selbst die Kfz-Steuer zahlen musst, schließt aber m.E. diese Variante aus.
Ich gehöre selbst zu einer Sonderzielgruppe und muss Nachweise darüber erbringen. Der Hersteller behält sich auch das Recht vor, die Einhaltung der Bedingungen zu kontrollieren.
Ob das nur für den Händler oder den Vermittler ein Problem sein könnte oder auch für dich als Endkunde, weiß ich nicht. Ich würde da mal ganz offen bei VW nachfragen, wie dort die Pro-forma-Zulassung als Mietwagen gesehen wird.
Bei Mietwagen ist mW auch die HU bereits nach einem Jahr fällig.
Macht einen zwar nicht arm, sollte man aber trotzdem einplanen.
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Gute Punkte bisher.. mit der Insolvenz hatte ich auch schon überlegt... ich kenne die Vertragsbedingungen leider nicht.
Aber ich vermute das der Brief bei mir bleibt . Eigentümer und Halter können ja durchaus unterschiedlich sein.
Tüv und Ummelden machen ~ 200€ aber dafür hat man in den ersten 6 Monaten auch keine Versicherung zu zahlen. Macht das wieder wett.
Letztendlich sind es 3% ~ 1000 € dafür die Rennerei, das fremde Kennzeichen und und ...ist mir das auch zu "blöd"
Kannst zudem einem späteren Käufer gerne die Bestätigung zeigen, der weiß dann, dass du das Auto mit einem besonders hohen Rabatt gekauft hat und möchte den Preis doch drücken.
Ich habe es eigentlich genauso wie du gemacht. Bei mir gab es nur den Umweg über die Mietwagenzulassung nicht. Das Auto lief offiziell als "Vorführer" im AH, ich könnte ihn aber ab dem ersten Tag nutzen. Nach 6 Monaten ging dann das Auto auf mich über (eigenes KZ, Versicherung, Steuer). Rabatt: 28,6%.
Viel zu umständlich. Ich hab meinen Golf mit fast 35% unter Listenpreis gekauft. Als EU-Auto vom Händler.
Ein EU-Fahrzeug kannst du bestellen wie du es möchtest...
35% sind aber jetzt nicht mehr möglich weil der Kurs der Kronen seit April nicht mehr durch die Tchechische Regierung gestützt wird.4 Jahre waren es 27 Kronen per Euro,jetzt sind es nur noch knapp über 26
Zitat:
@schlambambomil schrieb am 4. Juli 2017 um 18:30:12 Uhr:
Was dich beim Verkauf aber wieder einholt! Warte es ab.
Das Gleiche gilt dann auch für ein Vorführfahrzeug vom Händler...
Das würde mich abschrecken
Die Abschläge für Zweithalter sind aber definitiv geringer als der "Makel" des EU-Fahrzeuges. Und das es ein Vorführer war steht nirgends. Ich kann aber nachweisen, dass der Wagen von Anfang an von mir gefahren wurde.
Warum sollte ein EU Fahrzeug denn mit einem Makel versehen sein?
Hier im Norden bieten die VW Händler überwiegend EU Fahrzeuge an. Die Zeit in der Reimporte von "Fähnchenhändler" vertrieben wurden und Garantieansprüche ungeklärt waren, sind lange vorbei.
Der Absatz über die Reimporte aus EU Länder wird von den Herstellern doch sehr gezielt zur Marktsteuerung und zur Absatzoptimierung genutzt.
Gruß Ceri