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Besteht Pflicht fürs Mitführen eines Ersatzrades oder Tire Mobility Sets???

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Wie der Thread-Titel schon aussagt: Gibt es eigentlich eine Pflicht, um ein Ersatzrad oder z. B. dieses Tire-Mobility-Set mit sich im Wagen zu führen? Eine Reifenpanne habe ich beispielsweise während meiner doch schon recht langen Fahrpraxis noch nicht gehabt.... -

Zum einen nimmt ein Ersatzrad im Kofferraum Platz weg und führt auch zu einem (wenn auch nur geringen) Kraftstoff-Mehrverbrauch. Das Tire-Mobility ist auch nicht wirklich der Hit und macht zumindest den defekten Reifen für eine spätere Reparatur unbrauchbar - auch die Felge ist nur mit hohem Arbeitsaufwand zu retten! - Mal vom Zeitaspekt abgesehen, könnte man doch einfach im Pannenfall z. B. den ADAC kommen (oder die Mobilitätsgarantie von VW in Anspruch nehmen 🙂 ) und sich abschleppen lassen, oder wie seht Ihr das?

Beste Antwort im Thema

Wie der Thread-Titel schon aussagt: Gibt es eigentlich eine Pflicht, um ein Ersatzrad oder z. B. dieses Tire-Mobility-Set mit sich im Wagen zu führen? Eine Reifenpanne habe ich beispielsweise während meiner doch schon recht langen Fahrpraxis noch nicht gehabt.... -

Zum einen nimmt ein Ersatzrad im Kofferraum Platz weg und führt auch zu einem (wenn auch nur geringen) Kraftstoff-Mehrverbrauch. Das Tire-Mobility ist auch nicht wirklich der Hit und macht zumindest den defekten Reifen für eine spätere Reparatur unbrauchbar - auch die Felge ist nur mit hohem Arbeitsaufwand zu retten! - Mal vom Zeitaspekt abgesehen, könnte man doch einfach im Pannenfall z. B. den ADAC kommen (oder die Mobilitätsgarantie von VW in Anspruch nehmen 🙂 ) und sich abschleppen lassen, oder wie seht Ihr das?

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Hallo,

also soviel ich weiß, gibts keine Mitführpflicht....

Aber warum sollte die Mobi-Garantie denn dafür aufkommen???

Gruß, Ulli

Zitat:

Original geschrieben von Killi-Vanilli


kp

Hallo,

klär mich mal auf, was "KP" bedeutet!!!

Danke, Ulli

Zitat:

Original geschrieben von hypuh



Zitat:

Original geschrieben von GT-I2006


Hallo,

klär mich mal auf, was "KP" bedeutet!!!

Danke, Ulli

kein Plan

Killi-Vanilli postet grundsätzlich eher medium sinnvolle Beiträge

Danke + schönen Sonntag noch!!!

Ulli

Also soweit ich weiss, steht bei Cabrios in denen kein Ersatzrad ist irgendwo im Schein drin, dass kein Ersatzrad vorhanden ist...
Spricht meiner Meinung nach für eine Pflicht... Musst Du nicht auch n Pannenset beim TÜV vorweisen, wenn Du Dir n LPG Tank in die Reserveradmulde einbauen lässt und das Reserverad rausfliegt? Meine mal sowas gehört zu haben...

Letztlich ist's sicherlich irgendwo festgelegt und tendenziell sollst Du's sicher dabei haben, da Du sonst eine Verkehrsbehinderung darstellen kannst... allerdings würde mir niemals einfallen meinen eigenen Autoreifen auf der AB zu reparieren, bzw. wechseln. Da wuerde ich lieber auf den ADAC warten und mich schön hinter die Leitplanke setzen!

Zitat:

Original geschrieben von capricorn-bonn


Wie der Thread-Titel schon aussagt: Gibt es eigentlich eine Pflicht, um ein Ersatzrad oder z. B. dieses Tire-Mobility-Set mit sich im Wagen zu führen? Eine Reifenpanne habe ich beispielsweise während meiner doch schon recht langen Fahrpraxis noch nicht gehabt.... -

Zum einen nimmt ein Ersatzrad im Kofferraum Platz weg und führt auch zu einem (wenn auch nur geringen) Kraftstoff-Mehrverbrauch. Das Tire-Mobility ist auch nicht wirklich der Hit und macht zumindest den defekten Reifen für eine spätere Reparatur unbrauchbar - auch die Felge ist nur mit hohem Arbeitsaufwand zu retten! - Mal vom Zeitaspekt abgesehen, könnte man doch einfach im Pannenfall z. B. den ADAC kommen (oder die Mobilitätsgarantie von VW in Anspruch nehmen 🙂 ) und sich abschleppen lassen, oder wie seht Ihr das?

Was willst Du jetzt eigentlich wissen ?

Deine Meinung pro und contra Ersatzrad oder TireFit passt besser hier rein:

http://www.motor-talk.de/.../...d-oder-tire-mobility-set-t1105350.html

Dafür braucht man doch nicht wieder einen neuen . . . 😉

Übrigens steht in der STVO nichts zum Mitführen eines Ersatzrades oder TFit

Damit dürfte deine Frage beantwortet sein.

E.

Zitat:

Original geschrieben von ERIBE


Übrigens steht in der STVO nichts zum Mitführen eines Ersatzrades oder TFit
Damit dürfte deine Frage beantwortet sein.
E.

Steht in der StVO etwas über "liegenbleibt durch Spritmangel" 😕

Hab mal durchgeschaut und nichts gefunden. Wenn ich jetzt nicht völlig daneben liege, gibts dafür sogar mind. einen Punkt und zwar nicht bei Pa*back 😁

Zitat:

Original geschrieben von GT-I2006



Zitat:

Original geschrieben von hypuh


kein Plan

Killi-Vanilli postet grundsätzlich eher medium sinnvolle Beiträge

Danke + schönen Sonntag noch!!!

Ulli

hmm ob das wirklich gemeint ist... ich weiß ja nicht =)

Zitat:

Original geschrieben von Wech


Steht in der StVO etwas über "liegenbleibt durch Spritmangel" 😕
Hab mal durchgeschaut und nichts gefunden. Wenn ich jetzt nicht völlig daneben liege, gibts dafür sogar mind. einen Punkt und zwar nicht bei Pa*back 😁

Schlaum . . . 😁

zeig uns doch die Punkte 😁

E.

Zitat:

Original geschrieben von ERIBE



Zitat:

Original geschrieben von Wech


Steht in der StVO etwas über "liegenbleibt durch Spritmangel" 😕
Hab mal durchgeschaut und nichts gefunden. Wenn ich jetzt nicht völlig daneben liege, gibts dafür sogar mind. einen Punkt und zwar nicht bei Pa*back 😁

Schlaum . . . 😁

zeig uns doch die Punkte 😁
E.

. . . . . . . . . . <-- 😰 reichen die

Hab zwar 3 echte, aber genau wegen dem Gegenteil. Tank war zu voll und musste leer werden 😉
war ja auch nur als Beispiel gedacht. Nicht alles was in der StVO fehlt ist erlaubt, die Rennleitung hat eine eigene StVO 😁

Zitat:

Original geschrieben von Wech



Zitat:

. . . . . . . . . . <-- 😰 reichen die

Hab zwar 3 echte, aber genau wegen dem Gegenteil. Tank war zu voll und musste leer werden 😉

Sehr geehrter Herr

Wech

😁

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es gibt keine verkehrsrechtliche Bestimmung, die das Mitführen eines Reservenreifens oder eines Ersatzrades (Notrades) vorschreibt. Gleichwohl ist es im allgemeinen Sicherheitsinteresse empfehlenswert, Ersatz dabei zu haben und zwar in vorschriftsmäßigem Zustand.

Wenn man das Notrad gegen ein Sommer- bzw. Winterrad austauscht, hat das nach unserer Auffassung keinen Einfluss auf die Betriebserlaubnis und ist nicht verboten.

Wer bei einer Panne bei winterlichen Verhältnissen ein Sommerrad aufzieht, darf das Kfz auf dem kürzesten Weg aus dem rollenden Verkehr bringen, z. B. zur Werkstatt oder zu einem Parkplatz.

Mit freundlichen Grüßen

xxx xxx
Juristische Zentrale - Verkehrsrecht
xxxxxxx
xxxxxxxx
mailto:xxxxxxxxx
😉
E.

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