Beratung Felgen/Reifenkauf
Hallo MB-Freunde
Da ich mir neue Sommer Reifen kaufen muss und mir dazu die passenden Felgen fehlen wollte ich nur mal kurz sichergehen ob die von mir gewählten Felgen & Reifen auch 1:1 passen.
Fahrzeugschein Infos:
B: 19.05.15
D.2: 245 G /M212M2 /AZAAB523
2.1: 1313
2.2: DPJ002034
15.1: 225/45 R17 91V
15.2: 225/45 R17 91V
Momentan fahre ich folgende Felge & Reifen:
Felgen-Größe: 7.5J x 17H2 ET 52.5
Siehe Foto IMG_0872Reifen-Größe: 225/45 R17 94V Bridgestone
Siehe Foto IMG_0873Folgende Felge & Reifen habe ich mir jetzt rausgesucht:
Siehe Foto IMG_0874.jpgSoweit ich das sehen kann solten die doch passen oder hab ich etwas übersehen?
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17 Antworten
Zitat:
Felgen-Größe: 7.5J x 17H2 ET 52.5 Siehe Foto IMG_0872
Folgende Felge & Reifen habe ich mir jetzt rausgesucht: Siehe Foto IMG_0874.jpg
Soweit ich das sehen kann solten die doch passen oder hab ich etwas übersehen?
Sorry, du hast etwas übersehen. Gemäß MB Rad-/Reifenkombination benötigst du bei der gewählten Felgengröße 7.5J 17", die Einpresstiefe 52,5 mm. Die von dir im I-Net ausgewählte Felge, hat jedoch nur 52 mm!
Gruß
wer_pa
Die Räder würden bei einer ET 52 nur einen halben Millimeter nach Außen stehen. Das wäre vernachlässigbar gering.
Gruß
Zitat:
Die Räder würden bei einer ET 52 nur einen halben Millimeter nach Außen stehen. Das wäre vernachlässigbar gering.
Nein, da die ausgewählte Felge keine generelle MB Freigabe hat (= nicht zulässig ist) und man dadurch seine Fahrzeugzulassung verliert. Das man die Felge ggf. mittels TÜV/Dekra Prüfung gesondert eintragen lassen kann, steht auf einem anderen Blatt Papier.
Gruß
wer_pa
Das stimmt natürlich. Eine nicht freigegebene Felge von MB (wie in diesem Fall ) muß auf jeden Fall eingetragen werden. Eine Felge mit ET 52 bis runter auf etwa ET 49 dürfte aber bei der Dekra keine Probleme bereiten.
Gruß
Die Felge hat doch sicherlich eine ABE, dort schauen ob es eine Freigabe gibt.
Oder unter KBA nachschauen, dort gibt es unter der Nummer vom Felgenhersteller Gutachten.
Wenn Ich das also richtig verstanden habe würde diese Felge passen sofern das dazugehörige Gutachten das bestätigt? Auf der Homepage steht das sie ja Eintragungsfrei ist und zum Auto passt, dh. ich muss nur das Gutachten immer im Auto haben!? oder ist 52mm einfach zu schmal wie @wer_pa geschrieben hatte?
Zitat:
Sorry, du hast etwas übersehen. Gemäß MB Rad-/Reifenkombination benötigst du bei der gewählten Felgengröße 7.5J 17", die Einpresstiefe 52,5 mm. Die von dir im I-Net ausgewählte Felge, hat jedoch nur 52 mm!
Gruß
wer_pa
Hier einmal das Gutachten der Felge
wo ist dort die KBA-Nr. zu finden?
Gutachten Felge DEZENT TR Black
Die KBA- Nr. befindet sich auf der Felgeninnenseite oder auf der Außenseite.
Dort seht dann KBA XXXXX 5 stellige Zahl.
Ist diese Nr. nicht eingedruckt, muss dann wie schon geschrieben ein Gutachten erstellt werden.
Einige Felgen aus dem Ausland haben keine KBA-Nr.
VG
Hatte gerade ein telefonat mit 2x Felgenshop's die mir gesagt haben die passen ohne probleme auf das Auto.
Ich muss ledliglich das bereits verlinkte Gutachten ausdrucken und im Auto haben.
Was ist denn richtig?
Ich hatte nicht vor ein Komplettsatz reifen zu bestellen und erst dann nachschlagen anhand der KBA obs passt das musst doch auch vorher gehen?
Gutachten Felge DEZENT TR Black
U. a. sind diese Auflagen zu erfüllen:
Immer:
11A)
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Bei anderen Reifengrößen als genannt:
11B)
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält
Also nichts mit "einfach ausdrucken".
Dh selbst wenn ich Felgen mit den exakten Daten kaufen würde, sprich 7.5J x 17H2 ET 52.5 müsste ich damit zum TÜV!?
Ich bin jetzt komplett verwirrt ?? was fürn Deutscher bürokratischer Jungel ??
Pkt 11B bezieht sich das nicht auf die Reifen und nicht Felgen?
Wenn ich sowieso mit dem Auto vorfahren muss kann ich doch genauso gut ne andere ET nehmen oder nicht. Verstehe nicht ganz warum alle Felgen Verkäufer denn damit werben, und als eintragungsfrei verkaufen!? Erst recht weil die Grundlage auf den Daten von Pkt 2.1 & 2.2 beruht.
Vielleicht ist jemand von euch so nett und kann mich aufklären?! ??
Du brauchst für die Felgen die laut dem Gutachten von MB freigegeben sind noch die ABE. Das Blatt ABE , steht für Algemeine Betriebserlaubniss.
Es gibt mehrere Blätter Gutachten = Gutachten zur ABE.
Wenn ich eine ABE habe kann ich die Räder montieren und brauche diese nicht eintragen zu lassen. Muss die ABE aber immer mitführen. Das Gutachten zur ABE zeigt nur an, was alles bei der Prüfung berücksichtigt wurde. Eine TÜF Abnahme und Eintragung ist nicht erforderlich. Ohne ABE musst du die Räder Eintragen lassen.
Gruß
Das wird hoffentlich meine zweit letzte Frage
Wenn Ich es denn jetzt richtig verstanden habe und ich NICHT vorzeigen möchte, dann kaufe ich natürlich eine Felge mit der selben Reifen größe & der Felgen bezeichnung wie in der EG (Siehe Anhang)
Darüber hinaus muss mein Auto natürlich auch in der ECE oder ABE gelistet sein, laut Pkt. (K) vom Fahrzeugschein (EL*2001* Nr) oder Pkt. (E) oder (D.2) Aber ich Muss die ABE/ECE aber immer mitführen.
Dh. aber auch falls ich eine Felge finde wo die ET NICHT mit der EG-bestimmung oder den Hersteller angaben übereinstimmt, wie in meinem Fall, also eine Felge die NICHT ET52.5 hat. Mein Auto Aber in der ECE/ABE gelistet ist und da unter keiner Anlage steht das es vorgezeigt werden muss dann darf ich sie fahren ohne vorzeigen!?
Wenn das Auto in der ABE gelistet ist und du die Rad/Reifenkombination wie dort angegeben fährst und die Hinweise beachtest (in der Tabelle rechts die Ausnahmen) dann ist die ET der Felge uninteressant, weil eben für dieses Fahrzeug mit der Rad/Reifenkombination eine ABE vorliegt und nicht nur ein Teilegutachten. ABE ist dann mitzuführen.
Ich hatte meine ABE beim letzten TÜV sogar vergessen, wurde nur als Hinweis vermerkt und ich habe trotzdem TÜV bekommen. Der Felgenshop hat Dir eine richtige Aussage gegeben.
Super Vielen Dank !!!!
Und wie ist rein technisch gesehen, wenn ich eine Felge nehme die weiter heraus schaut sprich andere ET jetzt abgesehen von ABE/ECE ?
Gibt es da ein Max. Maß +/- 1cm ohne das ich etwas am Fahrezug verändern muss? Wäre ET 50 möglich oder 48? Oder wie weit kann man da gehen?!