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Beim überholt werden beschleunigen

Hallo,

ich bräuchte mal euren Rat.

Ich bin heute hinter einigen Pferdeanhänger hinterher gefahren und die sind nicht schneller als 60 km/h gefahren.

Dann Überholt mich jemand und ich depp beschleunige, zwar minimal aber ich hab es.
(Im Nachhinein bereu ich ,das kindische Verhalten, also bitte nicht noch extra draufhauen)

Als ich vorne eine Auto gesehen hab, hab ich ihn einscheren lassen und hab ihn dann angehupt.
Ich war so sauer über so ein Verhalten.
Mittlerweile weiß ich, mein Verhalten war nicht besser.
Es ist auch nichts passiert.
Der Fahrer war denn vor mir und nach paar km an einer Kreuzung war eine rotphase.
Er steigt aus(ich dachte er wollte sich entschuldigen)
Macht er Fotos von mir und dem Auto.
Der Fahrer hat sich dann bei mein Chef beschwert.

Es war ein Firmenwagen.
Als ich zur Filiale gefahren bin, hat mich der Chef auch drauf angesprochen was vorgefallen sei.
Hab ihn meine Sicht erzählt.
Der Fahrer meinte zu meinem Chef, dass er sich jetzt mit seinem Rechtsanwalt beraten will.

Was kann mir passieren?

Danke für eure Antworten

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Fabian8926 schrieb am 16. Oktober 2020 um 18:55:03 Uhr:


Richtig.
Hab aber gelesen, dass strafbar sei, wenn man beschleunigt.
30€ zwar nur aber wer will schon eine Anzeige haben.

Ich frage mich nur, wie will man sowas beweisen?

Da wird keine Anzeige kommen. Ansonsten müsste ich täglich mehrere Anzeigen machen.

Du siehst ein das es Mist war, das ist viel wichtiger.

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Übrigens, was den Themenschwerpunkt von einigen der letzten Beiträge angeht:

Dieser Thread heißt "Beim überholt werden beschleunigen."

Den Thread "Beim Beschleunigen überholt werden" hatten wir schon (Link). 😁

Zitat:

@Schubbie schrieb am 17. Oktober 2020 um 12:17:46 Uhr:


Da steht nirgends, dass ich dagegen halte. Man kann es auch so lesen, dass ich nur auf erlaubte 100 beschleunige, während er schon an mir vorbei ist und mit 120 vor mir her fährt.

Ja klar, du hast es nicht mitbekommen, dass er dich überholt. Ansonsten wäre das ja auch ein Fauxpas aller ersten Güte.

Einerseits keinesfalls die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, weil dies der StVO widerspricht, anderseits aber die StVO missachten, indem verbotenerweise beschleunigt wird, während man überholt wird.

Ne, wissentlich wirst du die StVO nie übertreten, also gehen wir mal davon aus, dass du tatsächlich nicht mitbekommen hast, dass du überholt wirst, schließlich soll es ja auch Autofahrer geben, die nur begrenzt mitbekommen, was um sie rum passiert. 😉

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 17. Oktober 2020 um 13:41:41 Uhr:


Einerseits keinesfalls die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, weil dies der StVO widerspricht, anderseits aber die StVO missachten, indem verbotenerweise beschleunigt wird, während man überholt wird.

Das Thema hatten wir schon ausgiebig in dem anderen Thread erörtert, den ich einen Beitrag zuvor verlinkt habe. Nur kurz dazu: Beim Beschleunigen gibt es keine Rückschaupflicht. Ansonsten schlage ich vor, diesen Aspekt im anderen Thread weiterzudiskutieren, denn hier ist es OT. Und im anderen Thread war nach 17 Seiten so ziemlich alles dazu gesagt. Die Rechtslage ist auch klar.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 17. Oktober 2020 um 12:47:20 Uhr:


Allerdings kann ich den Ärger des TE nachvollziehen. Der andere Typ hat riskant und rücksichtslos überholt. Das Überholen bei unklarer Verkehrslage ist nicht zulässig. Dem Überholer war beim Starten des Überholvorgangs unklar, ob er den Überholvorgang auch sicher würde beenden können. Und mit "sicher beenden" ist gemeint, auch am langsamen Pferdeanhänger vorbeizukommen. Mit "sicher beenden" ist nicht gemeint, sich notfalls in den Sicherheitsabstand zwischen TE und Pferdeanhänger quetschen zu müssen, weil "unerwartet" Gegenverkehr auftaucht.

Es gibt aber auch PKW-Fahrer, die nicht überholen wollen und netterweise viel Platz zu dem langsamen Fahrzeug lassen. So können Fahrzeuge von hinten in Etappen überholen.

Je nachdem wieviel Platz nun der TE zum Fahrzeug mit Pferdeanhänger gelassen hat, könnte der Typ fälschlicherweise angenommen haben, dass der TE ihn das Überholen in Etappen ermöglichen wollte.

Was auch nicht ganz unproblematisch ist, ist das Hupen. Sowas macht man nicht oder nur im Notfall, wenn Tiere (hier Pferde im Anhänger) in der Nähe sind.

Gruß

Uwe

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Zitat:

@tazio1935 schrieb am 17. Oktober 2020 um 13:51:49 Uhr:


Nur kurz dazu: Beim Beschleunigen gibt es keine Rückschaupflicht.

Das geht doch aus meinem Beitrag hervor, hast du den nicht gelesen?

Wenn man nicht mitbekommt, dass man überholt wird, verstößt man auch nicht gegen das Beschleunigungsverbot. Darüber gibt es auch Urteile. Anders sieht es aus, wenn man das Überholen mitbekommt und dennoch vorsätzlich beschleunigt.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Fabian8926 schrieb am 16. Oktober 2020 um 18:55:03 Uhr:


Richtig.
Hab aber gelesen, dass strafbar sei, wenn man beschleunigt.
30€ zwar nur aber wer will schon eine Anzeige haben.

Ich frage mich nur, wie will man sowas beweisen?

Wo ist das Problem ?!
Du kannst ja behaupten, daß Du bereits vor dem Überholvorgang deines Hintermanns begonnen hast zu beschleunigen.
Wenn der sich dann schwer tut Dich zu überholen ist es ja nicht Deine Schuld

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 17. Oktober 2020 um 13:54:12 Uhr:


Es gibt aber auch PKW-Fahrer, die nicht überholen wollen und netterweise viel Platz zu dem langsamen Fahrzeug lassen. So können Fahrzeuge von hinten in Etappen überholen.

Bei einem Gespann mit 60 km/h voraus werden die meisten Pkw-Fahrer dahinter vermutlich doch überholen wollen. Das ist keine besonders spekulative Annahme.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 17. Oktober 2020 um 13:54:12 Uhr:


Je nachdem wieviel Platz nun der TE zum Fahrzeug mit Pferdeanhänger gelassen hat, könnte der Typ fälschlicherweise angenommen haben, dass der TE ihn das Überholen in Etappen ermöglichen wollte.

Das wäre dann eine Fehleinschätzung gewesen. In der Praxis erlebt man allerdings häufiger, dass risikobereite Überholer sich in einen Sicherheitsabstand drängeln, in dem sie eigentlich nichts zu suchen haben. Und zwar passiert das deshalb, weil erstens mit Gegenverkehr zu rechnen war und dieser Gegenverkehr zweitens dann auch tatsächlich erscheint. Für den Überholer geht es sich dann nicht mehr aus, ohne gegen die Verkehrsregeln zu verstoßen.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 17. Oktober 2020 um 13:54:12 Uhr:


Was auch nicht ganz unproblematisch ist, ist das Hupen. Sowas macht man nicht oder nur im Notfall, wenn Tiere (hier Pferde im Anhänger) in der Nähe sind.

Stimmt, das Hupen war auch alles andere als klug, auch wegen der Pferde. Aber der TE hat gleich zu Anfang geschrieben, dass er weiß, dass er was falsch gemacht hat. Aus dem Verhalten des Überholers ist ein Bewusstsein über eigene Fehler gar nicht erkennbar, im Gegenteil.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 17. Oktober 2020 um 12:47:20 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 17. Oktober 2020 um 09:24:55 Uhr:


Vllt. hat der TE in seinen eigenen Sicherheitsabstand beschleunigt in den sich jemand reindrängeln wollte. Vllt. hat der TE auch auf eine Möglichkeit zu überholen gewartet und da hat sich ein netter VT vorgedrängelt, die Fahrzeuge vor dem TE zu überholen hat es ja wohl nicht mehr gereicht, wird eh ne knappe Kiste gewesen sein.

Allerdings kann ich den Ärger des TE nachvollziehen. Der andere Typ hat riskant und rücksichtslos überholt. Das Überholen bei unklarer Verkehrslage ist nicht zulässig. Dem Überholer war beim Starten des Überholvorgangs unklar, ob er den Überholvorgang auch sicher würde beenden können. Und mit "sicher beenden" ist gemeint, auch am langsamen Pferdeanhänger vorbeizukommen. Mit "sicher beenden" ist nicht gemeint, sich notfalls in den Sicherheitsabstand zwischen TE und Pferdeanhänger quetschen zu müssen, weil "unerwartet" Gegenverkehr auftaucht.

Kolonnenspringen ist nicht verboten. Oftmals wollen viele nicht überholen, das geht dann eben nicht anders.

Dennoch sieht auch das deutsche Recht Kolonnenspringen als nicht ganz ungefährlich an: https://www.dekra.net/de/kolonnenspringen-urteil-haftung/
Verboten ist es aber nicht.

Es zu versuchen, selbst herbeigeführte Gefahrensituationen durch beschleunigen anderen anzuhängen und diese noch anzuhupen, ist schon recht erbärmlich.
Aber gar nicht so selten. Gerade das mitbeschleunigen ist eine eklige Tugend.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 17. Oktober 2020 um 14:07:36 Uhr:



Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 17. Oktober 2020 um 13:54:12 Uhr:


Es gibt aber auch PKW-Fahrer, die nicht überholen wollen und netterweise viel Platz zu dem langsamen Fahrzeug lassen. So können Fahrzeuge von hinten in Etappen überholen.

Bei einem Gespann mit 60 km/h voraus werden die meisten Pkw dahinter vermutlich doch überholen wollen. Das ist keine besonders spekulative Annahme.

Ich erlebe das fast täglich, dass dann nicht überholt wird. Meist wird dann allerdings keine große Lücke gelassen.

Es gibt aber auch die, die nicht überholen wollen und tatsächlich eine große Lücke lassen (z.B. 100 m), um andere das Überholen zu ermöglich und das ist keine spekulative Annahme von mir, sondern das ist tatsächlich so. Ich freue mich dann über so zuvorkommende Verkehrsteilnehmer und nutzt diese Lücke auch. 🙂

Gruß

Uwe

Es gibt sogar regelmäßig Menschen, die tuckern 40km/h Traktoren hinterher bei bester Sicht, an denen Problemlos ein 40-Tonner vorbeifahren könnte.

Zitat:

@IncOtto schrieb am 17. Oktober 2020 um 14:18:28 Uhr:


Kolonnenspringen ist nicht verboten.

Aber nur, wenn dabei niemand behindert oder gefährdet wird und ausreichend große Lücken vorhanden sind. Es ist unzulässig, bei unklarer Verkehrslage zu überholen, also dann, wenn mit Gegenverkehr zu rechnen ist, mit dem man kollidieren könnte. Und es ist unzulässig, sich in die Sicherheitsabstände anderer VT zu drängeln.

Das Verhalten des Überholers bliebe bei zu kleiner Lücke zum Einscheren auch dann rechtswidrig, wenn der TE auf das Beschleunigen und das Hupen verzichtet hätte. So aber haben wir beidseitiges Fehlverhalten.

Zitat:

Keinesfalls darf bei unklarer Verkehrslage überholt werden. Vielmehr muss ausreichende Sicht auf den Gegenverkehr möglich sein. Weder der Überholte noch der Gegenverkehr dürfen behindert oder gefährdet werden. Wer sich daran nicht hält, hat ein Bußgeld über 100 Euro zuzüglich eines Punktes in Flensburg zu erwarten.

(

Quelle

)

Wenn ausreichende Sicht auf den Gegenverkehr möglich war und es diesen Gegenverkehr gab, wieso wurde dann trotzdem überholt?

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 17. Oktober 2020 um 14:26:09 Uhr:


Das Verhalten des Überholers bliebe bei zu kleiner Einscher-Lücke auch dann rechtswidrig, wenn der TE auf das Beschleunigen und das Hupen verzichtet hätte. So aber haben wir beidseitiges Fehlverhalten.

Wie schon geschrieben, wenn der TE einen großen Abstand (z.B. 100 m oder gar mehr) zum Pferdehänger gelassen hat, dann sehe ich das Fehlverhalten hauptsächlich beim TE, insbesondere dann, wenn der TE zuvor Überholmöglichkeiten nicht genutzt hat. Dann konnte der Überholer sehr wohl davon ausgehen, dass extra, um anderen das Überholen zu ermöglichen, diese Lücke gelassen wurde.

Wie groß der Abstand aber tatsächlich war, wissen wir aber nicht. Vielleicht ist der TE ja so nett uns das mitzuteilen.

Gruß

Uwe

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 17. Oktober 2020 um 14:26:09 Uhr:



Zitat:

@IncOtto schrieb am 17. Oktober 2020 um 14:18:28 Uhr:


Kolonnenspringen ist nicht verboten.

Aber nur, wenn dabei niemand behindert oder gefährdet wird und ausreichend große Lücken vorhanden sind. Es ist unzulässig, bei unklarer Verkehrslage zu überholen, also dann, wenn mit Gegenverkehr zu rechnen ist, mit dem man kollidieren könnte. Und es ist unzulässig, sich in die Sicherheitsabstände anderer VT zu drängeln.

Also wenn das erste Auto hinter den Anhängern offensichtlich nicht überholen will und ich bin der zweite dahinter, dann überhole ich natürlich. Verstehe nicht, was es daran auszusetzen gibt. Wenn der erste nicht überholen will und für andere Überholer keine Lücke lässt, dann ist das doch auch sein Problem, wenn sich einer vor ihn setzt. Und wenn der TE nicht beschleunigt hätte, dann wäre der Vorgang ja auch ohne Gefahr abgelaufen. Erst durch dessen beschleunigen kam es ja zu der unsicheren Verkehrslage.

Ich finds unglaublich, wie man ein solches Fehrverhalten noch rechtfertigen kann.

Ich kann den TE schon verstehen.
Ich wohne an einer Bundesstraße und wen die Autobahn dich ist und alle ausweichen dann ist die Straße dicht und es bilden sich ewig lange Kolonnen.
Da gibt's dann auch immer Experten die auf gut Glück überholen und erwarten das man für sie bremst um die reinzulassen.
Ich persönlich lasse die nur rein wenn es nicht anders geht, ist zwar nicht richtig aber die sind selber schuld, produzieren gefährliche Situationen um 5 Minuten vorher am Ziel zu sein.

Zitat:

@Wladik8909 schrieb am 17. Oktober 2020 um 16:41:30 Uhr:


Ich persönlich lasse die nur rein wenn es nicht anders geht, ist zwar nicht richtig aber die sind selber schuld, produzieren gefährliche Situationen um 5 Minuten vorher am Ziel zu sein.

Ja, auf der einspurigen Landstraße je Richtung produzieren die gefährliche Situationen, aber man muss dies ja nicht noch eskalieren. Daher gehe ich kurz vom Gas, wenn vor mir einer in die Lücke will. Man muss ja auch bedenken, wenn der wieder nach rechts wechseln will, dann doch nur, weil er es muss (z.B. aufgrund von Gegenverkehr), denn sonst würde er ja weiter überholen. Da mache ich doch nicht absichtlich die Lücke zu.

Man kann nicht über die gefährliche Fahrweise anderer schimpfen aber selbst dann die schon gefährliche Situation noch weiter verschärfen. 🙁

Leittragende sind dann oft die Dritten, die eigentlich mit dem Kindergartenfahrverhalten der beiden Sturköpfe nichts zu tun haben.

Gruß

Uwe

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