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Beim überholt werden beschleunigen

Hallo,
ich bräuchte mal euren Rat.
Ich bin heute hinter einigen Pferdeanhänger hinterher gefahren und die sind nicht schneller als 60 km/h gefahren.
Dann Überholt mich jemand und ich depp beschleunige, zwar minimal aber ich hab es.
(Im Nachhinein bereu ich ,das kindische Verhalten, also bitte nicht noch extra draufhauen)
Als ich vorne eine Auto gesehen hab, hab ich ihn einscheren lassen und hab ihn dann angehupt.
Ich war so sauer über so ein Verhalten.
Mittlerweile weiß ich, mein Verhalten war nicht besser.
Es ist auch nichts passiert.
Der Fahrer war denn vor mir und nach paar km an einer Kreuzung war eine rotphase.
Er steigt aus(ich dachte er wollte sich entschuldigen)
Macht er Fotos von mir und dem Auto.
Der Fahrer hat sich dann bei mein Chef beschwert.
Es war ein Firmenwagen.
Als ich zur Filiale gefahren bin, hat mich der Chef auch drauf angesprochen was vorgefallen sei.
Hab ihn meine Sicht erzählt.
Der Fahrer meinte zu meinem Chef, dass er sich jetzt mit seinem Rechtsanwalt beraten will.
Was kann mir passieren?

Danke für eure Antworten

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Fabian8926 schrieb am 16. Oktober 2020 um 18:55:03 Uhr:


Richtig.
Hab aber gelesen, dass strafbar sei, wenn man beschleunigt.
30€ zwar nur aber wer will schon eine Anzeige haben.
Ich frage mich nur, wie will man sowas beweisen?

Da wird keine Anzeige kommen. Ansonsten müsste ich täglich mehrere Anzeigen machen.

Du siehst ein das es Mist war, das ist viel wichtiger.

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Nix wird da kommen, ist ja nix passiert.

Richtig.
Hab aber gelesen, dass strafbar sei, wenn man beschleunigt.
30€ zwar nur aber wer will schon eine Anzeige haben.
Ich frage mich nur, wie will man sowas beweisen?

Zitat:

@Fabian8926 schrieb am 16. Oktober 2020 um 18:55:03 Uhr:


Richtig.
Hab aber gelesen, dass strafbar sei, wenn man beschleunigt.
30€ zwar nur aber wer will schon eine Anzeige haben.
Ich frage mich nur, wie will man sowas beweisen?

Da wird keine Anzeige kommen. Ansonsten müsste ich täglich mehrere Anzeigen machen.

Du siehst ein das es Mist war, das ist viel wichtiger.

Halb Berlin hätte da schon ne Anzeige von mir erhalten :)

Vergiss es einfach, da kommt nichts.
Bete 3 Vaterunser ;) .

Strafe genug, wenn der Chef per Telefon die Beschwerde entgegennehmen hat und beim Fahrer nachfragt was los war :) !

Ich danke euch, ich glaube ich mache mich da zu doll verrückt.

Zitat:

@Fabian8926 schrieb am 16. Oktober 2020 um 18:47:11 Uhr:


Als ich vorne eine Auto gesehen hab, hab ich ihn einscheren lassen

Das Auto von vorne hätte er doch auch sehen müssen. Überholen bei unklarer Verkehrslage (Überholstrecke nicht voll einsehbar) oder sogar bei schon sichtbarem Gegenverkehr, was ihn angeht. So glänzend steht der Typ also auch nicht da. Ich würde mir an Deiner Stelle weiter keine Gedanken machen.

Ich würde mich auch wundern, wenn da was kommt. Aber:

Zitat:

@Fabian8926 schrieb am 16. Oktober 2020 um 18:47:11 Uhr:



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Dann Überholt mich jemand und ich depp beschleunige, zwar minimal aber ich hab es.
(Im Nachhinein bereu ich ,das kindische Verhalten, also bitte nicht noch extra draufhauen)
Als ich vorne eine Auto gesehen hab, hab ich ihn einscheren lassen und hab ihn dann angehupt.
Ich war so sauer über so ein Verhalten.
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Mittlerweile weiß ich, mein Verhalten war nicht besser.
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Es ist auch nichts passiert.
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Der Fahrer war denn vor mir und nach paar km an einer Kreuzung war eine rotphase.
Er steigt aus(ich dachte er wollte sich entschuldigen)
Macht er Fotos von mir und dem Auto.
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Der Fahrer hat sich dann bei mein Chef beschwert.
Es war ein Firmenwagen.
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Was kann mir passieren?

Danke für eure Antworten

1: ich verstehe noch nicht, warum man sauer wird wenn man überholt wird?

2: sofern gerade kein Überholverbot war, war es im Gegenteil erstmal schlechter

3: das ist das Wichtigste an solchen Situationen.

4: wofür sollte er sich entschuldigen? Sofern überholen nicht verboten war ...

5: weil er offenbar dein Beschleunigen als gefährlich empfand und Dir eine reinwürgen wollte. Mit deutlich identifizierbarem Firmenwagen halt auch einfach ...

6: ich denke, viel schlimmer als die von Dir befürchteten 30€ ist Dein Chef:

- der will sich nicht die Zeit stehlen lassen von einem der sich über einen Mitarbeiter beschwert

- der will sich nicht entschuldigen müssen für einen Mitarbeiter (egal ob die Beschwerde gerechtfertigt ist)

- der will nicht dass rum erzählt wird, wie blöd die Mitarbeiter seiner Firma sind. Oder wie rücksichtslos. Auch hier ist es egal, wie gerechtfertigt solche Erzählereien sind. Der andere hat heute bestimmt schon 5 Leuten erzählt wie blöd der Fahrer der Fa xyz war. DAS ist das schlimmste, was Dir in diesem Zusammenhang passieren kann - weil es Dich mit schädigt

Zitat:

Ich danke euch, ich glaube ich mache mich da zu doll verrückt.

Wieso?

Du hast doch beschleunigt, weil du überholen wolltest.

Dann erst hast du den Anderen gesehen und abgebremst.

@Fabian8926
Auf eine Anzeige wird in solchen Fällen meist verzichtet, weil der Fahrer unbekannt ist und somit eine Anzeige ins Leere laufen würde. Du kannst aber als Fahrer ermittelt werden (Firmenwagen und Foto), also sehe ich schon eine (wenn auch nicht hohe) Wahrscheinlichkeit gegeben, dass er dich anzeigt.
Je nachdem, wie er die Geschichte darstellt, kann das dann weitaus schlimmere Konsequenzen haben als die hier genannten 35,- €.
Es gibt im Moment nur eins für dich zu tun, abwarten, denn rumspekulieren bringt nichts.

Gruß
Uwe

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 16. Oktober 2020 um 19:29:13 Uhr:


Wieso?
Du hast doch beschleunigt, weil du überholen wolltest.
Dann erst hast du den Anderen gesehen und abgebremst.

so würde ich das im Falle von Vorwürfen des anderen Fahrers auch darstellen:

wieso überholt eigentlich ein weiter hinten in der Kolonne fahrender VT zuerst und warum muss der den Überholvorgang dann abbrechen?

Das war im Ergebnis ein gefährlicher Überholvorgang eines "Lückenspringers", der sich verschätzt hat - schon dreist, dass der überhaupt den Chef anruft.....

Blick in die StVO:

Zitat:

§ 5 Überholen
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. [...]
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1.   bei unklarer Verkehrslage

Wenn ich trotz Überholverbotes (§ 5 Abs. 2 oder 3) überholt hätte, würde ich mich bedeckt halten, auch wenn der TE neben mir beschleunigt hat. Sonst müsste ich nämlich erklären, was ich da eigentlich auf der linken Spur zu suchen hatte.

Zitat:

@remix schrieb am 16. Oktober 2020 um 19:43:46 Uhr:


Das war im Ergebnis ein gefährlicher Überholvorgang eines "Lückenspringers", der sich verschätzt hat - schon dreist, dass der überhaupt den Chef anruft.....

Sehe ich exakt genauso.

Beschleunigen, wenn man überholt wird ist nunmal verboten... und wenn einer überholt und einscheren muss, ist demjenigen sogar Platz zu machen. Dann zu hupen ist das i-Tüpfelchen auf dem eigenen Fehlverhalten.
Warum man dann sauer wird ist mir unerklärlich.
Sorryto say, aber du hast hier so ziemlich alles falsch gemacht, was man da machen konnte. Ok, du hättest ihn noch rammen können....
Es gibt keinen Vorrang beim Überholen, dass der erste in der Kolonne zuerst darf. Durfte ein Fahranfänger im Januar auch lernen, nachdem er mir den Wagen kaltverformte.
Weiter wird wohl nichts kommen... die meisten Leute machen sich nicht die Mühe zur Polizei zu gehen.
Ich wollte einmal ein etwas langsameres Fahrzeug überholen. Als ich neben ihm war hielt er die Geschwindigkeit...auch als von vorn einer kam... fand er lustig und grinste rüber. Er bremste auch, wenn ich bremste. Gar nicht lustig.... da retten einen 450Ps dann doch mal nach vorn. Er sah mich dann im Büro seines Chefs wieder, der zufällig ein guter Kumpel ist... kam nicht gut und brachte ihm eine Abmahnung ein (er war so blöd das auch noch gegenüber seinem Chef zuzugeben).
Wie gesagt, dir wird weiter nichts passieren... die Menschen sind zu faul um das weiter zu verfolgen. Anrufen beim Chef geht schnell...aber Anzeige erstatten macht Arbeit.

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