Beim überholt werden beschleunigen
Hallo,
ich bräuchte mal euren Rat.
Ich bin heute hinter einigen Pferdeanhänger hinterher gefahren und die sind nicht schneller als 60 km/h gefahren.
Dann Überholt mich jemand und ich depp beschleunige, zwar minimal aber ich hab es.
(Im Nachhinein bereu ich ,das kindische Verhalten, also bitte nicht noch extra draufhauen)
Als ich vorne eine Auto gesehen hab, hab ich ihn einscheren lassen und hab ihn dann angehupt.
Ich war so sauer über so ein Verhalten.
Mittlerweile weiß ich, mein Verhalten war nicht besser.
Es ist auch nichts passiert.
Der Fahrer war denn vor mir und nach paar km an einer Kreuzung war eine rotphase.
Er steigt aus(ich dachte er wollte sich entschuldigen)
Macht er Fotos von mir und dem Auto.
Der Fahrer hat sich dann bei mein Chef beschwert.
Es war ein Firmenwagen.
Als ich zur Filiale gefahren bin, hat mich der Chef auch drauf angesprochen was vorgefallen sei.
Hab ihn meine Sicht erzählt.
Der Fahrer meinte zu meinem Chef, dass er sich jetzt mit seinem Rechtsanwalt beraten will.
Was kann mir passieren?
Danke für eure Antworten
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Fabian8926 schrieb am 16. Oktober 2020 um 18:55:03 Uhr:
Richtig.
Hab aber gelesen, dass strafbar sei, wenn man beschleunigt.
30€ zwar nur aber wer will schon eine Anzeige haben.Ich frage mich nur, wie will man sowas beweisen?
Da wird keine Anzeige kommen. Ansonsten müsste ich täglich mehrere Anzeigen machen.
Du siehst ein das es Mist war, das ist viel wichtiger.
91 Antworten
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 16. Okt. 2020 um 23:11:16 Uhr:
Weil jeder Überholvorgang Gefahren mit sich bringen kann, mit denen man eventuell nicht rechnet. Überschaubar ist das auch nicht, weil dieser Beschleunigungsschwanzvergleich mehrere 100 m oder gar km gehen kann und soweit kann man zum Beginn des Ganzen nicht schauen.
Ich fahre keinen Traktor.
Zudem hindere ich niemanden daran hinter mir zu bleiben, bis ich meinen Beschleunigungsvorgang, der z.B. am Ortsausgang vorhersehbar ist, abgeschlossen habe. Wo soll das auch hinführen, habe ich eine Schlange hinter mir. Der erste überholt, der zweite denkt, ich will nicht beschleunigen und ich fahre die ganze Zeit als Hindernis mit 50km/h auf der Landstraße weiter?
Schlimmer finde ich die, die auf der Landstraße bewusst 80 bei erlaubten 100 fahren und dann Gas geben, wenn man überholen will und in weiter Ferne schon Gegenverkehr zu sehen ist.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 17. Oktober 2020 um 09:47:09 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 16. Okt. 2020 um 23:11:16 Uhr:
Weil jeder Überholvorgang Gefahren mit sich bringen kann, mit denen man eventuell nicht rechnet. Überschaubar ist das auch nicht, weil dieser Beschleunigungsschwanzvergleich mehrere 100 m oder gar km gehen kann und soweit kann man zum Beginn des Ganzen nicht schauen.
Ich fahre keinen Traktor.
Das ist uns doch allen klar, denn mit einem Traktor hättest du dem Überholer nicht gegenhalten können und ein Traktor kann nur 40 km/h fahren, beschleunigt also auch nicht auf 100 km/h, was du aber gemacht hast, um das andere Fahrzeug, dass ja zum Überholen auf der Gegenfahrbahn war, nicht vorbeizulassen. 🙁
Gruß
Uwe
Ich frage mich eher, wie er herausfinden konnte, auf wen das Auto zugelassen ist. Oder hast du Firmenaufkleber am Auto?
Ich habe meinen vorherigen Beitrag ergänzt.
Ja, es waren Aufkleber auf dem Fzg. des TE.
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Zitat:
@Alien2012 schrieb am 17. Oktober 2020 um 09:59:55 Uhr:
Ich frage mich eher, wie er herausfinden konnte, auf wen das Auto zugelassen ist. Oder hast du Firmenaufkleber am Auto?
Das ist doch logisch, wie kommt man denn auf diese Frage.
Ich hab auch schon mal bei einem Handwerksbetrieb angerufen, weil deren Auto eine Ausfahrt blockiert hat. Wie hab ich bloss den Halter rausgefunden?
Zitat:
@Schubbie schrieb am 17. Oktober 2020 um 10:02:43 Uhr:
Ich habe meinen vorherigen Beitrag ergänzt.
Dann meine Antwort auf deine Ergänzung
Zitat:
@Schubbie schrieb am 17. Oktober 2020 um 09:47:09 Uhr:
Zudem hindere ich niemanden daran hinter mir zu bleiben, bis ich meinen Beschleunigungsvorgang, der z.B. am Ortsausgang vorhersehbar ist, abgeschlossen habe. Wo soll das auch hinführen, habe ich eine Schlange hinter mir. Der erste überholt, der zweite denkt, ich will nicht beschleunigen und ich fahre die ganze Zeit als Hindernis mit 50km/h auf der Landstraße weiter?
Nun ist es aber so, dass dein ehemaliger Hintermann bereits vor dem Ortsausgang mit dem Überholen angesetzt hat, also zu dem Zeitpunkt, wenn du am Ortsausgang bist, schon eine deutlich höhere Geschwindigkeit hat als du.
Natürlich hat der sich falsch verhalten und muss eigentlich hinter dir bleiben. Hat er nun mal nicht gemacht, na und. Dann lässt man ihn halt überholen und gut ist. Ich beschleunige in solchen Situationen trotzdem, aber recht gemäßigt, dass der mich problemlos überholen kann. Damit ist dann auch dein Hindernisproblem gelöst.
Jedenfalls wegen Befindlichkeiten ihn nicht vorbeizulassen, da kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Warum machen Leute, die hier immer fordern, dass andere sich strikt an die StVO halten, dann solche Aktionen? 🙁
Wir sind hier nicht im Kindergarten: „Der hat aber angefangen“
Der Klügere steckt zurück und deeskaliert die Situation und das gilt insbesondere Im Straßenverkehr.
Gruß
Uwe
Dass jemand zuvor beschleunigt war ein Beispiel und ist nicht die Regel. Wenn der eh schon schneller ist, wäre es unsinnig diesen ausbeschleunigen zu wollen, das ist wohl klar. "Spinner" sollte man eh ziehen lassen, damit es an der nächsten Ampel nicht zu einem Showdown kommt, da diese dann auch leicht aufbrausend sind. Wie geschrieben, hat er keine Leistung, dann kann ich mich immer noch in der linken Spur hinter in setzen und überholen, wenn er denn endlich wieder rechts rüber zieht und die erlaubte Geschwindigkeit sowie Verhältnisse dieses zulassen.
Ich spreche davon, dass man in ziemlich gleichen Moment Gas gibt und oftmals setzt der Hintermann nicht einmal den Blinker.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 17. Oktober 2020 um 10:37:25 Uhr:
Wie geschrieben, hat er keine Leistung, dann kann ich mich immer noch in der linken Spur hinter in setzen und überholen, wenn er denn endlich wieder rechts rüber zieht und die erlaubte Geschwindigkeit sowie Verhältnisse dieses zulassen.
Von welcher Situation redest du? Oben war von dir vom Ortsausgang die Rede, dann noch von Landstraße, einspurig je Richtung, er links auf der Gegenfahrbahn und du beschleunigst, um ihn nicht vorbeizulassen.
Wenn er in dieser Situation keine Leistung hat und auch vor dem Limit nicht zum Beschleunigen angesetzt hat, dann ist das ja noch bescheuerte auf der Landstraße nur so stark zu beschleunigen, dass er nicht vorbeikommt.
Wenn man ihn in dieser Situation nicht vorbeilassen will, beschleunigt man halt so stark, dass ein Überholversuch im Ansatz scheitert und er sofort wieder nach rechts wechseln kann. So kann es zu keiner kritischen Situation kommen.
Gruß
Uwe
Es geht alles durcheinander.
Niemals habe ich geschrieben, dass ich nur so stark beschleunige, dass er nur gerade so nicht vorbeikommt. Du interpretierst da zu viel hinein, so dass es nur zu Missverständnissen kommt. Das hat so keinen Sinn und würde nur in einer endlosen Diskussion enden.
Ich habe mir deinen Ausgangsbeitrag nochmal angeschaut und da sind zwei unterschiedliche Fälle beschrieben. Ich rede vom ersten, den ich ja auch zitiert hatte. Du bist plötzlich im Laufe der Diskussion zum zweiten gesprungen, daher also die Missverständnisse.
Also mir geht es darum:
Zitat:
@Schubbie schrieb am 16. Oktober 2020 um 21:22:30 Uhr:
Ich mag solche Leute auch nicht, die möglichst noch kurz vor Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung überholen. Ich würde auch gern schneller, darf man in dem Moment jedoch nicht.
Meine Frau meckert immer, wenn ich dann auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit beschleunige.
…und nochmal, deine Frau hat recht, höre auf sie. Gerade Frauen sind in solchen Situationen vernünftiger als wir Männer. Auch wenn man oft sagt, Frauen sind nicht rational, so handeln sie in diesen Situationen absolut rational und vernünftig.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 16. Okt. 2020 um 22:35:58 Uhr:
In der Praxis bedeutet das nicht unbedingt, dass ich meinen Beschleunigungsvorgang total abbrechen, sondern einfach meine Beschleunigung so reduziere, dass ich problemlos überholt werden kann.
Nur weil ich beschleunige heißt es nicht, dass sich meine Art der Beschleunigung von deiner unterscheidet.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 17. Oktober 2020 um 11:55:34 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 16. Okt. 2020 um 22:35:58 Uhr:
In der Praxis bedeutet das nicht unbedingt, dass ich meinen Beschleunigungsvorgang total abbrechen, sondern einfach meine Beschleunigung so reduziere, dass ich problemlos überholt werden kann.
Nur weil ich beschleunige heißt es nicht, dass sich meine Art der Beschleunigung von deiner unterscheidet.
Doch, den ich mache sowas nicht:
Zitat:
Ich mag solche Leute auch nicht, die möglichst noch kurz vor Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung überholen. Ich würde auch gern schneller, darf man in dem Moment jedoch nicht.
Meine Frau meckert immer, wenn ich dann auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit beschleunige.
Du lässt ihn nicht vorbei und beschleunigst während er dich überholt und das treibst bis zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Ich hingegen lasse ihn problemlos überholen und halte nicht dagegen.
Das ist ein erheblicher Unterschied.
Gruß
Uwe
Da steht nirgends, dass ich dagegen halte. Man kann es auch so lesen, dass ich nur auf erlaubte 100 beschleunige, während er schon an mir vorbei ist und mit 120 vor mir her fährt.
Ich sage ja, es macht keinen Sinn mit dir zu diskutieren, da du zu viel hineininterpretierst und dieses dann auch noch ohne vorherige Rückfrage als Fakt annimmst.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 17. Oktober 2020 um 09:24:55 Uhr:
Vllt. hat der TE in seinen eigenen Sicherheitsabstand beschleunigt in den sich jemand reindrängeln wollte. Vllt. hat der TE auch auf eine Möglichkeit zu überholen gewartet und da hat sich ein netter VT vorgedrängelt, die Fahrzeuge vor dem TE zu überholen hat es ja wohl nicht mehr gereicht, wird eh ne knappe Kiste gewesen sein.
So ist es dem Ausgangsbeitrag des TE zu entnehmen. Er fuhr mit 60 km/h hinter einem Pferdeanhänger her. Jemand hat von hinten überholt. Der TE hat dann erstmal verbotenerweise ebenfalls beschleunigt und die Lücke zum Pferdeanhänger dichtgemacht. Dann hat er sie wieder geöffnet und dem Überholer ein Einscheren zu ermöglicht, damit dieser nicht mit dem Gegenverkehr kollidiert. Das Beschleunigen des TE war ein Fehlverhalten, welches er bereits im Ausgangsbeitrag eingeräumt hat. Dazu besteht also kein Klärungsbedarf mehr.
Allerdings kann ich den Ärger des TE nachvollziehen. Der andere Typ hat riskant und rücksichtslos überholt. Das Überholen bei unklarer Verkehrslage ist nicht zulässig. Dem Überholer war beim Starten des Überholvorgangs unklar, ob er den Überholvorgang auch sicher würde beenden können. Und mit "sicher beenden" ist gemeint, auch am langsamen Pferdeanhänger vorbeizukommen. Mit "sicher beenden" ist nicht gemeint, sich notfalls in den Sicherheitsabstand zwischen TE und Pferdeanhänger quetschen zu müssen, weil "unerwartet" Gegenverkehr auftaucht.
Dem Überholer ist also ebenso ein Fehlverhalten vorzuwerfen. Für Überholen trotz unklarer Verkehrslage sind 1 Punkt und 100 Euro fällig. Insofern wäre es klug für den Überholer, die Sache auf sich beruhen zu lassen.
Nach m. E. handelt es sich eh um automobilen Alltag. Ungewöhnlich daran ist nur, dass der Überholer die Zeit und Dreistigkeit hatte, trotz eigenen Fehlverhaltens den Chef des TE zu kontaktieren. Für die Ahndung von Verkehrsdelikten wäre eigentlich zunächst die Polizei die erste und richtige Anlaufstelle. Die Polizei hätte allerdings wahrscheinlich auch kritische Fragen zum Ablauf des Überholvorgangs gestellt...