Beim Kauf übers Ohr gehauen?

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Guten Abend liebe BMW Fahrer,

ihr werdet mich in den nächsten Minuten wahrscheinlich für dämlich halten -.- .
Vor 4 Tagen habe ich mit meiner Freundin, für meine Freundin ein Auto gekauft und hier fängt der Schlamassel an in den ich uns geritten habe.

Meine Freundin hat sich einen BMW 1er gewünscht und nach dem habe ich im Internet gesucht. Nachdem ich einen gefunden habe, wollten wir auch schon los und ihn besichtigen. Leider hatte niemand Zeit um uns zu begleiten und ich kenne mich leider nicht mit Autos aus, aber dachte mir so viel kann man da nicht falsch machen (ich Träumer!). Naja eingestiegen und los gefahren. Dort angekommen, war es leider schon dunkel! Wir haben uns das Auto besichtigt und Probe gefahren und meine Freundin hat sich sofort in ihn verliebt.

Dann kamen die üblichen Fragen an den Verkäufer in den ich Fragte, ob das Auto irgendwelche Vorschäden hat. Seine Aussage war, nur Gebrauchs-spuren. Er Zeigte mir alle Rechnungen die auch alle bei BMW gemacht wurden. Leider habe ich mir nicht alle Rechnungen angeguckt, da stand dann drin, dass schon mal eine Stoßstange gewechselt wurde, da dachte ich mir na klasse! ok wurde aber repariert und das auch bei BMW. Soweit alles ok.

Als es dann um den kauf ging, kam dan raus, dass das Auto aus Luxemburg kommt, da hab ich mir dann schon einige Gedanken gemacht, aber er versicherte mir, dass das nicht schlimm sei und hat uns beide überzeugt. Ich möchte nochmal erwähnen, dass nie die rede von Unfallschäden war, wonach ich auch gefragt hatte.
OK, Auto gekauft, Heim gefahren, gefreut. Am nächsten Tag zu Dekra gefahren und er hat den Wagen durchgecheckt. Auto in Top zustand, jedoch vermutet er einen Unfallschaden vorne. Beide Scheinwerfer laufen an und die Stoßstange hat an den Scheinwerfer zu große Spalten und vermutet einen Auffahrunfall oder Rempler.

Ich sofort dort Angerufen und freundlich die Sachlage geschildert, jedoch ist er nicht bereit den Schaden zu Zahlen. Er meinte er würde mir 100 oder 200 Euro geben oder wir sollen den Wagen zurück bringen. Meine Freundin will ihn aber gerne behalten, denn es sind ja nur diese Schönheitsmacken.

Welche Rechte habe ich. Bin ich überhaupt im Recht? Habe "ICH" die Wahl das Auto zu behalten oder ist er im Recht, wenn er sagt er nimmt den Wagen zurück und Zahlt nicht.

Eine Rechtsschutzversicherung hat meine Freundin nich*blöd*, deshalb hoffe ich, dass ihr mir weiter helfen könnt.

Auto zurück bringen wäre schade und sind hin und zurück 600 km.

bitte dringend um hilfe !

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hannovereraner_


du hast ein rückgaberecht von 2 wochen soweit ich weiß... wer weiß was die kiste sonst noch hat..weil er ja da schon gelogen hat... weg damit und nach was anständigem gesucht.

So ein Quatsch

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Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von Albi1986


Sobald auch nur die Stossstange getauscht wird gilt der Wagen hochoffiziell als Unfallwagen!

ach ja? und WO steht das? das is nämlich KOMPLETTER quatsch! wen ich mir also eine krasse m3 stosstange an den karren tüddel oder so emay gfk tuning zeugs dann hab ich also einen unfallwagen?

die definition war früher mal "alles was man SCHWEISSEN muss" ist ein unfallschaden. kotflügel, stosstangen etc die man tauschen muss sind KEINE unfallschäden. mitlerweile wird das ganze empfidlicher gesehen. eine stosstage ist aber alles nur kein unfallschaden 🙄

Hab jetzt keine Paragraphen da, aber nen

Link

, da steht unter anderem das hier

Definition Unfallschaden:

Ein Unfallschaden ist eine Beschädigung des Autos durch ein unvorhergesehenes plötzliches Ereignis, das im Zusammenhang mit den Gefahren des Straßenverkehrs steht. Ein Unfall hat einen Personen- oder Sachschaden zur Folge. Ein Unfallschaden an einem Auto ist dann gegeben, wenn (lt. aktueller Rechtssprechung) eine Bagatellgrenze von ca. 50 € überschritten ist.

Es ist also tatsächlich so, dass bereits ein finanziell geringer Schaden als Unfallschaden gewertet wird. Wer sein Auto also verkaufen möchte, muss auch solche kleinen Schäden immer als Unfallschaden angeben. Es gibt also keine Freigrenze für Unfallschäden wie früher oft behauptet wurde. Leider kursieren immer noch Aussagen wie “Unfall erst ab 1.500 € Schaden” oder “Bagatellschäden sind Schäden bis zu 1.000 €”.

Und noch einen!

_________________________________________________________
Sorry, das ich so vom Thema abschweife.

naja der link strotzt ja nur so von fehlern, oder um es mal auf den punkt zu bringen: der link is schrott. hast dir mal die anderen aussagen durchgelesen? LOOOOOL...deshalb würde ich das nicht als referenz nehmen. die (um die) 50€ regel gibts durchaus....allerdings beim vorwurf der fahrerflucht und nicht bei einem "was ist ein unfallschaden".

aber auch in dem link steht auch nicht das eine stosstange tauschen automatisch ein unfaller ist....

Dann schau mal den 2ten, oder reicht dir ein deutsches Gerichtsurteil auch nicht aus? Da steht auch nicht Wortwörtlich das mit der Stoßstange, kann man aber m.M.n Problemlos herauslesen.
Ansonsten, glaub halt was du willst, am Ende entscheiden das ohnehin nicht du oder ich, sondern im Fall der fälle ein Richter. Also sei es drum

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von Hannovereraner_


du hast ein rückgaberecht von 2 wochen soweit ich weiß... wer weiß was die kiste sonst noch hat..weil er ja da schon gelogen hat... weg damit und nach was anständigem gesucht.
Was das denn für ein Unsinn? Sowas gibt es nur bei Käufe über das Internet.

"Ihr BMW 1er konnte leider nicht an die Packstation geliefert werden und liegt zur Abholung in der Postfiliale bereit!"

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Zitat:

Original geschrieben von heltino



wer ist der vertragspartner? die luxemburger firma oder die deutsche niederlassung?

wenn es die deutsche niederlassung sein sollte, erschließt sich mir nicht warum der vertrag in französisch ist.

in welchem land das ding unterschrieben wurde ist mal eher sekundär....

Vertragssprache ist eher tertiär.

Lieferung des Fahrzeuges ist eine Holschuld. Erfüllungsort ist also der Ort, an dem das Fahrzeug übergeben wurde: Niederlassung in Dillingen(?).
Aus dem Erfüllungsort ergibt sich auch der Gerichtsstandort.
Da es hier um eine Streitgkeit wegen mangelhafter Warenlieferung geht, ist Gerichtsstand Dillingen.

Käufer hat keinen Gewährleistungsanspruch, sondern einen Erfüllungsanspruch gegenüber dem Verkäufer bzw. einen Rückgabeanspruch wg. arglistiger Täuschung.

In diesem Fall wird der Vertrag rückabgewickelt und Käufer hat Anspruch auf Erstattung seiner Kosten (alles unter der Voraussetzung, dass ein Unfall vorliegt und dieser verschwiegen wurde)

O.

Zitat:

Original geschrieben von A189


Also:

Das Auto wurde in Deutschland gekauft in Dillingen und heißt Autohaus Shibly.

Dem Link nach müsste das Autochen nach deutschem Recht erworben worden sein.

http://home.mobile.de/.../dealerHomepage.html?...

Der Kaufvertrag, wenn auch in französischer Sprache, scheint eigentlich nur eine Quittung zu sein. Und die Wahl der Sprache schließt nicht die Rechtsgrundlage aus. Habe auch schon Verträge in anderen Sprachen nach deutschem Recht ausgefertigt. Vertragsfreiheit.

Und der Verkäufer hat ganz korrekt sogar die Rücknahme angeboten. Also, wo ist das Problem?

Und dass bei einer Rückgabe auch Kosten entstehen wegen der Entfernung, das ist halt Lebensrisiko. Hätte ja woanders und teurer kaufen können. Der Verkäufer könnte ja auch Entschädigung für die gefahrenen Kilometer berechnen...

Nimm die 200 € und lass deiner Freundin ihr Glück.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Nimm die 200 € und lass deiner Freundin ihr Glück.

Sieht für mich auch zur Zeit nach der besten Lösung aus, könnte schlimmer sein!

Der Dekratyp sagt, das Auto sei tiptop, und die Rechnung für die Stossstange nach Rempler war dabei. Wegen so einem kleinen Schönheitsfehler macht es das Auto doch nur individueller, wenn alles tiptop ist und die Besitzerin in ihren Besitz verliebt ist. 🙂

Ich würde das Auto behalten und gut ist , der Wagen scheint in Ordnung zu sein und keine wirklichen Mängel zu haben.

Wenn du jezt anfängst zum Anwalt zu renne und Ihn verklagst, stehst du vor Gericht, dort muss erstmal geklärt werden ob es ein Unfalwagen ist bei dem "Schadenswert". Dann sollte man sich sicher sein ob das auch im Kaufvertrag so steht . Also nicht bei google übersetzten lassen.

Die ganzen Kosten die dabei Anfallen sind es nicht Wert bei so einem vereindlich geringen Schaden, wäre die Karre gegen den Baum gesetzt worden würde sich sowas lohnen. Wenn du nämlich nicht zu 100% "gewinnst" wirds teuer als du an Entschädigung zurück erhälst.

P.S. beim nächsten Autokauf passiert dir das nicht wieder !

Um die wilden Spekulationen einzudämmen:

Das anzuwendende Sachrecht ergibt sich aus der Rom-I-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht vom 17. Juni 2008).

Die bisherige Sachverhaltsschilderung reicht für eine eindeutige Auskunft, welches materielle Recht zur Anwendung kommt, nicht aus.

Einen großen Unterscheid würde das im Übrigen sowieso nicht ergeben, weil der Verbrauchsgüterkauf mit der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie innerhalb der Europäischen Gemeinschaft harmonisiert worden ist.

Text der Rom-I-Verordnung

Ansonsten empfehle ich zur Rechtslage bei Mängeln der Kaufsache einen Blick in die einschlägigen Gesetzestexte. Das ist immer besser als die Äußerungen und Belehrungen vom Hörensagen...

Hmm... naja... und wenn das Teil nun ein Vorführwagen war und entsprechend gerne und oft kalt so richtig über die Landstraße geprügelt wurde?
Das sieht der Gutachter nicht und der Händler macht nicht gerade nen vertrauenswürdigen Eindruck. Und auch der Preis macht durchaus stutzig. Kann ein Schnäppchen sein... kann aber auch seinen Grund haben, dass der so niedrig ist...

Und wegen der Freundin:
Klar kann man verstehen, dass sie traurig ist. Aber es ist doch nicht der einzige 1er BMW in Deutschland?

Und eins muss auch klar sein. Wer BMW will, der muss auch BMW bezahlen (können) 😉
Vermeintlich preiswert kaufen, kann sich auch schnell als teuer Fehler herausstellen...

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Hmm... naja... und wenn das Teil nun ein Vorführwagen war und entsprechend gerne und oft kalt so richtig über die Landstraße geprügelt wurde?
Das sieht der Gutachter nicht und der Händler macht nicht gerade nen vertrauenswürdigen Eindruck. Und auch der Preis macht durchaus stutzig. Kann ein Schnäppchen sein... kann aber auch seinen Grund haben, dass der so niedrig ist...

Und wegen der Freundin:
Klar kann man verstehen, dass sie traurig ist. Aber es ist doch nicht der einzige 1er BMW in Deutschland?

Und eins muss auch klar sein. Wer BMW will, der muss auch BMW bezahlen (können) 😉
Vermeintlich preiswert kaufen, kann sich auch schnell als teuer Fehler herausstellen...

Das kann dir mit jedem Gebrauchtwagen passieren, selbst wenn die Verkäuferin Mutter Theresa ist.

Sicher... wenn der Verkäufer mich aber schon bei nem relativ kleinen Unfallschaden bescheisst, dann würde ich da kein Vertrauen mehr entgegenbringen und die Karre sofort wieder auf den Hof stellen. Zumal er das ja auch noch selbst anbietet...

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Sicher... wenn der Verkäufer mich aber schon bei nem relativ kleinen Unfallschaden bescheisst, dann würde ich da kein Vertrauen mehr entgegenbringen und die Karre sofort wieder auf den Hof stellen. Zumal er das ja auch noch selbst anbietet...

Vielleicht weiß er auch, dass er die Karre locker auch an jemand anderes verkaufen kann, da die Karre TipTop in Ordnung ist, was auch der Prüfer von der Dekra festgestellt hat.

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