Beim Kauf übers Ohr gehauen?

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Guten Abend liebe BMW Fahrer,

ihr werdet mich in den nächsten Minuten wahrscheinlich für dämlich halten -.- .
Vor 4 Tagen habe ich mit meiner Freundin, für meine Freundin ein Auto gekauft und hier fängt der Schlamassel an in den ich uns geritten habe.

Meine Freundin hat sich einen BMW 1er gewünscht und nach dem habe ich im Internet gesucht. Nachdem ich einen gefunden habe, wollten wir auch schon los und ihn besichtigen. Leider hatte niemand Zeit um uns zu begleiten und ich kenne mich leider nicht mit Autos aus, aber dachte mir so viel kann man da nicht falsch machen (ich Träumer!). Naja eingestiegen und los gefahren. Dort angekommen, war es leider schon dunkel! Wir haben uns das Auto besichtigt und Probe gefahren und meine Freundin hat sich sofort in ihn verliebt.

Dann kamen die üblichen Fragen an den Verkäufer in den ich Fragte, ob das Auto irgendwelche Vorschäden hat. Seine Aussage war, nur Gebrauchs-spuren. Er Zeigte mir alle Rechnungen die auch alle bei BMW gemacht wurden. Leider habe ich mir nicht alle Rechnungen angeguckt, da stand dann drin, dass schon mal eine Stoßstange gewechselt wurde, da dachte ich mir na klasse! ok wurde aber repariert und das auch bei BMW. Soweit alles ok.

Als es dann um den kauf ging, kam dan raus, dass das Auto aus Luxemburg kommt, da hab ich mir dann schon einige Gedanken gemacht, aber er versicherte mir, dass das nicht schlimm sei und hat uns beide überzeugt. Ich möchte nochmal erwähnen, dass nie die rede von Unfallschäden war, wonach ich auch gefragt hatte.
OK, Auto gekauft, Heim gefahren, gefreut. Am nächsten Tag zu Dekra gefahren und er hat den Wagen durchgecheckt. Auto in Top zustand, jedoch vermutet er einen Unfallschaden vorne. Beide Scheinwerfer laufen an und die Stoßstange hat an den Scheinwerfer zu große Spalten und vermutet einen Auffahrunfall oder Rempler.

Ich sofort dort Angerufen und freundlich die Sachlage geschildert, jedoch ist er nicht bereit den Schaden zu Zahlen. Er meinte er würde mir 100 oder 200 Euro geben oder wir sollen den Wagen zurück bringen. Meine Freundin will ihn aber gerne behalten, denn es sind ja nur diese Schönheitsmacken.

Welche Rechte habe ich. Bin ich überhaupt im Recht? Habe "ICH" die Wahl das Auto zu behalten oder ist er im Recht, wenn er sagt er nimmt den Wagen zurück und Zahlt nicht.

Eine Rechtsschutzversicherung hat meine Freundin nich*blöd*, deshalb hoffe ich, dass ihr mir weiter helfen könnt.

Auto zurück bringen wäre schade und sind hin und zurück 600 km.

bitte dringend um hilfe !

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hannovereraner_


du hast ein rückgaberecht von 2 wochen soweit ich weiß... wer weiß was die kiste sonst noch hat..weil er ja da schon gelogen hat... weg damit und nach was anständigem gesucht.

So ein Quatsch

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Also:

Das Auto wurde in Deutschland gekauft in Dillingen und heißt Autohaus Shibly. Das befindet sich in der nähe von Luxemburg. Dort hat er auch ein Autohaus. Das Auto wurde in Deutschland gekauft.
Im Kaufvertrag bzw. nur eine Rechnung, stehen keine Schäden.
Das Auto hat 8500 Euro gekostet, was ich für sehr günstig halte und nur deshalb wurde der Kauf auch gemacht. Bitte steinigt mich nicht. Ich weiß, dass ich alles falsch gemacht habe, aber daraus lernt man ja.
Die Typen selbst sind auch keine gebürtigen Deutschen.

Zitat:

Original geschrieben von heltino


Nach einem halben Jahr tritt allerdings die sogenannte Beweislastumkehr in Kraft...

Das wollte ich doch auch schreiben?!?!

Hab´ ich glatt ein Wort vergessen.

Zitat:

Eine Privatperson hingegen kann diese Sachmängelhaftung komplett ausschließen, was sie allerdings auch tun muss sollte.

Es war so gemeint: Wenn der Verkäufer die Sachmängelhaftung ausschließen will (was unbedingt ratsam ist), muss er das auch tun, also irgendwie den Käufer davon in Kenntnis setzen. Ich denke, wir meinen das Gleiche.

Zitat:

Original geschrieben von Albi1986



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


aaaalso:

2) eine neue stosstange MUSS kein unfallschaden sein. wen da nachbars paule mit seinem fahrrad dagegen gedonnert ist und die stosstange zerkratzt hat dann gabs eben ne neue. nur eine getauschte stosstange macht noch lange keinen unfallschaden.

Sobald auch nur die Stossstange getauscht wird gilt der Wagen hochoffiziell als Unfallwagen!

ach ja? und WO steht das? das is nämlich KOMPLETTER quatsch! wen ich mir also eine krasse m3 stosstange an den karren tüddel oder so emay gfk tuning zeugs dann hab ich also einen unfallwagen?

die definition war früher mal "alles was man SCHWEISSEN muss" ist ein unfallschaden. kotflügel, stosstangen etc die man tauschen muss sind KEINE unfallschäden. mitlerweile wird das ganze empfidlicher gesehen. eine stosstage ist aber alles nur kein unfallschaden 🙄

Zitat:

Original geschrieben von tomato



Zitat:

Original geschrieben von heltino


Nach einem halben Jahr tritt allerdings die sogenannte Beweislastumkehr in Kraft...
Das wollte ich doch auch schreiben?!?!
Hab´ ich glatt ein Wort vergessen.

Zitat:

Original geschrieben von tomato



Zitat:

Eine Privatperson hingegen kann diese Sachmängelhaftung komplett ausschließen, was sie allerdings auch tun muss sollte.

Es war so gemeint: Wenn der Verkäufer die Sachmängelhaftung ausschließen will (was unbedingt ratsam ist), muss er das auch tun, also irgendwie den Käufer davon in Kenntnis setzen. Ich denke, wir meinen das Gleiche.

habe ja auch nicht geschimpft und nur ergänzt 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von A189


Also:

Das Auto wurde in Deutschland gekauft in Dillingen und heißt Autohaus Shibly. Das befindet sich in der nähe von Luxemburg. Dort hat er auch ein Autohaus. Das Auto wurde in Deutschland gekauft.
Im Kaufvertrag bzw. nur eine Rechnung, stehen keine Schäden.
Das Auto hat 8500 Euro gekostet, was ich für sehr günstig halte und nur deshalb wurde der Kauf auch gemacht. Bitte steinigt mich nicht. Ich weiß, dass ich alles falsch gemacht habe, aber daraus lernt man ja.
Die Typen selbst sind auch keine gebürtigen Deutschen.

Ok sieht wohl nach deutschem Vertragsrecht aus, warum dann der französischsprachige Vertrag? Ok is so gelaufen, ich würde erstmal abwarten was der TÜV morgen dazu sagt. Wenn der Verkäufer angeboten hat das Auto zurückzunehmen kannst du im Falle  es ja noch tun.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von A189


Also:

Das Auto wurde in Deutschland gekauft in Dillingen und heißt Autohaus Shibly. Das befindet sich in der nähe von Luxemburg. Dort hat er auch ein Autohaus. Das Auto wurde in Deutschland gekauft.
Im Kaufvertrag bzw. nur eine Rechnung, stehen keine Schäden.
Das Auto hat 8500 Euro gekostet, was ich für sehr günstig halte und nur deshalb wurde der Kauf auch gemacht. Bitte steinigt mich nicht. Ich weiß, dass ich alles falsch gemacht habe, aber daraus lernt man ja.
Die Typen selbst sind auch keine gebürtigen Deutschen.

Ok sieht wohl nach deutschem Vertragsrecht aus, warum dann der französischsprachige Vertrag? Ok is so gelaufen, ich würde erstmal abwarten was der TÜV morgen dazu sagt. Wenn der Verkäufer angeboten hat das Auto zurückzunehmen kannst du im Falle  es ja noch tun.

Genau, ich denke auch, er hätte mir das nicht angeboten, wenn er nicht wüsste, dass er mich übers Ohr gehauen hat. Er hat mir ja auch ein paar Euro angeboten, aber das würde die Kosten nicht decken.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von Albi1986


Sobald auch nur die Stossstange getauscht wird gilt der Wagen hochoffiziell als Unfallwagen!

ach ja? und WO steht das? das is nämlich KOMPLETTER quatsch! wen ich mir also eine krasse m3 stosstange an den karren tüddel oder so emay gfk tuning zeugs dann hab ich also einen unfallwagen?

die definition war früher mal "alles was man SCHWEISSEN muss" ist ein unfallschaden. kotflügel, stosstangen etc die man tauschen muss sind KEINE unfallschäden. mitlerweile wird das ganze empfidlicher gesehen. eine stosstage ist aber alles nur kein unfallschaden 🙄

so sieht es aus. mit solchen pauschalaussagen muss man sehr vorsichtig sein.

usus ist: schäden ab 1000euro schadenhöhe müssen in jedem fall angegeben werden. (das ist gängige praxis, im regelfall sollte man aber jeden schaden angeben um auf der sicheren seite zu sein)

die definition "unfallwagen" lässt sich auch nicht an der reinen schadenshöhe fest machen. (dellenzähler kann hier, sofern er mitliest, sicherlich konkreter werden)

wenn ich unsere firmenkutschen verkaufe gebe ich stossstangenwechsel (kommt bei den einparkkünstlern öfter mal vor) grundsätzlich an, kreuze jedoch auch "unfallfrei" an. da ich nur an händler verkaufe und noch nie von irgendwem mal was negatives hörte oder probleme damit hatte...sollte das auch allgemein richtig sein. (natürlich nicht wenn der stossstangen wechsel in verbindung mit anderen schäden erfolgte!)

laut meinen kunden (händlern) ist das so auch richtig. schäden sind nicht sofort immer ein unfall.

wie die genaue definition ist, sofern es denn eine gibt, kann dir "delle" sicherlich besser sagen....fakt ist nur: nachlackierungen und kleinmist sind im regelfall anders zu bewerten als unfallschäden wie "auffahrunfall" oder ähnliches.

is ja auch richtig den wen mir jetzt so ein krawallbruder mit nem schlüssel am auto entlangläuft dann muss meistens (es kommt auf den einzelfall an) die ganze seite lackiert werden. somit auch unfallschaden?

wiegesagt vielleicht wurden ja irgendwelche tuning stosstangen verbaut und dann wars mal uncool und es musste ne andere her...nicht alles was neu oder krumm ist is gleich n unfaller.

ich würd einfach mal den letzten besitzer kontaktieren. der kann da mehr auskunft geben warum das ding getauscht wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von A189


Also:

Das Auto wurde in Deutschland gekauft in Dillingen und heißt Autohaus Shibly. Das befindet sich in der nähe von Luxemburg. Dort hat er auch ein Autohaus. Das Auto wurde in Deutschland gekauft.
Im Kaufvertrag bzw. nur eine Rechnung, stehen keine Schäden.
Das Auto hat 8500 Euro gekostet, was ich für sehr günstig halte und nur deshalb wurde der Kauf auch gemacht. Bitte steinigt mich nicht. Ich weiß, dass ich alles falsch gemacht habe, aber daraus lernt man ja.
Die Typen selbst sind auch keine gebürtigen Deutschen.

Ok sieht wohl nach deutschem Vertragsrecht aus, warum dann der französischsprachige Vertrag? Ok is so gelaufen, ich würde erstmal abwarten was der TÜV morgen dazu sagt. Wenn der Verkäufer angeboten hat das Auto zurückzunehmen kannst du im Falle  es ja noch tun.

woran machste das denn fest😕

wer ist der

vertragspartner

? die luxemburger firma oder die deutsche niederlassung?

wenn es die deutsche niederlassung sein sollte, erschließt sich mir nicht warum der vertrag in französisch ist.

in welchem land das ding unterschrieben wurde ist mal eher sekundär....

Zitat:

Original geschrieben von heltino



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Ok sieht wohl nach deutschem Vertragsrecht aus, warum dann der französischsprachige Vertrag? Ok is so gelaufen, ich würde erstmal abwarten was der TÜV morgen dazu sagt. Wenn der Verkäufer angeboten hat das Auto zurückzunehmen kannst du im Falle  es ja noch tun.

woran machste das denn fest😕
wer ist der vertragspartner? die luxemburger firma oder die deutsche niederlassung?

Ort mit  Datum des Kaufvertrages

Wenn ihr Interesse habt, werde ich euch Morgen berichten was bei dem Gutachten bei rum kam.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von heltino


woran machste das denn fest😕
wer ist der vertragspartner? die luxemburger firma oder die deutsche niederlassung?

Ort mit  Datum des Kaufvertrages

vertragspartner und gerichtstand nebst gültigem recht ist wichtig.

ort und datum des vertrags sagen nix über das zu grunde liegende recht aus und schon gar nix über den vertragspartner.

Zitat:

Original geschrieben von A189


Wenn ihr Interesse habt, werde ich euch Morgen berichten was bei dem Gutachten bei rum kam.

klar! halt uns auf dem laufenden.

guck aber mal bitte wer im vertrag genau als verkäufer genannt wurde.
(das sollte man auch ohne sprachkenntnisse erkennen 🙂)

Zitat:

Original geschrieben von A189


Wenn ihr Interesse habt, werde ich euch Morgen berichten was bei dem Gutachten bei rum kam.

Ja mache mal

Zitat:

Original geschrieben von heltino



Zitat:

Original geschrieben von A189


Wenn ihr Interesse habt, werde ich euch Morgen berichten was bei dem Gutachten bei rum kam.
klar! halt uns auf dem laufenden.

guck aber mal bitte wer im vertrag genau als verkäufer genannt wurde.
(das sollte man auch ohne sprachkenntnisse erkennen 🙂)

Freundin ist gerade unterwegs und hat die Rechnung im Auto liegen. Morgen kommen die anderen Daten aus dem Vertrag wie Verkäufer...

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