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Auto ohne Papiere kaufen?

Themenstarteram 30. Januar 2012 um 17:57

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach einem Zweitwagen, den ich bedenkenlos nur Kurzstrecke fahren kann, ohne Angst zu haben, viel daran kaputt zu machen. Da ich auch gerne an Autos schraube und schon den ein oder anderen Unfallwagen repariert habe, habe ich nun ein passendes Fahrzeug mit leichtem Frontschaden in meiner Nähe gefunden. Ausstattung und Laufleistung ist auch super. Das einzige Problem: Im Angebot (Händler) steht "ohne Papiere (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief)".

Ich weiß, dass man die Papiere nochmal ausstellen lassen kann. Auf was sollte ich aber beim Kauf achten? z.B. eine Versicherung vom Verkäufer, dass der Wagen nicht geklaut ist? Brauche ich für die Wiederbeschaffung der Papiere sonstige Belege/Bescheinigungen? Die Fahrgestellnummer habe ich von ihm bekommen, damit könnte ich wohl bei der Polizei nachfragen, ob der Wagen "sauber" ist?

Hat evtl. schon jemand ein Fahrzeug ohne Papiere gekauft und kann mir die Vorgehensweise zur Wiederbeschaffung erläutern bzw. mich auf eventuelle Stolperfallen hinweisen?

Danke für alle Tipps!

Beste Antwort im Thema

frag doch mal den verkäufer nach dem grund.

erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht.

wenn die papiere belegbar irgendwie verschütt gegangen sind, warum lässt dann der verkäufer keine neuen ausstellen:confused:

das erhöht die verkaufschancen erheblich und ist daher nicht nachvollziehbar.

vorsicht!

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31 Antworten

Hallo,

habe mir ein Auto ausgesucht und auch schon angeschaut. Möchte es nun kaufen aber der Verkäufer findet den Fahrzeugbrief nicht mehr.

Er war beim Kfz-Amt und hat sich dort eine Bescheinigung aushändigen lassen. Er sagte, der alte Brief verliert damit sein Gültigkeit und ich

kann mit dieser Bescheinigung einen neuen Brief beantragen.

Ist das in Ordnung??

Was ist, wenn er seinen Brief bei der Bank hat und

nicht mehr zahlt? Kann die Bank dann mein Auto

pfänden?? Oder er seinen Brief "plötzlich" wiederfindet,

und er behauptet ich hätte ihn gestohlen?

Werde am Montag auf jeden Fall bei der Kfz-Stelle anrufen

und auch bei der Bank nach Rat fragen.

Hoffe aber, dass ich hier schon ein paar Tips bekomme.

 

Danke!!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugbrief verloren und ich will das Auto kaufen, Brauche Hilfe' überführt.]

am 3. Juli 2004 um 18:17

Warum beantragt er den neuen Brief nicht selber? Du mußt auf jeden Fall sicherstellen, daß der Verkäufer auch Eigentümer des Autos ist, also entsprechende Nachforschungen anstellen.

Gruß

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugbrief verloren und ich will das Auto kaufen, Brauche Hilfe' überführt.]

am 3. Juli 2004 um 18:51

Das hatte ich mal mit nem Händler. Man hat den Fahrzeugbrief nicht mehr auffinden können und deshalb beim Straßenverkehrsamt einen neuen beantragt und auch bekommen.

Der alte Brief verliert damit seine Gültigkeit. Dort ist auch vermerkt, dass dies ein neuer Brief ist, weil der erste verloren gegangen ist.

Also lass ihn den Neuen besorgen und mach Dir keine Gedanken.

Ich sehe es auch als seine Pflicht an, Dir den Wagen komplett mit neuem Brief zu übergeben. Find das Quatsch, dass Du ihn Dir selbst besorgen sollst.

:D

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugbrief verloren und ich will das Auto kaufen, Brauche Hilfe' überführt.]

am 3. Juli 2004 um 19:01

Dann soll er den FahrzeugSCHEIN zeigen. Und irgendwelche Werkstattaufträge, -rechnungen etc wo SEIN Name und die Daten des Fahrzeugs drin stehen.

Wenn er nichts beweisen kann würde ich die nächste Polizeiwache ansteuern.

Wer wichtige Dokumente wie einen Fahrzeugbrief verliert, ist einfach nur eine Schlampe.

 

Gruß

Ercan

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugbrief verloren und ich will das Auto kaufen, Brauche Hilfe' überführt.]

Danke erstmal für die Antworten.

Seinen Fahrezeugschein habe ich ja gesehen.

Also sieht das ganze wohl OK aus.

Warum er den nicht gleich beantragt hat, weiß

ich nicht.

Aber ich will ja nicht mehr so lange auf das Auto warten.

Aber wie sieht das denn mit der Bank aus?

Wenn die den 1. Brief haben würden, könnten

die mir das Auto pfänden? Der 1. Brief müßte

ja dann seine Gültigkeit verlieren.

Brauch ich noch irgendeine Bescheinigung für die

Anmeldung? Also das er mir das Auto verkauft hat?

Ich finde es aber auch schlampig, solche Sachen

bewahrt man eigentlich gut auf und weiß auch

wo man sie findet

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugbrief verloren und ich will das Auto kaufen, Brauche Hilfe' überführt.]

am 3. Juli 2004 um 20:07

Mit dem Brief hat die Pfändung nichts zu tun. Durch die Übergabe des Briefs weist der Verkäufer dir gegenüber das Eigentum an dem Auto nach. Wenn es der Bank gehört, hat die Pech gehabt, weil du das Eigentum gutgläubig erworben hast.

Wenn er den Brief NICHT hat, dann fehlt dir der gute Glaube, weil du grob fahrlässig auf das Eigentum des Verkäufers vertraut hast. Ohne Brief kannst du den guten Glauben nur durch entsprechende Nachforschungen erreichen. Wenn ihm das Auto nicht gehört, hast du Pech gehabt, dann hilft dir auch ein (inzwischen) neuer Brief nicht mehr.

Ich kann verstehen, daß du nicht noch lange auf das Auto warten willst, aber bedenke das Risiko! Wenn's dumm läuft, stehst du am Ende ohne Geld und ohne Auto da.

Gruß

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugbrief verloren und ich will das Auto kaufen, Brauche Hilfe' überführt.]

am 3. Juli 2004 um 20:24

Zitat:

Original geschrieben von atom-as

Brauch ich noch irgendeine Bescheinigung für die

Anmeldung? Also das er mir das Auto verkauft hat?

Für die Anmeldung brauchste sowas normalerweise nicht (dafür hat man ja den Brief)... ich würd's mir allerdings auf alle Fälle mindestens schriftlich (!) nochmals bestätigen lassen von dem Verkäufer, daß er Dir den Wagen verkauft hat, und das ohne Brief (auch nochmal extra darin erwähnen).

So kann zumindest nachher er nimmer dahergehen und behaupten, Du hättest den gestohlen... trau schau wem halt (man weiß ja nie....)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugbrief verloren und ich will das Auto kaufen, Brauche Hilfe' überführt.]

Nochmals danke für die Hilfe!!

Dient der Kaufvertrag nicht als Bescheinigung, dass

ich das Auto gekauft habe?

Dort könnte man auch noch vermerken, dass er

den Brief verloren hat und vielleicht das er der

Eigentümer von dem Auto ist und nicht die Bank.

Habe den Kaufvertrag von autoskout24.de genommen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugbrief verloren und ich will das Auto kaufen, Brauche Hilfe' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von atom-as

Nochmals danke für die Hilfe!!

Dient der Kaufvertrag nicht als Bescheinigung, dass

ich das Auto gekauft habe?

Dort könnte man auch noch vermerken, dass er

den Brief verloren hat und vielleicht das er der

Eigentümer von dem Auto ist und nicht die Bank.

Habe den Kaufvertrag von autoskout24.de genommen.

Nee, ich "verkaufe" dir auch das Auto von unserem Nachbarn ohne Brief ;) - Eigentum erwirbst Du dadurch aber nicht...

Lass Dir den Brief vom Verkäufer übergeben - sonst guckst Du im schlimmsten Fall "in die Röhre".

Gruß

Bommel

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugbrief verloren und ich will das Auto kaufen, Brauche Hilfe' überführt.]

frag doch mal den verkäufer nach dem grund.

erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht.

wenn die papiere belegbar irgendwie verschütt gegangen sind, warum lässt dann der verkäufer keine neuen ausstellen:confused:

das erhöht die verkaufschancen erheblich und ist daher nicht nachvollziehbar.

vorsicht!

Themenstarteram 30. Januar 2012 um 18:08

Zitat:

Original geschrieben von heltino

frag doch mal den verkäufer nach dem grund.

erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht.

wenn die papiere belegbar irgendwie verschütt gegangen sind, warum lässt dann der verkäufer keine neuen ausstellen:confused:

das erhöht die verkaufschancen erheblich und ist daher nicht nachvollziehbar.

vorsicht!

Ich habe ihm eben eine Mail geschrieben und wollte mir den Wagen morgen anschauen kommen (steht ca. 20km entfernt bei einem Hinterhofhändler). Der kurze Weg macht die Kiste gleich doppelt interessant für mich. Ich tippe auf einen Reimport aus Luxemburg (ist direkt um die Ecke), oder er stammt aus einer Auktion (da gibt es ja meist auch keine Papiere).

Aber der Verkäufer kann halt viel erzählen - das muss noch lange nicht der Wahrheit entsprechen. Deshalb frage ich hier nach einer möglichst sicheren Methode, das ganze abzuwickeln (Prüfung der FIN bei der Polizei, usw.). Die Frage ist nur, was ich DEFINITIV für die Zulassungsstelle brauche, um dort neue Papiere ausstellen zu lassen (nicht, dass man irgendwas bei der Kaufabwicklung vergisst und den Wagen dann nicht mehr zugelassen bekommt).

Zitat:

Original geschrieben von S3_225

Zitat:

Original geschrieben von heltino

frag doch mal den verkäufer nach dem grund.

erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht.

wenn die papiere belegbar irgendwie verschütt gegangen sind, warum lässt dann der verkäufer keine neuen ausstellen:confused:

das erhöht die verkaufschancen erheblich und ist daher nicht nachvollziehbar.

vorsicht!

Ich habe ihm eben eine Mail geschrieben und wollte mir den Wagen morgen anschauen kommen (steht ca. 20km entfernt bei einem Hinterhofhändler). Der kurze Weg macht die Kiste gleich doppelt interessant für mich. Ich tippe auf einen Reimport aus Luxemburg (ist direkt um die Ecke), oder er stammt aus einer Auktion (da gibt es ja meist auch keine Papiere).

Aber der Verkäufer kann halt viel erzählen - das muss noch lange nicht der Wahrheit entsprechen. Deshalb frage ich hier nach einer möglichst sicheren Methode, das ganze abzuwickeln (Prüfung der FIN bei der Polizei, usw.). Die Frage ist nur, was ich DEFINITIV für die Zulassungsstelle brauche, um dort neue Papiere ausstellen zu lassen (nicht, dass man irgendwas bei der Kaufabwicklung vergisst und den Wagen dann nicht mehr zugelassen bekommt).

Ist nicht so schwer. Anhand der vorliegenden FIN Anfrage beim KBA machen, geht mittlerweile schnell (online). Ansprechpartner ist die hiesige Zulassungsstelle. Dann von dort eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben lassen (kostenpflichtig). Dann schauen, ob man vom Hersteller eine Kopie vom CoC gibt (ist es ein PKW oder LKW, welches Baujahr...?), bei PKW gibt es sowas zumeist. Dann schauen, ob es weitere Dokumente gibt, wo beispielsweise die Erstzulassung daraus hervorgeht. Anschließend mit allen Papieren zur Technischen Prüfstelle (DEKRA im Osten, TÜV im Westen) gehen und Vollgutachten machen lassen. Damit wieder zur Zulassungsstelle und zulassen, fertig. Merke: Je mehr Unterlagen Du beibringen kannst, umso geringer der Aufwand und somit die Kosten beim TÜV.

Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA + evB braucht man immer, der Rest ist abhängig von den Informationen, die Du sammeln kannst. Hast Du beispielsweise ein CoC, reicht u.U. schon eine neue HU nebst Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Zulassen. Ich habe heute allerdings einen Pkw in Verkehr gebracht, der hatte nix außer der Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA, da musste ich also selbst alle Daten ermitteln, und das war schön teuer für den Kunden.

Grüße der Gardiner

Wenn Du das Fahrzeug in Deutschland zulassen möchtest, benötigst Du

1. Einen Nachweis darüber, dass das Auto eine Typgenehmigung besitzt.

Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn Du die Übereinstimmungsbescheinigung (das Certificate of Conformity – CoC) besitzt. Eine Zweitschrift kannst Du eventuell vom Fahr-zeughersteller erhalten. Wenn das Fahrzeug allerdings älter als Bj. 1995 ist, wird es erforderlich werden, beim TÜV ein Gutachten erstellen zu lassen und bei der Zulassungsbehörde eine neue Betriebserlaubnis (heute Einzelgenehmigung genannt) zu beantragen.

2. Musst Du der Zulassungsbehörde nachweisen, dass Du über das Fahrzeug rechtmäßig verfügen darfst. Als Nachweis gelten in Deutschland der damalige Fahrzeugbrief bzw. heute die Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil II . Sollte das Fahrzeug aus einer rechtmäßigen Versteigerung stammen, genügt auch die Versteigerungsurkunde des versteigernden Gerichtsvollziehers. Sofern das Auto im Luxemburg zugelassen war, müssten die luxemburgischen Zulassungsdokumente zu beschaffen sein, die zumindes hilfreich sein kann. Sollten keinerlei derartige Unterlagen vorhanden sein, erschließt es sich auch mir nicht, warum. Es wird dann nach meiner Kenntnis sehr schwierig für Dich, neue Dokumente zu erhalten. Die von meinem Vorredner zitierte sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA hilft hier übrigens schon deshalb nicht, weil es sie nicht mehr gibt. Die Zulassungsbehörden sind inzwischen mit dem KBA vernetzt und können entsprechende Anfragen an das KBA selbst online richten. Letztlich bestimmt die Zulassungsbehörde, welche Unterlagen sie von Dir abverlangt (bis hin zur Versicherung an Eides statt von demjenigen, der nachweisbar zuletzt entsprechende Dokumente besessen hat), um Zweifel an dem erforderlichen Verfügungsrecht auszuräumen.

Die Zulassungsbehörde wird da recht „kleinlich“ sein, weil sie Regressansprüche fürchten muss, wenn die Behörde leichtfertig eine neue ZB Teil II ausfertigen würde.

Ich würde lieber einen (oder auch zwei) Hunderter drauflegen und den Verkäufer dazu bewegen, diese Formalitäten zu erledigen. Will er das nicht, hat er sicher einen guten Grund dafür. Ich würde meine Fingen dann von diesem Auto fern halten.

 

Themenstarteram 30. Januar 2012 um 23:02

Danke für die Tipps! Es handelt sich übrigens um einen 2002er Audi A3 (der auch eine CoC hat). Ich habe mal eine Bekannte angerufen, die bei der Zulassungsstelle arbeitet. Sie will die FIN morgen beim KBA überprüfen und mir dann die Vorbesitzer (sofern der Wagen in Deutschland angemeldet war) mitteilen. Die Vorbesitzer muss ich alle kontaktieren (und hoffe, dass es vor dem Händler nur einer war) um eine Bestätigung, dass der Wagen ordnungsgemäß verkauft wurde, zu liefern. Ohne diese Bestätigung(en) der Vorbesitzer kann ich den Wagen nicht zulassen bzw. bekomme keinen neuen Brief, da die Zulassungsstelle dafür gerade stehen muss und sich zu allen Seiten hin absichern muss, dass der Wagen "sauber" ist.

Der Händler hat sich heute leider nicht mehr gemeldet. Morgen weiß ich evtl. aber mehr, wieso die Papiere weg sind usw.

Sollte sich der Wagen als geklaut/unterschlagen herausstellen oder sich kein Vorbesitzer "greifen" lässt, ist die Sache für mich gestorben...

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