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KFZ-Kauf in Italien

Themenstarteram 27. März 2012 um 23:21

Hallo, ich hoffe dass einige von euch können mir folgende Fragen beantworten:

 

1. Ich will ein Fahrzeug in Italien Kaufen und habe gehört, dass man dort seit neuestem nur per vorab überweiseung ein Fahrzeug kaufen kann. Es wird keien Barzahlung akzeptiert. Stimmmt diese aussage? Gilt diese Regelung auch beim kauf von Privat zu Privat? Gibt es ausnahmen? Wie soll mann da vorgehen?

 

2. Des Weiteren habe ich gehört, dass es nicht mehr erlaubt ist aus Italien ein Fahrzeug mit gelben 5-Tageskennzeichen zu überführen. Wie soll mann dann das Fahzueg überführen? Sind die Roten Händlerkennzeichen zum überführen erlaubt?

 

Habe mall früher ein Fahrzeug im Jahr 2009 in Italien für mich gekauft und natürlich Bar-Bezahlt und mit den 5-Tages Kennzeichen nach

Deutschalnd überführt. Es gab dabei keine Probleme.

 

Ich hoffe Ihr könnt mir bei meinen Fragen helfen.

 

Vielen Dank im Voraus!!!

Beste Antwort im Thema
am 28. März 2012 um 6:17

Zitat:

Original geschrieben von Jura.Nbg

Hallo, ich hoffe dass einige von euch können mir folgende Fragen beantworten:

 

1. Ich will ein Fahrzeug in Italien Kaufen und habe gehört, dass man dort seit neuestem nur per vorab überweiseung ein Fahrzeug kaufen kann. Es wird keien Barzahlung akzeptiert. Stimmmt diese aussage? Gilt diese Regelung auch beim kauf von Privat zu Privat? Gibt es ausnahmen? Wie soll mann da vorgehen?

 

2. Des Weiteren habe ich gehört, dass es nicht mehr erlaubt ist aus Italien ein Fahrzeug mit gelben 5-Tageskennzeichen zu überführen. Wie soll mann dann das Fahzueg überführen? Sind die Roten Händlerkennzeichen zum überführen erlaubt?

 

Habe mall früher ein Fahrzeug im Jahr 2009 in Italien für mich gekauft und natürlich Bar-Bezahlt und mit den 5-Tages Kennzeichen nach

Deutschalnd überführt. Es gab dabei keine Probleme.

 

Ich hoffe Ihr könnt mir bei meinen Fragen helfen.

 

Vielen Dank im Voraus!!!

Klingt für mich nach Abzocke! Vorsicht walten lassen.

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20 Antworten

Zu 1) Wird ich auf keinen Fall machen. Du könntest Dein Geld los sein!:D

am 28. März 2012 um 3:12

Keine Barzahlung...wo gibt es sowas? Schwachsinn!

Überführungskennzeichen unterliegen der D Norm und hat der Italiener laut EU Beschlüsse zu akzeptieren.

Ich stell mir jetzt nur die Frage wieso du in Italien kaufst? Der D Markt gibt Qualitativ und Quantitativ mehr her.

In Italien kriegst oft nen gedrehten Tachostand mit ner Leiche von der Mafia im Kofferraum :D

Zitat:

Original geschrieben von Seppo82

Überführungskennzeichen unterliegen der D Norm und hat der Italiener laut EU Beschlüsse zu akzeptieren.

Aha...Quelle??

am 28. März 2012 um 6:17

Zitat:

Original geschrieben von Jura.Nbg

Hallo, ich hoffe dass einige von euch können mir folgende Fragen beantworten:

 

1. Ich will ein Fahrzeug in Italien Kaufen und habe gehört, dass man dort seit neuestem nur per vorab überweiseung ein Fahrzeug kaufen kann. Es wird keien Barzahlung akzeptiert. Stimmmt diese aussage? Gilt diese Regelung auch beim kauf von Privat zu Privat? Gibt es ausnahmen? Wie soll mann da vorgehen?

 

2. Des Weiteren habe ich gehört, dass es nicht mehr erlaubt ist aus Italien ein Fahrzeug mit gelben 5-Tageskennzeichen zu überführen. Wie soll mann dann das Fahzueg überführen? Sind die Roten Händlerkennzeichen zum überführen erlaubt?

 

Habe mall früher ein Fahrzeug im Jahr 2009 in Italien für mich gekauft und natürlich Bar-Bezahlt und mit den 5-Tages Kennzeichen nach

Deutschalnd überführt. Es gab dabei keine Probleme.

 

Ich hoffe Ihr könnt mir bei meinen Fragen helfen.

 

Vielen Dank im Voraus!!!

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Themenstarteram 31. März 2012 um 21:33

Ich hatte vor einen Maserati zu kaufen daher, in Italien.

Habe bereits von zwei Autohäusern die aussage bekommen, dass der Kauf nur per vorabüberweisung erfolgen kann. Keine Barzahlung.

Das ist natürlich schwierig ohne ein Fahrzeug gesehen zu haben, einen höhere Summe in ein fremdes Land und an eine fremde Person sozusagen zu überweisen. Wie mann auch weis ist die Überweisung auch eine unsiche sache im Falle der Rückforderung.

Somit gibt es schwierigkeiten die für mich neu sind.

 

am 1. April 2012 um 7:21

Zitat:

Original geschrieben von Seppo82

Überführungskennzeichen unterliegen der D Norm und hat der Italiener laut EU Beschlüsse zu akzeptieren.

Kennst du Frösche? Die machen immer Quark....:D

Das ist Falsch was du da schreibst, hier mal was genaueres.

Zum einem handelt es sich bei den 5Tages Kennzeichen um Kurzzeitkennzeichen(Überführungskennzeichen), diese sind nur in Deutschland erlaubt.

Zitat:

Die Überführungskennzeichen Regelung sieht vor, dass Sie ein KFZ mit Kurzzeitkennzeichen nur vom Kaufort zum Ihrem Wohnort, bei einer Probefahrt oder für eine Fahrt zum TÜV verwenden dürfen. Alle anderen Fahrten sind mit einen Kurzzeitkennzeichen nicht erlaubt! Weiterhin ist das fahren mit einem Kurzzeitkennzeichen nur innerhalb von Deutschland erlaubt.

Quelle: http://www.verkehrsuebungsplatz-info.de/kurzzeitkennzeichen.html

Es gibt hier auch Ausfuhrkennzeichen, die Nutzen dem TS auch nicht, da er damit von Italien nach Deutschland fahren möchte.

Zitat:

Das Ausfuhrkennzeichen ist 12 Monate gültig, innerhalb dieser Zeit muss das Auto überführt worden sein!

Quelle: http://www.verkehrsuebungsplatz-info.de/ausfuhrkennzeichen.html

Aber ich denke dass man in Italien auch Ausfuhrkennzeichen bekommt, kann man sich mal mit dem Italienischen Konsulat mal informieren.

Außerdem gibt es keine D-Norm das Italien akzeptieren muss, da Zulassungsangelegenheiten nicht Sache der EU ist.;)

Das einzige was hier vereint wurde ist das aussehen der Kennzeichen, aber mehr nicht.

Gruß Gero

 

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Es gibt hier auch Ausfuhrkennzeichen, die Nutzen dem TS auch nicht, da er damit von Italien nach Deutschland fahren möchte.

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Zitat:

Das Ausfuhrkennzeichen ist 12 Monate gültig, innerhalb dieser Zeit muss das Auto überführt worden sein!

Quelle: http://www.verkehrsuebungsplatz-info.de/ausfuhrkennzeichen.html

Das ist ebenso falsch, die Quelle taugt nicht wirklich...die Ausfuhrkennzeichen sind immer so lange gültig wie der Versicherungsschutz gilt, mindestens zwei Wochen, aber maximal 90 Tage und sie können genau einmal um maximal 90 Tage verlängert werden. Das mit 12 Monaten ist schlicht, ich bemühe auch mal das Wort, Quark.

Ausfuhrkennzeichen gibts auch in Italien, aber das eigentliche Problem ist doch, dass man nicht einfach eine größere Menge Geld an unbekannt in einem fremden Land überweist. Ansonsten richte ich mir sofort ein Konto dort ein...

Edit: Hab mir mal die ganzen Ausführungen zu Kennzeichen auf der Seite angesehen, da steht verdammt viel Mist, der einfach nur falsch ist. Auf diese Seite würde ich sicher nicht vertrauen, wenn ich richtige Infos will zu diversen Kennzeichenarten...

am 1. April 2012 um 7:46

Wie auch immer, beide Arten von Kennzeichen kann man nicht nutzten um ein Auto von Italien nach Deutschland zu bringen. Und mir ging es mehr um diese Aussage:

Zitat:

Überführungskennzeichen unterliegen der D Norm und hat der Italiener laut EU Beschlüsse zu akzeptieren.

Denn das ist absoluter Blödsinn, was soll eine D-Norm sein? Bratkartoffeln mit Sauerkraut?

Die Kennzeichen wurden hier zwar in der EU vom aussehen gleich gestellt, die Zulassungsbestimmungen sind wieder von Land zu Land verschieden. Beispiel, wird man in Italien sehr große Probleme haben wenn man ein Kennzeichen verliert, hier läuft man sich die Füße wund und zahlt sehr viel Geld. Denn in Italien sind Kennzeichen fürs ganze Leben eines Autos bestimmt und können nicht einfach so ausgetauscht werden. In Italien musst man ein Kaufvertrag auch vorm Notar abschließen, was wieder Geld kostet und erst dann ist man der Eigentümer des Autos.

Hier in Deutschland ist es sehr einfach, Kaufvertrag kann jeder selber machen und wenn man ein Kennzeichen verliert macht man nur eine Anzeige bei der Polizei und lässt sich neue Kennzeichen machen und zahlt noch eine kleine Zulassungsgebühren.

Aber es ist schon richtig, überweisen würde ich hier auch nichts.

Gruß Gero

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Wie auch immer, beide Arten von Kennzeichen kann man nicht nutzten um ein Auto von Italien nach Deutschland zu bringen. Und mir ging es mehr um diese Aussage:

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Zitat:

Überführungskennzeichen unterliegen der D Norm und hat der Italiener laut EU Beschlüsse zu akzeptieren.

Denn das ist absoluter Blödsinn, was soll eine D-Norm sein? Bratkartoffeln mit Sauerkraut?

Das habe ich, wie du lesen kannst, bereits vorher schon angezweifelt, das ist mir auch klar...

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Die Kennzeichen wurden hier zwar in der EU vom aussehen gleich gestellt,

Äh nein...sieht man schon daran, dass das EU-Sternensymbol fehlt. Daher ist das Kurzzeitkennzeichen eine rein nationale Angelegenheit, das halt manchmal im Ausland toleriert wird - oder eben auch nicht...

am 1. April 2012 um 7:56

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Die Kennzeichen wurden hier zwar in der EU vom aussehen gleich gestellt,

Äh nein...sieht man schon daran, dass das EU-Sternensymbol fehlt. Daher ist das Kurzzeitkennzeichen eine rein nationale Angelegenheit, das halt manchmal im Ausland toleriert wird - oder eben auch nicht...

Ich meinte keine Sonderkennzeichen, sondern die ganz normalen Kennzeichen die es gibt. Italien hatte früher schwarze Kennzeichen mit weiser Schrift, jetzt sehen sie wie Deutsche Kennzeichen gleich aus, nur haben sie statt ein D ein I drauf.

Edit: Habe hier was gefunden, dann war ich falsch informiert:

Zitat:

Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.

Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören:

Schweiz

Mazedonien

Weißrussland

Bosnien

Iran

Quelle: http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen

Diese Anerkennungspflicht gibt es nicht. Nochmals, die Kurzzeitkennzeichen sind eine rein nationale Angelegenheit, sie stellen ja auch keine Zulassung im eigentlichen Sinn dar. Ob dieses Kurzzeitkennzeichen anerkannt wird im Ausland ist reine Glückssache oder eben Sache eines gefüllten Geldbeutels. Anders verhält es sich bei den originären Überführungskennzeichen (die roten), diese müssen anerkannt werden. Nicht jede Seite im Netz ist halt als Quelle tauglich, insbesondere solche nicht, die über etwas gesetzliches informieren (wollen), tatsächlich aber einen kommerziellen Hintergrund haben...

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Ich meinte keine Sonderkennzeichen, sondern die ganz normalen Kennzeichen die es gibt. Italien hatte früher schwarze Kennzeichen mit weiser Schrift, jetzt sehen sie wie Deutsche Kennzeichen gleich aus, nur haben sie statt ein D ein I drauf.

Nicht ganz, auch hier gilt wieder: die EU gibt die Rahmenbedingungen vor, Ausführung ist dann Sache der Länder. Grob gesagt steht in den Vorgaben nur drin, weisses Schild, schwarze fälschungserschwerende Schrift und das EU-Symbol sowie Maximalgrößen. Wie das Kennzeichen dann im jeweiligen Land aussieht, kann durchaus unterschiedlich sein

Laß den Wagen mit einem Autotransporter kommen, ist bei den heutigen Spritpreisen günstiger. :D

MfG aus Bremen

am 1. April 2012 um 9:01

Wer so einen Deal eingeht, ungesehen und ungeprüft ein Auto kauft,

dann noch Geld überweist, muss schon ganz schön bekloppt sein. 

Möglicherweise ist er sein Geld für Aufnimmerwiedersehen los und bekommt kein Auto.

Da würde ich lieber selber nach Italien fahren und kaufen.

Außerdem gibt es genug Gebrauchtwagen in Deutschland.

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