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beim ka-kauf betrogen....

Themenstarteram 13. März 2008 um 14:44

so, nachdem ich einen ford ka bj 1997 mit 85tkm als winterauto für 2000eur gekauft habe (händler) und ich weitere 400eur in neue reifen und reparaturen stecken musste, habe ich beschlossen, das besagte auto also wieder zu verkaufen. gesagt, getan---die interessenten kamen, ua eine junge frau, die einen nachweis der originalkilometer wollte. ein scheckheft vom auto hatte ich nicht, und auch keine rechnungen, die älter als 2005 waren. man muss dazu sagen, dass das auto optisch einen sehr guten eindruck macht und auch wirklich gut fährt. ich nehme also den fahrzeugbrief und rufe den letzten besitzer an, frage ihn, ob er noch belegende rechnungen oder den verkaufvertrag habe. bei dem gespräch kommt raus, dass er das auto mit 170tkm für den export an einen händler verkauft hat für 700eur. ich bin also ummind 100.000km betrogen worden. im kaufvertrag steht "km stand: 84.000 abgelesene km" und nicht scheckheftgepflegt (ich denke, das scheckheft hat der händler verschwinden lassen, denn an ihm hätte man den originalkm-stand sehen können). ich habe also ergo 2000eur für ein fahrzeug bezahlt, dass vllt noch 300eur wert ist. beide vorbsitzer suchen nun für mich alte rechnungen und kaufverträge,tüv-gutachten usw, die den echten km-stand ans tageslicht bringen und beweisen können. ein vorbesitzer hat sich direkt als zeuge angeboten und ist aussagewillig. beim adac habe ich rechtsberatungsanspruch, muss aber noch auf einen termin beim anwalt warten. da ich denke, dass ich mit so einem problem vllt nicht die einzige bin, schreibe ich das hier rein und werde den verlauf der sache berichten.

ach so: aufgrund des guten zustandes des autos bin ich nie auf die idee gekommen, den km-stand von 85tkm anzuzweifeln, zumal er 7 jahre von einer frau gefahren worden ist. da ich nun aber die wahrheit kenne, will ich mein geld zurück, denn das auto kann man so nicht mehr verkaufen.

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43 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Hells Infernal

Ich habe jetzt zwar nicht so viel Ahnung, aber wir hatten da letztens auch einen Fall von Betrug. Ob wir jetzt ein Auto gekauft ahebn oder nicht, sei mal dahin gestellt. Jedenfalls hat der Täter die KM zurück gestellt und soweit ich weiß, sollten an dem Kilometerzähler, der irgendwo im Motorraum verbaut ist, normalerweise keine Fingerabdrücke dran sein.

Solltet ihr rausbekommen, wer der Kerl ist, lasst dieses Gerät auf dessen Fingerabdrücke untersuchen. Also nur für den Fall, dass da vielleicht noch was gedreht wurde...

Keine schlechte Idee mit den Fingerabdrücken - aber das kann nur die Polizei machen.

am 15. April 2008 um 13:09

guten tag

 

bitte nicht böse sein, aber das ist hier doch kein mordfall denkst du die polizei macht deswegen so einen aufwand und nimmt fingerabdrücke

sorry aber ich glaube du hast zuviel CSI MIAMI geguckt

 

MFG: DIRK

Zitat:

Original geschrieben von froschblasen

guten tag

 

bitte nicht böse sein, aber das ist hier doch kein mordfall denkst du die polizei macht deswegen so einen aufwand und nimmt fingerabdrücke

sorry aber ich glaube du hast zuviel CSI MIAMI geguckt

 

MFG: DIRK

Im Gegensatz zu dir bin ich vom Fach und weiß, wovon ich schreibe. Fingerabdrücke werden zB bei jedem Einbruchsdiebstahl gesichert und nicht nur bei Mord. Und wenn das Zurückdrehen des Tachos hier dessen Ausbau erforderte, dann ist das ein guter Ermittlungsansatz.

am 15. April 2008 um 17:55

 

 

Im Gegensatz zu dir bin ich vom Fach und weiß, wovon ich schreibe. Fingerabdrücke werden zB bei jedem Einbruchsdiebstahl gesichert und nicht nur bei Mord. Und wenn das Zurückdrehen des Tachos hier dessen Ausbau erforderte, dann ist das ein guter Ermittlungsansatz.

leider schreibst du nicht von welchem fach. Po7,Kabel1,RTL,SAT1, blödzeitungsleser, erkennungsdienst,Staatsanwaltschaft?

und wen willste zwingen, das er seine fingerabdrücke erkennungsdienstlich abnehmen lässt? den händler? jeden monteur den er kennt?

den Bruder, schwager, schwägerin, schwester, cousine, cousin, neffe, nichte, Halbbruder usw, des handlers, des monteurs?

meinste nicht das autobau und komponentenbau was mit handarbeit zutun hat, spätestens wenn die einzelteile verpackt werden ist da jemand mit den pfoten dran, und den willste auch mit in den kreis der tatverdächtigen aufnehmen. wir haben schallend gelcht.

i

nur um das mal klarzustellen: das eigentliche zurückdrehen des tachos ist nicht illegal! jeder darf mit seinem auto machen was er will!!!

es ist lediglich verboten (da betrug) das auto mit den angeblichen weniger km zu verkaufen!! daher is es sche..egal wer den tacho zurückgedreht hat!

Aber angenommen es hat jemand den Tacho zurück gedreht, hat er sich doch schon damit strafbar gemacht. Immerhin wurde das Auto weiter verkauft. Darum geht es hier doch grade.

Und beim Autobau (und allgemein bei der Handarbeit, wie es hier grad erwähnt wurde) - auch wenn die Einzelteile verpackt werden - sind keine Fingerabdrücke drauf. NORMALERWEISE ist es in der Produktion Vorschrift, Handschuhe zu tragen. Ich arbeite selbst in der Produktion und hätte ich mal keine Handschuhe an, hätt ich ordentlich eine auf den Deckel bekommen.

Und mit Mordfällen und Dergleichen hat das nun wirklich nicht's zu tun. Wenn ein Verdacht vorliegt, wird das auch nachgeprüft. Und wenn die die Fingerabdrücke vom Gerät nehmen und mit der ganzen Verwandschaft vergleichen. Sowas gehört nunmal zu einem Ermittlungsverfahren und da muss alles geprüft werden - und wenn es noch so zeitaufwendig und kompliziert ist.

am 16. April 2008 um 5:10

guten morgen zusammen

 

ich glaube wirklich das ihr zwei zuviel fernseh guckt um es mal so auszudrücken die polizei oder wer auch immer wird dir einen haufen sch....... fingerabdrücke zu nehmen alleine die unkosten stehen doch in keinem vergleich

blödsinn

am 16. April 2008 um 5:11

guten morgen zusammen

 

ich glaube wirklich das ihr zwei zuviel fernseh guckt um es mal so auszudrücken die polizei oder wer auch immer wird dir einen haufen sch....... fingerabdrücke zu nehmen alleine die unkosten stehen doch in keinem vergleich

blödsinn

 

MFG: DIRK

Zitat:

Original geschrieben von essi-cabrio90

nur um das mal klarzustellen: das eigentliche zurückdrehen des tachos ist nicht illegal! jeder darf mit seinem auto machen was er will!!!

es ist lediglich verboten (da betrug) das auto mit den angeblichen weniger km zu verkaufen!! daher is es sche..egal wer den tacho zurückgedreht hat!

Du hast keine Ahnung, aber davon jede Menge. Ein Link zu deiner Weiterbildung:

http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_22b.php

Zitat:

Original geschrieben von froschblasen

guten morgen zusammen

 

ich glaube wirklich das ihr zwei zuviel fernseh guckt um es mal so auszudrücken die polizei oder wer auch immer wird dir einen haufen sch....... fingerabdrücke zu nehmen alleine die unkosten stehen doch in keinem vergleich

blödsinn

 

MFG: DIRK

Zweimal Unsinn zu schreiben, macht ihn auch nicht richtiger...

Zitat:

Original geschrieben von habanos

 

und wen willste zwingen, das er seine fingerabdrücke erkennungsdienstlich abnehmen lässt? den händler? jeden monteur den er kennt?

den Bruder, schwager, schwägerin, schwester, cousine, cousin, neffe, nichte, Halbbruder usw, des handlers, des monteurs?

meinste nicht das autobau und komponentenbau was mit handarbeit zutun hat, spätestens wenn die einzelteile verpackt werden ist da jemand mit den pfoten dran, und den willste auch mit in den kreis der tatverdächtigen aufnehmen. wir haben schallend gelcht.

i

In einem Autoforum etwas höheres Niveau zu erwarten, war sicher naiv von mir... Vielleicht verstehst du folgendes:

Wenn sich ein oder zwei Händler als Tatverdächtige ermitteln lassen, wird es sich höchtswahrscheinlich um Ein-Mann-Hinterhof-Beriebe handeln, weil seriöse Autohäuser eher selten Tachos manipulieren. Von diese Figuren kann man gem. § 81b StPO Figerabdrücke nehmen und diese mit denen auf der Tachoeinheit vergleichen. Ein besonders hoher Aufwand ist das nicht. Nur weil die Maßnahme *möglicherweise* nicht erfolgreich ist, darf sie nicht unterbleiben.

Zitat:

Original geschrieben von Prosecutor

Zitat:

Original geschrieben von essi-cabrio90

nur um das mal klarzustellen: das eigentliche zurückdrehen des tachos ist nicht illegal! jeder darf mit seinem auto machen was er will!!!

es ist lediglich verboten (da betrug) das auto mit den angeblichen weniger km zu verkaufen!! daher is es sche..egal wer den tacho zurückgedreht hat!

Du hast keine Ahnung, aber davon jede Menge. Ein Link zu deiner Weiterbildung:

http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_22b.php

der besitzer des autos macht sich strafbar! NICHT der mechaniker der es macht!!! daher ist es egal wessen fingerabdrücke auf dem teil sind!!!!

Zitat:

Original geschrieben von essi-cabrio90

 

der besitzer des autos macht sich strafbar! NICHT der mechaniker der es macht!!! daher ist es egal wessen fingerabdrücke auf dem teil sind!!!!

Irrtum. Derjenige, der die Manipulation eigenhändig durchführt, begeht die Tat. Der Besitzer, der das in Aufftrag gibt, macht sich wegen Anstiftung zu § 22b StVG strafbar (§ 26 StGB).

Bitte hört auf, hier weiter Behauptungen aufzustellen, die mit der wahren Rechtslage nichts zu tun haben. Das wird langsam peinlich.

 

Oh Mann!! Der Kilometerzähler ist nur 5-Stellig, da hat niemand dran rumgedreht! D.h. bei 100.000 fängt er wieder bei 0 an. Was ist daran so schwer zu begreifen? Jetzt hat er halt 180 Tkm. Na und? Du kannst trotzdem versuchen, das Auto für € 3000.- zu verkaufen. Vielleicht findest Du ja jemanden der das bezahlt?

Zitat:

Original geschrieben von frodo007

Oh Mann!! Der Kilometerzähler ist nur 5-Stellig, da hat niemand dran rumgedreht! D.h. bei 100.000 fängt er wieder bei 0 an. Was ist daran so schwer zu begreifen? Jetzt hat er halt 180 Tkm. Na und? Du kannst trotzdem versuchen, das Auto für € 3000.- zu verkaufen. Vielleicht findest Du ja jemanden der das bezahlt?

Das hätte er machen können, bevor er erfahren hat, daß die Kilometerleistung viel höher war als angezeigt. Verschweigt er das dem Erwerber, begeht er zunächst (zivilrechtlich) eine arglistige Täuschung, die zur Anfechtung des Kaufvertrages berechtigt. Außerdem liegt (strafrechtlich) ein Betrug vor, wenn das Fahrzeug bei Zugrundelegung der höheren Laufleistung den Kaufpreis nicht wert war.

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