Beim Gebrauchtwagenkauf ver*rscht: Vorschadenfrei
Hi Forenkolleginnen und Kollegen,
hab mir vor ca. 1,5 Monaten einen Golf V Bj. 03 (EZ 04) gekauft - natürlich gebraucht und von privat.
Nun sah ich vor ein paar Tagen ein paar kleine Rostbläschen am Einstieg des Beifahrers (ca. 2x2 cm und darauf kleine Aufblähungen).
Daraufhin bin ich zu einem Bekannten gefahren, der seit 38 Jahren Spengler bei einer (ziemlich großen) VW Fachwerkstätte ist.
Mich traf der Shock, als er mir alles zeigte was nicht okay ist mit dem Auto: Kotflügel im Motorraum ca. 3mm neben der alten Position verschraubt, alle Türen am unteren Rand angerostet, genauso wie bei der Kofferraumklappe innen zwischen Blech und Heckleuchten (beide Seiten).
Außerdem war mal die Tür rechts hinten draußen und da is unten eine Schramme vom hineingeben (passiert anscheinend, wenn man das alleine macht und dann nicht mal ein Band klebt am Einstieg).
Das Instandsetzen kostet ca. 600€ bei einer freien Werkstatt, bei VW entsprechend mehr. Einen Teil davon (wie die Rostbläschen) könnte ich auf Garantie kriegen.
Nun ja, der ganze Haken an der Sache ist nur, dass diese "Schäden" (wie die Tür und der schleißig montierte Kotflügel vorne) ihren Ursprung in einem Unfall haben. Mir wurde der wegen als vorschadenfrei verkauft (Vertrag liegt vor).
Mit dem Verkäufer (ein ca. 60 Jahre alter Mann) habe ich bereits Kontakt aufgenommen, er meint natürlich, dass da nie was war und dass das garnicht sein kann, dass der Wagen einen Unfall hatte.
Ich habe für den Golf 8300eur bezahlt, da er nur 40.000km drauf hat.
Was soll ich nun Eurer Meinung nach tun? Wenn ich den Unfall nachweisen kann, soll ich darauf bestehen den Wagen gegen Rückerstattung des Kaufpreises (und Anmeldedegebühr) zurückgeben zu können oder soll ich auf eine Preisreduktion bestehen? Wenn Preisreduktion, wieviel wäre realistisch?
Bin gespannt auf Eure Antworten, das Ganze nervt mich tierisch.
Beste Grüße
Andi
PS: Bilder habe ich schon gemacht, sehr sie Euch an. Auf Bild 3 sieht man, dass an der Türschraube rumgefummelt wurde, un auf Bild 4, dass ein Idiot am Werk war.
Bild 8 und 9 sind zum Vergleich, wegen der Kotflügelmontage. Bild 10 und v.a. 11 zeigen, wie ungenau der Kotflügel im Motoraum angeschraubt wurde.
18 Antworten
Hallo,
das Auto ist 6 Jahre alt.
Wenn Du ein Auto ohne Macken haben willst, musst du dir einen Neuwagen kaufen, oder einen mit Garantie. Gebrauchtwagen von privat können "müssen aber nicht" immer Probleme haben. Was hat das alter des Verkäufers damit zutun. Hast Du dir das Auto vorher nicht angesehen und eine Probefahrt gemacht?. Nur zur info. Der ADAC soll gegen einen Obulus auch Autos kontrollieren auf ihren Wert. !!!!!!!!!!!!!
sprich doch erst mal mit dem verkäufer - aber erst, wenn die erste wut verraucht ist...
war der ältere herr denn auch der erstbesitzer? (die haben das manchmal aber auch faustdick hinter den ohren...)
ich würde zur sicherheit mal mit einem gutachter sprechen (einem echten) und dann weitersehen.
1. Freundlich mit ihm Reden wegen Rückabwicklung des Vetrages.
2. Falls keine Einigung, Einschreiben mit Rückschein mit Hinweis auf Anwalt und Fristsetzung auch freundlich.
3. Falls keine Reaktion nach der Frist Anwalt einschalten und Füße hochlegen.
Das Auto würde ich nicht behalten, Golf V gibts wie Sand am mehr, die Km kann man auch nicht glauben bei so einem Verkäufer.
Gruß Peter
Zitat:
Original geschrieben von Golfschlosser
und eine blitzsaubere Anklage wegen Nötigung u. Erpressung am Hals.
Okay mit der Drohung über die Halbweltkontakte kann man sich noch zurückhalten, aber hier liegt mir ein fall von Altersstarsinn vor, der ein Unfallfahrzeug nur sieht , wenn Heck oder Front zerknautscht sind, alles Andere kein Unfall. Diskutieren mit ihm zwecklos. Wer einmal lügt , dem glaubt man nicht , daher würde ich für den fall, dass ich den wagen behalte ihm eine gehörige Summe abverlangen, ansonsten Adcocard ist Anwalts Liebling
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Ruhig Blut, die Wichtigste Frage im Raum:
Ist es ein Fahrzeug aus erster Hand oder nicht? Wenn nein und der Vorbesitzer einen Kaufvertrag vorzeigen kann, der die Aussage "unfallfrei" enthält kann er so ein Fahrzeug auch beim Verkauf als unfallfrei verkaufen. Als Laie (und ein solcher ist der Privatverkäufer ohne kfz-technische Ausbildung nunmal) muss man solche Schäden nicht sehen können (Gerichturteile hierzu gibts wie Sand am Meer).
In diesem Falle müstest du erstmal nachweisen, wer von den 2, 3 oder 4 Vorbesitzern den Schaden verursacht und damit auch vertuscht hat und kannst nur gegen diesen Ansprüche geltend machen. Da das defakto nicht möglich ist bleibt der Wagen und der Schaden bei dir.
Ach ja, selbst wenn man gegenüber einem Händler oder Erstbesitzer eine Wandlung durchsetzen kann, bekommt man dann nur:
Kaufpreis minus Nutzungsentgelt (x ct/km)
minus Wertverlust/tag
minus Kratzer/Dellen die nicht im Kaufvertrag einzeln aufgelistet waren.
Es geistert immer noch der gedanke , ein Unfallwagen läge erst vor , wenn der wagen auf der Richtbank gerade gezogen wurde, während Türen, Kotflügel , Motorhaue keinen Unfall darstellen. Hat der Wagen mehr als einen Vorbesitzer , kannst Du dir die Mühe sparen, der Schaden bleibt bei Dir , wenn der als unfallfrei verkauft wurde. hat der Verkäufer gelogen und muß den Wagen zurücknehmen und hat kein Geld , guckst Du áuch in die Röhre , denn nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen , aber so ein Schuldtitel ist 30 Jahre gültig :-(
Greetings
Mit dem Rost unten an den Türen, das ist bei VW bekannt. Da bist du nicht der einzige der das hat schau mal hier im Forum da gibts noch nen paar die das au ham.
Hallo,
würde ebenfalls versuchen die Sache sachlich und ruhig zu klären.
Vor allem den Vorbesitzer aufsuchen und ihm die Sachen zeigen. Dabei würde ich die Dinge mit dem Rost unter den Türen nicht mal so in den Vordergrund rücken.
Eindeutiger sind die Sachen mit den neuen Verschraubungen, wo man genau sieht das da gelöst und neu verschraubt wurde. Natürlich auch die Kratzer die darauf hindeuten, dass was gewechselt/ersetzt/gerichtet wurde.
Ist er Erstbesitzer gewesen kann er sich da eigentl. nicht rausreden.
In diesem Fall würde ich eine Einigung, in welcher Form auch immer, versuchen zu erzielen.
Dein größtes Problem dabei wird sein nachzuweisen, dass du in den letzten Wochen diese arbeiten nicht selbst gemacht/beauftragt hast.
Hier könnte eventuell ein Sachverständiger helfen, welcher feststellen kann wie alt die Verschraubungen sind an denen man die Verschiebungen sehen kann.
Spielt es den eine Rolle ob der letzte Verkäufer Erstbesitzer war ?
Wenn er angenommen Zweitbesitzer des Autos war und diese Dinge nicht selber verursacht/festgestellt hat, ist es nicht am Ende trotzdem sein Problem ?
Der TE hat schließlich das Fahrzeug von ihm gekauft. Der Verkäufer hat ihm die Unfallfreiheit bestätigt.
Ich denke schon das es keine Rolle spielt ob er dabei als Zweitbesitzer ebenfalls betrogen wurde.
Für mich ist er hier derjenige, welcher in dem Fall des TE gerade stehen muss.
Etwas Eigenverantwortung vor dem Kauf hätte den TE allerdings vor dem Streß den er jetzt hat bewahrt, in dem er einfach vor dem Kauf mal in eine Vertragswerke oder zu einer Prüfstelle gefahren wäre und die Karre mal hätte durchschauen lassen.
Mike
Zitat:
Original geschrieben von elmine
Hallo,Spielt es den eine Rolle ob der letzte Verkäufer Erstbesitzer war ?
Wenn er angenommen Zweitbesitzer des Autos war und diese Dinge nicht selber verursacht/festgestellt hat, ist es nicht am Ende trotzdem sein Problem ?
Der TE hat schließlich das Fahrzeug von ihm gekauft. Der Verkäufer hat ihm die Unfallfreiheit bestätigt.
Ich denke schon das es keine Rolle spielt ob er dabei als Zweitbesitzer ebenfalls betrogen wurde.
Für mich ist er hier derjenige, welcher in dem Fall des TE gerade stehen muss.Etwas Eigenverantwortung vor dem Kauf hätte den TE allerdings vor dem Streß den er jetzt hat bewahrt, in dem er einfach vor dem Kauf mal in eine Vertragswerke oder zu einer Prüfstelle gefahren wäre und die Karre mal hätte durchschauen lassen.
Mike
Hoppla ich bin doch nicht ein Leben der Depp für das Auto , wenn ein Verkäufer mir zusichert ohne Unfälle , so gilt das für mich, ich muß da gar nichts prüfen. Wenn der wagen weiter verkauft wird, kommt in dem Vertrag unfallfrei , soweit bekannt und mir vom Vorbesitzer zugesichert. Alles Andere , wenn er mir nicht traut , ist Problem vom Käufer , ich habe nach besten Wissen und gewissen gehandelt und bin nicht verpflichtet hier Gutachten beizubringen. Gleiches gilt für den Kilometerstand, soll ich da für den Beschiss des Vorbesitzers haften , da der größte teil aller privat verkauften Fahrzeuge ehe zurückgedreht sind. Alle Autos , die von mir gefahren und wieder privat verkauft habe , sind mit dem Zusatz "garantierte" Laufleistung und garantiert unfallfrei verkauft worden. Traut der Käufer mir immer noch nicht , steht ihm der Weg zum Gutachter frei, mir kann jedenfalls nie jemand ans Bein pinkeln, da ich die wahrheit sage :-)
Hallo,
sicher kann man so handeln "golf-V-driver".
Allerdings würde ich mir an deiner Stelle die Behautpung noch mal überlegen, dass ein Großteil aller gebraucht verkauften Fahrzeug manipuliert sind.
Sicher kann ich davon ausgehen, dass bei Zusicherung von Unfallfreiheit das so ist.
Nichts spricht allerdings dagegen beim Gebrauchtwagenkauf vorab auf die Bühne zu fahren sich die Karre mal anzusehen.
Dann hätte man unter umständen auch diese hier angesprochenen Dinge gesehen und hätte entsprechend reagieren können.
Jetzt hat der TE den Stress an der Backe, welchen er vorher problemlos hätte ausschließen können.
Beispiel:
ich kaufe von dir einen Gebrauchten. Du schreibst in den Vetrag deine 2 netten Sprüche mit garantiert und glaubst du bist dadurch aus allem raus, wenn ich 3 Tage später feststelle, dass da neue Kotflügel am Auto sind usw. ?
Selbst wenn du der 2. Besitzer bist vom Fahrzeug dann rate mal, wo ich wohl als erstes hingehen würde, wenn ich nach dem Kauf Mängel feststellen würde ?
Doch wohl nicht zum Erstbesitzer mit dem hatte ich ja nun gar nichts zu tun. Da kannst du Sachen garantieren wie du willst.
Oder verstehe ich da bei dem von dir geschriebenen irgendwas nicht richtig ?
Mike