Beim Gebrauchtwagenkauf ver*rscht: Vorschadenfrei

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hi Forenkolleginnen und Kollegen,

hab mir vor ca. 1,5 Monaten einen Golf V Bj. 03 (EZ 04) gekauft - natürlich gebraucht und von privat.
Nun sah ich vor ein paar Tagen ein paar kleine Rostbläschen am Einstieg des Beifahrers (ca. 2x2 cm und darauf kleine Aufblähungen).
Daraufhin bin ich zu einem Bekannten gefahren, der seit 38 Jahren Spengler bei einer (ziemlich großen) VW Fachwerkstätte ist.
Mich traf der Shock, als er mir alles zeigte was nicht okay ist mit dem Auto: Kotflügel im Motorraum ca. 3mm neben der alten Position verschraubt, alle Türen am unteren Rand angerostet, genauso wie bei der Kofferraumklappe innen zwischen Blech und Heckleuchten (beide Seiten).
Außerdem war mal die Tür rechts hinten draußen und da is unten eine Schramme vom hineingeben (passiert anscheinend, wenn man das alleine macht und dann nicht mal ein Band klebt am Einstieg).
Das Instandsetzen kostet ca. 600€ bei einer freien Werkstatt, bei VW entsprechend mehr. Einen Teil davon (wie die Rostbläschen) könnte ich auf Garantie kriegen.
Nun ja, der ganze Haken an der Sache ist nur, dass diese "Schäden" (wie die Tür und der schleißig montierte Kotflügel vorne) ihren Ursprung in einem Unfall haben. Mir wurde der wegen als vorschadenfrei verkauft (Vertrag liegt vor).
Mit dem Verkäufer (ein ca. 60 Jahre alter Mann) habe ich bereits Kontakt aufgenommen, er meint natürlich, dass da nie was war und dass das garnicht sein kann, dass der Wagen einen Unfall hatte.
Ich habe für den Golf 8300eur bezahlt, da er nur 40.000km drauf hat.
Was soll ich nun Eurer Meinung nach tun? Wenn ich den Unfall nachweisen kann, soll ich darauf bestehen den Wagen gegen Rückerstattung des Kaufpreises (und Anmeldedegebühr) zurückgeben zu können oder soll ich auf eine Preisreduktion bestehen? Wenn Preisreduktion, wieviel wäre realistisch?
Bin gespannt auf Eure Antworten, das Ganze nervt mich tierisch.

Beste Grüße
Andi

PS: Bilder habe ich schon gemacht, sehr sie Euch an. Auf Bild 3 sieht man, dass an der Türschraube rumgefummelt wurde, un auf Bild 4, dass ein Idiot am Werk war.
Bild 8 und 9 sind zum Vergleich, wegen der Kotflügelmontage. Bild 10 und v.a. 11 zeigen, wie ungenau der Kotflügel im Motoraum angeschraubt wurde.

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von elmine


Hallo,

Beispiel:
ich kaufe von dir einen Gebrauchten. Du schreibst in den Vetrag deine 2 netten Sprüche mit garantiert und glaubst du bist dadurch aus allem raus, wenn ich 3 Tage später feststelle, dass da neue Kotflügel am Auto sind usw. ?
Selbst wenn du der 2. Besitzer bist vom Fahrzeug dann rate mal, wo ich wohl als erstes hingehen würde, wenn ich nach dem Kauf Mängel feststellen würde ?
Doch wohl nicht zum Erstbesitzer mit dem hatte ich ja nun gar nichts zu tun. Da kannst du Sachen garantieren wie du willst.

Oder verstehe ich da bei dem von dir geschriebenen irgendwas nicht richtig ?

Mike

Ich kaufe keine Gebrauchtwagen, weil mir Dank "Tachoeichung "der Beschiss zu gefährlich ist, alle Autos , die ich verkaufe sind NUR von mir gefahren worden, daher kann ich "garantieren" und dabei ruhig schlafen. Alles Andere ist die Katze im Sack, die ich nicht kaufe.

Ab wann ist ein Auto ein Unfallauto

Zitat:

Ein gespachtelter Kotflügel – und schon ist es ein Unfallwagen. Oder etwa doch nicht? Für AUTO BILD konstruiert Uwe Lenhart, Fachanwalt für Verkehrsrecht
in Frankfurt am Main, zehn typische Fälle.
Von Andreas May Rums, da hatte der Porsche den Renault glatt höher gelegt. Volle Pulle die Stoßstange abgesäbelt und den Familienkombi auf die Hörner genommen. So schnell kann's gehen: Nach diesem einen Rums sind beide Autos – na klar – Unfallwagen.
Uwe Lenhart (41), Verkehrsjurist aus Frankfurt am Main, erklärt: "Als Unfallwagen bezeichnet man ein Fahrzeug, das durch einen Unfall Schaden genommen hat." Was er damit meint: Es müssen Blechschäden vorliegen, so wie oben auf dem Foto. Und dann gehört folgender Vermerk in den Kaufvertrag: "Fahrzeug ist Unfallwagen." Ach, hätte der Porsche den Renault doch bloß am Spiegel erwischt. "Dann wären beide Autos keine Unfallwagen, weil es sich nur um einen Bagatellschaden handelt", so Lenhart. Für AUTO BILD konstruiert der Anwalt zehn typische Fälle.
1. Schwerer Crash mit meinem Neuwagen – bekomme ich Ersatz?
Ich habe den Unfall nicht verschuldet. Was steht mir zu?
Lenhart: "Im Schadensfall wird man so gestellt, als hätte der Unfall nicht stattgefunden. Also Erstattung der Reparaturkosten oder Ersatz des Wiederbeschaffungswertes für das Auto vor dem Unfall abzüglich Restwert."
2. Karosserieteile wie Türen werden wegen Rost getauscht – was heißt das?
Trotz Vollverzinkung der Fahrzeuge haben viele Hersteller immer noch ein Rostproblem. Einige tauschen sogar Türen und Hauben kostenlos aus. Was ist, wenn ich meinen Wagen mit ausgetauschten Türen verkaufe? Muss ich das später beim Verkauf angeben?
"Ja, das darf nicht verschwiegen werden, weil damit Rückschlüsse auf den Gesamtzustand des Fahrzeuges gezogen werden können."
3. Kratzer durch Einkaufswagen – nur eine Lappalie?
Einmal nicht aufgepasst, schon ist es passiert: Der Einkaufswagen hat einen tiefen Kratzer im lackierten Stoßfänger hinterlassen. Was heißt das rein rechtlich?
"Dadurch wird der Wagen nicht zum Unfallauto. Im Kaufvertrag aber trotzdem angeben, inklusive Rechnung vom Lackierer."
4. Stoßstange eingedrückt – ist das nun ein Unfallwagen?
Kleiner Parkrempler mit großen Folgen: Die Stoßstange ist zerkratzt und hängt schief am Auto. Ist es nun ein Unfallwagen?
"Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall beim Verkauf angeben."
5. Motor wird getauscht – muss ich das angeben?
Dirk L. fährt einen fünf Jahre alten Wagen und bekommt beim Stand von 120.000 km den zweiten Motor. Muss er das beim Verkauf angeben?
"Auf jeden Fall sollte er das angeben. Womöglich steigert ein neuer Motor den Wert des Autos. Rechnungen mit genauen Kilometerständen aufbewahren."
6. Gibt es bei Schaden Entschädigung?
Mein Auto hat einen Blechschaden, ich war nicht schuld. Werde ich entschädigt?
"Der Blechschaden macht den Wagen zum Unfallauto. Die Versicherung des Unfallgegners zahlt für Wertminderung gemäß Gutachten."
7. Unfall im Vertrag verschwiegen – was sind die Konsequenzen?
Der Verkäufer sichert im Kaufvertrag zu: "Der Wagen hatte in der Zeit, in der er mein Eigentum war, keinen Unfallschaden." In Wirklichkeit gab es einen Crash.
"Das ist Betrug, und betrogene Käufer können wegen arglistiger Täuschung das Auto zurückgeben, sie erhalten dann den Kaufpreis zurück. Das gilt übrigens auch, wenn sie ihren Wagen privat gekauft und somit keine Garantie wie beim Händler haben."
8. Kaputte Scheibe nach Crash mit Reh – habe ich jetzt einen Unfallwagen?
Ein Wildunfall ist oft nur schwer zu vermeiden. In den meisten Fällen wird das Auto beschädigt. Ist mein Wagen ein Unfallauto, wenn nach einem Crash mit einem Reh die Scheibe getauscht werden muss?
"Wenn lediglich die Scheibe getauscht werden muss, ist es kein Unfallauto. Wenn jedoch auch Stoßstange und Motorhaube was abbekommen haben und getauscht werden, ist der Wagen ein Unfallauto."
9. Kotflügel gespachtelt – ist das erlaubt bei Leasingautos?
Nach einem kleinen Parkrempler ist der Kotflügel meines Leasingautos eingedellt. Muss ich melden, dass er gespachtelt wurde?
"Ja, denn der Wagen wird dadurch zum Unfallauto. Übrigens findet das der Leasinggeber spätestens bei der Rückgabe selbst heraus."
10. Neuer Lack wegen Kratzern – was heißt das?
Mein Auto wurde mit einem Schlüssel zerkratzt und musste an einer Seite nachlackiert werden. Was heißt das rein rechtlich?
"Das hängt vom Umfang ab. Wenn nur eine Stelle bearbeitet werden muss: kein Unfallauto. Wird die gesamte Seite lackiert: Unfallauto."

Erstmal solltest du beweisen können das da wirklich nen Unfall vorlag.
Ich seh da keinen - das beim 5er Tür und Kotflügel nachgestellt wurden in der Werkstatt
kann auch ganz andere Gründe wie nicht ordentliches Schliessen oder Windgeräusche
gehabt haben.
Selbst von den Spaltmassen kenn ich Haufenweise (brauchst dir doch nur mal die
Auslieferungsberichte der ersten 5er hier anzuschauen) die noch danebener zum Kunden kamen.

Das mit dem Rost ist sicherlich nicht schön, aber solange in der Fahrzeughistorie kein
Unfallschaden registriert ist sollte VW das ziemlich stressfrei auf GW/Kulanz beheben.

Hallooooooo,

bitte wieder "runter kommen". Einige "hilfreiche Tipps" habe ich mal entfernt. 🙄

MfG
Phaetischist
MT-Moderation

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