beim Autokauf übers ohr gehauen
Hallo
Ich habe in frankfurt ein Bmw gekauft .
Hatte Telefonisch kontakt mit dem Händler und mich dazu entschlossen das auto zu holen.Ich bin 320Km gefahren mit einem Mietwagen und 10000 euro in der Tasche.
Nach der Probefahrt haben wir den Vertrag gemacht.
Wir hatten ausgemacht das er für die Mängel gerade stehen muss falls ich nicht durch den Tüv komme.Er hat aber reingeschrieben das der Käufer dafür haftet. Er hat auch reingeschrieben das er an gewerbetreibende verkauft.
Ich habe das leider nicht gelesen (bin ein dussel ich weis).
Er weis aber das ich Privat bin und kein Gewerbetreibender,wo ich in angerufen habe weil meine doppelvanos Defekt wahr sagte er mir er habe zeugen das ich zu ihm gesagt hätte ich sei gewerbetreibender und ich hätte es schlieslich unterschrieben.
Was soll ich tun.
Oder hat jemand auch so eine erfahrung hinter sich.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von nighTwish
Ich weiss, du willst genau das jetzt absolut nicht hören, aber ich kanns mir einfach nicht verkneifen:
Wieso zur Hölle kaufst du etwas für Zehntausend Euro und liest dir den Vertrag nicht mindestens 2 mal haargenau durch?
Jetzt ist es zu spät. Hilft ihm auch nicht weiter..
33 Antworten
Meines Wissens nach ja. Ist aber vermutlich von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Und einen Rechtstreit tun sie eh nur nach einem Ratingsystem bewilligen. D.h., wenn das Verfahren mit sehr guter Aussicht zu gewinnen ist. ;-)
Ich sehe das Problem eher in den Zeugen. Wenn der Händler wirklich glaubhaft machen kann, dass Du behauptet hast Gewerbetreibender zu sein, gehst Du definitiv leer aus. Der Händler ist nicht verpflichtet, sich bei jedem Kunden über dessen gewerbliche Tätigkeit Nachweise ausgeben zu lassen. Aber das ist dann eben eine Frage der Beweisbewertung, die man hier pauschal nicht beantworten kann.
Leider gab es den Fall schon oft, dass sich Private erstmal als Gewerbetreibende ausgeben, zu besseren Konditionen ein Auto kaufen (Händler verkaufen an Gewerbetreibende ja meist günstiger) und dann darauf pochen, dass man Verbrauchern gegenüber die Gewährleistung gar nicht ausschließen darf. Alles ohne Zeugen und im Kaufvertrag möglichst nur mit Namen und Anschrift. Schon hat der Händler die *****karte. Dennoch blöd, denn ich würde mir als Händler eine Kopie des Gewerbescheins geben und mir den Verkauf "unter Kaufleuten" nopchmal extra bestätigen lassen. Wenn ein Privater das dann noch unterschreibt ist er selbst schuld...
Wie auch unser Kandidat hier. Wenn ich 10.000 Ocken zum Händler schaffe, lese ich mir das schon genauestens durch und kaufe ganz sicher nicht unter Ausschluss der Gewährleistung. Frag mich immer wieder, wie Leute so dumm sein können (sorry, ist nicht bös gemeint)...
Kommt schon was du sagst Neo,
dennoch bin ich davon überzeugt,das sich der Händler vergewissern MUSS.Ein Seriöser Händler wird das auch immer machen,einer der nur verkaufen will nicht.Wenn du jemand mit deinem Wagen fahren lässt,MUSST du dir eigentlich auch immer den Führerschein zeigen lassen.
Warten wirs mal ab.Meine Audi Geschichte dauerte über 1 Jahr.Mit dem Ergebniss,das ich Anspruch auf Rückabwicklung habe mit kostenausgleich meiner Einbauten ( Standheizung,Cd-Wechsler,PDC).Doch was machen bei Insolventem Händler?Richtig...nichts.Dann fährst du mit nem Titel in der Tasche und das wars.Genauso wird es hier auch kommen..wie ich ja schon schrieb ( das heißt,wenn der Händler sich weigert den Wagen zu nehmen).
Sal