beim Autokauf übers ohr gehauen
Hallo
Ich habe in frankfurt ein Bmw gekauft .
Hatte Telefonisch kontakt mit dem Händler und mich dazu entschlossen das auto zu holen.Ich bin 320Km gefahren mit einem Mietwagen und 10000 euro in der Tasche.
Nach der Probefahrt haben wir den Vertrag gemacht.
Wir hatten ausgemacht das er für die Mängel gerade stehen muss falls ich nicht durch den Tüv komme.Er hat aber reingeschrieben das der Käufer dafür haftet. Er hat auch reingeschrieben das er an gewerbetreibende verkauft.
Ich habe das leider nicht gelesen (bin ein dussel ich weis).
Er weis aber das ich Privat bin und kein Gewerbetreibender,wo ich in angerufen habe weil meine doppelvanos Defekt wahr sagte er mir er habe zeugen das ich zu ihm gesagt hätte ich sei gewerbetreibender und ich hätte es schlieslich unterschrieben.
Was soll ich tun.
Oder hat jemand auch so eine erfahrung hinter sich.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von nighTwish
Ich weiss, du willst genau das jetzt absolut nicht hören, aber ich kanns mir einfach nicht verkneifen:
Wieso zur Hölle kaufst du etwas für Zehntausend Euro und liest dir den Vertrag nicht mindestens 2 mal haargenau durch?
Jetzt ist es zu spät. Hilft ihm auch nicht weiter..
33 Antworten
Blöde Sache.
Fehlen aber noch einige Infos:
WANN ist der Kauf zustande gekommen?
Und noch viel wichtiger: Hast du eine Rechtsschutz?
Ich will jetzt nicht groß rumschweifen im Bezug auf den Händler der dir das Auto verkauft hat ( Nationalität). Jedoch ist das kein Einzelfall. Du könntest evtl. und ich betone evtl. eine Wandlung anstreben,wenns auch noch nicht ganz so lange her ist. Wenn er als Händler an Händler verkauft, dann muss er sich einen Nachweis zeigen lassen, bzw. habe ich damals immer mit dem Firmenstempel im Kaufvertrag nachgewiesen, das ich tatsächlich ein Gewerbetreibender bin. Noch dazu ist es mehr als leicht festzustellen, ob du zu diesem Zeitpunkt Händler warst oder nicht. Dazu reicht ein Blick ins Register aus.
Ich weiß jetzt nicht wie die Sachlage aussieht, weil du ja auch deiner Sorgfallspflicht mit dem lesen des Kaufvertrages nicht nachgekommen bist, aber vielleicht hast du noch einmal Glück!
Bitte, tu uns/mir den Gefallen und berichte was passiert.
Mfg
Sal
Ich weiss, du willst genau das jetzt absolut nicht hören, aber ich kanns mir einfach nicht verkneifen:
Wieso zur Hölle kaufst du etwas für Zehntausend Euro und liest dir den Vertrag nicht mindestens 2 mal haargenau durch?
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Zitat:
Original geschrieben von nighTwish
Ich weiss, du willst genau das jetzt absolut nicht hören, aber ich kanns mir einfach nicht verkneifen:
Wieso zur Hölle kaufst du etwas für Zehntausend Euro und liest dir den Vertrag nicht mindestens 2 mal haargenau durch?
Jetzt ist es zu spät. Hilft ihm auch nicht weiter..
hallo
ich habe einen Bmw 525i e39 gekauft und der Händler kommt aus Frankfurt und heist ... ich weis nicht ob ich so angaben machen darf?
Aber der kauf hat am 05.06.2009 stattgefunden.
Über die Nazionalität sage ich nur aus dem Orient.
Rechtschutz habe ich natürlich auch wenn mit 150 SB.
Das gute ,er hat keinen!!!
Was mich am meisten nerft ist dieses böde lachen am Telefon er habe Zeugen das aussagen würden ich hätte ausdrücklich gesagt das ich Gewerbetreibender sei.
Ich habe ein Telefonat aufgenommen wo er Praktisch zugibt das er wusste das ich Privat bin.
Der Anwalt wird am Montag den ersten Brie aufsetzen.
Ich will keine Wandlung den ich habe vor das Auto zu behalten er soll nur die Reparaturen übernehmen.
Die Sitzheizung ist durchgebrannt eine Seite brennt heisser als die andere es wird so heiß das man es nicht nutzen kann es seiden zum Grillen (Fahrer Sitz Leder) Seite.
Im Diagnose Gerät erscheint stromkreis geschlossen kosten ca 750 euro.
Zwei PDC defekt er behauptete das sei nur Dreck,kosten ca 250 euro mit Einbau,
Scheibe in der Heckklappe lässt sich nicht öffnen (Turing) kosten ca 200 euro.
Vanos Grundstellung nicht erreicht defekte vanos Verstelleinheit kosten Doppelvanos 450euro im Austausch komplett mit einbau ca 800 euro.
Beim Autowaschen ist mir aufgefallen das die Scheinwerfer nicht Dicht sind sollte eine Neue Dichtung eingebaut werden kosten ca 170 euro denke ich.
Die Preise sind alle von einer Bmw Werkstatt das Treibt die Streitkosten in die Höhe falls es zu einem Vergleich kommt.Ich hatte ihm angboten das er mir 1000 euro zahlt und ich dann das ganze Theater seien lasse und den Rest selber mache aber er meinte erst ja er sei einverstanden und zog sich später zurück er will es darauf ankommen lassen.
Ich hoffe ihr konntet euch ein ausfürlicheres Bild von der Angelegenheit machen.
Sieht ziemlich beschissen für dich aus, auch wenn du es nicht hören möchtest und es dir nicht weiterhilft.
Das aufgenommene Telefonat ist gerichtlich irrelevant, da du es ohne Einverständnis aufgezeichnet hast.
Wer einem Autohändler aus dem "Orient" traut und zudem nicht den Vertrag genaustens durchliest, muss davon ausgehen abgezogen zu werden.
Hi,
wenn du in Frankfurt bei einem Fliegenden Händler womöglich noch auf der Mainzer oder Hanauer Landstr gekauft hast.. dann kann ich dir nur empfehlen .. nimm ein paar Freunde je mehr je besser und hole die 1000 in Bar ab.. je länger du wartest um so weniger wird noch da sein .. und das Thema ja du bist im Recht aber die Zeit läuft da gegen dich ..
gruß
Zitat:
Original geschrieben von mikelrad
Hi,wenn du in Frankfurt bei einem Fliegenden Händler womöglich noch auf der Mainzer oder Hanauer Landstr gekauft hast.. dann kann ich dir nur empfehlen .. nimm ein paar Freunde je mehr je besser und hole die 1000 in Bar ab.. je länger du wartest um so weniger wird noch da sein .. und das Thema ja du bist im Recht aber die Zeit läuft da gegen dich ..
gruß
Es sind 10.000 Mäuse..
ich wollte nur 1000 für die austehenden reparaturen.
Und ich habe im göethering gekauft würde auch am liebsten den Namen nennen darf ich das hier in disem Forum?
Hallo,
hab mich mal schlau gemacht.Es sieht garnicht nicht so schlecht aus.
Hier die Antwort eines befreundetem Anwalt:
Zitat:
Hallo xxx,
beim Gebrauchtwagenkauf finden grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährleistung bei Mängeln Anwendung. Ein bereits im Kaufvertrag vereinbarter Gewährleistungsausschluß ist seit der Schuldrechtsreform 2002 nicht mehr zulässig, wenn es sich um einen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher handelt. Nach der Definition in § 13 BGB ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher liegt immer dann vor, wenn eine Privatperson ein Fahrzeug von einem Gebrauchtwagenhändler kauft.Die Tatsache, dass der Händler den Verbraucher fälschlicherweise im Vertrag als Händler bezeichnet, macht aus diesem aber noch lange keinen Unternehmer. Hier gilt der Grundastz „falsa demonstratio non nocet“, was so viel heisst wie eine falsche Bezeichnung schadet nicht. Dem Verbaucher stehen trotzdem alle Rechte zu.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung bei Mängeln sind zwingend, das heisst, der Unternehmer kann im Verhältnis zu einem Verbraucher keinen vollständigen Gewährleistungsausschluß mehr wirksam im Kaufvertrag vereinbaren. Auch die Verjährung der Gewährleistungsansprüche kann im Kaufvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Privaten über ein gebrauchtes Fahrzeug maximal auf ein Jahr reduziert werden, statt der im Gesetz vorgesehenen zwei Jahre. Das heißt, dass im Falle des Gebrauchtwagenkaufs eines Privaten von einem Händler die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften grundsätzlich mindestens für die Dauer eines Jahres seit Ablieferung der KFZ gelten. Der vollständige Gewährleistungsausschluß des Händlers ist dabei seit dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform 2002 nicht mehr möglich.
Schließen zwei Private einen Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug ab, so kann auch nach dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform 2002 ein Gewährleistungsausschluß wirksam vereinbart werden. Gleiches gilt für den Kaufvertrag zwischen zwei Unternehmern. Der Käufer kann in einem solchen Fall dann grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen.
In obigem Beispiel sollte der Verbraucher den Händler aud den veremeintlichen "Fehler" aufmerksam machen und diesen auffordern eine korrekt Bezeichnung im Kaufvertrag anzuführen. Sollte der Händler sich weigern, kann der Verbraucher die Richtigstellung gerichtlich durchsetzen, was aber nicht unbedingt nötig ist, da er sowieso die ihm zustehenden Rechte hat.
Also ab zum Anwalt.
Viel Glück.
Sal
Ein funken Hoffnung!
Wenn ich das richtig verstanden habe heisst das selbst wenn ich als Gewerbetreibender unterschrieben habe kann er die Gewährleistung nicht ausschliesen!
Weil ich nähmlich keiner bin.
Er hat sich gedacht wenn er mir das in den Vertrag reinschreibt würde er auf der sicheren seite sein was die Gewerleistung anget.
Es wahr noch nie der fall das ich ihm auf irgend einer art und weise zu verstehen gegeben habe das ich gewerbetreibender sei.
Das war arglistig von ihm mich das unterschreiben zu lassen.
Ich denke er hat diese Masche öfter angewand.
Ich habe ca 3 Std darauf gewartet das sein Bruder mit den Kurzzeitkenzeichen kommt damit ich mit dem Auto 300Km nach hause fahren konnte ich hatte noch Nachtschicht am Abend.
Das wusste er alles und hat es ausgenutzt.
Ich habe ihn darum gebeten das er den Kaufvertrag schon mit mir macht,da sagte er das Auto sei von seinem Bruder ich solle bitte den Vertrag mit ihm machen(klar sonst hät ich ja zeit gehabt mir den Vertrag genau durchzulesen die ganzen 3St lang die ich warten musste).
Kennt jemand so einen Fall ?
Danke für eure Hilfe.
Du solltest es im übrigen tunlichst vermeiden hier Daten und Namen zu veröffentlich,das hast du noch nicht gemacht und ich rate dir auch es bleiben zu lassen 😉
Wer steht denn nun als Verkäufer im Vertrag?
Sal