Beim ausscheren zu schnell Fahrende gefährdet

Hallo,

Ich habe ein Frage.

Mir ist gerade folgendes passiert: Ich fahre auf einer Bundesstraße (100km/h erlaubt) und möchte den vorausfahrenden überholen. Ich habe in den Spiegel geschaut und habe ein Auto in 100m Entfernung gesehen. Ich habe dann den Blinker gesetzt und bin raus gezogen.
Ich war da etwa bei 110km/h.
Ich habe jedoch die Geschwindigkeit des Autos hinter mir unterschätzt (Er fuhr etwa 130km/h). Er musste also ziemlich in die Eisen und hat mehrmals gehupt und mir den Mittelfinger gezeigt.
Ich konnte dannach beobachten wie der Beifahref ein Foto meines Autos machte. Ich vermute um eine Anzeige aufzugeben. Kann aber auch andere Gründe haben wer weiss. Jedenfalls hat das Auto mich dannach nochmal überholt (Wieder mit überhöhter Geschwindigkeit). Der Beifahrer hat mir dabei nochmal den Mittelfinger gezeigt und scheinbar rumgebrüllt. Logischerweise konnte ich nichts hören.

Nun zu meiner Frage:

Wer wäre hier im Recht und sollte er mich anzeigen, was könnte ich da erwarten?

Lg Marvin

Beste Antwort im Thema

...meiner Einschätzung nach sind da so manche Details in der Schilderung des TEs nicht richtig - z.B. die genannten Geschwindigkeiten und die Abstände / Entfernungen... da kann man von ausgehen, dass die zu seinen Gunsten geschönt sind um sich zu rechtfertigen.

Das wird die übliche Situation gewesen sein, wie sie täglich tausendfach stattfindet... langsames Fahrzeug vorraus, der erste in der Schlange kommt wieder mal nicht in die Puschen und / oder hat die Hosen voll, aber kaum zieht einer der Nachfolgenden raus fällt beim ersten der Groschen nur ist da dann der, der dahinter raus gezogen ist und am beschleunigen ist ungefähr auf seiner Höhe.

Edit: ...wobei der, der weiter hinten als erstes zum Überholen angesetzt hat in der Regel in die Eisen geht um einen Crash zu verhindern / um nicht in den linken Graben geschoben zu werden und anschließend hinter solchen Leuten wie dem TE ein Problem mit dem Gegenverkehr bekommt, weil man trotz des Ausscherens wieder nicht in die Puschen kommt und mit "um bloß nicht geblitzt zu werden" mit maximal zul. HG (gefühlt wie ne Wanderdüne) überholt.
Ala ich komm ja vorbei und kann vor dem am Horizoint auftauchenden Gegenverkehr wieder einscheren... den Frontalcrash, weil er durch die Lahmarschigkeit des Vordermanns nicht mehr rechtzeitig rein kommt hat ja der Hintermann.

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. Juli 2020 um 07:40:36 Uhr:


Ne, da bekommst du mich nicht hin, dazu werde ich viel zu oft überholt wenn ich mich ans Limit halte.

Siehst du. Genau hier fängt das Problem mit solchen Diskussionen an.

Jeder projeziert seine persönlichen Erfahrungen auf den Fall des TE, und erklärt seine Sichtweise somit automatisch für allgemeingültig.

Es gibt klare Vorgaben für den Straßenverkehr:

- Fahr nicht schneller als erlaubt
- Wechsel nicht die Spur, wenn du damit jemand anderen gefährdest
- Nimm Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer

Weicht einer von diesen Punkten ab, hat der andere die Chance das Fehlverhalten auszugleichen.
Weichen allerdings zwei von diesen Punkten ab, passiert sowas wie beim TE.

Wer wie, wann und warum von den o.g. Punkten abweicht ist für das Ergebnis irrelevant. Von daher ist es auch irrelevant, was du so um Straßenverkehr erlebst und was ich so im Straßenverkehr erlebe.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 27. Juli 2020 um 08:54:46 Uhr:


nur ist gerade eine derartige Fallgestaltung nicht Teil des Eingangsbeitrages.

Warum machst du dir dazu dann Gedanken?

Wie schnell derjenige war, den der TE überholt hat, ist für sein Anliegen doch völlig egal.

Zitat:

@FWebe schrieb am 27. Juli 2020 um 09:36:49 Uhr:



Zitat:

@Wauhoo schrieb am 27. Juli 2020 um 08:54:46 Uhr:


nur ist gerade eine derartige Fallgestaltung nicht Teil des Eingangsbeitrages.

Warum machst du dir dazu dann Gedanken?
Wie schnell derjenige war, den der TE überholt hat, ist für sein Anliegen doch völlig egal.

Nicht ganz.

Diejenigen, die die Hauptschuld beim Hintermann sehen, weil er 130 bei erlaubten 100 fährt, argumentieren ja damit, dass der TE nicht damit rechnen muss, dass jemand von Hinten kommt der schneller als die erlaubten 100 fährt.

Genau so könnte man dann argumentieren, dass der Hintermann nicht damit rechnen muss, dass jemand mit 110 bei erlaubten 100 auch noch rauszieht, weil es ja verboten ist.

Wie gesagt, die ganze Diskussion über Geschwindigkeiten sind hier über wie eine Karre Mist, weil es am Ergebnis nichts ändert: Zwei Fehlverhalten = blöde Situation.

Zitat:

@AS60 schrieb am 25. Juli 2020 um 17:22:52 Uhr:


Da kommen zwei Verstöße in Frage:
Entweder
1.
107100 Sie wechselten den Fahrstreifen und gefährdeten +) dabei Andere. 0 30,00
§ 7 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 31 BKat

oder

2.
105672 Sie scherten zum Überholen aus und gefährdeten +) dadurch den nach- A - 1 80,00
folgenden Verkehr.
§ 5 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 22 BKat

Sowie Beleidigung und evtl. Nötigung (die Anzeige müsste allerdings der TE stellen 🙂)

Zitat:

Wobei ich aber auch glaube, dass nichts kommen wird.

Dito.

Gruß Metalhead

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. Juli 2020 um 07:09:50 Uhr:



Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 27. Juli 2020 um 06:51:00 Uhr:


••••
Grundsätzlich sollte ein Autofahrer immer mit den Fehlern der anderen Verkehrsteilnehmer rechnen.
•••

Grundsätzlich sollte der Autofahrer erstmal selbst keine Fehler machen, dann sollte er mit Fehlern anderer rechnen.

Genau geht es doch in diesem Thread. Hier wurde vom TE dieser Thread erstellt, weil sein Spurwechsel zu einer kritischen Situation geführt hat. Hier wird doch nun gerade diskutiert und Vorschläge gemacht, solche Spurwechsel möglichst fehlerfrei durchzuführen.

Mir ist aufgefallen, dass du in letzter Zeit viele Diskussionen immer in Richtung deiner Feindbilder lenkst.

Sollte einer dieser Feindbilder hier mal einen Thread erstellen, dann wird sein Verhalten mit Sicherheit nicht gelobhudelt werden, im Gegenteil, er wird sich der Kritik stellen müssen und sei gewiss, da wird die Kritik an dem Verhalten des TEs wie Streicheleinheiten wirken. Dafür wirst du und andere User hier im Forum schon zuverlässig sorgen.

---------------------------------------------------------------------------

Zitat:

@Schubbie schrieb am 27. Juli 2020 um 08:51:26 Uhr:


Wie viel Langeweile muss man eigentlich haben?

Diese ausweichende Antwort zeigt, dass ich recht habe, denn sonst hättest du substanzieller geantwortet. Du hast also den Thread nur so flüchtig gelesen, so dass du nicht richtig mitbekommen hast, worum es geht und somit war deine Antwort hier nicht passend. Meine Empfehlung, investiere etwas mehr Zeit zum Lesen, bevor du antwortest, denn dann können andere viel Zeit sparen, um dich zu korrigieren und müssen ihre ihre Langeweile auf anderem Wege totschlagen. 😉

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 27. Juli 2020 um 10:48:21 Uhr:



... Hier wurde vom TE dieser Thread erstellt, weil sein Spurwechsel zu einer kritischen Situation geführt hat. …..

…..

Gruß

Uwe

Siehst Du, und hier sehe ich die Ei-Henne Frage genau umgekehrt.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 27. Juli 2020 um 10:12:53 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 25. Juli 2020 um 17:22:52 Uhr:


Da kommen zwei Verstöße in Frage:
Entweder
1.
107100 Sie wechselten den Fahrstreifen und gefährdeten +) dabei Andere. 0 30,00
§ 7 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 31 BKat

oder

2.
105672 Sie scherten zum Überholen aus und gefährdeten +) dadurch den nach- A - 1 80,00
folgenden Verkehr.
§ 5 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 22 BKat


Sowie Beleidigung und evtl. Nötigung (die Anzeige müsste allerdings der TE stellen 🙂)

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 27. Juli 2020 um 10:12:53 Uhr:



Zitat:

Wobei ich aber auch glaube, dass nichts kommen wird.


Dito.

Gruß Metalhead

Eine Nötigung kann ich hier nicht erkennen. Wie soll die sich dargestellt haben. Beleidigung natürlich.
Für den TE bleiben dann meiner Meinung nach nur die beiden Tatbestände übrig. Wie ich schon mal sagte, falls es gekracht hätte, hat er verkehrsrechtlich den schwarzen Peter. Ganz eindeutig, wenn das hier auch teilweise anders gesehen wird. Falls dem Überholenden dann wirklich die Überhöhte Geschwindigkeit nachgewiesen werden kann, werden sich die Versicherungen dann zivilrechtlich über eine eventuelle Teilung der Schäden streiten. Ursache wird immer der fahrstreifenwechsel bzw. der Fehler beim Überholen bleiben.
Da hier aber außer dass abgebremst werden mußte, nichts passiert ist, wird auch nichts weiter passieren. Davon bin ich überzeugt. Solch ein Vorgang passiert auf Deutschlands Straßen vermutlich täglich hunderte Male, wenn nicht noch öfter.

Zitat:

@AS60 schrieb am 27. Juli 2020 um 10:57:40 Uhr:



.....Da hier aber außer dass abgebremst werden mußte, nichts passiert ist, wird auch nichts weiter passieren. Davon bin ich überzeugt. Solch ein Vorgang passiert auf Deutschlands Straßen vermutlich täglich hunderte Male, wenn nicht noch öfter.

Richtig - die Diskussion geht wieder mal um "Kaisers Bart" und wer im Nachinein Recht bekäme ist auch nicht eindeutig; das sind die üblichen kleineren Fehverhalten - der eine etwas zu schnell, der andere etwas riskant beim Spurwechsel, aber beide so, dass sich ein Unfall verhindern lässt ;

das Unstrittigste und Unnötigste dabei ist die Beleidigung (Stinkefinger) - deshalb wird gerade von diesem VT wohl nichts kommen, weil er sich dann selber in die "Schusslinie" bringt.....

Gruß rmx

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. Juli 2020 um 10:57:36 Uhr:



Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 27. Juli 2020 um 10:48:21 Uhr:



... Hier wurde vom TE dieser Thread erstellt, weil sein Spurwechsel zu einer kritischen Situation geführt hat. …..

Siehst Du, und hier sehe ich die Ei-Henne Frage genau umgekehrt.

Das wissen wir doch, aber wenn die Henne hier anfragt, macht es doch keinen Sinn dem Ei zu antworten. 😉

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 27. Juli 2020 um 11:12:22 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. Juli 2020 um 10:57:36 Uhr:



Siehst Du, und hier sehe ich die Ei-Henne Frage genau umgekehrt.

Das wissen wir doch, aber wenn die Henne hier anfragt, macht es doch keinen Sinn dem Ei zu antworten. 😉

Gruß

Uwe

Verstehe ich jetzt nicht was Du meinst.
Ich sage, das die massive Überschreitung der zHG zu der kritischen Situation geführt hat, Du sagst es war der unaufmerksame Spurwechsel.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. Juli 2020 um 11:16:55 Uhr:


....
Ich sage, das die massive Überschreitung der zHG zu der kritischen Situation geführt hat, Du sagst es war der unaufmerksame Spurwechsel.

Na und ?!

Beides ist doch richtig....

gruß rmx

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 27. Juli 2020 um 10:48:21 Uhr:


@Schubbie schrieb am 27. Juli 2020 um 08:51:26 Uhr:
Wie viel Langeweile muss man eigentlich haben?

Diese ausweichende Antwort zeigt, dass ich recht habe, denn sonst hättest du substanzieller geantwortet.

Auch falsch. Diese Antwort zeigt, dass ich auf solch einen Kindergarten keine Lust habe.
Jetzt aber genug, da dieses unsinnige Hinterfragen nichts bringen wird und schon gar nicht förderlich für dieses Thema ist. Ich wollte nur meine Meinung dazu schreiben und mich nicht sinnfrei dazu volltexten lassen.

Moin Moin !

Zitat:

44 Jahre lang arbeitstäglich je 400km?

Zwar nicht 44 Jahre , aber einige Jahre waren es knapp 800 km täglich, dazu 6-Tage-Woche.Zugegebenermassen waren die ABs damals praktisch staufrei.Dazu kamen natürlich noch die Privatfahrten. Jetzt liege ich seit Jahren nur noch bei ca. 70 tkm/Jahr.

Zitat:

Rückspiegel sind nicht nur dafür da, sie zu benutzen, wenn man langsamer als erlaubt fährt. Man sollte sie generell dahingehend nutzen, sich einen allgemeinen Überblick über das Verkehrsgeschehen hinter sich zu verschaffen, auch wenn es die aktuelle Fahrsituation momentan nicht erforderlich macht.

 

Je besser man das Verkehrsgeschehen, um sich herum, als Gesamtes im Überblick hat, desto besser und entpannter kann man diverse brenzliche Situationen vorbeugenend entschärfen/vermeiden, weil man sie halt schon entsprechend frühzeitig erahnt, bzw. instinktiv zielgenau auf der Pfanne hat. Desto geschmeidiger kann man insgesamt mit dem Vekehrsgeschehen umgehen

Schön und richtig beschrieben!

Zitat:

Es geht nicht darum, durch die rückwärtige Verkehrsbeobachtung seinen eigenen Überholvorgang zu verzögern

Natürlich nicht , aber es kann eben dazu führen!

Zitat:

wenn da halt jemand von hinten ankommt und man realisiert, das er im selben Moment, wo man den Vorderman überholen möchte, auf Überholdistanz zu einem selbst ist,

Nochmal: Der TE fuhr 110 km/h bei zulässigen 100 km/h , und der von hinten kommende war in seinem ersten Post 100 m weiter hinten (später schrieb er , es könnten vielleicht auch 60 m gewesen sein) , in beiden Fällen ist das absolut keine Überholdistanz zu ihm selber!

Zitat:

ja dann schaut man halt genauer hin, wie er seine finale Annäherung gestaltet

Nein , so kommt er nie zum Überholen , dass bewirkt ja wieder eine Verzögerung , und diese ist überhaupt nicht nötig!

Zitat:

Da ist es unerheblich, wer da was richtig/falsch macht, erheblich ist nur, das man entspannt und unfallfrei ans Ziel ankommt

Natürlich , und da er alles richtig gemacht hat , sind ja auch alle unfallfrei ans Ziel gekommen!

Zitat:

Diese Argumentation verstehe ich nicht. Abgesehen davon, dass sich ein Überholvorgang durch längeres Beobachten nicht verzögert

Kommt darauf an , was man unter Überholvorgang versteht! ich verstehe darunter nicht nur den eigentlichen Vorgang des Überholens , sondern bereits die Vorbereitung dazu.

Zitat:

Auf der Autobahn..........

Der Vorfall hat sich nicht auf der Autobahn ereignet. Es macht keinen Sinn , irgendwelche nicht stattgefundene Ereignisse, örtliche Begebenheiten zu erfinden oder pauschal dem TE erstmal zu unterstellen , sämtliche Zeit- und Entfernungsangaben usw. zu seinem Gunsten geschönt zu haben.

Zitat:

schreyhalz, was mich jetzt natürlich interessiert, wie machst du das auf einer Straße mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung ohne Limit, das Sicherstellen, dass es durch deinen Spurwechsel nicht zu einer kritischen Situation kommt? Schaust du zweimal oder länger in die Rückspiegel?

ganz einfach: Unabhängig von der Strassenbeschaffenheit habe ich in der Fahrschule gelernt, dass ich ständig 3 Fzge fahre , nämlich ausser meinem auch noch das folgende und das Vorausfahrende. Von daher habe ich ständig ein halbes Auge im Rückspiegel bzw. weiss immer , was hinter mir abläuft.

Zitat:

Andersrum habe ich versucht die Geschwindigkeit zu ermitteln, ab der mich bei 100m Abstand ein Rausziehen des LKWs nach Links zur starken Bremsung zwingen würde:

 

LKW 90 / 100m Abstand -> Mein Tempo 160km/h

 

Auf Grund dieser Werte, gibt es nun vier Möglichkeiten:

 

- Der Abstand beim TE war weit unter den geschätzten 100m (60m) als er die Spur wechselte

- Der Hintermann fuhr deutlich schneller als 130km/h

- Der TE fuhr deutlich langsamer als 110km/h

- Der Hintermann ist sehr schreckhaft

ich vermute mal , du schreibst diese Zeilen nicht aus der Notfallaufrnahme. Also ist es dir gelungen, trotz erheblich verschärften Bedingungen gegenüber den Angaben des TE noch abzubremsen.

Ich tendiere übrigens zu einer 5ten Möglichkeit : Das Abbremsen des Rasers war weitaus weniger heftig als der TE schilderte !

Zitat:

Genau so könnte man dann argumentieren, dass der Hintermann nicht damit rechnen muss, dass jemand mit 110 bei erlaubten 100 auch noch rauszieht, weil es ja verboten ist.

Völlig falsche Schlussfolgerung , denn der TE hat ein Fzg überholt , welches schon aufgrund seiner Bauart gar nicht das TL erreichen konnte. Insofern hätte der Raser damit rechnen müssen , dass der TE mit 90 (=der Höchstgeschwindigkeit des LKW) rauszieht , was seine Schuld noch steigert.

Zitat:

Wie ich schon mal sagte, falls es gekracht hätte, hat er verkehrsrechtlich den schwarzen Peter.

Das ist möglich, aber darum geht es nicht. Es hat nämlich nicht gekracht , also war seine Einschätzung richtig.

Zitat:

Da hier aber außer dass abgebremst werden mußte, nichts passiert ist, wird auch nichts weiter passieren

Genau so ist es!

Zitat:

Ich sage, das die massive Überschreitung der zHG zu der kritischen Situation geführt hat, Du sagst es war der unaufmerksame Spurwechsel.

der Spurwechsel war nicht unaufmerksam , auch wenn das einige nicht verstehen. Er war vielmehr genau richtig und hat lediglich dazu geführt, dass ein Raser seine Geschwindigkeit verringern musste , wobei dabei nicht einmal ein kritische Situation entstanden ist , wie alle Nachrechnungen aufgrund der angenommenen Zahlen ergeben.

mfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 27. Juli 2020 um 11:47:27 Uhr:



Zitat:

Genau so könnte man dann argumentieren, dass der Hintermann nicht damit rechnen muss, dass jemand mit 110 bei erlaubten 100 auch noch rauszieht, weil es ja verboten ist.


Völlig falsche Schlussfolgerung , denn der TE hat ein Fzg überholt , welches schon aufgrund seiner Bauart gar nicht das TL erreichen konnte. Insofern hätte der Raser damit rechnen müssen , dass der TE mit 90 (=der Höchstgeschwindigkeit des LKW) rauszieht , was seine Schuld noch steigert.

Ich weiß ja nicht wie du an deine Informationen kommst, aber der TE gab hier folgendes zu Protokoll:

Zitat:

Jedenfalls bin ich mit knapp 110 raus (habe vorher schon beschleunigt) und habe noch etwas weiter auf Gas gedrückt damit ich zügig am Vordermann vorbei komme.

Also war der ganze Überholvorgang an sich schon gar nicht erlaubt.

Wenn man jetzt noch 110km/h plus noch etwas Gas mal zusammenrechnet, war der TE mit knapp 120km/h fast schon genau so ein pöser Raser wie der Hintermann mit seinen 130km/h

Mal eine andere Situation die ich öfter auf meinem Weg zur arbeit erlebe, auf der Bundesstraße. Dort komme ich an eine Kreuzung an der man rechts oder links fahren kann. Rechts ist die Straße weit einsehbar und gerade, links kommt nach wenigen Metern eine Kuppe, derjenige der von dort kommt sieht ziemlich spät was sich hinter der Kuppe abspielt, aus dem Grund gilt dort 50 km/h, auf der anderen Seite der Kuppe das selbe nur andersrum.
Wie man sich jetzt denken kann, fahren dort nur die wenigsten mit 50 km/h sondern mehr mit den vor und hinter der Kuppe erlaubten 100km/h.
Wenn ich jetzt dort stehe und rechts abbiegen will habe ich also nur eine begrenzte Sicht nach links, aus meinen Beobachtungen und Erfahrungen an dieser Stelle läuft es oft so ab, derjenige der die Vorfahrt gewähren muss schaut rechts und links, nichts kommt und fährt los, wenn er jetzt schon in der Straße steht und weiter beschleunigen will, kommt über die Kuppe der übliche Schnellfahrer der keine Begrenzung kennt und das Theater geht los.
Da könnte man ja auch argumentieren wer Vorfahrt hat und wer nicht.

Dies ist jetzt nur indirekt mit dem hier geschilderten Fall zu vergleichen, zeigt jedoch den aktuellen Tenor, der Schnellfahrer will schneller fahren als erlaubt und alle anderen haben ihm das zu gewährleisten. Mit hat letztes mal einer die Lichthupe von hinten gegeben weil ich nur mit knapp über 100 km/h überholt habe, dem habe ich übrigens nicht die Vorfahrt genommen sondern der scherte weit nach mir aus.

Es gibt auch Gerichtsurteile die bei der Konstellation Vorfahrtsberechtigter Geschwindigkeitsübertreter und Normalfahrenden Vorfahrtsmissachter anders entschieden haben.

Übrigens überhole ich meist auch oberhalb der Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h auf Landstraßen, weil ich eben möglichst schnell wieder auf meine Spur zurück will, dann muss ich aber auch mit dem hier im Thread geschilderten rechnen.

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