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Bei welchen Veränderungen erlischt die Garantie meines Golf VII GTD ?

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 15. Februar 2016 um 20:24

Hey Community,

das ist mein erster Beitrag hier (verfolge das Forum jedoch seit ein paar Tagen) und ich weiß noch nicht so richtig, wie das alles hier läuft. Seid mir also bitte nicht böse, falls dieser Thread irgendwo anders hingehört.

Ich bin seit dem 23. Dezember (tolles Weihnachtsgeschenk :D ) stolzer Besitzer eines Golf VII GTD und bin weitgehend zufrieden damit. Die ein oder andere (meist optische) Sache, würde ich da jedoch gerne doch dran machen. Das Auto ist erst anderthalb Jahre alt und ich habe vor, die Garantie zu verlängern.

Ich bin mir nun noch nicht sicher, ob Modifikationen überhaupt am Auto (während der Garantie) erlaubt sind und ich denke, dass Motortalk eine gute, erste Anlaufstelle ist.

Da ich das Auto für 29.000 mit fast lückenfreier Ausstattung (Keyless-Access fehlt) und nur 4.000 auf der Uhr (quasi erst eingefahren) bekommen habe, jedoch 35.000 bei Seite gelegt habe, würde ich mit dem Restgeld gerne das Auto ein wenig mehr individualisieren. :)

Geplant war:

- mattweiße oder mattgraue Komplettfoliereung (momentan carbon steel grey metallic)

- GTI Diffusor und getrennte Auspuff-Endtöpfe, also GTI-Look hinten

- Steuergerät-Optimierung (da bin ich mir jedoch sicher, dass die Garantie erlischt)

- evtl. 90% Tönung der hinteren Scheiben, da ich noch nicht weiß, ob mir das nicht doch zu dunkel ist

Welche Kosten würden für die einzelnen Sachen auf mich zu kommen und sind Modifikationen generell erlaubt während der Garantie ? Falls ja, welche von den oben genannten ?

Ich wünsche euch einen schönen Abend,

xFlyingHigh

Beste Antwort im Thema

Ist doch ganz einfach - du tauscht den Auspuff, dir reisst ein Haltegummi vom Endtopf, dann kannst du nicht zu VW fahren um das tauschen zu lassen weil die Garantie fuer diese Komponente (AGA) durch die Modifizierung verloren ging.

Geht dir aber zB der Temperaturfuehler der Klima kaputt dann hast du auf den trotzdem noch Garantie.

Interessant wirds aber zB bei der Lambdasonde, da koennte sich VW dann querstellen, je nachdem wo die Modifizierung beginnt.... also ab wo du die AGA veraendert hast.

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Alles kein Thema, aber eine Szeuergerätmanipulation läßt die Werksgarantie erlöschen.

Bastelarbeiten an Abgasanlage und/oder Steuergerät führen zum Verlust von Gewährleistung der betroffenen Komponenten.

Mal noch eine kurze Zwischenfrage: Wie siehts mit dem Fahrwerk aus? Erlischt auch da die Garantie?

Ja

am 15. Februar 2016 um 21:14

Meine Werkstatt sagte es mir damals so:

Zu 99% sind es die Sachen die eingetragen werden müssen wie z.B. Fahrwerk, Steuergerätoptimierung usw.

Ich hatte damals beim GTI eine andere Auspuffanlage welche aber Eintragungsfrei war und dort meinten sie eigentlich wäre dass ein Garantieverlust für das und betroffene Anbauteile aber dass hätten sie jetzt mal nicht gesehen ;)

Der GTI ist seit etwa einem Jahr in anderen Händen mit der Original Auspuffanlage aber der jetzige Besitzer wusste von der anderen Auspuffanlage was ihn aber nicht störte.

Garantie ist immer noch voll vorhanden

Themenstarteram 15. Februar 2016 um 21:15

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 15. Februar 2016 um 21:49:43 Uhr:

Bastelarbeiten an Abgasanlage und/oder Steuergerät führen zum Verlust von Gewährleistung der betroffenen Komponenten.

Was ist denn jetzt Sache ? :confused: golfer0510 sagt, dass alles außer Steuergerät kein Problem ist und du, dass die neue Abgasanlage zum Verlust der Garantie führt. I am confused :D

Ist doch ganz einfach - du tauscht den Auspuff, dir reisst ein Haltegummi vom Endtopf, dann kannst du nicht zu VW fahren um das tauschen zu lassen weil die Garantie fuer diese Komponente (AGA) durch die Modifizierung verloren ging.

Geht dir aber zB der Temperaturfuehler der Klima kaputt dann hast du auf den trotzdem noch Garantie.

Interessant wirds aber zB bei der Lambdasonde, da koennte sich VW dann querstellen, je nachdem wo die Modifizierung beginnt.... also ab wo du die AGA veraendert hast.

am 15. Februar 2016 um 21:38

zum Verlust der Garantie der Baugruppe.

sprich bei anderem Fahrwerk erlischt die Garantie der Baugruppe Fahrwerk.

Und im Zweifel musst du nachweisen, dass deine Modifikation nicht das Problem verursacht.

Da ja auch VW die Konditionen für die Verlängerung der Garantie seit dem 01.01.2016 drastisch erhöht hat und somit zumindest für mich eine Verlängerung vom Tisch ist (ich zahle jetzt nicht 2500€ für die gleiche Leistung die ich im Dezember noch für 1300€ bekommen hätte), braucht man sich vielleicht gar keine Gedanken über den Verlust der Garantie bei Modifizierungen zu machen...

Ist ja ein Gebrauchtwagen, wie alt genau geht zwar nicht hervor, aber ich würde vielleicht mit den Modifizierungen noch bis zum Ablauf der Werksgarantie warten.

Zitat:

@kindi schrieb am 16. Februar 2016 um 09:30:27 Uhr:

Da ja auch VW die Konditionen für die Verlängerung der Garantie seit dem 01.01.2016 drastisch erhöht hat und somit zumindest für mich eine Verlängerung vom Tisch ist (ich zahle jetzt nicht 2500€ für die gleiche Leistung die ich im Dezember noch für 1300€ bekommen hätte), braucht man sich vielleicht gar keine Gedanken über den Verlust der Garantie bei Modifizierungen zu machen...

Ist ja ein Gebrauchtwagen, wie alt genau geht zwar nicht hervor, aber ich würde vielleicht mit den Modifizierungen noch bis zum Ablauf der Werksgarantie warten.

Stimmt das wirklich, dass die Garantieverlängerung nun das Doppelte kostet?

Für mich geht da schon hervor wie alt das Auto ist. :confused:

Zitat:

Das Auto ist erst anderthalb Jahre alt und ich habe vor, die Garantie zu verlängern.

Oh, das habe ich überlesen...:)

Gut, das halbe Jahr würde ich wirklich noch warten. Sicher ist sicher.

Leider wurde die Garantieverlängerung wirklich drastisch teurer bei nachträglicher Buchung. Hängt natürlich vom Alter des Autos bei Buchung der Garantieverlängerung und der Laufzeit und Laufleistung ab. Und Motorisierung...

Ich wollte kurz vor Auslauf der Werksgarantie für weitere 3 Jahre und 120000 km verlängern.

Waren im Dezember noch 1300€ - sind jetzt 2500€ :mad:

Zitat:

@xFlyingHigh schrieb am 15. Februar 2016 um 21:24:45 Uhr:

- mattweiße oder mattgraue Komplettfoliereung (momentan carbon steel grey metallic)

Grundsätzlich kein Problem, solange du nicht wegen Lackschäden

zu VW kommst.

 

Zitat:

@xFlyingHigh schrieb am 15. Februar 2016 um 21:24:45 Uhr:

- GTI Diffusor und getrennte Auspuff-Endtöpfe, also GTI-Look hinten

Grundsätzlich ebenfalls kein Problem, solange du nicht Haltergummis

bemängelst. Nur mit dem TÜV wird es schwierig, weil es kein Gutach-

ten für einen GTI-ESD am GTD gibt. Damit wäre die Idee für die aller-

meisten Leute wohl schon tot.

Übrigens hat auch der GTI nur einen Endtopf. Nur die Endrohre sind

getrennt.

 

Zitat:

@xFlyingHigh schrieb am 15. Februar 2016 um 21:24:45 Uhr:

- Steuergerät-Optimierung (da bin ich mir jedoch sicher, dass die Garantie erlischt)

Vorsicht. Der Begriff "Optimierung" ist nichts als ein Euphemismus,

ins Spiel gebracht durch die Tuningbranche, um dem Kunden die

Angst zu nehmen. "Optimiert" wird da gar nichts, sondern manipu-

liert, verändert, verbogen. Wie sollte ein kleiner Zweimannbetrieb

auch etwas "optimieren", was zuvor hunderte von Profis bei VW mit

völlig anderen Möglichkeiten in Wochen und Monaten ausgetüftelt

haben. VW besitzt u.a. zig Motorenprüfstände und kann sehr lange

Dauerversuche durchführen. KEIN einziger Tuner kann das. Keiner.

Und darum ist auch die Garantie auf Motor und sämtliche Antriebs-

komponenten von Getriebe über Kupplung bis Antriebswellen futsch.

 

Zitat:

@xFlyingHigh schrieb am 15. Februar 2016 um 21:24:45 Uhr:

- evtl. 90% Tönung der hinteren Scheiben, da ich noch nicht weiß, ob mir das nicht doch zu dunkel ist

Kein Problem. So perfekt aussehen wie die Tönung ab Werk wird

es allerdings nie, besonders im Bereich der Heizdrähte der Heck-

scheibe.

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