Bei welchem Vermittler kaufen ?
da mir kein Händler in meiner Gegend für einen Golf mehr als 10 % Rabatt gewähren möchte habe ich mich entschlossen über einen Vermittler zu kaufen !
Folgende sind mir bekannt:
netcar.de
ecars.de
benifit
APL
awnetcar.de
Die Leute von Netcar machten mir vorgestern am Telefon einen kompetenten
Eindruck(Rabatt 15,5 %)
Eben hab ich mir dort Online noch ein Angebot erstellen lassen:
jetzt 15,75 % !!!
aber statt 375 € Überführungsgebühren( Abholung Wolfsburg) ist man jetzt bei
795 € !!! einschließlich einer Übernachtung im Ritz Hotel in Wolfsburg
(brauch ich aber nicht)
Wo habt Ihr bestellt u. welche Erfahrungen dabei gemacht ?
Beste Antwort im Thema
... und noch mal zur vw prämie ...
ich habe heute mit unserem ansprechpartner für grosskunden gesprochen. da er nicht wirklich im thema war hat er sich intern informiert. ich habe einen rückruf der entsprechenden abteilung erhalten. die prämie wird für bestellungen bis 31.8.2009 gezahlt. ob der staatliche topf leer ist oder nicht interessiert vw nicht und das hat auch keinen zusammenhang mit der vw prämie.
kurz darauf kam auch die email von vw:
Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank fuer das freundliche Gespraech.
Volkswagen Kunden profitieren seit dem 1. Februar von einem neuen Verkaufsfoerderprogramm, das auf die Umweltpraemie der
Bundesregierung basiert.
Zusaetzlich zu der staatlichen Umweltpraemie von 2.500 Euro fuer die Verschrottung eines mindestens neun Jahre alten Fahrzeugs
erhaelt der Kunde beim Kauf eines neuen Volkswagen die "Umweltpraemie plus". Die Hoehe der Praemie ist modellabhaengig.
Folgende Kriterien sind fuer den Erhalt der Umweltpraemie Plus von Volkswagen entscheidend:
- Es muss ein Fahrzeug im Zeitraum vom 01.02. - 31.08.09 bestellt und bis zum 31.12.09 zugelassen werden.
- Es muss eine Personenidentitaet zwischen Altfahrzeughalter und der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird stattfinden.
Das Altfahrzeug muss folgende Kriterien erfuellen:
- Die Erstzulassung muss mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung erfolgt sein.
- Das Altfahrzeug muss mindestens ein Jahr auf den Privatkunden vor der Stilllegung zugelassen sein.
Die Verschrottung erfolgt durch zertifizierte Verwerter im Zeitruam 14.01. - 31.12.2009
813 Antworten
Bei Intercar24 steht auf deren Homepage "Karneval in Bochum".
Die feiern bis Dienstag karneval und ne Zeile drunter steht, dass die keine Aufträge mehr annehmen. Denen scheints ja im Moment sehr gut zu gehen.
Ich habe vor 2 Wochen persönlich meinen Vermittlungsauftrag da abgegeben und bis heute nichts mehr von denen gehört...
Haben andere bei ic24 auch so lange gewartet? ich finde das etwas komisch. Vllt. ist meine bestellung verschütt gegangen?
Gruß,
Artos
Zwei Wochen ohne Rückmeldung find ich schon etwas lang. Würde da mal anrufen und nachfragen, sobald die ... ehm... fertig gefeiert haben.
Hallo Artos,
Zitat:
Original geschrieben von Artos123
Bei Intercar24 steht auf deren Homepage "Karneval in Bochum".
Die feiern bis Dienstag karneval und ne Zeile drunter steht, dass die keine Aufträge mehr annehmen. Denen scheints ja im Moment sehr gut zu gehen.
Ich habe vor 2 Wochen persönlich meinen Vermittlungsauftrag da abgegeben und bis heute nichts mehr von denen gehört...
Haben andere bei ic24 auch so lange gewartet? ich finde das etwas komisch. Vllt. ist meine bestellung verschütt gegangen?Gruß,
Artos
Habe auch über intercar-24.de bestellt und da mir das per E-Mail auch zu lange gedauert hatte, habe ich ein Fax geschickt. Daraufhin hatte ich innerhalb einiger Stunden meinen Vermittlungsauftrag.
Ich hatte mich denen auch ein paar Mal telefoniert (sind wirklich sehr freundlich): Grundsätzlich nehmen die schon auch Bestellungen per E-Mail an, kann aber einfach etwas länger dauern. Was die auf der Internetseite meinen ist, dass Sie keine "(An-)Fragen" per E-Mail bearbeiten, sondern nur direkte Bestellungen (Also mit exakter Konfiguration & Käuferdaten). Wer sonstige Fragen hat, soll anrufen.
Grüße
Andreas
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Email am Dienstag Mittag an IC24 geschickt, da umgehende Bearbeitung telefonisch zugesagt wurde.
Da ich bis Donnerstag Mittag nichts gehört hatte, habe ich noch ein Fax hinterhergeschickt.
Und bin dann wohl voll in die Karneval/Fasnacht/Fasching-Warteschleife gekommen 😉
Na ja mal schauen, ob morgen was kommt.
was mir bei IC24 inzwischen nur Sorgen bereitet ist die UPP, da VW ja sich vorbehält, die Aktion vorzeitig zu beenden.
@ ab-tools: Wird die UPP im Kaufvertrag des Händlers zugesichert nur eben noch nicht abgezogen oder muss man zittern bis man das Auto hat und dann hoffen, dass es die UPP noch gibt?
Hallo yellow84,
Zitat:
Original geschrieben von yellow84
Email am Dienstag Mittag an IC24 geschickt, da umgehende Bearbeitung telefonisch zugesagt wurde.Da ich bis Donnerstag Mittag nichts gehört hatte, habe ich noch ein Fax hinterhergeschickt.
Und bin dann wohl voll in die Karneval/Fasnacht/Fasching-Warteschleife gekommen 😉
Na ja mal schauen, ob morgen was kommt.
was mir bei IC24 inzwischen nur Sorgen bereitet ist die UPP, da VW ja sich vorbehält, die Aktion vorzeitig zu beenden.
@ ab-tools: Wird die UPP im Kaufvertrag des Händlers zugesichert nur eben noch nicht abgezogen oder muss man zittern bis man das Auto hat und dann hoffen, dass es die UPP noch gibt?
Da ich meines Wissens nirgends eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschrieben habe, poste ich einfach im Folgenden mal die vollständige Zusatzvereinbarung zur VW-Umweltprämie, so wie ich Sie vom Händler (der Kath GmbH & Co. KG) zusammen mit dem Kaufvertrag erhalten und unterschrieben habe:
Zitat:
Zusatzvereinbarung zur verbindlichen VW Golf Bestellung vom 11.02.09
Es wird die VW-Umweltprämie in Höhe von Euro 2.500,00 inkl. MwSt. beantragt, bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen, die Auszahlung erhält der Käufer nach Auslieferung und erfolgter VW-Werksgutschrift an den Verkäufer.
Die Auszahlung soll auf das Konto des Käufers :
Name der Bank/Sparkasse :____________________________
Bankleitzahl :_______________________________________
Konto-Nummer :_____________________________________überwiesen werden.
Prämienberechtigung :
-Private Einzelabnehmer (natürliche Person)
-Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter und der Person, auf die das Neufahrzeug zugelassen wird ist zwingend erforderlich.
-Das Altfahrzeug muß folgende Kriterien erfüllen (Nachweis sind vorzulegen)
° Erstzulassung des Altwagens vor dem 14.01.2000
° mindestens ein Jahr Zulassung auf den Privatkunden vor Stilllegung
° Verschrottung durch zertifizierten Verwerter im Zeitraum 14.01.09-31.12.09
° Die Kfz.-Abmeldung des Altfahrzeuges darf erst nach Verschrottung durchgeführt werden.Einzureichende Unterlagen :
° Kopie von der Zulassungsbescheinigung Teil1 vom Neuwagen
° Kopie von der Zulassungsbescheinigung Teil1 (ex. Kfz.-Schein) Abmeldung (Stilllegung) mit Vorder- und Rückseite
° Prämienberechtigter Verwertungsnachweis im Zeitraum 14.01.09 bis 31.12.09Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kaufvertrag zu dieser Vereinbarung bei Ablehnung der Umweltprämie und bei Entfall der daran gebundenen Sonderförderung des Herstellers trotzdem rechtskräftig ist und vom Kunden der volle vereinbarte Fahrzeugpreis ohne Berücksichtigung dieser Prämien zu entrichten ist.
Eine evtl. Beantragung der staatlichen Abwrackprämie wickelt der Käufer eigenständig ab.
Diese Zusatzvereinbarung erlangt nur Gültigkeit mit Unterschrift des Käufers. Rücksendung erfolgt mit dem Kaufvertrag zusammen an das Autohaus Kath GmbH & Co. KG, Rendsburg.
Grüße
Andreas
Danke.
"Es wird die VW-Umweltprämie in Höhe von Euro 2.500,00 inkl. MwSt. beantragt, bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen"
-> Kann also erst nach Erhalt des Neufahrzeuges beantragt werden.
2 Probleme dabei:
1. VW beendet die Aktion vorzeitig.
2. Die Lieferung erfolgt nach dem 31.08. (was momentan ja auch nicht unmöglich scheint...).
In beiden Fällen gibts dann keine UPP...
Oder kann das jemand widerlegen???
Wäre schön, mit einem Risiko von 5.000€ will man ja dann doch nicht ein Auto kaufen...
Hallo yellow84,
Zitat:
Original geschrieben von yellow84
Danke."Es wird die VW-Umweltprämie in Höhe von Euro 2.500,00 inkl. MwSt. beantragt, bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen"
-> Kann also erst nach Erhalt des Neufahrzeuges beantragt werden.
2 Probleme dabei:
1. VW beendet die Aktion vorzeitig.
2. Die Lieferung erfolgt nach dem 31.08. (was momentan ja auch nicht unmöglich scheint...).In beiden Fällen gibts dann keine UPP...
Oder kann das jemand widerlegen???
Wäre schön, mit einem Risiko von 5.000€ will man ja dann doch nicht ein Auto kaufen...
Wie kommst du auf eine erforderliche Lieferung bis zum 31.08.? Ich kann dazu weder etwas in der Vereinbarung noch auf der
VW-Homepagelesen...
Grüße
Andreas
danke andreas!!!
das ist genau die vereinbarung wo alle drauf gewartet haben. 🙂
damit ist klar, dass es die vw prämie gibt wenn die bedingungen 1:1 wie bei der staatlichen prämie gegeben sind. in der vereinbarung ist keine limitierung enthalten. d.h. sollte das vw prämienangebot beendet werden, wird es diese vereinbarungen nicht mehr geben.
Hallo heliflights,
Zitat:
Original geschrieben von heliflights
danke andreas!!!das ist genau die vereinbarung wo alle drauf gewartet haben. 🙂
Ich hab' auch schon die ganze Zeit nicht verstanden, weswegen da alle so ein Geheimnis draus machen... 😉
Zitat:
Original geschrieben von heliflights
damit ist klar, dass es die vw prämie gibt wenn die bedingungen 1:1 wie bei der staatlichen prämie gegeben sind. in der vereinbarung ist keine limitierung enthalten. d.h. sollte das vw prämienangebot beendet werden, wird es diese vereinbarungen nicht mehr geben.
Obwohl der Händler natürlich mit dieser Vereinbarung - verständlicherweise - jegliche Haftung von sich weißt, stimme ich dir da voll und ganz zu. Es gibt keinerlei Begrenzung und damit sollte einem die VW-Prämie in jeden Fall sicher sein, was ja eigentlich auch der Sinn derselbigen war.
Grüße
Andreas
Zitat:
Original geschrieben von ab-tools
Ich hab' auch schon die ganze Zeit nicht verstanden, weswegen da alle so ein Geheimnis draus machen... 😉Obwohl der Händler natürlich mit dieser Vereinbarung - verständlicherweise - jegliche Haftung von sich weißt, stimme ich dir da voll und ganz zu. Es gibt keinerlei Begrenzung und damit sollte einem die VW-Prämie in jeden Fall sicher sein, was ja eigentlich auch der Sinn derselbigen war.
Grüße
Andreas
für mich war die vereinbarung bisher ein geheimnis, ich hab sie nämlich noch nicht. 😁
ok, der händler ist raus, aber vw sagt es ganz klar zu. so würde mir das reichen. 😉
Hallo heliflights,
Zitat:
Original geschrieben von heliflights
für mich war die vereinbarung bisher ein geheimnis, ich hab sie nämlich noch nicht. 😁Zitat:
Original geschrieben von ab-tools
Ich hab' auch schon die ganze Zeit nicht verstanden, weswegen da alle so ein Geheimnis draus machen... 😉Obwohl der Händler natürlich mit dieser Vereinbarung - verständlicherweise - jegliche Haftung von sich weißt, stimme ich dir da voll und ganz zu. Es gibt keinerlei Begrenzung und damit sollte einem die VW-Prämie in jeden Fall sicher sein, was ja eigentlich auch der Sinn derselbigen war.
Grüße
Andreasok, der händler ist raus, aber vw sagt es ganz klar zu. so würde mir das reichen. 😉
Ich weiß natürlich nicht, ob andere Händler hier ggf. eine abweichende Vereinbarung treffen. Vielleicht kann ja jemand, der über einen anderen Vermittler (als intercar-24.de) und daher wahrscheinlich auch über einen anderen Händler (als der Kath GmbH & Co. KG) bestellt hat, auch seine Vereinbarung posten. Wäre vielleicht interessant mal zu vergleichen.
Ich fühle mich jedenfalls bei der VW-Prämie absolut auf der sicheren Seite - nur bei der staatlichen Prämie bleibt natürlich ein Restrisiko, da ich auch noch keine Auftragsbestätigung und damit auch noch keinen genaueren Liefertermin (als 2. Quartal) erhalten habe.
Grüße
Andreas
1. ich zitiere aus einem anderen Thread das Abwicklungsschreiben von VW:
"Abwicklungshinweise:
Folgende Unterlagen sind für Prüfungen durch die Volkswagen AG einzureichen
* Kopie der unterschriebenen Neubestellung
* Zulassungsbescheinigung Teil I vom Neuwagen (nur Vorderseite)
* Zulassungsbescheinigung Teil I Abmeldung (Stilllegung) mit Vorder- und Rückseite
bzw. Kfz-Brief vom Altfahrzeug
* Prämienberechtigter Verwertungsnachweis im Zeitraum 14.01.2009 - 31.12.2009
Die Prämie erhalten Sie von VW nach Einreichung der Unterlagen zurückerstattet.
Dauer der Aktion:
Die Aktion dauert vom 01.02.2009 – 31.08.2009. Bei Erschöpfen des Budgets bzw. Erreichen der geplanten Stückzahl ist ein früheres Ende möglich.
-> es gibt eine zeitliche und mengenmäßige Limitierung
2. In der Vereinbarung des Händlers, an den man über IC24 vermittelt wird, steht:
"Es wird die VW-Umweltprämie in Höhe von Euro 2.500,00 inkl. MwSt. beantragt, bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen"
Zu den erforderlichen Unterlagen gehört auch die Kopie von der Zulassungsbescheinigung Teil1 vom Neuwagen.
-> Also kann die UPP erst nach Erhalt des Neuwagens abschließend beantragt werden.
Und daraus ergeben sich für mich die genannten Probleme:
1. VW beendet die Aktion vorzeitig.
2. Die Lieferung erfolgt nach dem 31.08. (was momentan ja auch nicht unmöglich scheint...).
Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte auch über IC24 bestellen, aber momentan zögere ich doch....
Ich poste hier mal meinen Ablauf:
Habe am 18.02. Mittags um 1 meine Anfrage für den Vermittlungsauftrag gefaxt.
2 Stunden später hatte ich den Vermittlungsauftrag im Mail Postfach.
Den dann gleich abends kurz vor 6 hingefaxt.
Am 21.02. hatte ich den KV von der Kath Gruppe im Postfach.
Habe mich heute telefonisch erkundigt wegen der UPP da ich genau dieselbe Zusatzvereinbarung bekam die hier schon gepostet wurde.
Der Verkäufer (dessen Name auf dem KV und der Zusatzvereinbarung stand) hat mir am Telefon gesagt, dass für die UPP von VW nicht das Lieferdatum, sondern das Bestelldatum relevant ist.
Somit beantragt der Händler die UPP anscheinend genauso wie bei einem normalen Kauf, zieht sie aber nicht vom Kaufpreis ab sondern überweist sie nachträglich.
So hab ichs zumindest verstanden.
sYn
Zitat:
Original geschrieben von ab-tools
Ich fühle mich jedenfalls bei der VW-Prämie absolut auf der sicheren Seite - nur bei der staatlichen Prämie bleibt natürlich ein Restrisiko, da ich auch noch keine Auftragsbestätigung und damit auch noch keinen genaueren Liefertermin (als 2. Quartal) erhalten habe.
Ehrlich gesagt bin ich immer noch nicht schlauer, denn
Zitat:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kaufvertrag zu dieser Vereinbarung bei Ablehnung der Umweltprämie und bei Entfall der daran gebundenen Sonderförderung des Herstellers trotzdem rechtskräftig ist und vom Kunden der volle vereinbarte Fahrzeugpreis ohne Berücksichtigung dieser Prämien zu entrichten ist.
bedeutet für mich: ohne staatl. Prämie keine VW-Prämie. Und zwar ziemlich eindeutig. Es werden ja weiter oben explizit alle Anforderungen der VW-Prämie aufgelistet, also stellt dieser Absatz nicht auf die Erfüllung der Anforderungen der staatl. Prämie ab, sondern an deren tatsächliche Auszahlung.