Bei Autokauf Motortausch verschwiegen

Audi A6 C6/4F

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit meinem, vor 1,5 Jahren gekauften Audi 3,2 FSI.

Ich habe das Auto damals für 24000 Euro gekauft, Laufleistung 40k. Damals wurde mir gesagt, dass ein Austauschgetriebe bei ca. 20000 km eingebaut wurde (von 6 auf 7 Lamellen). Heute (63K Laufleistung) wollte ich das Fahrzeug bei einem anderen Audihändler für einen Neuen A4, in Zahlung geben. Hierbei hat er sich die ganze Liste der Reparaturen durchgesehen. Plötzlich sagte er mir, dass doch bei 22000 km ein neuer Motor wegen einem Kolbenfresser eingebaut wurde. Ich bin daraufhin aus allen Wolken gefallen und war echt verblüfft. Davon hat man mir beim Autokauf nichts gesagt. Er konnte mir daraufhin nur noch einen Preis von 15000 Euro machen.

Muss mir der Verkäufer beim Kauf nicht sagen, dass solche gravierenden Änderungen, wie zum Beispiel ein neuer Motor Einbau, durchgeführt wurden und das im Vertrag vermerken?

Ich war heute echt schockiert! Ich könnte ja auch das Fahrzeug Privat verkaufen und wenn mich der neue Käufer fragt, ob schon mal am Fahrzeug was ausgetauscht wurde, sagen, dass nix war. Der fährt zu Audi und die sagen ihm, neuer Motor, neues Getriebe... etc. etc.

Ich hab mich damals wegen dem Getriebe informiert (noch vor dem Kauf) und habe festgestellt, dass der Austausch des öfteren vorgekommen ist, da das 6 Lamellengetriebe nicht so gut war, war für mich dann auch i. O. Hätte ich damals davon gewusst, dass der Motor ausgetauscht wurde, hätte ich mich auch Informiert, dass der 3,2 er nicht der Beste ist, vor allem im Hinblick auf die Kolbenfresser und vom Kauf abgesagt. Das mit dem Motor hat er mir auch schön verschwiegen!

Habe ich jetzt Ansprüche auf arglistige Täuschung, da er mir ja vorenthalten hat, dass so ein gravierender Eingriff stattgefunden hat!

Bin grad echt erschüttert, dass mein Motor keine 63k drauf hat sondern erst 43k. und ich davon gar nix wusste.

Am liebsten würde ich ihm die Karre wieder hinstellen und sagen, hast dein Auto zurück, das mit dem Motor hättest du mir schon sagen müssen.

Bin grad echt etwas verunsichert.

Beste Antwort im Thema

Hmm ich frage mich was daran Problematisch ist. Wenn ein Auto neue Bremsen oder Stoßdämpfer bekommt oder ein Austausch Navi Rechner, wird das sicherlich von euch auch keiner erwähnen ... Motor ist technisch gesehen ein Verschleissteil ...
Wichtig ist ob der Karren nen Unfall hatte oder nicht.

Im Falle einen ATM oider ATG ist das wie schon gesagt wurde eher wertsteigernd.

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Hallo,

ich sehe nach wie vor das Drama nicht. Weder ein Motor noch ein Getriebe sollten bei 63.000 km getauscht sein. Auch der übliche Wert bemisst sich mit Originalmotor und Getriebe. Die Tatsache, dass ein neuer Motor rein kam macht den Wagen nicht besser oder schlechter, genausowenig wie das beim angeblich getauschten Getriebe der Fall wäre.

Ich würde mich vom Händler mit einer kostenfreien Inspektion auf Kulanz verwöhnen lassen und die Sache abhaken. Vom Kaufvertrag zurücktreten: wozu das denn?

Grüße

Kai

Hallo....🙂
ich habe so gesehen den gleichen fall.... nur dass ich meinen Dicken nicht abgeben will....😁
Beim Kauf kein Hinweis auf einen neuen Motor...
ich habe herausgefunden.... kapitaler Motorschaden 3,2 FSI mit ca. 42.500 KM 
das heist, das auto ist 100.000 KM gelaufen, der Moror jedoch erst 57.500 KM...
ich zum Händler wo ich ihn gekauft hab...., hab da ein riesen Fass aufgemacht....
er... "mist... ich hab versäumt in die Historie zu schauen....."
nen Austauschmotorblock kostet ohne einbau ca. 11.000 Euro..
er hätte die kiste nich für 18.900 an mich verkauft, wenn der das mit Motor gewust hätte... da wären mit sicherheit nochmal 4.000 bis 5.000 mer drauf gewesen....

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Hallo,

ich sehe nach wie vor das Drama nicht. Weder ein Motor noch ein Getriebe sollten bei 63.000 km getauscht sein. Auch der übliche Wert bemisst sich mit Originalmotor und Getriebe. Die Tatsache, dass ein neuer Motor rein kam macht den Wagen nicht besser oder schlechter, genausowenig wie das beim angeblich getauschten Getriebe der Fall wäre.

Ich möchte kein Fahrzeug fahren bei welchem die komplette Front schonmal zerlegt wurde, alles auseinander gerupft wurde etc. pp.

Da ist es mir auch egal wie gut oder schlecht die Reparatur durchgeführt wurde. Ich kaufe ein Fahrzeug in originalem Zustand und dieses erwarte ich dann auch. Würde ich ein Fahrzeug mit Austauschmotor haben wollen, würde ich mich nach einem solchen bewusst umschauen.

Das ist das gleiche wie bei einem Unfallschaden. Möchtest du ein Fahrzeug fahren bei dem die halbe Front einmal zerstört wurde ohne dass du darüber Unterrichtet wirst?

Gruß Benny

Drama hin oder her, soweit ich es noch aus Recht Vorlesungen anner Uni in Erinnerung habe wurde hier eine erhebliche Änderung am Originalzustand des Fahrzeugs verschwiegen, ob damit gar der Kaufvertrag im Nachhinein anfechtbar ist weiss ich nicht.

Ob hier nun eine Aufwertung des Fahrzeuges stattgefunden hat oder nicht, ist nicht von belangen.

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Zitat:

Original geschrieben von uncelsam


Hallo,

also ein Austauschmotor steigert meines Wissens eher den Wert des Fahrzeugs und verringert ihn nicht.

Und da es in den Unterlagen von Audi steht, wurde der Tausch wohl von Audi selbst durchgeführt.
Dass der 3,2l für Kolbenkipper anfällig ist, sollte eigentlich jeder wissen der sich mit dem Motor beschäftigt hat, auch ein Austauchmotor ist bei der Motorisierung nicht so ungewöhnlich...

Grüße

Das würde ich auch sagen. Außerdem würde ich viel lieber einen 3.2 mit Austauschmotor kaufen, als einen 3.2er mit dem ersten Motor. Außerdem hätte man bei einem neuerlichen Motorschaden noch eventuell Garantie und wenn der Tausch auch noch beim Freundlichen gemacht wurde, sehe ich keinen Grund, warum das Auto weniger wert sein sollte - eher mehr.

Also, warum regst du dich auf? Man hätte dich sicher beim Kauf informieren sollen, aber du hättest das Auto dadurch sicher nicht günstiger bekommen. Und wenn der Freundliche dir deswegen weniger fürs Auto geben will, dann würde ich den Freundlichen wechseln und mir woanders ein neues Auto kaufen. Es ist also ziemlich wahrscheinlich, dass der dich übers Ohr hauen möchte und als Ausrede den Motorwechsel dir einreden möchte...

Grüße

Zitat:

Das ist das gleiche wie bei einem Unfallschaden. Möchtest du ein Fahrzeug fahren bei dem die halbe Front einmal zerstört wurde ohne dass du darüber Unterrichtet wirst?

Gruß Benny

Das ist das beste, was ich in der letzten Zeit gehört habe. Einen Motortausch mit einem Unfallschaden gleichzusetzen, grenzt schon an Wahnsinn 😁 😁. Ein Unfallfahrzeug ist dann eines, wenn Seitenteile neu eingeschweißt werden müssen. Eine neue Stossstange oder Kotflügel macht ein Auto zu keinem Unfallwagen. Aber darüber schreiben wir ja nicht...

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von insyder19


Drama hin oder her, soweit ich es noch aus Recht Vorlesungen anner Uni in Erinnerung habe wurde hier eine erhebliche Änderung am Originalzustand des Fahrzeugs verschwiegen, ob damit gar der Kaufvertrag im Nachhinein anfechtbar ist weiss ich nicht.

Ob hier nun eine Aufwertung des Fahrzeuges stattgefunden hat oder nicht, ist nicht von belangen.

Eine erhebliche Änderung des Originalzustandes liegt erst dann vor, wenn es ein Unfallwagen oder ein Motor eingebaut wurde, der für das Fahrzeug ab Werk gar nicht bestimmt ist. Ebenso ist eine Tieferlegung eine Änderung des Originalzustandes, da das Auto dann nicht mehr so ist, wie ab Werk. Bei diesem Motortausch ist das Auto im Originalzustand geblieben - es hat den gleichen Motor wieder bekommen und hat weder mehr noch weniger PS. Sprich, das Auto ist im Originalzustand. Einen Unfallschaden zu verschweigen ist jedoch auch eine Straftat. Hier ist der Originalzustand auch nicht mehr vorhanden (Schweißnähte mit der Hand erstellt und an Stellen, wo sie im Originalzustand nicht hingehören).

Jetzt bin ich fertig! 😁

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von sniffthetears


Ein Unfallfahrzeug ist dann eines, wenn Seitenteile neu eingeschweißt werden müssen. Eine neue Stossstange oder Kotflügel macht ein Auto zu keinem Unfallwagen.

Mööööööp, falsch 😁

Zitat:

Uwe Lenhart (41), Verkehrsjurist aus Frankfurt am Main, erklärt: "Als Unfallwagen bezeichnet man ein Fahrzeug, das durch einen Unfall Schaden genommen hat." Was er damit meint: Es müssen Blechschäden vorliegen, so wie oben auf dem Foto . Und dann gehört folgender Vermerk in den Kaufvertrag: "Fahrzeug ist Unfallwagen."

__________________________

Zitat:

Original geschrieben von sniffthetears


Einen Unfallschaden zu verschweigen ist jedoch auch eine Straftat. Hier ist der Originalzustand auch nicht mehr vorhanden (Schweißnähte mit der Hand erstellt und an Stellen, wo sie im Originalzustand nicht hingehören).

Zitat:

Das ist das beste, was ich in der letzten Zeit gehört habe. Einen Motortausch mit einem Unfallschaden gleichzusetzen, grenzt schon an Wahnsinn 😁 😁.

Was daran so lustig ist oder weit hergeholt weiß ich nicht. Wenn ich bei einem A6 der einen Unfall hatte die Kotflügel, Stoßstange, Motorhaube, Wasserkühler, Scheinwerfer und Co. gegen originale Bauteile in einer Audi Werkstatt reparieren lassen ist alles wieder genau so gut oder schlecht wie es vorher war. Das gleiche gilt beim Motor tausch. Trotzdem muss der Unfallschaden genannt werden und stellt eine Wertminderung da. Und dies auch ohne Schweißnähte oder andere von dir genannte Dinge.

Und die Beschreibung Austauschmotor sagt nichts darüber aus ob es ein originaler Motor ist oder ein überarbeiteter Motor welcher bereits 50.000km gelaufen hat oder sonstiges. Zudem wurden alle Schrauben gelöst, alle Steckverbindungen etc. pp. Ich habe mir beim Kauf meines Dicken auch ein Fahrzeug mit ATM angeschaut. Auf den ersten Blick alles gut. Auf den zweiten Blick waren Haltenasen gebrochen, Schläuche nicht befestigt bzw. so verlegt wie es zu sein hat usw. usf. Sowas möchte ich nicht fahren.

Originalzustand bedeutet für mich nunmal, dass das Fahrzeug im Zustand ist wie es aus dem Werk gelaufen ist. Das heißt, der Motor mit der Seriennummer 14223488 verbaut ist wie er ausgeliefert wurde und nicht der neue Motor mit Seriennummer 1244923.

Genauso sieht es auch der Duden:

Ori­gi­nal­zu­stand, der

Wortart: Substantiv, maskulin

Bedeutung:

ursprünglicher, unveränderter Zustand von etwas, Urzustand

Gruß Benny

@Benny
Und was würdest Du dann machen, wenn Du Dir einen "originalen" Wagen kaufst, der dann sagen wir mal ein halbes Jahr und 15.000km später einen Motorschaden hat? Der Händler will Dir auf Gewährleistung / Herstellergarantie einen Austausch-Motor einbauen und Du sagst dann dem Händler, einen Wagen mit einem Austausch-Motor willst Du nicht fahren, Du bestehst auf ein neues Auto?

Grüße,
Torsten

Zitat:

Original geschrieben von PappaBaer2002


@Benny
Und was würdest Du dann machen, wenn Du Dir einen "originalen" Wagen kaufst, der dann sagen wir mal ein halbes Jahr und 15.000km später einen Motorschaden hat? Der Händler will Dir auf Gewährleistung / Herstellergarantie einen Austausch-Motor einbauen und Du sagst dann dem Händler, einen Wagen mit einem Austausch-Motor willst Du nicht fahren, Du bestehst auf ein neues Auto?

Ich habe nie gesagt, dass ich nicht mit einem Austausch Motor fahren will. Sonst hätte ich mir auch kein Fahrzeug mit Austausch Motor angeschaut. Jedoch will ich VOR dem Kauf wissen was mit dem Fahrzeug ist. Wird mir mitgeteilt es ist ein Unfallschaden gewesen, dann schaue ich mir die Stelle des Schadens gründlich an und entscheide dann ob das Fahrzeug noch interessant ist. Wenn es ein Fahrzeug mit ATM ist schaue ich mir den Motorraum genau an, lasse das Fahrzeug ggf. Auslesen und von einem Gutachter checken und entscheide dann ob ich es kaufe.

Wenn ich einen Motorschaden habe kann ICH entscheiden ob ich ein Fahrzeug verkaufe (mit Motorschaden), oder das Fahrzeug erst "neu" ist und ob ich in den ersten 6Monaten der Gewährleistung bin und daher nach §439 (Nacherfüllung) die Wahl habe zwischen Reparatur oder Umtausch (natürlich nicht wenn unverhältnismäßige Kosten entstehen) etc. pp. Bei einem Fahrzeug welches ich für 18.000€ kaufe wäre es Unverhältnismäßig wenn ich einen ATM für 11.000€ verlange, da bliebe der Umtausch.

Gruß Benny

Zitat:

Original geschrieben von sniffthetears



Zitat:

Original geschrieben von insyder19


Drama hin oder her, soweit ich es noch aus Recht Vorlesungen anner Uni in Erinnerung habe wurde hier eine erhebliche Änderung am Originalzustand des Fahrzeugs verschwiegen, ob damit gar der Kaufvertrag im Nachhinein anfechtbar ist weiss ich nicht.

Ob hier nun eine Aufwertung des Fahrzeuges stattgefunden hat oder nicht, ist nicht von belangen.

Eine erhebliche Änderung des Originalzustandes liegt erst dann vor, wenn es ein Unfallwagen oder ein Motor eingebaut wurde, der für das Fahrzeug ab Werk gar nicht bestimmt ist. Ebenso ist eine Tieferlegung eine Änderung des Originalzustandes, da das Auto dann nicht mehr so ist, wie ab Werk. Bei diesem Motortausch ist das Auto im Originalzustand geblieben - es hat den gleichen Motor wieder bekommen und hat weder mehr noch weniger PS. Sprich, das Auto ist im Originalzustand. Einen Unfallschaden zu verschweigen ist jedoch auch eine Straftat. Hier ist der Originalzustand auch nicht mehr vorhanden (Schweißnähte mit der Hand erstellt und an Stellen, wo sie im Originalzustand nicht hingehören).

Jetzt bin ich fertig! 😁

Gruß

Beim Aus- und Einbau wird aber am Fahrzeug geschraubt, dies muss man evtl. hinnehmen wenn es das eigene Auto ist und es zu einem Motorschaden kam und die Garantie greift aber sicherlich würden wir einen Neuwagen bzw. KEINEN Motorschaden bevorzugen, richtig?

Deswegen besteht auch die Frage ob der Käufer dieses Fahrzeug genommen hätte, hätte er gewusst es ist ein Austauschmotor drin. Ich kann mir gut vorstellen, dass beim Aus- und Wiedereinbau so einiges in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Wenns so wäre wie du es schilderst, kann ich auch Lenkrad/Sitze/komplette Mittelkonsole tauschen lassen. Irgendwann wirds dann ein Bastlerfahrzeug.

Was wohl viel wichtiger ist, ist die Frage nach der Informationspflicht des Verkäufers. Da kann er ja am selben Auto den Motor 5 Mal getauscht haben und muss es mir beim Verkauf nicht sagen? Und wie siehts aus mit der Tieferlegung, wenn ich diese vorm Verkauf wieder aufhebe?

Zitat:

Original geschrieben von insyder19


Deswegen besteht auch die Frage ob der Käufer dieses Fahrzeug genommen hätte, hätte er gewusst es ist ein Austauschmotor drin. Ich kann mir gut vorstellen, dass beim Aus- und Wiedereinbau so einiges in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Und genau DAS ist der springende Punkt. Wenn ich mir ein Fahrzeug anschaue und mir der Händler sagt, dass Fahrzeug hat einen ATM kann ich sagen macht nichts. Oder ich entscheide mich gegen das Fahrzeug. Oder ich gucke genauer hin.

Wenn es mir verschwiegen wird habe ich diese Möglichkeit nicht.

Gruß Benny

Zitat:

Original geschrieben von blueXtreme


Ich habe nie gesagt, dass ich nicht mit einem Austausch Motor fahren will.

Klang hier aber anders:

Zitat:

Original geschrieben von blueXtreme


Ich möchte kein Fahrzeug fahren bei welchem die komplette Front schonmal zerlegt wurde, alles auseinander gerupft wurde etc. pp.

Wie dem auch sei. Der Käufer hätte ein Recht darauf gehabt, über den getauschten Motor informiert zu werden. Davon abgesehen, denke ich aber auch, dass die getauschte Maschine gerade beim 3.2er eher eine Wertsteigerung darstellt.

Anstelle des TE würde ich mich bei dem 🙂 Verkäufer bei dem jetzigen Angebot ganz freundlich bedanken, dass er mir die Entscheidung, den neuen Wagen bei einem anderen Händler zu kaufen, so leicht gemacht hat.

Grüße,
Torsten

Der Verkäufer hat die Informationspflicht, dass das verkaufte KFZ frei von Sach - und Rechtsmängel ist.

Darunter gehört aber nicht die Beschaffenheit des KFZ nun komplett im Vertrag festzulegen. Falsche Beschreibungen dort, sind natürlich unrechtens. Falls im Vertrag oder beim Verkaufsvorgang vorab, keine definitiven Falschaussagen stehn, ist m.E. der Kauf rechtens. Setzt voraus, dass der Motortausch keinen Sachmangel in sich begründet. Bin kein Jurist, aber ich glaube es gibt keinen Rechtsanspruch der die Beschaffenheit eines Autos bzgl. möglicher Austauschkomponenten regelt.

Die eigene Bewertung "ATM kommt nicht in Frage", reicht wohl nicht. Wenn dem so ist, muss man dies im Vertrag regeln. Wenn dort eine Falschaussage steht, kannst du den Vertrag rückabwickeln. Wenn dies nicht der Fall ist, und kein eigentlicher Mangel besteht, sehe ich wenig Chancen.

Zitat:

Original geschrieben von PappaBaer2002



Zitat:

Original geschrieben von blueXtreme


Ich habe nie gesagt, dass ich nicht mit einem Austausch Motor fahren will.
Klang hier aber anders:

Zitat:

Original geschrieben von PappaBaer2002



Zitat:

Original geschrieben von blueXtreme


Ich möchte kein Fahrzeug fahren bei welchem die komplette Front schonmal zerlegt wurde, alles auseinander gerupft wurde etc. pp.

Da hast du recht, es ist schon ein wenig unvorteilhaft ausgedrückt.

Wenn ich die Wahl habe möchte ich kein Fahrzeug kaufen bei welchem die komplette Front zerlegt wurde. Dies nicht zuletzt nachdem ich ein Fahrzeug mit ATM besichtigt habe und die ganzen Fehler sah.

Wenn ich morgen einen Motorschaden haben sollte müsste ich auch gucken was für mich aus finanzieller Sicht die beste Möglichkeit ist. Wenn kein Weg um einen ATM führt kann man sich das nicht immer aussuchen. Dabei würde ich jedoch eine Arbeit wie bei dem besichtigten Wagen nicht akzeptieren bzw. den Motorentausch nicht bei Audi durchführen lassen sondern bei meinem Motorenbauer des Vertrauens.

Gruß Benny

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