Begleitendes Fahren ab 17 (BF 17) bei Fahruntüchtigkeit des Begleiters

Hallo zusammen,

der (eingetragene) Begleiter darf bekanntlich auch "nur" 0,5 Promille Alkohl im Blut haben und er darf keine berauschenden Mittel ("Drogen"😉 gem. Anlage zu § 24a StVG zu sich genommen haben.

Wie sieht es eigentlich bei anderen "Fahruntüchtigkeiten" aus?

Zum Beispiel:
- keine Sehilfe auf (trotz Eintrag im Führerschein)
- Fahruntüchtigkeit wegen vorheriger Beruhigungsmittel oder Narkose vom Arzt (z. B. vorherige ambulante Operation)
- temporäres ärztliches Fahrverbot, z. B. weil jeder Zeit die (kleine) Gefahr einer Ohnmacht besteht o. ä.

Ich sehe jetzt keine direkte und auch keine indirekte Vorschrift, die die Begleitung in den o. g. Fällen verbieten würde.

Wie sehen das die anderen?

Beste Antwort im Thema

Die Begleitperson muss natürlich ebenso in
verkehrstüchtiger Verfassung sein, als wenn sie
selbst das Fahrzeug fährt.
Alles andere wäre absurd.

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Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Gibt es denn eigentlich noch normale Familien mit normalem Umgang und normalen Sitten, die ganz normal und unaufgeregt ihren Verpflichtungen nachkommen?

Ich weiß zwar nicht genau, auf was Du hinaus willst, aber selbstverständlich gibt es die normalen Familien, um die es mir hier in erster Linie geht.

Erst heute habe ich zufällig wieder von Bekannten erfahren, bei denen die hier diskutierte Frage jetzt ganz aktuell ist:

Sohn BF17, Mutter mehrwöchiges Fahrverbot wegen Augen-Operation.

Es wäre für beide ein Win-Win-Verhältnis, wenn die Mutter den Sohn begleiten darf. Nach meinem Gefühl und meinem gesunden Menschenverstand spricht nichts dagegen. Ob es rechtlich zulässig ist, scheint umstritten zu sein.

Und an alle, die hier immer daran appelieren, dass man als Begleiter "sehr hohen Pflichten und Anforderungen nachkommen muss":

Der Fahranfänger hat seinen Führerschein bestanden und muss nicht mehr an die Hand genommen werden. Andere dürfen mit 16 Jahren mittlerweile offene 125er fahren (wenn auch leistungsbegrenzt). Der Fahranfänger ist der verantwortliche Fahrzeugführer und er ist in der Lage, das Auto auch ganz alleine zu fahren. Und ganz sicher muss der Fahranfänger nicht ständig vom Begleiter bequatscht werden. Bei manchen Kommentatoren hier habe ich echt den Eindruck, dass die sich als Begleiter wohl sehr aufspielen und (zu) wichtig nehmen.

Nach meinem Verständnis ist der Begleiter eher dazu da, dem Fahranfänger etwas passive Sicherheit zu vermitteln, z. B. so: "Das war schon so in Ordnung, wie du reagiert hast. Der Hintermann hupt grundlos". o. ä.

Und ich frage mich ernsthaft, ob es wirklich so ein riesen Sicherheitsgewinn ist, wenn der Begleiter z. B. ordentlich sieht. Was soll das in der Praxis an Sicherheit bringen? Bis der Begleiter eine etwaige Warnung ausgesprochen hat, muss der Fahranfänger sowieso schon längst selbst reagiert haben. Alles andere ist zu spät.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Manche Themen ufern dermaßen aus, obwohl von der Vernunft her kein Grund gegeben ist.
Wenn in einer Familie Tochter oder Sohn aus gegebenem Anlass für den BF Begleitung brauchen, ist es doch die einfachste Sache der Welt, dass sich Vater/Mutter/Großvater/Onkel/Freunde der Familie sich diesen Job teilen. Man will den jungen Menschen ja fit machen für die Alleinfahrt, man möchte nicht, dass dem Fahranfänger etwas zustösst und der Begleiter will ja auch unversehrt dem Auto entsteigen wollen. Warum überhaupt diese Szenarien mit Alkohol-Begleiter oder dem schon leicht dementen Opa? Da schimmert doch wieder das Prekariats-Fernsehen durch!

Der Opa ist nicht leicht dement. Er ist sehr dement.

Und nicht, daß wir das Szenario vorhaben, aber es wäre machbar den Opa als Begleiter eintragen zu lassen. 😉

Es ist auch kein Prekariats Fernsehen, es ist die Realität. Fahrerlaubnis bis ins Grab - was meinst du wieviele Demente es gibt die noch eine gültige Fahrerlaubnis besitzen?

Warum willst du eigentlich unbedingt einen Begleiter? Andere Länder haben PKW Führerschein ohne Begleiter ab 16.
Ab 16 gehen in Deutschland Klasse S und Leichtkrafträder. Nicht zu vergessen die landwirtschaftlichen Fahrzeuge! 😁

Nicht, daß es keinen Sinn machen kann - aber wirklich notwendig?

Der BF17 ist eine vollwertige Klasse B Ausbildung. Da ist nix abgespeckt und dann lernen mit der Familie.

@ichtyos:
und eben nicht zu vergessen - nach heutiger Rechtslage bekommt 2033 jeder einen neuen (PKW)Führerschein ohne jegliche Prüfung. 🙄
Wenn Opa da noch lebt ist er 106 - und man könnte darüber nachdenken ihm einen zu besorgen.
Warum auch nicht - er hat jetzt doch auch einen.
Außer die Lobbyarbeit funktioniert nicht... da die Gesellschaft bei uns aber eher älter wird - wir alle hier ebenfalls - ist die Frage ob es jemals eine Prüfung für PKW ab Alter X geben wird. Und für X darf auch 30 eingesetzt werden, hab ich kein Problem damit.

Naja mal sehen, das Tempolimit ist auch (noch) nicht tot und die Fahrerlaubnis bis ins Grab auch nicht.

@Archduchess
Fährt der Opa etwa noch? Wenn nicht, dann ist es doch kein Problem, daß er seinen Führerschein noch hat. Worin siehst Du den Sinn, ihm mit aufwendigen Tests ein Stück Plastik zu nehmen, das er ohnehin nicht nutzt?

@Archduss

Das mit dem BF17 ist nicht auf meinem Mist gewachsen: Der Fahrlehrer zusammen mit dem Prüfer müssen die Entscheidung fällen, ob der Prüfling reif ist für den Straßenverkehr oder nicht. Es soll ja auch die Ausnahme bleiben und ich stimme dir zu: Der Begleiter wäre für mich eher Störenfried als Hilfe! Der ist vielleicht noch nervöser als der junge Fahrer selbst.
Meine Ausführungen zielten ja in die Richtung, dass in einigen Beiträgen der Opa, der Alki oder Drogenheini ins Feld geführt wurden, um die Sinnlosigkeit des BF17 darzulegen.

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BF17 ist aber kein Modellversuch mehr und auch keine wirkliche Ausnahme.
Oftmals ist BF17 die Regel.

Die Ausnahme ist das "nicht begleitete Fahren" vor 18, das hat aber hohe Hürden - unter anderem eine MPU - und die kommt auch erst nach der formalen Prüfung ob die Voraussetzungen überhaupt gegeben sind. Und dann ist das nicht begleitete Fahren vor 18 meist beschränkt auf Fahrten zur Arbeit und zurück oder Fahrten zum Bahnhof und zurück.

Ich weiß das, ne andere Kusine von mir hat das gemacht. Die durfte nicht nach Nürnberg reinfahren, die durfte bis zum Bahnhof allein und vom Bahnhof allein nach Hause. Busverbindungen unter aller..., also die wohnt wirklich am Ende der Welt.

BF17 sehe ich nicht als sinnlos an.
Ich sehe nur nicht warum die Begleitperson keinen Test machen sollte. Da will aber eben keiner ran, denn dann könnte rauskommen so ein Test wäre vielleicht für uns alle gut. 😁 😉

Ich komme bestimmt nicht (ernsthaft) auf die Idee meine minderjährige Kusine könnte den Opa dann zum Arzt bringen, da warten und dann zurückfahren unter Nutzung des Opas als Begleitperson.

Oder sie fährt in die Disco um 21:00 und Opa bleibt/schläft bis 24:00 Uhr im Auto und dann fährt sie wieder heim - mit Opa als Begleitperson.

DAS ist dann Prekariatsfernsehen - ich verkauf die Idee an RLT. 😁

@sir4500:
mir gehts doch nicht um Opa allein - sondern um jeden (incl. mir und dir) da draußen der seine Fahrerlaubnis bis ins Grab hat. Und 2033 allein durch Neuausstellung des Führerscheins einen neuen bekommt - ohne jeden Test.

Opa kann ja nicht mehr fahren - aber wieviele da draußen glauben noch sie könnten? Und selbst ihr Arzt kann wegen der Schweigepflicht (erstmal) nicht soviel tun. Und auch dann ist das echt heikel für den Arzt. Und für die Angehörigen.
Wenn da amtlich bestätigt ist, er darf nicht fahren ist das was anderes.

Momentan mußt du auf dem Unweg über den Arzt und die Familie da rangehen - und verpfeif mal die eigene Verwandtschaft bei der FEB. Das ist nicht lustig. Ein Test wäre praktisch.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


...um jeden (incl. mir und dir) da draußen der seine Fahrerlaubnis bis ins Grab hat. Und 2033 allein durch Neuausstellung des Führerscheins einen neuen bekommt - ohne jeden Test.

Das hat im vergangenen Jahrhundert problemlos funktioniert und es gibt

keine Anzeichen

dafür, daß es in diesem Jahrhundert plötzlich nicht funktionieren sollte.

Um Stigma Gabriel zu zitieren
"alle anderen Länder" 😁

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Opa kann ja nicht mehr fahren - aber wieviele da draußen glauben noch sie könnten?

Gibt es ein Problem mit Autofahrern, die glauben sie könnten, obwohl sie ncht mehr können? Das wäre mir neu. Nach meiner Kenntnis verursachen gerade Senioren überdurchschnittlich wenige Unfälle - auch weil sie eben nicht mehr fahren, wenn sie es nicht mehr können. Ehrlich gesagt kann ich hier keinen Handlungsbedarf erkennen.

Bezogen auf die Gesamtzahl (Bevölkerung) an Senioren verursachen sie wenig oder verursachen sie wenig in Bezug auf die Zahl der Senioren die noch fahren (und die kennen wir nicht, da es keinen Test gibt...)? 😁
Abgesehen von der Fahrleistung auf die man sich auch noch beziehen kann.

Wir könnten auch die Gruppe der unter 20jährigen ansehen - die sehen echt top aus in der Statistik - wenn wir die Bevölkerung ansehen...
Oder nehmen wir die unter 12 jährigen - die sehen am besten von uns allen aus.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Bezogen auf die Gesamtzahl (Bevölkerung) an Senioren verursachen sie wenig oder verursachen sie wenig in Bezug auf die Zahl der Senioren die noch fahren (und die kennen wir nicht, da es keinen Test gibt...)?

Ähh, sie verursachen absolut gesehen WENIGE Unfälle. Deshalb nochmal meine Frage: Wo siehst Du hier Handlungsbedarf?

Zitat:

Oder nehmen wir die unter 12 jährigen - die sehen am besten von uns allen aus.

Das wird wohl der Grund sein, warum niemand Tauglichkeitstests für 12-jährige fordert ... 😁

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Um Stigma Gabriel zu zitieren
"alle anderen Länder" 😁

Du willst doch die Tests nicht ernsthaft mit einem aTL auf Autobahnen kombinieren, oder? 😰 😁

Nö, "alle anderen Länder" haben andere Regeln als wir.

Schneller ablaufender Führerschein (manchmal sogar Fahrerlaubnis).
Tests usw...

Ja, aber immer in der von mir angemerkten Kombination. Daher meine Frage.

Soweit ich aber weiss, ist bei einer Kontrolle der Beifahrer nicht verpflichtet zu blasen oder?

Zitat:

Original geschrieben von AlexX22


Soweit ich aber weiss, ist bei einer Kontrolle der Beifahrer nicht verpflichtet zu blasen oder?

natürlich muss er ! ab 0,5 promille ist er dran !

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