Bavaria Direkt Versicherung - Erfahrungen

Hallo Gemeinde,

Hat jemand Erfahrungen mit der Bavaria Direkt Autoversicherung gemacht? Hab nun einige Angebote und Leistungen verglichen und bin nun bei dieser Gesellschaft hängen geblieben. Nun würde mich interessieren, wie die Meinungen so sind. Auch in punkto Service und erreichbarkeit.

Wäre für jedes feedback dankbar. 🙂

kingbenzly

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Beachcomber schrieb am 3. November 2014 um 13:49:45 Uhr:



@ heinzruediger
warum lässt du dir das denn gefallen, nach 3 tagen der versicherung frist setzen, frist verstrichen selber werkstatt suchen

Na hier sind ja mal wieder die

echten

Fachleute am Tipps geben!

Also, nach drei Tagen selbst eine Werkstatt suchen.

Dumm nur, dass es sich um

Zitat:

@HeinzRuediger schrieb am 29. Oktober 2014 um 17:55:58 Uhr:


einen selbstverursachten Unfall.

handelt - und damit um einen Kaskoschaden.

Dumm weiterhin, dass da eine

Zitat:

@HeinzRuediger schrieb am 29. Oktober 2014 um 17:55:58 Uhr:


Werkstattbindung

besteht.

Also nix mit "eigene Werkstatt suchen" - oder zahlst du ihm dann die Vertragsstrafe von i.d.R. 20% der Reparaturkosten bei Verstoss gegen die Werkstattbindung?

Aber aufgepasst: Jetzt wirds noch lustiger - es folgt dieser epochale "Tipp":

Zitat:

@Beachcomber schrieb am 3. November 2014 um 13:49:45 Uhr:


und für die unnötige zeit leihwagen nehmen.

Dass es sich um einen Kaskoschaden handelt, haben wir ja nun bereits herausgearbeitet.

Nun sollte man wissen, dass es (bis auf ganz wenige Ausnahmen) im Kaskoschadenfall, bei welchem ja das Vertragsrecht gilt, kein Anspruch ein Mietfahrzeug besteht.

Zudem kann ich aus dem fraglichen Posting überhaupt nichts herauslesen, dass das Fahrzeug nicht fahrbereit und/oder verkehrssicher gewesen ist.

Du wirst bestimmt auch hier für deinen "Superratschlag" gerade stehen und ebenfalls die Kosten für den Mietwagen übernehmen!

Eigentlich dachte ich ja nach den oberen Absätzen dieses Postings "dümmer geht nun nicht mehr", bis dann dies hier kam:

Zitat:

@Beachcomber schrieb am 3. November 2014 um 13:49:45 Uhr:


sollten später probleme auftreten, strafantrag stellen, ist doch nötigung

Oha!

Bevor man mit Ausdrücken um sich wirft, dessen Bedeutung man nicht kennt, sollte ein Blick in das Gesetz (§ 240 StGB) Klarheit verschaffen, was tatsächlich den Tatbestand der Nötigung erfüllt.

Zitat:

@Beachcomber schrieb am 3. November 2014 um 13:49:45 Uhr:


wenn man dich nötigt 5 wochen auf dein auto zu verzichten.

Ich wiederhole meine Frage: Wo genau stand geschrieben, dass das Fahrzeug nicht verkehrssicher und/oder fahrbereit gewesen ist, so dass man "nötigenderweise" hierauf verzichten musste?

Zitat:

@Beachcomber schrieb am 3. November 2014 um 13:49:45 Uhr:


die kommen schon " auße pötte "
b.c.

Bei so etwas kommen die vor allem aus dem Lachen nicht mehr heraus.

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Wie das ausgeht bzw. was dabei rauskommt würde mich auch interessieren. Wenn sich die Zahlen von leasing bestätigen, wäre der Fall ja noch krasser als bei mir. Eine Erhöhung auf das Siebenfache; damit rechnet ja nun wirklich keiner. Aber hinterher ist man immer schlauer. Ich wäre auch in diese Falle gelatscht.

celica1992 hat ja weiter oben empfohlen SF-Übertragungen nicht ohne Beratung zu machen. Wir hatten in der Vergangenheit auch schon solche SF-Übertragungen, die bis auf diese letzte alle ohne Beratung geklappt haben. Bei der BD gelten aber wohl andere Regeln. Ich werde bei meinem nächsten Versicherungswechsel auch deutlich vorsichtiger sein.
Das muss wohl alles immer komplizierter und aus monetärer Sicht für den Verbraucher auch "gefährlicher" werden, um die Leute von einem Versicherungswechsel abzuschrecken.

Zitat:

@leasing schrieb am 1. Januar 2017 um 19:32:07 Uhr:



...ich habe im November einen Fehler gemacht. Als Fahrer hatte ich meine Frau und mich angegeben, Jahresbeitrag HP+VK+TK nur € 182. Unser 18-jähriger Sohn hatte zu der Zeit noch keinen Führerschein. Natürlich hatte ich auf den Vergleichsportalen auch die Alternative gerechnet, ihn als Fahrer mit in die Versicherung einzuschließen: Ergebnis: Jahresbeitrag um die 200,- ohne ihn, um die 400,- mit ihm.

Ich hatte allerdings nicht konkret bei der Bavaria nachgeschaut. Nachdem unser Sohn seit 3 Tagen stolzer FS-Besitzer ist, habe ich dies nun nachgeholt: Ergebnis beim Onlinerechner: Jahresbeitrag € 1400,- !!!!!!

Ich habe mich mangels Kontaktalternativen per Email an die Bavaria gewendet und warte nun auf eine Antwort.

Zwischenstand: nach zwei vollen Arbeitstagen noch keine Reaktion (ich beschwere mich nicht, ich will nur berichten);

meine Anfrage oder gar einen Bearbeitungsstand der Anfrage kann ich im Kundencenter nicht erkennen; zur Klarstellung: meine Nachricht an die Bavaria geschah ausdrücklich mittels eines links, mit dem man Veränderungen an den "Tarifmerkmalen" (wie z.B. Fahrerkreis, Fahrleistung etc.) mitteilen soll...

Was kann ich noch tun (mein Sohn drängelt, er will natürlich fahren...)

ich habe die AGB geprüft: bei Beitragserhöhung habe ich nur dann ein Kündigungsrecht, wenn diese aufgrund meines Alters oder einer Regional- oder Typklassenveränderung passiert (und wenige andere Fälle). Ausdrücklich nicht dabei, wenn ich aufgrund geänderter Tarifmerkmale einen höheren Beitrag zahlen soll...Also muss ich wohl doch den Halterwechsel auf mich durchführen (Jahresprämie wäre dann (bei anderen Versicherungen wie z.B. DEVK, Basler oder S-Direkt) trotz meiner SF-Klassen 25 und 26 nun leider ca. 600,- statt 400,- wenn ich das Auto im November gleich richtig versichert hätte (ich vermute, weil nun nur kurze Vorversicherung (statt 5 Jahre), der Wagen nun als "Gebrauchtwagen" gilt und nicht aus erster Hand und vielleicht noch mehr...).

Lustig: ich habe heute erneut kalkuliert, wie hoch der Beitrag bei BAVARIA wäre, wenn ich unseren Sohn einschließe und die Versicherung bei der BAVARIA belasse: jetzt sind es statt 1400,- nur noch ca. 1100,-. Vielleicht haben die seit dem 01.01. ein Preisupdate eingespielt?... Immerhin die richtige Richtung...:-)

Ich bleibe am Ball

von 200 auf 1100 sind immer noch 550%. Stimmen denn die 192 überhaupt?
Die kommen mir schon echt billig vor, das geht eigentlich nur bei 3000km Jahresleistung und super Typklassen und RK

Beitrag 182 €, Typklassen 15/18/17, SF 26 (HP) und 20 (VK), 6000 km p.a.
Tarif Komfort M mit Werkstattbindung,
SB bei TK 150 bei VK 300

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Um Deinem Sohn das Fahren zu ermöglichen, reicht doch eine einfache Mitteilung an den Versicherer, dass Dein Sohn jetzt mit dem Auto fährt...

Ist die Bavaria nicht telefonisch erreichbar? Die sollten Dir den neuen Beitrag sagen können, wenn er als weiterer Fahrer in den bestehenden Tarif eingeschlossen wird. Das ist häufig günstiger, als eine Vertragsneuordnung...

Moin Mimro,

danke für den Hinweis, schließlich geht es in diesem thread ja um Erfahrung mit der BD;

anrufen geht nicht, habe ich versucht, geht nur für Schäden (immerhin soll diese Hotline angabegemäß 24/7 erreichbar sein).
Deshalb habe ich den elektronischen Änderungsservice benutzt, um meinen Wunsch mitzuteilen, meinen Sohn in den Fahrerkreis einzuschließen. Denn eine "Neuordnung" will ich ja eigentlich gar nicht, aber wenn ich 1100 € p.a. Prämie zahlen soll...(den Betrag habe ich aus der Angebotskalkulation bei der BD mit exakt den gleichen Tarifmerkmalen (+Sohn)). Mit Neuordnung kann ich mindestens 500 € p.a. sparen.

Gruß

leasing

Heute angemahnt:

Guten Tag, am 01.01.17 bat ich Sie um Auskunft wegen einer Änderung der Tarifmerkmale (Einschluss unseres Sohnes in den berechtigten Fahrerkreis). Bisher habe ich nichts von Ihnen gehört. Damit haben Sie Ihr selbstgestecktes Ziel nicht erreicht, innerhalb von 5 Arbeitstagen zu antworten (zumindest Zwischenbescheid).
Haben Sie eine Nachricht für mich?
MfG

Törööö! Antwort von BD Direct, sogar gleich 3 Emails!

1. Um 09:25 Uhr

leider ist bei uns von Ihnen bisher keine E-Mail Anfrage zur Fahrerkreiserweiterung eingegangen.

Um die Änderung des Fahrerkreises nachträglich vorzunehmen benötigen wir folgende Angaben des einzutragenden zusätzlichen Fahrers:
- Name
-Anschrift
-Geburtsdatum
und zu welchem Zeitpunkt, da wir einen rückwirkenden Einschluß zum 01.01.2017 nicht vornehmen können.
Sobald wir Ihre Rückmeldung haben, können wir Ihnen ein Angebot berechnen, bzw. den Einschluß vornehmen.
Bitte beachten Sie, dass weitere Fahrer einen Beitragszuschlag kosten, vor allem Fahrer unter 23 Jahren.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüße

Und dann, 1 Stunde später, 2x die gleiche Email:

wir müssen uns bei Ihnen entschuldigen, wir haben Ihre E-Mail zu der Anfrage der Erweiterung des Fahrerkreis vom vom 30.12.2016 gefunden.
Damit hat sich unsere heutige vorangegangene E-Mail erübrigt.
Wir haben für Sie das Angebot berechnet:
Ihr derzeitiger Beitrag beträgt 182,90 Euro.

Der Einschluß Ihres Sohnes, vorraussichtlich dass er in Ihrem Haushalt lebt und gemeldet ist, ergibt einen jährlichen Beitrag in Höhe von 1.038,93 Euro jährlich.
Berücksichtigt wurden als Fahrer: Sie als Versicherungsnehmer, Ihr Ehemann, Ihr Sohn als Fahrer unter 23 Jahren und alle Fahrer in Häuslicher Gemeinschaft.
Der Einschluß wäre zum 01.01.2017 möglich .
Bitte teilen sie uns mit, ob Sie den Einschluß Ihres Sohnes wünschen.
Sobald wir eine Rückmeldung von Ihnen haben, können wir die Änderung vornehmen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückantwort.
Freundliche Grüße

Also, geht doch; eigentlich komisch, dass ich diesen Betrag nicht durch selber rechnen nachvollziehen konnte; immerhin kam ich beim ersten Mal auf 1400,- p.a. und beim zweiten Mal auf 1100.
Und so ist es ja gekommen.
Ich glaube, ich wechsle zur HUK24 oder

meint Jemand, ich solle der BD noch eine Chance geben und mit der Bitte um ein verbessertes Angebot antworten?

Gruß

leasing

Schreib ihnen vom alternativen Angebot und frage, ob sie den Preis mitgehen können, da Du sonst wechseln müsstest.

Ich glaube nicht das er jetzt aus dem Vertrag raus kommt

Glaube ich auch nicht. Aber einen Kunden zu halten, anstatt ihn zu vergnatzen, kann auch eine Überlegung sein. Er muss ja jetzt nicht erweitern. Er kann die Nervensäge auch erstmal etwas plärren lassen und mit einem Halterwechsel in ein paar Wochen gegensteuern. 😉

Rauskommen aus dem Vertrag werde ich wohl nicht, aber ich werde genauso danach fragen wie nach einem verbesserten Angebot. Aber:

wie vor gefühlt 20 posts geschrieben, kann ich einen Halterwechsel durchführen, da meine Rabatte ähnlich sind wie die meiner Frau. Und ich seit 6 Jahren keinen Wagen mehr versichert hatte. Und beim Halterwechsel kann ich die Versicherung bei der BD beenden. Andere Versicherungen wollen nur 500,- Prämie haben.

Leider wird der Beitrag allein dadurch teurer, dass der Wagen (inzwischen 10 Jahre alt) dann nicht mehr als "aus erster Hand zählt", sondern eben ein Gebrauchtwagen ist. Macht bei HUK24 einen Prämienunterschied von 100,-
Ich werde weiter berichten.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. Januar 2017 um 21:06:52 Uhr:


Glaube ich auch nicht. Aber einen Kunden zu halten, anstatt ihn zu vergnatzen, kann auch eine Überlegung sein.

Da traust Du den Versicherern aber ganz schön viel zu... ;-)

Meine heutige Anfrage um 08:30 Uhr an BD (übrigens ist mir bei den gestrigen Emails noch aufgefallen, dass es erst hieß, eine rückwirkende Änderung zum 01.01. sei nicht möglich, in der 2. (und 3.) jedoch etwas anderes mitgeteilt wurde):

Guten Tag, ....

danke für die Nachricht.

Ein Prämienanstieg um ca. 470% ist schon bemerkenswert...Hatten Sie als Fahrleistung die bisherigen 6000 km p.a. berücksichtigt oder 9000 km p.a.? Übrigens benötigen wir keine "weiteren Fahrer in häuslicher Gemeinschaft" (falls dies preislich eine Rolle spielt).

Ich habe mich entschlossen, dies so nicht bei Ihnen abzuschließen.
Wenn ich im November, als ich den Versichererwechsel zu Ihnen durchgeführt hatte, gleich die Versicherung unter Einschluss unseres Sohnes abgeschlossen hätte, läge die Prämie bei ca. 400 (bei mehreren anderen Versicherungen). Mein Fehler, dass ich zu Ihnen gewechselt bin und nicht konkret bei Ihnen verglichen hatte, wie hoch die Prämie unter Einschluss eines Fahranfängers ist.

Wollen Sie bei einem Kompetenzträger Ihres Hauses nachfragen, ob Sie von der Standardkalkulation abweichen?

Für 450,- Jahresprämie würde ich die Versicherung bei Ihnen fortsetzen, andernfalls verkaufe ich den Wagen. Ich wäre auch bereit, einen höheren Selbstbehalt in der VK zu akzeptieren, um eventuelle "Parkrempler" selbst regulieren zu müssen.

Sie können auch gerne anrufen: ich bevollmächtige meinen Mann

xxxxx leasing xxxxx

zum Abschluss/Änderung bezüglich dieser Versicherung.

Danke im voraus für eine Nachricht.

Schaun 'mer mal, was kommt.....

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. Januar 2017 um 21:06:52 Uhr:


Glaube ich auch nicht. Aber einen Kunden zu halten, anstatt ihn zu vergnatzen, kann auch eine Überlegung sein. Er muss ja jetzt nicht erweitern. Er kann die Nervensäge auch erstmal etwas plärren lassen und mit einem Halterwechsel in ein paar Wochen gegensteuern. 😉

Für einen, den sie sich vielleicht vergnatzen, haben sie 10 neue.

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