Bavaria Direkt Versicherung - Erfahrungen

Hallo Gemeinde,

Hat jemand Erfahrungen mit der Bavaria Direkt Autoversicherung gemacht? Hab nun einige Angebote und Leistungen verglichen und bin nun bei dieser Gesellschaft hängen geblieben. Nun würde mich interessieren, wie die Meinungen so sind. Auch in punkto Service und erreichbarkeit.

Wäre für jedes feedback dankbar. 🙂

kingbenzly

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Beachcomber schrieb am 3. November 2014 um 13:49:45 Uhr:



@ heinzruediger
warum lässt du dir das denn gefallen, nach 3 tagen der versicherung frist setzen, frist verstrichen selber werkstatt suchen

Na hier sind ja mal wieder die

echten

Fachleute am Tipps geben!

Also, nach drei Tagen selbst eine Werkstatt suchen.

Dumm nur, dass es sich um

Zitat:

@HeinzRuediger schrieb am 29. Oktober 2014 um 17:55:58 Uhr:


einen selbstverursachten Unfall.

handelt - und damit um einen Kaskoschaden.

Dumm weiterhin, dass da eine

Zitat:

@HeinzRuediger schrieb am 29. Oktober 2014 um 17:55:58 Uhr:


Werkstattbindung

besteht.

Also nix mit "eigene Werkstatt suchen" - oder zahlst du ihm dann die Vertragsstrafe von i.d.R. 20% der Reparaturkosten bei Verstoss gegen die Werkstattbindung?

Aber aufgepasst: Jetzt wirds noch lustiger - es folgt dieser epochale "Tipp":

Zitat:

@Beachcomber schrieb am 3. November 2014 um 13:49:45 Uhr:


und für die unnötige zeit leihwagen nehmen.

Dass es sich um einen Kaskoschaden handelt, haben wir ja nun bereits herausgearbeitet.

Nun sollte man wissen, dass es (bis auf ganz wenige Ausnahmen) im Kaskoschadenfall, bei welchem ja das Vertragsrecht gilt, kein Anspruch ein Mietfahrzeug besteht.

Zudem kann ich aus dem fraglichen Posting überhaupt nichts herauslesen, dass das Fahrzeug nicht fahrbereit und/oder verkehrssicher gewesen ist.

Du wirst bestimmt auch hier für deinen "Superratschlag" gerade stehen und ebenfalls die Kosten für den Mietwagen übernehmen!

Eigentlich dachte ich ja nach den oberen Absätzen dieses Postings "dümmer geht nun nicht mehr", bis dann dies hier kam:

Zitat:

@Beachcomber schrieb am 3. November 2014 um 13:49:45 Uhr:


sollten später probleme auftreten, strafantrag stellen, ist doch nötigung

Oha!

Bevor man mit Ausdrücken um sich wirft, dessen Bedeutung man nicht kennt, sollte ein Blick in das Gesetz (§ 240 StGB) Klarheit verschaffen, was tatsächlich den Tatbestand der Nötigung erfüllt.

Zitat:

@Beachcomber schrieb am 3. November 2014 um 13:49:45 Uhr:


wenn man dich nötigt 5 wochen auf dein auto zu verzichten.

Ich wiederhole meine Frage: Wo genau stand geschrieben, dass das Fahrzeug nicht verkehrssicher und/oder fahrbereit gewesen ist, so dass man "nötigenderweise" hierauf verzichten musste?

Zitat:

@Beachcomber schrieb am 3. November 2014 um 13:49:45 Uhr:


die kommen schon " auße pötte "
b.c.

Bei so etwas kommen die vor allem aus dem Lachen nicht mehr heraus.

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Ganz ehrlich, wenn die diese Zeilen lesen, dann schlagen die sich auf die Schenkel und die ganze Abteilung kommt mal zum Lachen vorbei. Ich glaube nicht, dass dass was bewirkt. Auf jeden Fall nicht in der angestrebten Größenordnung.

Zitat:

Ganz ehrlich, wenn die diese Zeilen lesen, dann schlagen die sich auf die Schenkel und die ganze Abteilung kommt mal zum Lachen vorbei. Ich glaube nicht, dass dass was bewirkt. Auf jeden Fall nicht in der angestrebten Größenordnung.

Ich glaube auch, dass dies nicht in dieser Größenordung kommt bzw. überhaupt nicht. Würde mich aber auch nicht stören, ich will ihnen ja nur eine Chance geben.

Ich glaube vielmehr, dass sich im Hause BD noch nicht einmal eine Person finden lässt, die bereit wäre, dies zu entscheiden (falls hier ein BD-Mitarbeiter mitlesen sollte, lasse ich mich gerne korrigieren)!

Sprich: der Sachbearbeiter geht zum Chef, der sich auch nicht traut und dann lieber auf "Absagen" entscheidet. Oder es gibt eine generelle Anweisung, die da lautet: nur die vom System vorgegebenen Raten sind zulässig! Aber "lachen" werden die wohl nicht, sondern eher "empört" sein wegen meiner "Dreistigkeit, oder ratlos - schätze ich 'mal.

Melde Positives:

Anruf am 17.01.17 (mit Berliner Rufnummer und Berliner Akzent) von einer Sachbearbeiterin der BD als Reaktion auf meine Email vom 11.01.; nett und bemüht; hat alles richtig dargestellt und begründet; half natürlich alles nicht, weil der Preisunterschied zu anderen Versicherern einfach zu groß ist. Selbst mit erhöhtem Selbstbehalt läge der Beitrag bei knapp € 1.000,- p.a. (und dies bei Fahrleistung nur 6.000 km p.a., wegen meines Sohnes wollte ich aber auf 9.000 erhöhen).
Lustig war, dass sie mehrfach erwähnte, bei solchen Sachen doch lieber gleich anzurufen und dies zu klären - genau dies scheint die BD nicht zu wollen, als Onlineversicherung, sondern verweist auf Email und Onlineeingaben.

Ich hatte ihr dann von meinem Plan berichtet, auf mich als Halter und VN umzustellen. Zusätzlich fragte ich, ob wir [als Alternative zur Umstellung auf mich, sondern Beibehaltung meiner Frau als VN] ein Sonderkündigungsrecht erhalten würden, die BD dürfe auch € 100,- einbehalten als Ausgleich für die Mühen, die sie mit mir hatte...

Die Dame versprach, sich zu kümmern.

Einen Tag später erhielt ich folgende Email

Sehr geehrte Frau, Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für das nette Telefonat.

Nach Rücksprache möchten wir Ihnen, auf Grund des hohen Zuschlages für Fahrer unter 23 Jahren, die Möglichkeit geben, sich innerhalb von 14 Tagen bis zum 14.02.2017 einen anderen Versicherer zu suchen und entsprechend neu zu versichern.

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie einen neuen Versicherer gefunden haben.

Sollten Sie noch Fragen hierzu haben, können Sie uns jederzeit gern anrufen.

Freundliche Grüße

Das ist doch wirklich nett, oder?

Also zum Thema "Erfahrungen mit der Bavaria-Direkt": hier etwas Gutes.

Deckt sich mit meinen Erfahrungen mit einigen Versicherern. Wenn man mit denen verständlich und redlich redet geht so einiges. Nicht immer, aber doch ziemlich oft. Wirklich entgegenkommend, macht nicht jede Gesellschaft so kundenfreundlich. Klarer Pluspunkt für die Bavaria Direkt.

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Danke für die Rückmeldung! Hätte ich so nicht erwartet, auch wenn es die logische Konsequenz der Tarifgestaltung des Versicherers ist... Offenbar wollen sie ja keine jungen Fahrer... Trotzdem Daumen hoch!

Und um meinen Fall abzuschließen:

danke des Entgegenkommens der BD konnte ich mir den Aufwand (und die Kosten) sparen, den Wagen auf mich umzumelden, dadurch kann meine Frau VN bleiben, außerdem zählt der (10 Jahre alte) Wagen dadurch weiter als Erstbesitz, was wiederum die Prämie senkt, kurzum:

Vertragsabschluss mit HUK24 getätigt, Versicherungsschein liegt inzwischen vor, Versicherungsumfang (wie zuvor) KH und VK (mit 300,- SB bzw. bei TK 150,-), nun aber die 9000 km p.a., unser 18-jähriger Sohn darf auch fahren, Gesamtprämie p.a. € 423,42 - statt der gut 1000,- bei BD. Ist doch schön, oder?

Kündigung an BD ist raus, wenn es nicht (unerwarteterweise) Schwierigkeiten gibt, Fall erfolgreich abgeschlossen.

Bleibt nur noch meine Privataufgabe, wie ich meine SF-Klassen rette (25 und 24): hatte zuletzt am 30.09.2011 ein Kfz versichert (seitdem Firmenfahrzeug), die damalige "deutsche internetversicherung" ist wohl in die EUROPA aufgegangen. Diese habe ich heute angeschrieben und um Bestätigung meines Schadensverlaufs (es gab keine) und um meine SF-Klassen gebeten. Hat Jemand einen Hinweis auf threads für mich, wie man nun am besten vorgeht? Z.B. einen Roller kaufen und auf mich zulassen?

Grüße an alle aus dem hohen Norden

leasing

125ccm mit TÜV auf Dich anmelden und HP versichern. Keine Kfz-Steuer und die Versicherung ist billigst.

Und Saisonkennzeichen nicht vergessen... 😉

Das ging ja schnell, danke für die Antworten!
Auch wenn OT, erlaubt mir die Nachfragen [@MOD: sorry, falls gegen Forenregeln, dann bitte verschieben, ich weiß noch nicht, wie streng es hier zugeht...:-)]

dies mache ich für ein Jahr und habe dann wieder 7 Jahre "Ruhe"?

Erhalte ich damit auch die SF-Klasse in der VK, falls ich in 5 - 10 Jahren wieder einen PKW zulassen möchte?

Und da ich nur Führerschein Klasse 3 habe (kurz nach dem 01.04.1980 erworben, leider), darf ich 125 ccm nicht fahren: also müsste ich mir etwas überlegen, denn ich will so ein "Ding" auch nicht in der Garage stehen haben...Ideen?

Die Bescheinigung gem PflVG §5 verfällt nicht, du darfst sie nur nicht verlieren

Stell sie halt in den Keller oder häng sie in der Garage unter die Decke. Den Führerschein brauchst Du für die Anmeldung und die Versicherung nicht.

Und nach einem Jahr abmelden macht auch keinen Sinn... Der Saisonbeitrag wird vermutlich unter 30 Euro sein und lässt Deinen SFR weiter sinken.

Nach aktuellem Stand wird nur der Haftpflicht-SFR weiter geführt... Sobald die VK dazu gebucht wird, wird deren SFR angeglichen...

Vorsicht! Lieber nicht zu BavariaDirekt!
Hatte mein neues (zweit)Auto bei der Bavaria versichert. Lief auch Alles ganz gut.
Hatte bei meiner (alten) Versicherung SF 8 und bei einem anderen Fahrzeug SF 38.
Bei der Angebotsabfrage über "CHECK24" gab man mir, scheinbar wegen des SF 38 beim anderen Wagen, eine Sondereinstufung in SF 35 (statt SF 8). Natürlich wechselte ich zur Bavaria.
Ich erhielt einen Versicherungsschein in dem auch SF 35 bestätigt wurde.
Nach genau 10 Tagen erhielt ich die Aufforderung die Bavaria zu bewerten.
Ich bewertete natürlich Alles mit besten Noten.
Etwa 5 Std. nach Abgabe der Bewertung erhielt ich eine E-Mail, das in meinem Vertragsordner ein neues Dokument sei.
Sofort nachgeschaut, aber leider mit entsetzen.
Es war eine "Vertragsanpassung", jetzt war ich auf SF 8 zurückgestuft worden.
Da bedeutet, mehr als eine Verdoppelung des Angebotenem Beitrag.
Ich habe den Vertrag sofort widerrufen und bin zu meiner (alten) Versicherung zurück gegangen.
Hier der Kündigungstext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Online-Angebot über "CHECK24" bestätigen Sie mir eine Sondereinstufung in SFR-Klasse 35. Im Versicherungsschein vom 13.01.2017 bestätigen Sie mir ebenfalls SFR-Klasse 35. Im heute übersandten Nachtag erhöhen Sie im Nachhinein den Versicherungsbeitrag um etwa das doppelte und weisen nun SFR-Klasse 8 aus.
Ich habe alle Angaben bei der Angeboterstellung wahrheitsgemäß ausgeführt. Deshalb bin ich mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden, zumal bei einer Einstufung in SFR-Klasse 8, meine vorherige Versicherung günstiger gewesen wäre.
Deshalb mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufe den oben genannten Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung und die Erstattung der bisher eingezogenen Leistungen.

Mit freundlichen Grüßen

War doch klar das das nicht klappen kann, solange noch ein weiterer SF vorhanden ist, geht auch keine Verdopplung

Zitat:

@celica1992 schrieb am 25. Januar 2017 um 13:41:24 Uhr:


War doch klar das das nicht klappen kann, solange noch ein weiterer SF vorhanden ist, geht auch keine Verdopplung

Weiß jetzt nicht so genau was du meinst, aber der "SF 38" ist mit einem Fahrzeug belegt (andere Versicherung), der kann nicht genommen werden, Der "SF 8" stammt von meinem Zeitwagen (auch bei einer anderen Versicherung), welchen ich jetzt ersetzt habe und damit zur Bavaria wechselte.

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