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Was zahlt Versicherung, falls Schaden höher als WBW und ich trotzdem reparieren möchte?

Themenstarteram 27. Januar 2021 um 13:00

Hallo zusammen,

hatte vor kurzem einen recht schweren Unfall. Eisplatte auf der Autobahn, also Vollkaskofall.

Die Werkstatt meint, die Reparaturkosten könnten hoch sein...je nachdem ob Rahmen und Achse etc. auch was abbekommen haben. Der Gutachter kommt die nächsten Tage. Ich sitze aber natürlich wie auf Kohlen und kann an nichts anderes denken :(

Was ist jetzt wenn die Reparaturkosten höher wären als der WBW und ich trotzdem reparieren möchte?

Im Vertrag steht:

Wenn der Pkw vollständig und fachgerecht repariert wird, gilt: wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts (nach A.2.5.1.6), wenn sie uns dies durch Rechnung nachweisen.

Bedeutet das, ich könnte die Kosten die den WBW übersteigen dann selbst dazuzahlen und es darf repariert werden?

Die Versicherung wird bestimmt versuchen mir nur den WBW minus Restwert unterzujubeln...

Würde ja auch gern noch einen eigenen Gutachter bestellen, aber dessen Kosten hängen von der Schadenshöhe ab, oder? Der Schaden könnte 20.000 bis 25.000 betragen...und dann lohnen sich die Kosten für den Gutachter vllt auch nicht mehr?

 

Außerdem steht im Vertrag, bei Totalschaden würde der nachgewiesene Kaufpreis (also nicht ein vom Gutachter ermittelter Wiederbeschaffungswert!) minus Restwert gezahlt. Das gilt dann bei Reparatur aber nicht?

 

Viele Dank für jede Antwort!

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25 Antworten

Mach dich mal im Vorfeld nicht verrückt und warte auf das Gutachten. Erst dann kann man dir sinnvolle Ratschläge geben.

Ob es aus technischer Sicht überhaupt Sinn macht einen Schaden in der Höhe zu reparieren? Ich hätte da meine Zweifel.

gelöscht

Hallo TE,

da es sich um einen Vollkaskoschaden handelt hat Deine Versicherung das Recht einen Gutachter Ihrer Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.

Sollte laut Gutachten die voraussichtlichen Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Bei wirtschaftlichen Totalschaden zahlt Dir die Versicherung den Wiederbeschaffungswert laut Gutachten minus dem Restwert klaut Gutachten.

Sollten die kalkulierten Reparaturkosten unterhalb des Wiederbeschaffungswertes liegen, dann kannst Du das Fahrzeug reparieren lassen.

Ein eigenes in Auftrag gegebene Gutachten käme nur in Betracht, wenn ein Gegengutachten angebracht wäre.

Gruss HCING

An Deiner Stelle wäre ich froh, wenn die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen würden. Mit dem "geflickten" Auto würdest Du auch nicht mehr glücklich werden. Wenn Du den Wagen dann doch verkaufen wolltest, gehts nur mit ganz erheblichem Preisnachlass, hast also auch nichts gewonnen, nur Ärger.

Sollten die Reparaturkosten unter dem WBW liegen, kannst Du Dir die Reparaturkosten minus 19% MWST von der Versicherung auszahlen lassen ( vorher noch mal zur Sicherheit nachfragen) . Der Versicherung ist es eigentlich egal, ob sie Dir das Geld oder der Werkstatt gibt. Kannst dann noch versuchen, ob im Polenland sich noch jemand für die Karre zwecks Reparatur interessiert.

Möglichkeit 2: Im Ausland reparieren lassen. Z. B. PL, SK oder HU. Kostet die Hälfte.

Was für ein Hersteller?

Themenstarteram 27. Januar 2021 um 16:16

Danke euch. Ich verstehe eure Argumente, ich häng halt an dem Auto. Fällt schwer, es irgendwo ins Ausland zu verkaufen, wo es dann behelfsmäßig geflickt und bei uns für die Hälfte wiederverkauft wird...

 

Die Reparaturkosten könnten halt höher sein als der WBW minus dem Restwert? Könnte die Versicherung dann eine Reparatur "verbieten", bzw. halt einfach nur WBW minus dem Restwert auszahlen?

Wieso ins Ausland vertickern?

Der Vorschlag meinte daß DU das Auto dort billg für Dich reparieren lassen könntest.

Die Versicherung hat nix zu bestimmen!

Es ist Dein Eigentum!

Du kannst es behalten oder verkaufen, ganz wie DU das möchtest!

Die Versicherung zahlt Dir halt, je nachdem was Du machst, entweder den WBW minus Restwert oder bezahlt die Reparatur wenn das günstiger kommt.

Edit: was für ein Hersteller oder Modell ist das denn?

Genau. Fiktive Abrechnung. Das einzige was zur Zeit schwierig ist, ist die Verbringung z.B. nach PL. Selbst hinbringen ist halt nicht. Geht nur per Spedition.

So steht es bei der HUK-Coburg, Stand 01.01.2021:

A.2.6 Was leisten wir im Schadenfall?

A.2.6.1 Leistung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust

Wann zahlen wir den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert?

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den

Wiederbeschaffungswert, den Restwert des Fahrzeugs ziehen wir ab.

Sie lassen Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren?

Dann gilt „Leistung bei Beschädigung“.

Dies gilt sinngemäß auch für mitversicherte Teile.

 

A.2.6.2 Leistung bei Beschädigung

Reparatur

Bei Beschädigung des Fahrzeugs zahlen wir:

• Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert? Dann zahlen

wir die erforderlichen Kosten der Reparatur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts,

wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.

• Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert

oder können Sie nicht durch eine Rechnung die vollständige und

fachgerechte Reparatur nachweisen? Dann zahlen wir die erforderlichen

Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den

Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts.

Themenstarteram 1. Februar 2021 um 16:25

Es ist ein Ford Mustang GT Gen 6.

 

Bei im Ausland reparieren lassen habe ich irgendwie ein schlechtes Gefühl...

Das Gutachten ist leider noch nicht da :(

Oh...in dem Fall verständlich.

Zitat:

@HCING schrieb am 27. Januar 2021 um 15:32:44 Uhr:

da es sich um einen Vollkaskoschaden handelt hat Deine Versicherung das Recht einen Gutachter Ihrer Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.

Die Versicherung hat die Pflicht, die Schadenshöhe korrekt zu ermitteln. Leider passiert dies in den wenigsten Fällen. Wichtig ist vor Allem die richtige Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts, denn der bestimmt u. a. Die maximale Höhe der zu ersetzenden Reparaturkosten.

Zitat:

Sollte laut Gutachten die voraussichtlichen Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Bei wirtschaftlichen Totalschaden zahlt Dir die Versicherung den Wiederbeschaffungswert laut Gutachten minus dem Restwert klaut Gutachten.

Nicht zwangsläufig. Bei vollständiger, fachgerechter Reparatur muss diese bis zur Höhe des WBW gezahlt werden, der RW spielt dann keine Rolle.

Zitat:

Sollten die kalkulierten Reparaturkosten unterhalb des Wiederbeschaffungswertes liegen, dann kannst Du das Fahrzeug reparieren lassen.

Auch wenn sie darüberliegen, der übersteigende Betrag muss selbst gezahlt werden.

Also abwarten, was das Gutachten ergibt, danach sieht man weiter...

 

 

Zitat:

@Kirsche002 schrieb am 27. Januar 2021 um 17:16:19 Uhr:

Danke euch. Ich verstehe eure Argumente, ich häng halt an dem Auto. Fällt schwer, es irgendwo ins Ausland zu verkaufen, wo es dann behelfsmäßig geflickt und bei uns für die Hälfte wiederverkauft wird...

 

Die Reparaturkosten könnten halt höher sein als der WBW minus dem Restwert? Könnte die Versicherung dann eine Reparatur "verbieten", bzw. halt einfach nur WBW minus dem Restwert auszahlen?

Wenn du bei der huk bist unter Vertragspassus unten gilt*, lass doch reparieren. Bis zum WBW zahlt die Versicherung; Rest ist Privatvergnügen.

 

Kommt Dir der angesetzte WBW zu niedrig vor ist es auch recht einfach. Fordere einfach das man Dir ein vergleichbares Fahrzeug zu dem Preis zeigt. Wenn die das net können, ist der WBW zu niedrig.

 

*Ich konnte das bis jetzt nich rauslesen aus deinen Post, mag es aber auch überlesen haben.

Themenstarteram 2. Februar 2021 um 9:26

@rrwraith: danke, das wollte ich wissen!

@SCR_190iger: danke für den Tipp! Ich bin bei der AdmiralDirekt, der Vertrag beinhaltet aber den gleichen Passus.

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