Zitat:
Mal angenommen die Werkstatt hätte einen Kostenvoranschlag anstatt eines Gutachtens erstellt, dann wäre es üblich, dass der Kostenvoranschlag bei Reparatur im selben Betrieb, kostenlos wäre.
Das stimmt. Evtl. ist ein Gutachten aufwändiger als ein Kostenvoranschlag. Dort darf es ja auch ordentliche Abweichungen zur tatsächlichen Reparaturrechnung geben, die beim Gutachten nur begrenzt möglich sind.
Posten wie z.B. Wertverlust etc. werden in einem Kostenvoranschlag auch nicht berücksichtigt, soweit ich weiß, sondern nur die Kosten der Reparatur. Insofern ist ein Gutachten umfassender denke ich.
Warum gibt es aber bei einem Kostenvoranschlag keinem Interessenskonflikt? Die Ausgangslage ist die gleiche.