Bavaria Direkt Versicherung - Erfahrungen
Hallo Gemeinde,
Hat jemand Erfahrungen mit der Bavaria Direkt Autoversicherung gemacht? Hab nun einige Angebote und Leistungen verglichen und bin nun bei dieser Gesellschaft hängen geblieben. Nun würde mich interessieren, wie die Meinungen so sind. Auch in punkto Service und erreichbarkeit.
Wäre für jedes feedback dankbar. 🙂
kingbenzly
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Beachcomber schrieb am 3. November 2014 um 13:49:45 Uhr:
@ heinzruediger
warum lässt du dir das denn gefallen, nach 3 tagen der versicherung frist setzen, frist verstrichen selber werkstatt suchen
Na hier sind ja mal wieder die
echtenFachleute am Tipps geben!
Also, nach drei Tagen selbst eine Werkstatt suchen.
Dumm nur, dass es sich um
Zitat:
@HeinzRuediger schrieb am 29. Oktober 2014 um 17:55:58 Uhr:
einen selbstverursachten Unfall.
handelt - und damit um einen Kaskoschaden.
Dumm weiterhin, dass da eine
Zitat:
@HeinzRuediger schrieb am 29. Oktober 2014 um 17:55:58 Uhr:
Werkstattbindung
besteht.
Also nix mit "eigene Werkstatt suchen" - oder zahlst du ihm dann die Vertragsstrafe von i.d.R. 20% der Reparaturkosten bei Verstoss gegen die Werkstattbindung?
Aber aufgepasst: Jetzt wirds noch lustiger - es folgt dieser epochale "Tipp":
Zitat:
@Beachcomber schrieb am 3. November 2014 um 13:49:45 Uhr:
und für die unnötige zeit leihwagen nehmen.
Dass es sich um einen Kaskoschaden handelt, haben wir ja nun bereits herausgearbeitet.
Nun sollte man wissen, dass es (bis auf ganz wenige Ausnahmen) im Kaskoschadenfall, bei welchem ja das Vertragsrecht gilt, kein Anspruch ein Mietfahrzeug besteht.
Zudem kann ich aus dem fraglichen Posting überhaupt nichts herauslesen, dass das Fahrzeug nicht fahrbereit und/oder verkehrssicher gewesen ist.
Du wirst bestimmt auch hier für deinen "Superratschlag" gerade stehen und ebenfalls die Kosten für den Mietwagen übernehmen!
Eigentlich dachte ich ja nach den oberen Absätzen dieses Postings "dümmer geht nun nicht mehr", bis dann dies hier kam:
Zitat:
@Beachcomber schrieb am 3. November 2014 um 13:49:45 Uhr:
sollten später probleme auftreten, strafantrag stellen, ist doch nötigung
Oha!
Bevor man mit Ausdrücken um sich wirft, dessen Bedeutung man nicht kennt, sollte ein Blick in das Gesetz (§ 240 StGB) Klarheit verschaffen, was tatsächlich den Tatbestand der Nötigung erfüllt.
Zitat:
@Beachcomber schrieb am 3. November 2014 um 13:49:45 Uhr:
wenn man dich nötigt 5 wochen auf dein auto zu verzichten.
Ich wiederhole meine Frage: Wo genau stand geschrieben, dass das Fahrzeug nicht verkehrssicher und/oder fahrbereit gewesen ist, so dass man "nötigenderweise" hierauf verzichten musste?
Zitat:
@Beachcomber schrieb am 3. November 2014 um 13:49:45 Uhr:
die kommen schon " auße pötte "
b.c.
Bei so etwas kommen die vor allem aus dem Lachen nicht mehr heraus.
223 Antworten
War Bavaria-Direkt-Kunde.
Preise und jährliche Erhöhungen waren OK. Schaden hatte ich zum Glück nie.
ABER:
Das Chaos begann als ich mein Auto auf H-Kennzeichen ummeldete bzw. ummelden wollte.
Dazu gab es nirgends online eine Option. Online-Anfragen blieben unbeantwortet.
Eine Telefonnummer raus zu finden war ein Geduldsspiel. Wartezeit bei Anruf in der Regel 20 - 40 Minuten.
Auskunft: Wir versichern keine Oldtimer. Also kann ich die Versicherung wechseln???? JA, so die Hotline.
OK. Oldtimer-Versicherung gesucht und eBV beantragt. 2 Stunden nach der Ummeldung bei der Zulassungsstelle
begann der Horror: Im 2-Stunden-Rythmus kamen abwechselnd Mails mit dem Inhalt "Die Zulassungsstelle hat uns mitgeteilt, dass Sie eine andere Versicherung haben. Wir haben die älteren Rechte, machen Sie das rückgängig" und "Ihr Versicherungsschutz ist in Gefahr, handeln Sie!" (Mail-Inhalte verkürzt dargestellt)
Wohlgemerkt ich hatte eine neue Oldtimer-Versicherung mit Bestätigung. Versuche, das per Mail zu klären, liefen ins Leere.
Also wieder am nächsten Tag Hotline anrufen und 30 - 40 Minuten warten. Dann war zumindest Schluss mit dem Mail-Terror.
Meinen Vertrag war ich damit aber immer noch nicht los. Und das Portal sah die Möglichkeit nicht vor,
dass ein Fahrzeug zum Oldtimer wird.
Also Mails an eine allgemeine info-Mail-Adresse. Auch hier erst eine Reaktion nach etwa vier Mails.
Zur Ehrenrettung von Bavaria Direkt: Als die Kündigung endlich durch war, wurde der zu viel gezahlte
Betrag schnell überwiesen.
ABER - aufgrund der unterirdischen Kommunikationsmöglichkeiten und der schlechten Prozesse und
Workflows lautet
mein PERSÖNLICHES Fazit:
Einmal Bavaria Direkt - nie wieder Bavaria Direkt.
Lieber zahle ich ein paar Euro mehr und habe bessere Kommunikationswege.
Meine Meinung
kajakspider
Ja, online Direkt Versicherer sind sicher gut wenn man klare einfach strukturierte Vorgänge hat oder bearbeiten will. Für solche Dinge wie oben geschildert, besser einen persönlichen Betreuer vor Ort haben.
Ich hätte jetzt z.B. gar nicht gesusst ob man in dem oben angeführten Fall überhaupt ein Sonderkündigungsrecht hat, nur weil das Fahrzeug jetzt ein H-Kennz. erhalten hat.
Das Auto als solches bleibt ja dennoch dasselbe mit all seinen bekannten Merkmalen.
Bj., EZ.,Fabrikat, Typ, KM Stand, gleicher Halter wie zuvor usw.
Lediglich der Status als Oldtimer mit H-Kennzeichen könnte, je nach Schadstoffklasse, finanzielle Vorteile bei der Steuer bedeuten.
Warum wäre oder war in diesem Fall überhaupt ein Vers.wechsel möglich oder auch notwendig ?
Ist die neue als „Oldtimer Vers.“ bezeichnete Vers.tatsächlich so viel günstiger daß sich das lohnt?
Hätte die Bavaria Direkt das Fzg. nicht mit der gleichen Prämie wie zuvor weiter versichern können und dürfen?
Frage nur weil ich es nicht weiß.
Zitat:
@kajakspider schrieb am 19. Okt. 2024 um 07:6:23 Uhr:
.......
Auskunft: Wir versichern keine Oldtimer. Also kann ich die Versicherung wechseln???? JA, so die Hotline......
Die versichern keine Oldtimer.
Ist ein H-Kennzeichen ein Oldtimer? Das sind doch die mit dem 07 Kennzeichen.
Bin mir aber nicht sicher, das die Bavaria keine H-Kennzeichen versichert
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Also zumindest vorher habe die das Auto ja auch versichert gehabt. Der Vertrag war bestimmt auch noch gültig.
Ob das H Kennzeichen alleine den aufhebt? Ich weiß es nicht.
Warum versichern die keine Oldtimer? Ich weiß, Geschäftspolitik, aber die Oldtimer verursachen weniger Unfälle, von daher ist das blöd.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 19. Oktober 2024 um 17:26:09 Uhr:
Warum versichern die keine Oldtimer? Ich weiß, Geschäftspolitik, aber die Oldtimer verursachen weniger Unfälle, von daher ist das blöd.
So sind sie halt
Strategen überall
Hallo allseits,
da es von verschiedenen Seiten Nachfragen gab:
Ja, die Bavaria hatte das Fahrzeug auch zuvor mit einem Alter von 32 Jahren versichert.
Aber halt als alte, normale Karre - also im Schadensfall so gut wie nix wert.
Jetzt kommt das Problem: In Deutschland gilt ein Fahrzeug nicht automatisch als
Oldtimer, wenn es 30 Jahre alt ist.
Sondern erst, wenn es bei einer Prüforganisation (TÜV und Co.) ein Oldtimer-Gutachten
bestanden hat. Es wird der Zustand geprüft, kein Rost, nur Orig-Ersatzteile, keine Umbauten, die
nicht zeitgenössisch sind etc. Erhaltungszustand mindestens Note 3.
Nun kann man das Fahrzeug offiziell als Oldtimer anmelden und erhält das
H-Kennzeichen. Nur dieses ist eine offizielle Oldtimer-Zulassung und berechtigt seitens
der Behörden zur Teilnahme an Straßenverkehr ohne Auflagen. Und etliche
Umweltauflagen gelten auch nicht. Bevor jemand einen langen Hals kriegt,
dafür ist die jährliche Fahrleistung seitens der Versicherungen beschränkt.
Oldie als billiges Alltagsauto ist also nicht.
Da 07-Kennzeichen angesprochen wurde:
Ein 07-Kennzeichen ist keine vollwertige Oldtimer-Zulassung, deshalb rot.
Hier ist die Nutzung im Sinne des Gesetzes nur für Erhaltungsfahrten oder
für Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen erlaubt.
Also mit 07 mal in den Urlaub fahren - NEIN, mit H-Kennzeichen ist sowas erlaubt.
07 wird teilweise auch im Ausland nicht anerkannt.
Oder mit 07 mal kurz Eis bei der nächsten Eisdiele holen, nicht erlaubt. Mit H sehr wohl.
07 muss nicht regelmäßig zum TÜV - H sehr wohl.
Dafür können auf ein 07-Kennzeichen mehrere Fahrzeuge zugelassen werden.
Dass mit 07 viel Schindluder getrieben wird, ist ein anderes Thema.
Und hier kam nun die Bavaria ins Spiel, die sagt, dass sie keine offiziellen Oldtimer
mit H-Kennzeichen versichert. Damit stand ich ohne Versicherung da, was ja wohl ein
Sonderkündigungsrecht sein sollte. Denn zur Ummeldung auf H-Kennzeichen wollte
mir die Bavaria keine eVB geben, die ist aber erforderlich. Und mit der Ummeldung
ist es eine andere Zulassung, zumal auch Schlüsselnummern im KFZ-Schein geändert
werden - auch wenn es der gleiche Halter und das gleiche Fhzg. sind. Bzw.
aufgrund der geänderten Schlüsselnummern ist es eben nicht mehr das gleiche Fhzg.
Das ganze wird verständlich, wenn man die Versicherungsbedingungen der
Oldtimerversicherungen liest. Die wollen alle ein WERTgutachten. Und nach dem
Wertgutachten ist das Auto nun 25.000 Euro wert - statt vorher nur ein paar Tausender als
alter Gebrauchter.
Ich denke/vermute, da ist nun der Bavaria das Risiko bei TK oder VK zu groß, denn ein
Schadensfall würde nun ja richtig ins Geld gehen. Oder der ganze Aufwand mit Gutachten
etc. passt nicht in ihre Geschäftsprozesse. NUR MEINE VERMUTUNG.
Warum macht man das ganze Theater in Sachen Oldtimer-Zulassung?
Wirtschaftlich: Pauschale KFZ-Steuer, unabhängig von Schadstoffklasse,
günstige Versicherung (zahle jetzt mit VK rund 220 Euro im Jahr), keine
Rückstufung bei Haftpflichtschaden. ABER erkauft mit: Nur 9.000 km
im Jahr erlaubt, es muss ein anderes Alltagsauto vorhanden sein.
Hauptgrund: Es schmeichelt dem eigenen Ego, wenn man im Wertgutachten
liest "Note 2 - Top-Restaurierung, guter Zustand, mängelfrei". Und die gingen
beim Gutachten gnadenlos vor, wie bei einer Leasing-Rücknahme. Halle mit
den großen grellen weißen Scheinwerfern, wo man jeden Lackbeschädigung
etc. sieht. Und dann Note 2. Manch einer mag mich jetzt für bescheuert halten,
aber das ist irgendwie wie Balsam für die Seele - die letzten Jahre bei der
Pflege des Autos also doch nicht alles falsch gemacht.
Hoffe, ich konnte damit einige Frage klären.
Und wie gesagt, kann verstehen, wenn ein Versicherer
keine Oldtimer versichern will.
Aber das Prozedere der Bavaria mit Mahn-/Droh-Mails
hat mich einfach genervt. Das war unnötig.
gruss
kajakspider
Bleibt nur offen:
Begründet der Wunsch nach einer H Zulassung ein Sonderkündigungsrecht während des laufenden Versicherungsjahres zum Wunschzeitpunkt?
Ich weiß es nicht!
Die Änderung geht vom Halter / Versicherungsnehmer aus. Der könnte einfach zum Ende des Versicherungsjahres kündigen und dann zu einer Versicherung wechseln, die Oldtimer / H versichert. Vorher kann er das Fahrzeug normal wie bisher auch zu vereinbarten Konditionen nutzen. Unzumutbar ist das jetzt nicht gerade...
Zitat:
@Thinky123 schrieb am 22. Oktober 2024 um 13:04:56 Uhr:
Bleibt nur offen:
Begründet der Wunsch nach einer H Zulassung ein Sonderkündigungsrecht während des laufenden Versicherungsjahres zum Wunschzeitpunkt?
Ich weiß es nicht!Die Änderung geht vom Halter / Versicherungsnehmer aus. Der könnte einfach zum Ende des Versicherungsjahres kündigen und dann zu einer Versicherung wechseln, die Oldtimer / H versichert. Vorher kann er das Fahrzeug normal wie bisher auch zu vereinbarten Konditionen nutzen. Unzumutbar ist das jetzt nicht gerade...
Sorry,
teile Deine Argumentation nicht.
1. Je nach Motorart kann er das Fahrzeug nicht normal nutzen. Stichwort Fahrverbote in Umweltzonen, die in der Regel für offizielle H-Oldtimer nicht gelten.
2. Wirtschaftliche Risiken: Wird bei einem normalen 32 Jahre alten Cabrio das Verdeck aufgeschlitzt, dann ist das wohl ein Totalschaden, da Restwert gegen Null. Besteht dagegen offizielles H-Kennzeichen ist der Zustand und Wert des Autos dokumentiert. Hier TK-Schaden.
3. Das gleiche gilt bei Haftpflichtschaden, wenn Dir jemand in das alte Schätzchen reinfährt. Viel Spaß beim Rumärgern mit der gegnerischen Versicherung wg. Wert und Zustand des Autos. Beim H-Oldtimer ist das dagegen klar geregelt und belegbar.
Deshalb halte ich es doch für unzumutbar. Denn wenn der Halter wg. Versicherung sein Fahrzeug nicht ummelden darf, würde die Versicherung die wirtschaftlichen Risiken einseitig und zum Nachteil des Versicherungsnehmers abwälzen. Alleine das wäre nach gängiger Rechtsprechung unzulässig. Zudem könnte man die Frage eines unzulässigen Eingriffs in die Eigentums- und Verfügungsrechte des Besitzers aufwerfen - bin aber kein Anwalt.
Zudem hast Du in meinen Augen einen Denkfehler in Deiner Argumentation. Im Gegensatz zum normalen Fahrzeug kann ich zum Jahreswechsel nicht einfach die Versicherung kündigen. Denn die Oldtimer-Versicherung tritt ja erst in Kraft, wenn das Fahrzeug auf H-Kennzeichen umgemeldet ist. Also brauche ich schon vor der Kündigung der alten Versicherung die eVB der Oldtimer-Versicherung sonst geht das nicht. Kündige ich die alte Versicherung vorher - dürfte ohne Nachweis einer neuen Versicherung nicht möglich sein - habe ich plötzlich ein angemeldetes, unversichertes Fahrzeug. Viel Spaß. Und dann zeig mir mal die Zulassungsstelle, die am 31.12 bzw 1.1 offen hat , denn die Verträge laufen ja in der Regel bis 31.12. 23:59 Uhr. Und digitales Online-Ummelden ist bei uns leider noch nicht.
Weiterhin hast Du in meinen Augen einen weiteren Denkfehler in Deiner Argumentation: "Änderung geht vom Halter / Versicherungsnehmer aus. Der könnte einfach zum Ende des Versicherungsjahres kündigen und dann zu einer Versicherung wechseln." Mit der Begründung könnte ich auch beim Verkauf eines Fahrzeugs argumentieren - Auto bleibt bis Jahresende bei der alten Versicherung - Änderung geht ja schließlich vom Versicherungsnehmer aus. Wie kann der nur auf die Idee kommen, sein Auto zu verkaufen.
Einfach meine Überlegungen
gruss
kajakspider
Weil es oben angesprochen wurde: eine Nummer mit 07 ist ja schön, aber damit ist das Auto nicht zugelassen. Erlaubt sind Fahrten zu Veranstaltungen, Treffen, Bewegungs- und Werkstattfahrten. Wenn man das Auto aus der 07 wieder befreien will und auf H umstellt, braucht man evtl ein Vollgutachten (wenn zu lange abgemeldet), ist meist jedoch reicht eine normale HU. Mit H hat man je nachdem Einschränkungen in der Fahrleistungen, aber keine Nutzungseinschränkungen. Es hat in Stuttgart eine Umzugsspedition, die hat LKW mit H, alles alte Schätzchen. Damit erledigen die ihr Geschäft. Solche Umzugslkw erreichen eh wenig Kilometer.
Meines Wissens bedarf es bei der Oldtimerversicherung keines H-Kennzeichens, aber eines Gutachtens.
Ich habe einen Golf3 von 1994 in sehr gutem Zustand. Ich werde den allerdings nicht mit H-Kennzeichen führen, weil da mir die Steuer zu hoch ist (aktuell D3 =108€). Allerdings werde ich die entsprechenden Gutachten anfertigen lassen, um etwas in der Hand zu haben, wenn etwas passiert.
Meine Anmerkungen dazu:
Die Umweltzonen und Fahrverbote galten ja schon ein paar Jahre vorher auch, da wurde lange nichts mehr verschärft. Nichts neues also. Nur, dass die H Umschreibung nun im schlimmsten Fall 11-12 Monate dauert, wenn das Versicherungsjahr noch so lange läuft.
Das Versicherungsjahr entspricht in vielen Verträgen nicht mehr dem Kalenderjahr, unterjährige Verträge werden immer mehr.
Die EVB einer Oldtimerversicherung kann (muss) man natürlich vorher besorgen. Ohne EVB keine (Neu- oder Änderungs-) Zulassung.
Online per i-kfz Stufe 4 geht inzwischen vieles... Erstmaliges Erlangen des H Kennzeichens jedoch nicht.
Der Wert eines 29 Jahre alten Autos in nachweislichem Top Zustand dürfte vergleichbar mit dem 30-jährigen sein. Das ist für mich kein Argument... Wenn es da um relevante Summen geht, wird man das auch vor dem H schon ordentlich absichern wollen.
Versteht mich nicht falsch. Das Verhalten der Versicherung ist definitiv kein feiner Zug! 🙁
Da hilft nur kämpfen und hoffen (denn die Lage ist alles andere als eindeutig), ein Halterwechsel oder eben die Monate abzuwarten.
Hat sich schon erledigt. Kajakspyder hat schon eine andere Versicherung gefunden.
Bavaria Direkt hat Ihn aus dem Vertrag entlassen sozusagen.