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Batterie startet nicht! Frage Lebensdauer und Garantie

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 20. April 2016 um 16:47

Hallo,

haben uns einen W 204 Blue Effency C180 CGI EZulassung 12/2010 mit 53000 km gekauft. Bei Übergabe des Autos hat der PKW eine ganze Zeit mit lfd. Radio und eingeschalteter Zündung gestanden, da der Verkäufer uns einiges erklärt hat. Danach haben wir versucht den Wagen zu starten, ging nicht, Batterie/Anlasser sagte keinen Ton. Verkäufer beruhigte uns und mittels Starthilfegerät sprang er sofort an. Wir sollten eine weitere Strecke fahren, dann würde sich die Batterie wieder aufladen. Gesagt getan, war soweit alles in Ordnung.

Nun stellte sich aber dasselbe Problem wieder ein, es war höchstens 1 oder 2 Minuten die Zündung eingeschaltet und das Radio lief. Danach wieder keine Reaktion der Batterie/Anlasser. Monteur kam und mit Startakku lief das Auto wieder.

Jetzt haben wir einen Termin am Samstag in der Werkstatt, Monteur sagte uns die Batterie wäre defekt und müsste ausgetauscht werden, greift hierfür die 1 Jahres Garantie? Ich meine der Monteur, der uns jetzt wieder den Wagen zum Laufen brauchte, sprach davon, dass es eine Garantiesache wäre, zumal wir das Auto erst 14 Tage haben! Batterie schon nach 5 Jahren hinüber? Oder evtl. noch ein anderes Problem?

Ansonsten sind wir sehr zufrieden mit unserem Kauf!

Danke f. Infos

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 23. April 2016 um 15:20

Wasserstandsmeldung: Heute Auto abgegeben, Batterie wurde ausgetauscht, die "alte" war nicht mehr o.k. wurde mir gesagt. Auto abgeholt, bekam Schlüssel in die Hand gedrückt mit dem Hinweis " Gute Fahrt "! Keine Rechnung, keine Kosten - insofern alles prima! Händler ist zu merken. Gewährleistung oder Garantie war für ihn wohl selbstverständlich.

Thread kann geschlossen werden, da erledigt!

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29 Antworten
am 21. April 2016 um 9:16

Schon klar:

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 20. April 2016 um 20:51:18 Uhr:

Juristisch würde das eine extrem schwere Nummer werden und ob man ggf. um gute 100€ so streiten will ... ich weiß nicht.

am 21. April 2016 um 11:22

War bei meinem auch, sprang bei der Übergabe nicht an damals, der Händler hat anstandslos eine neue Batterie eingebaut, letztendlich dachte man erst sie wäre nur entladen, aber nach dem Laden kurze Zeit selber das gleiche Spiel, vermutlich hat das tief entladen stehen im Verkaufsraum meiner Batterie den Rest gegeben.

Zitat:

@WWiesel schrieb am 21. April 2016 um 10:35:12 Uhr:

 

So ist es leider nicht, denn wenn es um den Kauf einer gebrauchten Sache geht, greift die Gewährleistung jedenfalls beim "üblichen" Verschleiß von sog. Verschleißteilen nicht. Für üblichen Verschleiß muss der Gebrauchtwagen -Verkäufer gar nicht einstehen, also weder reparieren noch Ersatz liefern.

Ich weiß zwar nicht, wie du darauf kommst, dass ich einen Newagen gekauft habe?

Mein Auto war beim Kauf über 4 Jahre alt und ich habe 5 Monate nach Kauf die Stoßdämpfer bei einen anderen Händler beanstandet. Ohne Einwände hat der Verkäufer die Stoßdämpferreparatur auf Gewährleistung bezahlt.

Ist halt: " In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf haben es Autokäufer recht einfach: Hier muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht vorlag. Danach dreht sich die Beweislast um und liegt beim Käufer. "

Wenn bei der Gewährleistung in den ersten 6 Monate nicht auch andere Teile mit inkludiert wären, wofür gäbe es sie dann, bzw. worin unterscheidet sie sich, im Vergleich zur Garantie???

VG

Wooky

am 22. April 2016 um 8:13

Zitat:

@wooky_1 schrieb am 22. April 2016 um 06:16:08 Uhr:

Ich weiß zwar nicht, wie du darauf kommst, dass ich einen Newagen gekauft habe?

Mein Auto war beim Kauf über 4 Jahre alt und ich habe 5 Monate nach Kauf die Stoßdämpfer bei einen anderen Händler beanstandet. Ohne Einwände hat der Verkäufer die Stoßdämpferreparatur auf Gewährleistung bezahlt.

Das ist ja auch in Ordnung, denn auch wenn Garantien Stoßdämpfer gerne ausschließen, so würde ich diese nach 4-5 Jahren bei normaler Laufleistung noch nicht als üblichen Verschleiß erachten.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 22. April 2016 um 10:13:44 Uhr:

Zitat:

@wooky_1 schrieb am 22. April 2016 um 06:16:08 Uhr:

Ich weiß zwar nicht, wie du darauf kommst, dass ich einen Newagen gekauft habe?

Mein Auto war beim Kauf über 4 Jahre alt und ich habe 5 Monate nach Kauf die Stoßdämpfer bei einen anderen Händler beanstandet. Ohne Einwände hat der Verkäufer die Stoßdämpferreparatur auf Gewährleistung bezahlt.

Das ist ja auch in Ordnung, denn auch wenn Garantien Stoßdämpfer gerne ausschließen, so würde ich diese nach 4-5 Jahren bei normaler Laufleistung noch nicht als üblichen Verschleiß erachten.

Yepp! Den hier gar nicht angefragten Stoßdämpfer-Fall von Wooky kann man erst einordnen, wenn man weiß, welche Laufleistung die Teile runter hatten und aus welchem Motiv der Händler gewechselt hat. Veilleicht hat er's ja freiwillig bzw. aus Kundenbindung gemacht, keiner weiß es.

Wenn ich der TS mit defekter Batterie wäre, würde ich auch zuerst mal das Argument mit der Gewährleistung und den ersten 6 Monaten bringen, dies aber wissend, dass ich damit wohl nicht durchkäme, wenn es hart auf hart kommt. Versuchen muss man's.

Zitat:

@wooky_1 schrieb am 22. April 2016 um 06:16:08 Uhr:

 

Mein Auto war beim Kauf über 4 Jahre alt und ich habe 5 Monate nach Kauf die Stoßdämpfer bei einen anderen Händler beanstandet. Ohne Einwände hat der Verkäufer die Stoßdämpferreparatur auf Gewährleistung bezahlt.

Ein anderer Händler als dem, wo Du gekauft hattest?

Der war für die Gewährleistung überhaupt nicht zuständig.

Da gibt es jetzt mehrere Möglichkeiten, die Händler gehörten zum selben Unternehmen, und haben das untereinander geklärt, oder es gab noch eine Gebrauchtwagengarantie, oder der Hersteller hat das übernommen.

Kein Händler zahlt freiwillig die Reparatur die ein anderer übernehmen muss.

Da Du nichts zur Laufleistung schreibst, vor Gericht hättest Du evtl. auch dumm aus der Wäsche geschaut, und der Händler hätte sich ins Fäustchen gelacht.

https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf

Vorletzte Seite, mitte.

am 22. April 2016 um 10:29

Letztendlich, wenn dem Händler etwas am Kunden liegt, wird er die Batterie einfach erneuern, die Chance, daß wegen soetwas der Kunde verärgert ist und nicht wieder kommt ist einfach zu gross, man will die Kunden ja auch binden und eine Batterie liegt locker in der Marge bei so einem Wagen. Am Besten nochmal mit der Verkäufer sprechen bevor er in die Werkstatt geht bevor da erst eine Rechnung auf dem Tisch liegt.

am 22. April 2016 um 11:29

Händlerkundenbindung beim Gebrauchtwagenkauf?

Sorry, aber das halte ich nur für ein Randphänomen.

Davon abgesehen aber sind die Chancen nicht so schlecht. Denn natürlich habe ich zum TE gesagt, es lohnt sicher nicht endlos wegen den 100€ rumzustreiten, genau so denkt der Gegenüber aber wohl auch.

Zitat:

 

Da Du nichts zur Laufleistung schreibst, vor Gericht hättest Du evtl. auch dumm aus der Wäsche geschaut, und der Händler hätte sich ins Fäustchen gelacht.

https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf

Vorletzte Seite, mitte.

Auch aus der Tatsache, dass sich in der verlinkten Urteilssammlung des ADAC nichts zu defekten Batterien findet, kann man durchaus den Rückschluss ziehen, dass sich der Streit offenbar für viele von vornherein nicht lohnt oder dass die Rechtslage so eindeutig ist (Verschleißteil=keine Gewährleistung), dass den Leuten direkt von einem Streit abgeraten wurde.

Zitat:

@torty666 schrieb am 22. April 2016 um 12:24:03 Uhr:

Zitat:

@wooky_1 schrieb am 22. April 2016 um 06:16:08 Uhr:

 

Mein Auto war beim Kauf über 4 Jahre alt und ich habe 5 Monate nach Kauf die Stoßdämpfer bei einen anderen Händler beanstandet. Ohne Einwände hat der Verkäufer die Stoßdämpferreparatur auf Gewährleistung bezahlt.

Ein anderer Händler als dem, wo Du gekauft hattest?

Der war für die Gewährleistung überhaupt nicht zuständig.

Da gibt es jetzt mehrere Möglichkeiten, die Händler gehörten zum selben Unternehmen, und haben das untereinander geklärt, oder es gab noch eine Gebrauchtwagengarantie, oder der Hersteller hat das übernommen.

Kein Händler zahlt freiwillig die Reparatur die ein anderer übernehmen muss.

Da Du nichts zur Laufleistung schreibst, vor Gericht hättest Du evtl. auch dumm aus der Wäsche geschaut, und der Händler hätte sich ins Fäustchen gelacht.

https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf

Vorletzte Seite, mitte.

Ich glaube du hast meinen Text nicht richtig gelesen (so hoffe ich).

Ich habe geschrieben der Verkäufer hat die Reparatur bezahlt == Das Autohaus, wo ich das Auto gekauft habe.

Da ich das Auto weiter entfernt erworben habe, bin ich wegen der polternden Stoßdämpfer zu einem MB Händler in der Nähe gefahren. Der hat nichts mit dem anderen Händler zu tun.

Dieser MB Händler hat die Reparatur dann von dem verkaufenden Händler erstattet bekommen... auf Gewährleistung. Der Meister sagte mir sofort, dass geht auf Kosten des Händlers, da noch keine 6 Monate um.

Ich habe die Durchschriften, also nix auf Kulanz oder Garantie.... Auch die Kostenübernahmeerklärung des Verkäufers habe ich....

Ich hoffe jetzt ist es für jeden verständlich, wenn nicht, ich bin geduldig!!!

Gruß

Wooky

P.s. Mit meinem Vergleich wollte ich dem TE nur ein Beispiel geben, dass auch Verschleißteile auf Gewähr getauscht werden... Das es zu so einem Problem wird, hätte ich nicht gedacht.....

am 22. April 2016 um 15:53

Zitat:

@wooky_1 schrieb am 22. April 2016 um 17:39:55 Uhr:

 

P.s. Mit meinem Vergleich wollte ich dem TE nur ein Beispiel geben, dass auch Verschleißteile auf Gewähr getauscht werden... Das es zu so einem Problem wird, hätte ich nicht gedacht.....

Die Aussage ist so pauschal eben nicht richtig.

Auf Gewähr werden Verschleißteile eben nur ersetzt, wenn sie aufgrund von Alter und Laufleistung noch gar nicht hätten verschlissen sein dürften oder sie tatsächlich bei Kauf bereits verschlissen waren. Bei letzterem kann einem die Beweislastumkehr helfen, bei einer Batterie, wo der Anscheinsbeweis sehr schnell sehr eindeutig wird, ist das eben kaum bis gar nicht der Fall.

Zitat:

@wooky_1 schrieb am 22. April 2016 um 17:39:55 Uhr:

Zitat:

@torty666 schrieb am 22. April 2016 um 12:24:03 Uhr:

 

Ein anderer Händler als dem, wo Du gekauft hattest?

Der war für die Gewährleistung überhaupt nicht zuständig.

Da gibt es jetzt mehrere Möglichkeiten, die Händler gehörten zum selben Unternehmen, und haben das untereinander geklärt, oder es gab noch eine Gebrauchtwagengarantie, oder der Hersteller hat das übernommen.

Kein Händler zahlt freiwillig die Reparatur die ein anderer übernehmen muss.

Da Du nichts zur Laufleistung schreibst, vor Gericht hättest Du evtl. auch dumm aus der Wäsche geschaut, und der Händler hätte sich ins Fäustchen gelacht.

https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf

Vorletzte Seite, mitte.

Ich glaube du hast meinen Text nicht richtig gelesen (so hoffe ich).

Ich habe geschrieben der Verkäufer hat die Reparatur bezahlt == Das Autohaus, wo ich das Auto gekauft habe.

Stimmt, ich hab den 'Verkäufer' überlesen, sorry.

Ich wollte Dir nicht zu nahe treten.

Themenstarteram 23. April 2016 um 15:20

Wasserstandsmeldung: Heute Auto abgegeben, Batterie wurde ausgetauscht, die "alte" war nicht mehr o.k. wurde mir gesagt. Auto abgeholt, bekam Schlüssel in die Hand gedrückt mit dem Hinweis " Gute Fahrt "! Keine Rechnung, keine Kosten - insofern alles prima! Händler ist zu merken. Gewährleistung oder Garantie war für ihn wohl selbstverständlich.

Thread kann geschlossen werden, da erledigt!

sehr schön - bei so etwas kann man echt werbung machen

am 25. April 2016 um 9:57

So sollte es laufen, super

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