Backup Batterie Störung
Hallo,
ich habe seit heute Abend in meinem Display die Fehlermeldung " Backup Batterie Störung".
Fahrzeug fährt aber ohne jegliche Auffälligkeit. Es handel sich um einen W205 220 Blutec BJ/04/2014, 25000
Werde natürlich morgen zum freundlichen fahren.
Kann mir jemand was zu diesen Fehler sagen? Ich wusste gar nicht das mein Fahrzeug eine Backup Batterie besitzt.
Gruß
PGMF1
Beste Antwort im Thema
Also zuerst die Seitliche verkleidung abnehmen an der auch das Türchen zum Sichwrungskasten düran ist rausnehmen. Es ist bloß geclibt. Dann die beiden vorderen Schrauben vom Beifahrersitz entfernen. (Haben einen Torx ähnlichen Kopf, ging aber problemlos mit ner 10er Nuss)
Dann habe ich den Boden vorsichtig rausgezogen. Also aus dem Fahrzeug raus gemacht damit genug Platz vorhanden ist und es nicht stört.keime Angst, geht leichter rein als man denkt.
Dann die obere Verkleidung entfernen (die unter dem Handschuhfach). Die ist mit einer Schraube fest, der Rest ist geclibt.
Jetzt noch die 3 Muttern von der Fussstütze entfernen und die anschließend rausholen.
Das Teil tauschen und anschließend alles wieder zusammenbauen.
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Zitat:
In der Garantiebedingungen steht leider, dass Batterien, Akkumulatoren, Kondensatoren ausgeschlossen sind.
Da gibt es wahrscheinlich gar keinen größeren und damit teuren Kondensator sondern nur einen Spannungswandler der verhindert dass durch den Spannungseinbruch beim Motorstart z.B. das Radio und die Anzeigen aussetzen. Und ein Verschleißteil ist ein Kondensator eigentlich auch nicht.
Zitat:
@Seltox schrieb am 30. Januar 2018 um 23:02:35 Uhr:
Kann nicht sein, geh zur einer anderen Werkstatt. Bei mir wurde es problemlos übernommen OHNE das ich gefragt habe.
Für das nachsehen woran es liegt und die anfrage an die Garantie Abteilung musste ich ca. 200 € hinlegen.
Bei solchen Preisen traut man sich nicht eine weitere Werkstatt zu besuchen 🙁
Zitat:
@Noris123 schrieb am 31. Januar 2018 um 11:27:44 Uhr:
Zitat:
In der Garantiebedingungen steht leider, dass Batterien, Akkumulatoren, Kondensatoren ausgeschlossen sind.
Da gibt es wahrscheinlich gar keinen größeren und damit teuren Kondensator sondern nur einen Spannungswandler der verhindert dass durch den Spannungseinbruch beim Motorstart z.B. das Radio und die Anzeigen aussetzen. Und ein Verschleißteil ist ein Kondensator eigentlich auch nicht.
Ich habe selber mit der Garantie Abteilung von MB gesprochen. Hat total abgeblockt und meinte das hat nichts mit Verschleißteil zu tun sondern sind von der Garantie ausgeschlossen.
Das Teil alleine kostet knapp 113€ plus Märchensteuer. Ganz ehrlich andere Werkstatt suchen die ist nichts zu gebrauchen. Meine Werkstatt verlangt einen Nuller für Kulanz oder Garantieanfragen.
Hallo zusammen,
Leider lesen ich den Betrag zu spät, da mein freundlicher die "Ersatzteile"schon bestellt hat.
Ich bin seit Anfang Januar 2018 Besitzer eines 220CDI BT Automatik Bj 10/14 mit JS bzw MB100.
Leider hat sich der selbe Fehler eingeschlichen den ich über die Gebrauchtwagen Garantie abwickeln bzw Gewährleistung da 1Monat alt.
Der Freundliche will die "Batterie" tauschen hat mir aber eine Werkskulanz von 75%. ausgehandelt,den Rest müßte ich übernehmen,
Was kann ich jetzt noch machen?
Grüße
Schlord
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Nichts, junge Sterne zahlt nichts, meine Zuzahlung mit 75% Kulanz war 106€
Hab meinen Freundlichen auf die Mehrfache Kulanz angesprochen, die hier erwähnt wurde.
Er wollte es gleich heute morgen abklären.
Bin mal gespannt... und werde berichten.
Edit: Gerade den Rückruf bekommen.
Er meinte die Gebrauchtwagen Garantie greift nicht , wegen Paragraph (blablabla) wie hier schon erwähnt da es sich um einen Akkumulator/Kondensator handelt welcher von MB100 ausgeschlossen ist.
Na schönen Dank an das Junge Sterne Programm! Vor einem Monat gekauft *grrr*
Von meinem Getriebewandler Defekt will ich erst gar nicht anfangen. Wird in dem zuge aber auch gleich getauscht.(75%Kulanz 25%MB100 und ich muss BLOSS das Geriebeöl zahlen)
Alles zusammen ca 300eu - vielen Dank!!
Grüße
Schlord
Erst greift die Gewährleistung, Beweislast 6 Monate nach Kauf beim Verkäufer
dann Garantie nach Bedingungen des Garantiegebers
dann Kulanz
Batterie ist ein Verschleißteil, Kosten bei dir, soweit nachvollziehbar (würde ich mir aber nicht bei MB holen).
Getriebewandler ist ein Mangel, Kosten komplett bei MB, egal ob Öle in der Garantie (die du hier ja nicht in Anspruch nimmst, sondern Gewährleistung) ausgeschlossen sind.
Genauso würde ich verhandeln.
Danke für deine Antwort
Ich hoff das mit der Gewährleistung kann ich jetzt noch nachträglich verhandeln.
Hab Ihn ja heut morgen abgegeben.
Verschleissteil Batterie werd ich das nächste mal wirklich wo anders machen.
Dacht ich bin gut aufgehoben beim MB Partner. :/
Ich werd mal noch meinen netten Verkäufer von der NL anrufen ...will mal seinen Senf noch hören.
Grüße
Schlord
Zitat:
@jw61 schrieb am 7. Februar 2018 um 12:54:38 Uhr:
Erst greift die Gewährleistung, Beweislast 6 Monate nach Kauf beim Verkäufer
dann Garantie nach Bedingungen des Garantiegebers
dann KulanzBatterie ist ein Verschleißteil, Kosten bei dir, soweit nachvollziehbar (würde ich mir aber nicht bei MB holen).
Getriebewandler ist ein Mangel, Kosten komplett bei MB, egal ob Öle in der Garantie (die du hier ja nicht in Anspruch nimmst, sondern Gewährleistung) ausgeschlossen sind.
Genauso würde ich verhandeln.
@jw61 Danke nochmal für deinen Rat!
Beim Verkäufer in der NL angerufen und kurz und knapp die Probleme geschildert : "Die Werkstatt soll uns einen Kostenvoranschlag schicken wir übernehmen den Rest!
*Freu*
Heute Abend sollte ich ihn abholen können.
Bin mal gespannt ob die Werkstatt es doch noch schafft mir irgendwas zu berechnen.
Zitat:
@jw61 schrieb am 7. Februar 2018 um 12:54:38 Uhr:
Batterie ist ein Verschleißteil, Kosten bei dir, soweit nachvollziehbar (würde ich mir aber nicht bei MB holen).
In einer C-Klasse (Ausnahme: Hybrid) gibt es nur eine Batterie und das ist die Starterbatterie, um die geht es hier aber wohl nicht.
Mir wurde auch bestätigt,dass der Spannungswandler getauscht wird...Trotz der Meldung im KI mit Backup Batterie. Aber die Klausel in der GW Garantie wurde auf Kondensatoren und Stromspeichernde Teile erweitert.
Nichtsdestotrotz wird es von der Gewährleistung übernommen wenn innerhalb 6 Monate ab Kauf.
Worüber ich heil froh bin. 🙂
Zitat:
@Noris123 schrieb am 9. Februar 2018 um 11:01:37 Uhr:
Zitat:
@jw61 schrieb am 7. Februar 2018 um 12:54:38 Uhr:
Batterie ist ein Verschleißteil, Kosten bei dir, soweit nachvollziehbar (würde ich mir aber nicht bei MB holen).
In einer C-Klasse (Ausnahme: Hybrid) gibt es nur eine Batterie und das ist die Starterbatterie, um die geht es hier aber wohl nicht.
Ein Spannungswandler ist kein Kondensator. Ist zwar möglich dass da noch ein Kondensator verbaut ist um ganz kurze Spannungseinbrüche abzufangen.
Ob es den aber wirklich gibt und welche Größe der dann hat (Kosten) würde mich echt mal interessieren. Wenn Du ihn tatsächlich zahlen müsstest dann lass ihn Dir doch geben oder wenigstens zeigen, gehört dann ja schliesslich Dir.
OK ich werd danach fragen.
Aber wegen der Klausel werden die MB Anwälte bestimmt ihre Hausaufgaben gemacht haben und das so formuliert, dass dieses Teil,auch wenn es kein Kondensator ist, bestimmt darunter fällt.
Zitat:
@Noris123 schrieb am 9. Februar 2018 um 11:28:28 Uhr:
Ein Spannungswandler ist kein Kondensator. Ist zwar möglich dass da noch ein Kondensator verbaut ist um ganz kurze Spannungseinbrüche abzufangen.
Ob es den aber wirklich gibt und welche Größe der dann hat (Kosten) würde mich echt mal interessieren. Wenn Du ihn tatsächlich zahlen müsstest dann lass ihn Dir doch geben oder wenigstens zeigen, gehört dann ja schliesslich Dir.
Freut mich das es dir geholfen hat.
Kernproblem bei der Gewährleistung ist laienhaft interpretiert, ob es ein Mangel, für den ein Erstattungsanspruch besteht, oder eben Verschleiß, für den kein Erstattungsanspruch besteht, ist, das ist nicht immer einfach oder nachvollziehbar, sh. Liste vom ADAC, teilweise widersprechen sich da auch die Gerichte.
(Backup-)Batterie ist demnach eindeutig Verschleiß, ein Kondensator/Spannungswandler IMHO aber eher nicht, zumindestens würde ich so argumentieren.
Die (schlechteren) Garantiebedingungen und deren Ausschlüsse sind hier für dich nicht bindend, da die Gewährleistung (innerhalb der Fristen) Vorrang vor einer Garantie hat und wenn da günstigere Regelungen möglich sind, dann greifen die Gewährleistung schon per Gesetz und eben nicht die Garantie.
Beweispflicht liegt i.d.R. 6 Monate nach Kauf beim Verkäufer. Dann lass ihn mal schön beweisen...
Ja @jw61 das hat es 🙂 danke für die ausführliche Erklärung. Wieder was gelernt...Und die nächsten Monate wird schön jedes weh-weh-chen gemeldet.
😉
Erlischt eigentlich die Gewährleistung und Gebrauchtwagen Garantie komplett oder nur teilweise wenn ich zb Codierungen durchführen lass ( 220 auf 250, pdc Anpassung usw.) oder ein neues Display einbaue?