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B6 3.0 Quattro - Mängel nach Autokauf

Audi A4 B6/8E
Themenstarteram 5. Juli 2019 um 7:29

Hallo ich habe vor 8 Wochen ein audi a4 b6 3.0 quattro gekauft in der Anzeige war er als technisch und optisch in sehr gut inseriert.

Als ich mir das Auto angesehen habe ist mir rost aufgefallen was nicht weiter schlimm ist motor lief rund und alles in Ordnung.

Der Verkäufer sagte mir das sein Chef im Urlaub ist und sie mir das Scheckheft was der Chef hat nach schicken würden. In der zeit ist ein Schlauch von der gasanlage geplatzt da er schon porös war aber man dies nicht gesehen hat nach und nach fällt mir auf das der Wagen nach rechts zieht.

Als ich den Verkäufer angeschrieben habe um nach dem Scheckheft zu fragen : seine Aussage er würde es nicht finden auch auf die anderen "Fehler" hat er nur gemeint das war bei ihm noch nicht. Was soll ich jetzt tun?

Danke mit freundlichen Grüßen

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18 Antworten

War es ein Privatkauf?

Hast du schriftlich im Kaufvertrag festgehalten, dass das Checkheft nachgesendet wird? Wenn nein, hast du da eher wenig Chancen.

Dass das Auto nach rechts zieht kann schon am Reifenluftdruck liegen. Wenn dir das bei der Probefahrt nicht aufgefallen ist, gilt hier wahrscheinlich die wie immer im Kaufvertrag vereinbarte Klausel "gekauft wie gesehen". Auch hier haettest du Pech gehabt. Spur einstellen kostet 50-70 Euro und danach laeuft er wieder gerade. Wenn du allerdings das Gefuehl hast, dass der Wagen aufgrund eines Unfalls nach rechts zieht und der Verkaeufer dir das nicht mitgeteilt hat, ist das ein verschwiegener Mangel und damit arglistige Taeuschung. In dem Fall haftet der Privatverkaeufer, aber du muss natuerlich erstmal Beweise sammeln.

Schlauch von der Gasanlage kann passieren, deutet meiner Meinung nach aber auf schlechte Wartung hin.

Bei Privatverkaeufen hast du da halt einfach Pech. Wenn dir das nicht bei der Probefahrt auffaellt und die Beseitigung der Maengel nicht im Kaufvertrag festgehalten wurde, bist du der Dumme. Naechstes Mal beim Autokauf dann einfach besser hinsehen.

Themenstarteram 5. Juli 2019 um 8:17

Es war ein freier Händler Nein bei der Probefahrt ist es mir und meinem Kollegen nicht aufgefallen das er nach rechts zieht

Da der Chef im Urlaub war hat sein Kollege alles gemacht und ich wollte auch das es im Vertrag festgehalten wird das dass Heft nach gesendet wird er hat es auch rein geschrieben.

Jetzt wo der *Chef* wieder da ist kann er natürlich das heft nicht finden

 

Danke für die schnelle Antwort

OK, beim Kauf von einem Haendler muss er die Maengel beseitigen. Selbst wenn er aufgrund des Fahrzeugalters die Gewaehrleistung ausgeschlossen haette, muss er die Maengel beheben, weil er laut Gesetz dazu verpflichtet ist und auch laut Gesetz die Gewaehrleistung nicht ausschliessen darf.

Regele das schriftlich. Beziehe dich auf den Kaufvertrag und poche auf dein Recht. Wenn das Auto bei Audi checkheftgepflegt wurde, kann der Haendler dort ein neues beantragen (natuerlich muss er das bezahlen), die haben naemlich alle Daten im Computer. Stelle ihm das Auto auf den Hof und lass es bei ihm fachgerecht reparieren. Du darfst nicht (!) auf eigene Faust das Auto reparieren lassen und dann bei ihm meckern. Du musst ihm die Chance geben, das Auto zu reparieren bzw. reparieren zu lassen. Der Haendler hat 2 Mal das Recht zur Nachbesserung. Erst danach, also wenn er es nicht hinbekommt, darfst du das Auto fachgerecht reparieren lassen und ihm die Kosten in Rechnung stellen. Und wie gesagt, alles schriftlich machen, damit du Beweise hast.

Wenn die Gasanlage schon so hinüber ist, dass Schläuche platzen - lass dringend eine GAP (Gasanlagenprüfung) machen. Ich hoffe, dass die Anlage in die Papiere eingetragen ist. Und du sollstest mit einem Programm wie TORQUE und einem billigen OBD2 Adapter wie https://www.amazon.de/gp/product/B01JU11EZE/ prüfen, ob die Gemischadaptionswerte noch passen.

am 6. Juli 2019 um 12:30

das ist nicht ganz richtig, wenn der Händler im Kundenauftrag verkauft dann ist es quasi Privat an Privat und somit gibt es kein recht auf nachbesserung. Ich würde das erstmal klären bevor du Ramon7 jetzt verückt machst. Viele Händler machen gerne verkauf im Kundenauftrag bei alten Autos mit viel KM oder bei Autos mit viel schnickschnack um hinterher nicht permanent genervt zu werden was ich aber mittlerweile voll und ganz verstehen den viele leute suchen sich den "günstigsten Händler bzw das günstigste Angebot" raus und erwarten aber ein neuwagen anstatt gleich zu einem größeren Händler zu fahren der das Auto z.B. für 600 euro teurer da hat. Übrigens ist auch nicht jede Macke in der Gewährleistung drin davon abgesehen.

Check erstmal dein Kaufvertrag ob Privat oder Händler und danach kannst ihn ja damit konfrontieren.

Zitat:

@Andy B7 schrieb am 5. Juli 2019 um 10:58:54 Uhr:

OK, beim Kauf von einem Haendler muss er die Maengel beseitigen. Selbst wenn er aufgrund des Fahrzeugalters die Gewaehrleistung ausgeschlossen haette, muss er die Maengel beheben, weil er laut Gesetz dazu verpflichtet ist und auch laut Gesetz die Gewaehrleistung nicht ausschliessen darf.

Regele das schriftlich. Beziehe dich auf den Kaufvertrag und poche auf dein Recht. Wenn das Auto bei Audi checkheftgepflegt wurde, kann der Haendler dort ein neues beantragen (natuerlich muss er das bezahlen), die haben naemlich alle Daten im Computer. Stelle ihm das Auto auf den Hof und lass es bei ihm fachgerecht reparieren. Du darfst nicht (!) auf eigene Faust das Auto reparieren lassen und dann bei ihm meckern. Du musst ihm die Chance geben, das Auto zu reparieren bzw. reparieren zu lassen. Der Haendler hat 2 Mal das Recht zur Nachbesserung. Erst danach, also wenn er es nicht hinbekommt, darfst du das Auto fachgerecht reparieren lassen und ihm die Kosten in Rechnung stellen. Und wie gesagt, alles schriftlich machen, damit du Beweise hast.

Das "im Kundenauftrag" lässt sich ja recht schnell rausfinden, indem man zu dem letzten im Fahrzeugbrief vermerkten Halter einfach mal Kontakt aufnimmt und nachfragt. Vielleicht ist er ja bereit, dazu etwas zu sagen.

am 6. Juli 2019 um 15:02

Das muss im Kaufvertrag stehen, inkl. dem das die Gewährleistung ausgeschlossen ist.

Und der angebliche Privatverkäufer sollte vorher im Fahrzeugbrief stehen und nicht der Schwipschager eines Fähnchenhändlers sein. Weil Strohmann "gilt nicht".

Genau so ist es.

Zitat:

@GaryK schrieb am 6. Juli 2019 um 17:30:42 Uhr:

Und der angebliche Privatverkäufer sollte vorher im Fahrzeugbrief stehen und nicht der Schwipschager eines Fähnchenhändlers sein. Weil Strohmann "gilt nicht".

Der Eigentümer muss nicht der Besitzer bzw. Halter sein und muss somit nicht im Fahrzeugbrief stehen.

Daher ist es schwierig einen „Strohmann“ bei so einem Handel als solchen zu überführen.

Grüße,

Thilo

am 7. Juli 2019 um 12:07

Jap definitiv. Das auto kann auch über 3 Ecken verkauft werden und man kann als Käufer nichts machen

 

 

Zitat:

@Thilo T. schrieb am 7. Juli 2019 um 14:04:17 Uhr:

Zitat:

@GaryK schrieb am 6. Juli 2019 um 17:30:42 Uhr:

Und der angebliche Privatverkäufer sollte vorher im Fahrzeugbrief stehen und nicht der Schwipschager eines Fähnchenhändlers sein. Weil Strohmann "gilt nicht".

Der Eigentümer muss nicht der Besitzer bzw. Halter sein und muss somit nicht im Fahrzeugbrief stehen.

Daher ist es schwierig einen „Strohmann“ bei so einem Handel als solchen zu überführen.

Grüße,

Thilo

Zitat:

@Thilo T. schrieb am 7. Juli 2019 um 14:04:17 Uhr:

 

Der Eigentümer muss nicht der Besitzer bzw. Halter sein und muss somit nicht im Fahrzeugbrief stehen.

Daher ist es schwierig einen „Strohmann“ bei so einem Handel als solchen zu überführen.

Wer darf denn das Fahrzeug dann veräußern? Eigentümer oder Halter?

Im Kaufvertrag wird der Verkäufer benannt. Ist es denn möglich, dass diese dort genannte rechtliche Person nicht der Eigentümer ist? Ich stehe jetzt etwas auf dem Schlauch.

Zitat:

Ist es denn möglich, dass diese dort genannte rechtliche Person nicht der Eigentümer ist?

ja natürlich, es gibt beim KFZ:

- Eigentümer (der dem das KFZ gehört)

- Besitzer (der wo es aktuell vor Ort hat in Besitz)

- Halter ( der auf den es zugelassen ist)

- Fahrer .....

und diese Personen können 4 verschiedene sein...daher ist da so ziemlich alles möglich in Sachen Verkauf & Haftung. Für den aktuellen Fall wäre zuerst mal wichtig wer nun im KV steht & ob es sich rechtlich nun um ein Umgehungs oder doch Vermittlungsgeschäft handelt.

Ich stelle meine Frage von oben noch mal etwas deutlicher:

Kann der im Kaufvertrag angegebene Verkäufer eine Person sein, die vom Eigentümer abweicht? Also stellt denn gerade nicht der Kaufvertrag genau klar, wer der Veräußerer und damit der Eigentümer ist??

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