B6 3.0 Quattro - Mängel nach Autokauf

Audi A4 B6/8E

Hallo ich habe vor 8 Wochen ein audi a4 b6 3.0 quattro gekauft in der Anzeige war er als technisch und optisch in sehr gut inseriert.
Als ich mir das Auto angesehen habe ist mir rost aufgefallen was nicht weiter schlimm ist motor lief rund und alles in Ordnung.
Der Verkäufer sagte mir das sein Chef im Urlaub ist und sie mir das Scheckheft was der Chef hat nach schicken würden. In der zeit ist ein Schlauch von der gasanlage geplatzt da er schon porös war aber man dies nicht gesehen hat nach und nach fällt mir auf das der Wagen nach rechts zieht.

Als ich den Verkäufer angeschrieben habe um nach dem Scheckheft zu fragen : seine Aussage er würde es nicht finden auch auf die anderen "Fehler" hat er nur gemeint das war bei ihm noch nicht. Was soll ich jetzt tun?
Danke mit freundlichen Grüßen

18 Antworten

nö im KV steht nur wer dir das KFZ verkauft hat mehr nicht😉 du kannst eine Sache auch Verkaufen wenn du nicht der Eigentümer bist oder sie mehrfach verkaufen obwohl du nur ein Stück hast... das ist wie mit allem, ob du das durftest oder die Sache liefern kannst ect. ist dann nochmal ne andere Geschichte. Thema gutgläubiger Erwerb usw.

wenn du zb. ein KFZ von deinem Bruder in dessen Auftrag verkaufst (weil er sich zb. nicht auskennt) das auf seinen Vater angemeldet ist & von deiner Mutter gefahren wird....und eurem Onkel gehört dann 😉 ist das verzwickt aber eine denkbare Konstellation.

Ok, alle möglichen gedanklichen Konstrukte sind natürlich möglich, solange keiner der beteiligten Personen die Dinge anzweifelt - also alle damit offenkundig zufrieden sind.

Voreigentümer war also derjenige, der selbst den Wagen in der Vergangenheit erworben hatte. Also bleibt dem TE eigentlich nur, sich jetzt an den im Vertrag genannten Verkäufer zu halten.

Und dieser könnte also nun bestreiten, Eigentümer des Fahrzeugs gewesen zu sein. Lustig, wie man sich als Käufer ganz schnell die Karten legen kann...

Interessanter Aspekt. Man sollte also vor Bezahlung feststellen, dass der Verkäufer auch der Eigentümer ist. Oder was kann man noch tun?

Ich will jetzt auch mal etwas "klugscheißen"!
Der Eigentümer einer Sache hat eine rechtliche Verfügungsgewalt hierüber!
Er muss aber nicht zwangsläufig Besitzer sein, denn der Besitzer hat die derzeitige Verfügungsgewalt oder ein Nutzungsrecht, ohne aber Eigentümer sein zu müssen!
Bei Fahrzeugen wird aber im Allgemeinen davon ausgegangen, dass derjenige, der die Zulassungsbescheinigung Teil 2,
früher Fahrzeugbrief, in den Händen hält, auch Eigentümer ist!
Zur Verdeutlichung: Ich habe ein KFZ geleast oder finanziert! Dann bin ich zwar Besitzer, der Kredit-oder Leasinggeber ist aber Eigentümer und nur der dürfte das Fz verkaufen, ich darf es aber nutzen!
Sobald dieser "Fähnchenhändler" beim Anbieten eines FZ den Brief vorweisen kann (sofort), ist er der Eigentümer, ob er eingetragen ist oder nicht, somit kommt er nicht aus dieser Nummer raus! Da würde ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen!
http://www.juramagazin.de/besitz_eigentum.html

Zitat:

@dingo28201 schrieb am 7. Juli 2019 um 21:13:59 Uhr:


Bei Fahrzeugen wird aber im Allgemeinen davon ausgegangen, dass derjenige, der die Zulassungsbescheinigung Teil 2,
früher Fahrzeugbrief, in den Händen hält, auch Eigentümer ist!

mittlerweile wird das nicht mehr so einfach als gegeben angenommen , ist ein Anscheinsbeweis ja- aber auch den muß man im Zweifel untermauern zb.mit einem Kaufvertrag.

den zulassen und eine ZB Teil2 bekommt man ganz schnell (!) ohne schon Eigentümer zu sein

ich habe zb. Anfang des Jahres weit weg ein Auto angeschaut und die Papiere mitgenommen + daheim zugelassen, da war das KFZ aber noch lange nicht mein Eigentum da ich es nur mit ein paar Hundertern angezahlt hatte 😉

Zitat:

@dingo28201 schrieb am 7. Juli 2019 um 21:13:59 Uhr:


Sobald dieser "Fähnchenhändler" beim Anbieten eines FZ den Brief vorweisen kann (sofort), ist er der Eigentümer, ob er eingetragen ist oder nicht, somit kommt er nicht aus dieser Nummer raus! Da würde ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen!

auch da kann ich dir aus der Praxis sagen das dem nicht immer (automatisch) so ist , bei vielen Händlern, Autohäusern ect. die als Agenturgeschäft ein KFZ anbieten liegt der "Brief" da.

Manchmal im Vertrauen , meist aber hinter einer Vorbehaltszahlung ohne schriftlichen Kaufvertrag.

Denn genau damit lässt sich im Nachgang dieses Konstrukt um das es hier im Thread geht nachweisen. 😉

Unterm Strich muß man als Käufer also heute schon ein bisschen aufpassen. So einfach mit der Gewährleistungspflicht die man "Gewerblich immer hat" ist es eben nicht.

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