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B180d Mopf Kundendienst Massnahme Software Motorsteuergerät update

Mercedes B-Klasse W246
Themenstarteram 16. Mai 2017 um 5:42

Heute von MB Zuschrift bekommen.

 

blabla... sie hätten mit Kraftfahrt-Bundesamt vereinbart zur Verbesserung der Stickoxid Emissionsverhalten....

Wer garantiert das dies doch keine Einbußen bei Leistung, Verbrauch, Zuverlässigkeit ist ?

 

aja... Bj 11/2016 W246 B180d

 

Beste Antwort im Thema

Wenn Daimler euch anschreibt zur Kundendienstmaßnahme und ihr dem nicht nachkommt, dann werden nach Abschluss der Maßnahme die nicht aktionierten Fahrzeug ans KBA gemeldet. Das wiederum schreibt euch dann nochmals an und droht euch schlussendlich mit Stilllegung des Fahrzeuges.

Wenn was sicherheitsrelevantes Anfallen würde, dann rennt ihr wie die Wiesel bevor überhaupt offiziell was verkündet wurde. Und bei sowas wird gemauert.

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Zitat:

@Rudineu schrieb am 27. November 2017 um 00:25:48 Uhr:

Ach, mein Motörchen ist ein Renault/Mercedes und damit genau das Problemkind laut DUH!

Und mal was anderes kurz einzubringen: mein smart 453 Benziner hat auch einen Renault Motor, angeblich so sauber. Und hier nun die Antwort dazu von der Deutschen Umwelthilfe:

DUH verlangt von Verkehrsminister Alexander Dobrindt den Entzug der Typzulassung für den als „Stadtauto“ beworbenen Euro 6 Benzin-Smart angesichts bis zu 440-facher Überschreitung der Laborgrenzwerte von Diesel-Pkw – ..........

Mich wundert nur, daß die bei MB so scharf drauf sind, Renault Motoren einzubauen. Haben die das wirklich nötig, sich so weit herunter zu lassen? Mal sehen, wann die erste S-Klasse mit Renault Motoren herauskommt.

 

Und mal was anderes kurz einzubringen: mein smart 453 Benziner hat auch einen Renault Motor, angeblich so sauber. Und hier nun die Antwort dazu von der Deutschen Umwelthilfe:

DUH verlangt von Verkehrsminister Alexander Dobrindt den Entzug der Typzulassung für den als „Stadtauto“ beworbenen Euro 6 Benzin-Smart angesichts bis zu 440-facher Überschreitung der Laborgrenzwerte von Diesel-Pkw – ..........

Mich wundert nur, daß die bei MB so scharf drauf sind, Renault Motoren einzubauen. Haben die das wirklich nötig, sich so weit herunter zu lassen? Mal sehen, wann die erste S-Klasse mit Renault Motoren herauskommt.

:)

... ich denke, es ist eine clevere Idee, einen kleinen Diesel im Flotten-Programm zu haben, dazu keinen Entwicklungsaufwand und...kein Risiko der Verfehlung der Emissionsziele. Wenn es eng wird, tritt der Daimler zur Seite und reicht die Haftung durch. Es könnte sein, dass ein deutscher Anwalt in Frankreich gegen Renault klagt :)

Zitat:

@Rudineu schrieb am 27. November 2017 um 00:25:48 Uhr:

Ach, mein Motörchen ist ein Renault/Mercedes und damit genau das Problemkind laut DUH!

Mal googeln

OM 607 DE 15 LA

:):confused:

http://www.sueddeutsche.de/.../...iert-ueber-abgas-messungen-1.2961914

und z.B.

http://www.sueddeutsche.de/.../...thilfe-klagt-gegen-daimler-1.2935204

und der Bericht der DUH (genau mein Motor):

http://www.duh.de/.../Messbericht_Mercedes_B180d.pdf

...

Mein Wagen wurde getestet - ich werde ihn nach Weißrussland verkaufen... EURO 6 mit EURO 2 - Werten

am 13. April 2019 um 8:42

Liebe W246-Mit-Besitzer,

MB hat mir im Auftrag des Kraftfahrt-Bundesamtes ein Schreiben mit dem Hinweis auf das Software-Update als "freiwillige Kundendienstmaßnahme" zugestellt.

Jenseits aller Pro- und Contra-Grundsatzdiskussionen zu Kraftstoffverbrauch, Motorleistung, Haltbarkeit, etc.:

Geht man besser darauf ein oder wird MB damit lediglich einer Auflage gerecht, ihren Kunden EINE (günstige) Lösung anbieten zu müssen? Und hätte man beispielsweise damit einen "Anspruch" auf Regulierung im Sinne einer Hardware-Lösung verwirkt?

Würde mich über Rückmeldungen bzw. Erfahrungen freuen (wie gesagt: Bitte keine technischen Spekulationen).

Danke im Voraus & ein schönes Wochenende!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Freiwillige Kundendienstmaßnahme - Software-Update - Aktionscode 5499402?' überführt.]

Hast du eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung, die auch Vertragsrechtsschutz beinhaltet?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Freiwillige Kundendienstmaßnahme - Software-Update - Aktionscode 5499402?' überführt.]

am 13. April 2019 um 8:57

Nein, leider nicht...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Freiwillige Kundendienstmaßnahme - Software-Update - Aktionscode 5499402?' überführt.]

Über ADAC auch nicht?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Freiwillige Kundendienstmaßnahme - Software-Update - Aktionscode 5499402?' überführt.]

Habe ich vor ca. 3 Wochen machen lassen. Wo ist das Problem? Merke weder im Verbrauch noch sonst irgendwelche negativen Auswirkungen. Mercedes hat sich ja lange genug Zeit damit gelassen. Und eine eventuelle Hardware Nachrüstung sollte das nicht beeinflussen. Mercedes ist halt nicht VW!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Freiwillige Kundendienstmaßnahme - Software-Update - Aktionscode 5499402?' überführt.]

am 13. April 2019 um 10:24

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 13. April 2019 um 11:15:43 Uhr:

Über ADAC auch nicht?

Ne, bin auch nicht beim ADAC...

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Freiwillige Kundendienstmaßnahme - Software-Update - Aktionscode 5499402?' überführt.]

am 13. April 2019 um 10:43

Zitat:

@cdilein schrieb am 13. April 2019 um 12:17:48 Uhr:

Habe ich vor ca. 3 Wochen machen lassen. Wo ist das Problem? Merke weder im Verbrauch noch sonst irgendwelche negativen Auswirkungen. Mercedes hat sich ja lange genug Zeit damit gelassen. Und eine eventuelle Hardware Nachrüstung sollte das nicht beeinflussen. Mercedes ist halt nicht VW!

Danke, aber mir ging‘s eben genau nicht um den technischen Vorgang...

Und die Aussage „eine eventuelle Hardware Nachrüstung SOLLTE das nicht beeinflussen“ erscheint mir angesichts bisheriger juristischer Spitzfindigkeiten dann doch sehr spekulativ... wenn‘s um die Kohle für Nachbesserungen geht, wird jeder Konzern erst mal eine „günstige“ Lösung anbieten und selbstverständlich erklären, dass man damit seiner Pflicht nachgekommen sei. Sie werden keine Hardware-Lösung anbieten, wenn man eine Software-Lösung akzeptiert. Und da unterscheidet sich dann MB nicht von VW...

 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Freiwillige Kundendienstmaßnahme - Software-Update - Aktionscode 5499402?' überführt.]

Okay, dann nimm den Termin eben einfach unter Vorbehalt späterer möglicher Nachforderungen trotzdem an. Erkläre ausdrücklich keinen Verzicht auf diese späteren Forderungen.

Tu dies unbedingt schriftlich, denn du müsstest dein Vorbehalt später eventuell beweisen.

Damit ist noch kein Geld verbunden, dass du im Zusammenhang mit juristischen Aktivitäten zahlen müsstest. Für den Software-Update sind sie ohnehin verpflichtet, und sollten sie dich zwingen, auf weitere Maßnahmen damit zu verzichten, dann nimmst du das halt eben nicht an.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Freiwillige Kundendienstmaßnahme - Software-Update - Aktionscode 5499402?' überführt.]

am 13. April 2019 um 21:03

Wurde aber auch alles schon einmal hier diskutiert... Siehe Hier

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Freiwillige Kundendienstmaßnahme - Software-Update - Aktionscode 5499402?' überführt.]

Aber nicht, ob die Annahme der aktuellen Software den Hersteller von weiteren zukünftigen Hardware-Nachbesserungen entbindet und darum geht es hier in diesem Fall!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Freiwillige Kundendienstmaßnahme - Software-Update - Aktionscode 5499402?' überführt.]

am 14. April 2019 um 6:05

Gut, dann habe ich die Fragestellung falsch aufgenommen. Da eine MÖGLICHE noch anfallende Hardwarenachrüstung vom Hersteller geprüft, freigegeben und vom KBA verpflichtend vorgeschrieben werden würde (siehe VW), würde dies den Hersteller natürlich nicht von einer Nachrüstung entbinden, wenn du zuvor (ebenfalls von KBA) das empfohlene Update hast aufspielen lassen. Ich habe das Update bereits seid 4 Wochen auf beiden B-Klassen ... seitdem mit beiden Fahrzeugen gesamt ca. 3500km gefahren, alles wie zuvor !

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Freiwillige Kundendienstmaßnahme - Software-Update - Aktionscode 5499402?' überführt.]

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