Autoverkauf und nun Anzeige?!
Servus Leute😉
Ich habe da mal folgendes Anliegen. Ich habe meinen E36 Compact vor knapp einem 3/4 Jahr privat verkauft und nun Probleme.
Mein Vater besitzt eine KFZ-Werkstatt und somit nutze ich die Gelegenheit und stellte ihn zum Verkauf bei ihm auf den Hof. Preisschild dran und fertig. Das Auto wurde dann privat von mir an den Käufer verkauft. Das Auto lief über meinen Vater, da ich es damals von ihm geschenkt bekam.
Alles super, Auto verkauft, Käufer waren auch zufrieden, so zufrieden, dass sie auch die noch bedürftigen Reparaturen bei meinem Vater durchführen liessen.
Heute kam eine Anzeige zu meinen Vater wegen arglistiger Täuschung, das sie das Auto wieder umtauschen wollen, weil dieser einen Unfallschaden hatte!
Das entspricht auch der Wahrheit, doch wurde dieses beim Kauf gesagt und die Käuferin meinte, das stelle kein Problem dar. Wir wiesen noch darauf hin, das der Heckschaden ordnungsgemäß behoben wurde.
Werde jetzt den Anwalt einschalten und reagieren, das gibt es doch garnicht. Nachdem sie ein 3/4 Jahr damit umhergegurkt ist, soll ich die Kiste wieder zurücknehmen und ihr das Geld geben!?
Der Verkauf war von privat zu privat, ohne jegliche Gewährleistung.
Was sagt ihr dazu?!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
ich finde es gut, dass der staat mal was gemacht hat, was die endkunden schützt.
Eine interessante Geschichte zu abzockern:
letztens sollte ein italiener der sogar damit prahlt bei porsche zu arbeiten, meine winterräder drauf machen. der achso begabte KFZ Meister hats net hinbekommen, er hat die Distanzscheiben von den Sommerfelgen nicht abbekommen. und sich zwei stecknüsse kaputt gemacht.
da er noch bissle mal das auto von unten so kurz angeschaut hat und bei dem rechten vorderrad gemerkt hat dass der querlenker kaputt ist, hab ich ihm seine verlangten 30 ökken gegeben.
Jetzt passt auf was passiert ist:
Dem seine Schwester (buchhalterin sozusagen) ruft mich nach 3-4wochen an und meint, dass ihr bruder 4 ganze stunden mein auto angeschaut hätte und ich eigentlich 200€ zahlen müsste für die Arbeitseinheiten.
ich hätte sogar nur 30 gezahlt und würde die beiden *ausnutzen*!
in wirklichkeit hat er wirklich 1h ein privatgespräch am telefon gehabt und ich musste mich da langweilen.
dann hat er den wagen nicht mal richtig hochfahren können weil bei seiner scheiss hebebühne die metalldinger unten gefhelt haben damit der wagen etwsa höher steht! (mit holzbalken gelöst)
räder abgemacht--> ooooh distanzscheiben --> schraub schraub 2 stecken fest!
versucht die ganze zeit rum: 1h vllcht mit allen rädern!!!!
dann wieder drauf das alte zeug: halbe stunde im normalen lässigen gespräch (er ist ja ein bekannter) räder wieder drauf
dann tschüss macht also ca von 1 bis halb 4
auf seiner dubiosen rechnung stehen sogar alle sachen die ich ihm vom auto erzählt hab, dass zb gasanlage etwas geleckt hat und kühlflüssigkeit daher verliert.
mein paps hat den angerufen und mal zur sau gemacht, und was der typ meinte:
"dein sohn kommt zu mir und bekommt informationen und lässt es wo anders machen und ich soll nichts bekommen. außerdem dachte ich das zahlt doch alles euer händler"
Hammer! Sachen gibts. unser anwalt sagt, vor gericht würden die leute den typen auslachen RECHT SO
Und was hat das mit meiner Thematik zu tun?!?!?!
122 Antworten
Ganz einfach weil wir in einem Rechtsstaat leben und auch ein Käufer Rechte hat. Wenn er zugibt das er vom Mangel wusste ( Anwaltschreiben oder was kam da ? ) bist du ja auch raus dann ist es kein Grund mehr zur Rückgabe ! Ihm war der Mangel dann ja bekannt also ist es kein Grund mehr zur Wandlung dann würde ich gar nicht reagieren sondern das Schreiben fein und sicher aufbewahren falls er doch klagt. Dann hast du einen schriftlichen Nachweis - auch wenn es nur aus Dummheit des Anwalt dazu kam.
Und auf die Fresse solltest du dir selber hauen oder deinem Vater denn er muss als Unternehmer sowas alles wissen.
LG
SpencerSAW
*edit* Sorry der " Schläger" war ja ein anderer ! Also nicht Papa verprügeln !
@BMWecompact:
ruhig Blut.Lass dich doch von ein paar Hobbyanwälten nicht aus der Ruhe bringen.Nur weil man regelmässsig Matlock guckt,heisst das noch lange nicht das man sich mit sowas auskennt.
Hier im KFZ Forum ist es sogar fast unmöglich richtig Kompetente Leute Leute zu finden was Technik angeht,was meinst dann wie das mit der Gesetzeslehre aussieht?! 😉 Das internet wirkt wie eine Lupe(eher Mikroskop) und lässt jeden der so tut als ob,grösser und klüger wirken als er ist.
Da findest du niemanden der sich da wirklich auskennt.Das sind immer nur meist ein paar Sätze die jemand von jemandem aufgeschnappt hat und dann sogar noch bei jedem Posting verfälscht werden und erneut und wieder kopiert werden.Am Ende hast du dann was ganz anderes.
Dein erster Schritt sollte zu einem richtigen Anwalt führen.Ein Beratungsgespräch kostet nur ein paar Euronen.Zur Vernehmung bei der Polizei(falls nicht schon geschehen)auf keinen Fall gehen!
.
Danach wirst du Gewissheit haben.Meine Meinung ist,dir kann keiner was.Zudem ist der Streitwert zu gering,die Sache zu verstrickt und die Staatsanwälte und Gerichte voll überlastet.
Mach dir da also mal keine Sorgen,und selbst wenn,ins Gefängnis geht man dafür natürlich nicht.😉
Zitat:
Original geschrieben von BMWecompact
Was sagt ihr dazu?!
dein vater sollte sich eine andere arbeit suchen! 🙄
wer angeblich ne eigene werkstatt hat, sollte auch wissen, was man beim verkauf eines kfz beachten sollte!
du solltest zum einen schonmal dein sparbuch plündern - und zum anderen sollte dein vater sich nicht wundern, wenn er demnächst das finanzamt und die gewerbeaufsicht zu besuch hat!
Zitat:
Original geschrieben von omeriko
ja aber der käufer wusste doch dass der wagen unfall hatte.
das behauptet der te, aber wer weiß, was der te dem käufer über den unfall erzählt hat...wäre nicht das erste mal, das aus einem über die versicherung abgerechneten wirtschaftlichem totalschaden dann beim verkauf nur ein kleiner - mit lackstift ausbesserter - steinschlag wurde...
Zitat:
Original geschrieben von kirschi_RV
steht in den Fahrzeugpapieren und ist somit der Eigentümer des Autos.
wer als halter eingetragen, ist noch lange nicht der eigentümer!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
dein vater sollte sich eine andere arbeit suchen! 🙄Zitat:
Original geschrieben von BMWecompact
Was sagt ihr dazu?!
wer angeblich ne eigene werkstatt hat, sollte auch wissen, was man beim verkauf eines kfz beachten sollte!du solltest zum einen schonmal dein sparbuch plündern - und zum anderen sollte dein vater sich nicht wundern, wenn er demnächst das finanzamt und die gewerbeaufsicht zu besuch hat!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das behauptet der te, aber wer weiß, was der te dem käufer über den unfall erzählt hat...wäre nicht das erste mal, das aus einem über die versicherung abgerechneten wirtschaftlichem totalschaden dann beim verkauf nur ein kleiner - mit lackstift ausbesserter - steinschlag wurde...Zitat:
Original geschrieben von omeriko
ja aber der käufer wusste doch dass der wagen unfall hatte.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wer als halter eingetragen, ist noch lange nicht der eigentümer!Zitat:
Original geschrieben von kirschi_RV
steht in den Fahrzeugpapieren und ist somit der Eigentümer des Autos.
genau das meine ich.Damit ist keinem hier geholfen... 🙄
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von koppel83
Damit ist keinem hier geholfen... 🙄
was soll man denn hier noch groß erzählen? 😕
der te hat einen unfallwagen nicht als solchen gekennzeichnet verkauft...irgendwelche mündlichen hinweise auf den unfall, kann im nachhinein KEINER mehr nachweisen, also bleibt nur das papier...
und was steht auf dem papier? jedenfalls kein kreuz an der stelle, das es sich um ein unfallfahrzeug handelt! üblicherweise bleibt dem verkäufer dann nix anderes übrig als sich ohne gericht zu einigen, oder es auf einen prozess ankommen zu lassen, den wird er allerdings verlieren!
...und wenn der käufer dem te ans bein pissen will, gibt er den jeweiligen behörden halt mal nen wink das der vater des te anscheinend über seinen junior gebrauchtfahrzeuge verkauft um sich zum einen um die gewährleistung zu drücken und zum anderen die mehrwertsteuer zu sparen! da der vater anscheinend nichtmal ansatzweise im stande ist, nen kaufvertrag richtig auszufüllen - wird auch seine buchführung der werkstatt dementsprechend schlecht und lückenhaft sein...das hat so manchen unternehmer - bei einer betriebsprüfung - seine existenz gekostet!
Zitat:
Original geschrieben von kirschi_RV
ich denke das du vor Gericht keine guten Karten hast, da daß Auto wie du ganz oben Geschrieben hast, auf dein Vater gelaufen ist, d.h. dein Vater steht in den Fahrzeugpapieren und ist somit der Eigentümer des Autos.
Dein Dad kommt um die Sachmängelhaftung nicht rum, da er ein Gewerbebetreiber ist. (ist Übrigens egal ob du Bäcker oder KFZ Meister bist).Der Unfallschaden gehört auf alle Fälle in den Kaufvertrag rein.Das wiederum sollte dein Vater wissen wenn er vom Fach ist.
Eben.
Und zusammen mit der Tatsache, daß das Fahrzeug vom Gelände einer KFZ-Werkstatt verkauft wurde, sind hier so gut wie alle Merkmale eines Umgehungstatbestandes erfüllt.
Der sinnvollste Weg für den TE besteht hier darin, daß Fahrzeug gegen die Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen, bevor der Käufer auf die Idee kommt, hier wirklich ein großes Faß aufzumachen. Dann dann kann es richtig teuer für den Verkäufer werden.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
was soll man denn hier noch groß erzählen? 😕Zitat:
Original geschrieben von koppel83
Damit ist keinem hier geholfen... 🙄der te hat einen unfallwagen nicht als solchen gekennzeichnet verkauft...irgendwelche mündlichen hinweise auf den unfall, kann im nachhinein KEINER mehr nachweisen, also bleibt nur das papier...
und was steht auf dem papier? jedenfalls kein kreuz an der stelle, das es sich um ein unfallfahrzeug handelt! üblicherweise bleibt dem verkäufer dann nix anderes übrig als sich ohne gericht zu einigen, oder es auf einen prozess ankommen zu lassen, den wird er allerdings verlieren!
...und wenn der käufer dem te ans bein pissen will, gibt er den jeweiligen behörden halt mal nen wink das der vater des te anscheinend über seinen junior gebrauchtfahrzeuge verkauft um sich zum einen um die gewährleistung zu drücken und zum anderen die mehrwertsteuer zu sparen! da der vater anscheinend nichtmal ansatzweise im stande ist, nen kaufvertrag richtig auszufüllen - wird auch seine buchführung der werkstatt dementsprechend schlecht und lückenhaft sein...das hat so manchen unternehmer - bei einer betriebsprüfung - schon seine existenz gekostet!
Das sagst du.Und das als unqualifizierter.Selbst ein studierter Anwalt kann das Verfahrensende nicht absehen.
Deswegen nochmal mein rat an den Threadersteller:Geh zum Profi und drück ihm 40€ in die hand.Den Rest wirst du dann von ihm erfahren.Lass die Orakelgeschichten hier aus dem Forum.
Zitat:
Original geschrieben von koppel83
Selbst ein studierter Anwalt kann das Verfahrensende nicht absehen.
das verfahrendende ist zu 100% absehbar!
entweder nimmt der te die karre zurück oder er erstattet dem käufer die summe "x" - auf die sich dann außergerichtlich geeinigt wird...aber das wird ihm sein anwalt dann auch noch erklären!
...und das der vater - völlig unabhängig vom te - auch noch eine verbrezelt bekommen kann, steht auf einem anderen blatt!
Zitat:
Original geschrieben von koppel83
Selbst ein studierter Anwalt kann das Verfahrensende nicht absehen.
Kannst du das auch begründen? 😕
Die Merkmale für einen Umgehungstatbestand sind hier nahezu vollumfänglich erfüllt. Ein Verfahrens-"Erfolg" für den TE ist daher praktisch nicht mehr zu erwarten.
Umgehungstatbestand? Was soll das in diesem zusammenhang denn bitte sein?
Dass eine Werkstatt über einen Privatmann ein Auto verkauft ist üblich und rechtlich auch einwandfrei. Denn es ist ja nicht wichtig, wem das Fahrzeug mal gehört hat, sondern wer es Dir aktuell veräußert.
An den TE: Der Vertrag ist nun mal leider bindend. Das einzige was Du versuchen kannst, ist Gegenzeugen aufzutreiben und dann hoffen, dass die Gegenseite gar nicht erst anfängt zu klagen.
jungens...Ohne 12 Semester Medizinstudium wage ich mich auch nicht an eine Herztransplantation.Deswegen sollte man sich auch keinen Rechtshilfebeistand anmaßen.
Und wenn dann auch noch fragen kommen wieso ein Anwalt das Verfahrensende nicht absehen kann,dann muss ich ehrlichgesagt auch noch lachen.Noch ist es keinem Rechtsanwalt gelungen auf 100% den Verfahrensausgang zu bestimmen.
Das kann kein normaler Mensch vorraussagen,und dann denke ich mir manchmal wie alt sind manche Threadersteller hier trotz lateinischen Googlezitaten in der Signatur eigentlich?? 😕
Im Internet ist es ja nicht schwer erfolgreich zu wirken.Aber ich bevorzuge da eher die Realität als Masstab.Und da dürften 99% der Leute mit so Sprüchen rausfallen...
Zitat:
Original geschrieben von slevin
Umgehungstatbestand? Was soll das in diesem zusammenhang denn bitte sein?
Dass eine Werkstatt über einen Privatmann ein Auto verkauft ist üblich und rechtlich auch einwandfrei. Denn es ist ja nicht wichtig, wem das Fahrzeug mal gehört hat, sondern wer es Dir aktuell veräußert.An den TE: Der Vertrag ist nun mal leider bindend. Das einzige was Du versuchen kannst, ist Gegenzeugen aufzutreiben und dann hoffen, dass die Gegenseite gar nicht erst anfängt zu klagen.
sollen sie doch klagen.Nur weil ein über 10 Jahre altes Auto mal nen Unfallschaden hatte,heisst das noch lange nicht das der auch von ihm stammt.und genau das wird keiner Beweisen können,ebenso wie auch keiner Beweisen kann das mündlich andere vereinbarungen,bzw Aussagen getroffen wurden.Das sind Bagatellen für unsere Gerichte.Die plagen sich damit täglich rum.Und nur wenige werden dann am Ende auch zu 100% Strafrechtlich belangt. 😉
Zitat:
Original geschrieben von koppel83
Nur weil ein über 10 Jahre altes Auto mal nen Unfallschaden hatte,heisst das noch lange nicht das der auch von ihm stammt.
Von wem der Unfallschaden stammt, ist doch vollkommen unerheblich.
Entscheidend ist hier, daß dem Verkäufer der Schaden bekannt war und daß dieser Schaden im Kaufvertrag nicht vermerkt wurde.
Im Folgenden noch ein Thread zum Einlesen in die Thematik:
http://www.motor-talk.de/.../...kauf-von-firmenwagen-t3310369.html?...
ich finde es gut, dass der staat mal was gemacht hat, was die endkunden schützt.
Eine interessante Geschichte zu abzockern:
letztens sollte ein italiener der sogar damit prahlt bei porsche zu arbeiten, meine winterräder drauf machen. der achso begabte KFZ Meister hats net hinbekommen, er hat die Distanzscheiben von den Sommerfelgen nicht abbekommen. und sich zwei stecknüsse kaputt gemacht.
da er noch bissle mal das auto von unten so kurz angeschaut hat und bei dem rechten vorderrad gemerkt hat dass der querlenker kaputt ist, hab ich ihm seine verlangten 30 ökken gegeben.
Jetzt passt auf was passiert ist:
Dem seine Schwester (buchhalterin sozusagen) ruft mich nach 3-4wochen an und meint, dass ihr bruder 4 ganze stunden mein auto angeschaut hätte und ich eigentlich 200€ zahlen müsste für die Arbeitseinheiten.
ich hätte sogar nur 30 gezahlt und würde die beiden *ausnutzen*! 😮
in wirklichkeit hat er wirklich 1h ein privatgespräch am telefon gehabt und ich musste mich da langweilen.
dann hat er den wagen nicht mal richtig hochfahren können weil bei seiner scheiss hebebühne die metalldinger unten gefhelt haben damit der wagen etwsa höher steht! (mit holzbalken gelöst)
räder abgemacht--> ooooh distanzscheiben --> schraub schraub 2 stecken fest!
versucht die ganze zeit rum: 1h vllcht mit allen rädern!!!!
dann wieder drauf das alte zeug: halbe stunde im normalen lässigen gespräch (er ist ja ein bekannter) räder wieder drauf
dann tschüss macht also ca von 1 bis halb 4
auf seiner dubiosen rechnung stehen sogar alle sachen die ich ihm vom auto erzählt hab, dass zb gasanlage etwas geleckt hat und kühlflüssigkeit daher verliert.
mein paps hat den angerufen und mal zur sau gemacht, und was der typ meinte:
"dein sohn kommt zu mir und bekommt informationen und lässt es wo anders machen und ich soll nichts bekommen. außerdem dachte ich das zahlt doch alles euer händler"
Hammer! Sachen gibts. unser anwalt sagt, vor gericht würden die leute den typen auslachen 🙂 RECHT SO
Zitat:
Original geschrieben von BMWecompact
Das Auto wurde von mir gekauft, einer privaten Person.
Im Eröffnungsbeitrag hast du geschrieben, daß du das Auto von deinem Vater geschenkt bekommen hast.