Autoverkauf Privat an Privat? Drigend bitte.
Hallo,
bei mir liegt bald ein Privatverkauf meines PKWs an. Kaufvertrag etc. habe ich schon alles zurechtgelegt. Ich werde das Fahrzeug angemeldet dem neuen Besitzer übergeben. Dieser wird es dann am nächsten Werktag abmelden bzw. ummelden. Nur steht nun im Vertragsformular: "Zur Ummeldung benötigt der Käufer: Vollmacht, wenn Ummeldung nicht vom Halter persönlich vorgenommen wird". Was bedeutet das jetzt? Muss ich im eine Vollmacht ausstellen, dass er das Fahrzeug um-/abmelden darf? Ich habe schon zwei Fahrzeuge In Zahlung gegeben, wo ich auch immer meinen neuen PKW gekauft habe. Diesen habe ich bei dem Händler abgestellt und dieser hat das Fahrzeug dann abgemeldet. Vollkommen ohne Vollmacht.
Gibt es einen großen Unterschied zwischen Um-/Abmeldung? Außer der geringeren Kosten bei der Ummeldung?
Vielleicht ist die Frage für manchen etwas dumm. Nur blicke ich da gerade nicht durch. 😕
mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von feffel
Moinsen,und warum hast Du uns dann gefragt, wenn Du es eh so machst, wie Du meinst ?
War aber ein tolles Thema, vielen Dank.....
Viele wissen, wie ich´s meine...........
Bisschen langsam hier, ist ja noch recht früh 😉.
Ich habe nur gefragt, ob ich dem Käufer eine Vollmacht ausschreiben muss, wenn er das Auto ab-/ummeldet. Das natürlich die meisten auf den Zug aufspringen, wie risikoreich es ist, ein auf sich angemeldetes Fahrzeug einem fremden zu übergeben, war ja nicht meine Frage.
Aber trotzdem danke für die Antworten.
23 Antworten
Na, vll. magst uns ja sagen, ob alles glatt lief.
Bin sicher kein Schisshase, dennoch, ... aus Erfahrung wird man schlau 😉
Hallo zusammen,
1993 habe ich einen Golf 1 an einen Privatmann verkauft. Ich stellt das Fahrzeug vor sein Haus. Schraubte die Schilder ab. Meldete es ab und übergab Brief gegen Geld. Was passierte danach?
Der gute Mann (stammte aus den neuen Bundesländern) schraubte seine Nummernschilder von seinen alten KFZ ab und befestigte sie an meinem Auto und fuhr sage und schreibe 10000 Km mit dem Wagen, ehe er in eine Personenkontrolle der Polizei geriet.
Hätte ich den Aufwand nicht betrieben, wäre der ohne mit der Wimper zu zucken mit meiner Versicherung weiter gefahren. Ein gesundes Misstrauen ist also grundsätzlich angebracht.
Gruß Ritti
Zitat:
Original geschrieben von ritti96
Hallo zusammen,1993 habe ich einen Golf 1 an einen Privatmann verkauft. Ich stellt das Fahrzeug vor sein Haus. Schraubte die Schilder ab. Meldete es ab und übergab Brief gegen Geld. Was passierte danach?
Der gute Mann (stammte aus den neuen Bundesländern) schraubte seine Nummernschilder von seinen alten KFZ ab und befestigte sie an meinem Auto und fuhr sage und schreibe 10000 Km mit dem Wagen, ehe er in eine Personenkontrolle der Polizei geriet.
Hätte ich den Aufwand nicht betrieben, wäre der ohne mit der Wimper zu zucken mit meiner Versicherung weiter gefahren. Ein gesundes Misstrauen ist also grundsätzlich angebracht.
Gruß Ritti
was soll der spruch denn schon wieder, hallo geht es noch oder was
die wende is 20 jahre her und es kommen immer noch sone kommentare von euch, ihr seit bei den sachen kein stück besser, eher noch viel schlimmer..aber sag ich das nee
also lasse hier bitte sowas, es geht um autos und nicht um ost-westangleichung ja...
also ehrlich, mir fehlen die worte
Also Lasst diesen Quatsch einfach, okay ?
Gruß
Stefan
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mein reden, bloß sowas sollte man hier echt nicht so erwähnen oder seh ich das falsch??
ich bitte um Verzeihung, falls ich manchen mit der Bemerkung auf den Schlips getreten bin. Fakt ist, daß die Geschichte sich so ereignet hat. Es ist ja schon ein paar Jährchen her. Also nicht böse sein, ich wollt's nur der formhalber erwähnen. Vielleicht war derjenige ein wenig naiv, was die VKFZ-ersicherungsbedingungen angeht.
Gruß Ritti
Zitat:
Original geschrieben von ritti96
Hallo zusammen,1993 habe ich einen Golf 1 an einen Privatmann verkauft. Ich stellt das Fahrzeug vor sein Haus. Schraubte die Schilder ab. Meldete es ab und übergab Brief gegen Geld. Was passierte danach?
Der gute Mann (stammte aus den neuen Bundesländern) schraubte seine Nummernschilder von seinen alten KFZ ab und befestigte sie an meinem Auto und fuhr sage und schreibe 10000 Km mit dem Wagen, ehe er in eine Personenkontrolle der Polizei geriet.
Hätte ich den Aufwand nicht betrieben, wäre der ohne mit der Wimper zu zucken mit meiner Versicherung weiter gefahren. Ein gesundes Misstrauen ist also grundsätzlich angebracht.
Gruß Ritti
Kenn ich. 🙂
Habe mal einen BMW 316i von 1988 verkauft.. äh für 200 Euro ohne Tüv und abgemeldet.
Den Käufer habe ich vom Bahnhof abgeholt, er hat die aktuellen gültigen Schilder von seinem BMW 316i draufgemacht (seiner hatte Heckschaden, meiner leichten Frontschaden) und ist heimgefahren.
Ob er aufgehalten wurde weiss ich nicht. Ich war nur froh dass ich den BMW abgemeldet übergeben habe. 🙂
Gruß
yo-chi
Zitat:
Original geschrieben von feffel
Na, vll. magst uns ja sagen, ob alles glatt lief.Bin sicher kein Schisshase, dennoch, ... aus Erfahrung wird man schlau 😉
Wollte nur sagen, dass alles super funktioniert hat. Der Käufer hat das Fahrzeug einen Tag nach Abholung abgemeldet. Nochmal Glück gehabt. 😁 😉