Autoverkauf Privat an Privat? Drigend bitte.

VW Passat B6/3C

Hallo,
bei mir liegt bald ein Privatverkauf meines PKWs an. Kaufvertrag etc. habe ich schon alles zurechtgelegt. Ich werde das Fahrzeug angemeldet dem neuen Besitzer übergeben. Dieser wird es dann am nächsten Werktag abmelden bzw. ummelden. Nur steht nun im Vertragsformular: "Zur Ummeldung benötigt der Käufer: Vollmacht, wenn Ummeldung nicht vom Halter persönlich vorgenommen wird". Was bedeutet das jetzt? Muss ich im eine Vollmacht ausstellen, dass er das Fahrzeug um-/abmelden darf? Ich habe schon zwei Fahrzeuge In Zahlung gegeben, wo ich auch immer meinen neuen PKW gekauft habe. Diesen habe ich bei dem Händler abgestellt und dieser hat das Fahrzeug dann abgemeldet. Vollkommen ohne Vollmacht.

Gibt es einen großen Unterschied zwischen Um-/Abmeldung? Außer der geringeren Kosten bei der Ummeldung?

Vielleicht ist die Frage für manchen etwas dumm. Nur blicke ich da gerade nicht durch. 😕

mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von feffel


Moinsen,

und warum hast Du uns dann gefragt, wenn Du es eh so machst, wie Du meinst ?

War aber ein tolles Thema, vielen Dank.....

Viele wissen, wie ich´s meine...........

Bisschen langsam hier, ist ja noch recht früh 😉.

Ich habe nur gefragt, ob ich dem Käufer eine Vollmacht ausschreiben muss, wenn er das Auto ab-/ummeldet. Das natürlich die meisten auf den Zug aufspringen, wie risikoreich es ist, ein auf sich angemeldetes Fahrzeug einem fremden zu übergeben, war ja nicht meine Frage.

Aber trotzdem danke für die Antworten.

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Guten Morgen,

zum Abmelden braucht der Käufer keine Vollmacht.

Eine Vollmacht würde ich dem Käufer auch niemals ausstellen, wer weiss was man damit alles für Schabernack treiben kann.
Er soll einfach Abmelden und dann wieder Anmelden.

Gruß
yo-chi

und auf jedenfall im kaufvertrag vermerken, um wieviel uhr das fahrzeug mit der noch auf dich laufenden zulassung übergeben wurde. falls der andere scheiße baut damit. einen festen termin wann die ummeldung auf den käufer erfolgen muss festzulegen, ist sicher auch nicht verkehrt.

Der Käufer benötigt nur eine Vollmacht wenn er nicht persönlich (sondern Freund, Bruder Vater, Mutter,…) das Auto ummeldet. Auch muss es nicht vorher abgemeldet werden, sondern kann wie in den meisten Kaufverträgen beschrieben innerhalb drei Tagen nach Kauf umgemeldet werden. Die Versicherungen erkennen dem Übergabezeitpunkt als Ende der eigenen Versicherung an. Die des Käufers übernimmt ab da alle Kosten und Risiken.

Allerdings gilt als nicht für die KFZ Steuer, die für den Verkäufer erst ab Umschreibezeitpunkt endet. Ich würde mir deshalb immer eine Kopie des Briefes oder der Abmeldung zusenden lassen. Hier bin ich mal einem Betrüger aufgesessen. Er ist ohne Versicherung aber mit meinen Steuern weitergefahren.

Gruß
Karsten

mit der abmeldung des fahrzeuges, erhält das finanzamt automatisch die meldung darüber!

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Zitat:

Original geschrieben von RomanA6


mit der abmeldung des fahrzeuges, erhält das finanzamt automatisch die meldung darüber!

Richtig! Wenn aber der Käufer das Fahrzeug nicht ab-/ummeldet, zahlst Du weiter…

Ich wäre auch der Meinung gewesen dass der Kaufvertrag vollkommen als "Vollmacht" ausreicht.

Ich würde das Fahrzeug auf jeden fall selber abmelden, bevor ich es verkaufe, es sei denn ich kenne den Käufer gut (Freund, Familie etc.)

So wird es auch vom Rechtsberater (kenne da nen Anwalt 🙂 ) empfohlen.

So nebenbei, ich glaube, der ADAC hat auch Musterverträge mit diversen Hinweisen.

Gruß
thge

Hallo,

verwechselt nicht Abmelden mit Ummelden . Beim Abmelden werden auch die Kennz. entstempelt , was beim Ummelden (sofern gleicher Zulassungsbezirk) nicht notwendig ist , und somit auch andere Kosten mit sich führt . Die einfachste Methode ist , den Übergabezeitpkt. im Kaufvertrag zu notieren und sobald das Auto vom Hof ist die Zulassungsstelle sowie die Versicherung zu informieren dass das Fzg. um xxx Uhr veräußert wurde , um evtl. Unannehmlichkeiten und Mißbrauch zu vermeiden und die Ummeldegebühr/Zeitaufwand , auch wenn sie für den ein oder anderen nur gering ist , zu sparen. Gleichzeitig ist im Kaufvertrag die sofort mögliche Ummeldung zu notieren . Hat man das alles in der Tasche sollte das als Sicherheit genügen . So habe ich das in aller Regel gehandhabt und hatte damit noch nie Schwierigkeiten.
Man sollte auch nicht immer so schwarz sehen und skeptisch sein beim Verkaufen des Fzg. 😉

Grüße zwei0

Hi,

habe das gleiche Ende Dez. letzten Jahres durchexerziert.

N I E M A L S  ! ! !    wieder im Leben werde ich ein Auto angemeldet verkaufen. 

Das Theater hinterher war mir eine Lehre. Es ist der Versicherung und dem Finanzamt völlig schnurtz, was im Vertrag vereinbart wurde. Melde um Himmels Willen das Auto vorher ab.

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

ich denke, Du hast da ganz Recht. Ich darf meinen Versicherungsfachmann zitieren:

Zitat:

Die Versicherung geht tatsächlich <mit der Übereignung> auf den Erwerber über. Allerdings stehen Sie nach wie vor im Vertrag als Versicherungsnehmer und somit auch Ihr Schadenfreiheitsrabatt. Damit fährt der Erwerber des Fahrzeuges auf Ihrem Schadenfreiheitsrabatt - bis zu 4 Wochen. Das ist die Nachhaftungsfrist für den bisherigen Versicherer. Eine Quittung über den Erhalt des Fahrzeuges nützt Ihnen da nichts.

Deshalb müssen Sie dafür sorge tragen, das das Fahrzeug so schnell wie möglich stillgelegt oder umgemeldet wird. Erst mit diesem Verwaltungsakt auf der Zulassungsstelle endet Ihr Vertrag und damit auch das Risiko für Ihren Schadenfreiheitsrabatt.

Von daher ist beim Verkauf eines angemeldeten KFZ Vorsicht angesagt.

Kantholz

Hallo,

ich habe auch schon einmal ein Auto "angemeldet" verkauft. Im Vertrag stand, daß der Käufer das FZ am Montag sofort ummelden muß.

Nach 3 Wochen erhielt ich ein Verwarnungsgeld, weil der nette Käufer mit dem Wagen noch 3 Wochen angemeldet herumgefahren ist und falsch geparkt hat.

Ich habe mir einen RA genommen und eine volle Breitseite auf dieses Schwein abgeben lassen, dann gings plötzlich Ruck Zuck.

Seither verkaufe ich nur noch

ABGEMELDET !!

Grüße

VC

Also ich habe das Fahrzeug jetzt verkauft. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob ich mich von ein paar Nerven verabschieden kann oder alles reibungslose funktioniert. 😉

Moinsen,

und warum hast Du uns dann gefragt, wenn Du es eh so machst, wie Du meinst ?

War aber ein tolles Thema, vielen Dank.....

Viele wissen, wie ich´s meine...........

Zitat:

Original geschrieben von feffel


Moinsen,

und warum hast Du uns dann gefragt, wenn Du es eh so machst, wie Du meinst ?

War aber ein tolles Thema, vielen Dank.....

Viele wissen, wie ich´s meine...........

Bisschen langsam hier, ist ja noch recht früh 😉.

Ich habe nur gefragt, ob ich dem Käufer eine Vollmacht ausschreiben muss, wenn er das Auto ab-/ummeldet. Das natürlich die meisten auf den Zug aufspringen, wie risikoreich es ist, ein auf sich angemeldetes Fahrzeug einem fremden zu übergeben, war ja nicht meine Frage.

Aber trotzdem danke für die Antworten.

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