Autotür Parkschaden - übertriebene Kosten?
Hallo Leute,
unglücklicher Weise hat meine Gute mit der Autotür einen parkenden Audi beschädigt.
Der Schaden ist rund 5 mm im Durchmesser und nicht nur der Lack ist ab, sondern von der Seite betrachtet sieht man auch eine kleine Vertiefung.
Wir hatten uns vorher auf eine grobe Kostenschätzung geeinigt und heute kam der Schlag:
Die Autowerkstatt meinte, für diesen Schaden müsste die ganze Tür neu lackiert werden und es würde zwischen 800 und 1.000 € kosten.
Sicher stehe ich zu dem Schaden und möchte den Geschädigten den Schaden komplett ersetzen, allerdings finde ich das völlig unangemessen.
Anbei ein Bild, leider nur direkt drauf fotografiert.
An den Regentropfenschmutzflecken direkt darunter hat man in etwa eine Größenvorstellung.
Danke für eure Meinung und Antwort.
Beste Grüße
ice
Beste Antwort im Thema
Zitat:
In Auslegung des BGB muss der Eigentümer des Autos mir sogar sein Fahrzeug geben/aushändigen, damit ich dies selbst beheben kann. Ich muss nur nachweislich vertrauenserweckend sein und darstellen können, dass meine Instandsetzung nach Regeln des Automobilgewerks passiert......Mein Diskussionsbeitrag stellt keine Rechtsberatung dar.
Ob etwas von sich Gegebenes eine Rechtsberatung darstellt oder nicht, wird mit so einer Floskel weder be- noch entkräftet; also sinn- und wertlos.
Damit nun niemand sich die Sicht eines Erstsemestlers zu eigen macht: Nein, NIEMAND wird dem Schädiger das beschädigte Auto aushändigen "mach mal schön wieder heil, du hast ja vertrauenerweckend gesagt, dass du das kannst". Er muss es natürlich auch nicht. Denn neben den vielen Gesetzen gibt es auch eine gefestigte Rechtsprechung. Im Versicherungsrecht sowieso. Die muss man auch kennen (und verstehen, natürlich).
Der liebe Gott ist nicht versichert und deshalb reguliert seine Haftpflichtversicherung auch keine Hagelschäden. Das macht - so man abgeschlossen hat - die Kasko. Und zwar nach ihrem Recht, welches sich vom Haftungsrecht unterscheidet. Nur so wegen der Äpfel und Birnen.
70 Antworten
Zuerst einmal vielen Dank für eure Antworten und Anregungen.
@Ladafahrer:
Zitat:
frage ich mich, was das für weißes Material ist unter dem Lack. Vllt schlecht photographiert aber das ist doch keine Grundierung und auch keine Verzinkung?
Dieses weiße Material ist wohl Abrieb/Lack von meinem Auto, einem silbernen Corsa.
Generell, gerade weil Abbuzze davon gesprochen hat, möchte ich dazu sagen, das ich vor 3 Wochen eine Tür abbekommen habe. Drei unschöne Stellen, aber keine Dellen oder tiefen Lackschäden.
Der gute Mann hat den Schaden schon seiner Versicherung gemeldet, da habe Ihm erstmal klar machen müssen, dass wir uns gerne so einigen können. Kann mich mal zum Essen einladen oder ne gute Flasche Wein schenken. Dabei würde eine Vertragswerkstatt für die Reparatur sicher auch 500 - 600 € verlangen.
Ich fahre eben einen 12 Jahre alten Opel Corsa und auch wenn er, wie ich finde noch sehr gut in Schuss ist habe ich mich für diese Lösung entschieden.
Sicher würde ich bei einem neuen Audi auch anders denken, doch würde ich wohl auf eine "wie neu" Reparatur verzichten, wohl auch weil es dann bei den nächsten eigenverursachten Beulen/Kratzern nicht mehr so weh tut.
Also versteht mich bitte nicht falsch, ich will keine Kritik daran üben wenn man einen kleinen Schaden mit großen Aufwand ausbessert weil man den originalen Zustand wiederhergestellt haben mächte, ich war nur überrascht, dass dieser kleine Schaden fast halb so viel kostet wie mein kleines Auto gebraucht, oder der Lohn für einen Monat Arbeit sein kann.
Als Konsequenz werde ich mich wohl beim nächsten Schaden an meiner Kiste nicht mit einer Flache Wein begnügen, sondern jeden Cent einfordern, damit ich meine aufgestufte Versicherung bezahlen kann. Thats the way it goes.
Zitat:
@ice23 schrieb am 29. Juli 2015 um 10:32:56 Uhr:
Also versteht mich bitte nicht falsch, ich will keine Kritik daran üben wenn man einen kleinen Schaden mit großen Aufwand ausbessert weil man den originalen Zustand wiederhergestellt haben mächte, ich war nur überrascht, dass dieser kleine Schaden fast halb so viel kostet wie mein kleines Auto gebraucht, oder der Lohn für einen Monat Arbeit sein kann.
Ich sehe hier keinen großen Aufwand, sondern nur eine fachgerechte Reparatur um den originalen Zustand wieder herzustellen.
Gruss
Zitat:
Sicher würde ich bei einem neuen Audi auch anders denken, doch würde ich wohl auf eine "wie neu" Reparatur verzichten, wohl auch weil es dann bei den nächsten eigenverursachten Beulen/Kratzern nicht mehr so weh tut.
Vielleicht ist das Auto nicht sein Eigentum und er hat gar nicht zu entscheiden ob das ausgebeult wird weil das der Leasinggeber oder Arbeitgeber entscheidet?
Das man die Beulen gar nicht so schlimm findet bei einem nagelneuen Audi für den man vielleicht sehr hart gespart hat ist natürlich auch leicht zu sagen wenn man nicht in der gleichen Situation steckt 😉
Dir bleibt nichts übrig als zu akzeptieren, dass er es repariert haben will, offen ist nur ob SmartRepair nicht in Erwägung gezogen wurde oder ob das schon ausgeschlossen ist.
Der Geschädigte muss es gar nicht in Erwägung ziehen.
Wird gerne vergessen.
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Smartrepair-Methoden führen bei vorliegendem Schadenbild nicht zu einem fachgerechten Reparaturergebnis. Die geschätzten Reparaturkosten können daher nachvollziehbar sein.
Neben dem betreffenden Parkschaden sind auf dem eingestellten Lichtbild aber auch diverse weitere Verkratzungen und Schrammspuren erkannbar, die nicht auf ein "fast neues Fahrzeug" schließen lassen. Ggf. sind weitere Altschäden an der Tür vorhanden, so dass diese bereits vor dem Parkschadenereignis hätte lackiert werden müssen. Hier wäre tatsächlich die eigene Versicherung und ggf. ein Sachverständiger einzuschalten. Wertverbesserungen des Fahrzeuges und/oder Kosten zur Beseitigung von Vor- und Altschäden sind nicht vom Schädiger zu trägen.
Freundliche Grüße
Mir hat man vor 14 Tagen ebenfalls die Beifahrertüre eines 9 Tage alten Mercedes CLS kaputt gemacht, das Ganze hat bei Mercedes fast 3.000€ inkl. Beilackierung des Kotflügels plus 300€ Wertverlust plus 4 Tage Leihwagen gekostet.
Zitat:
@eebus schrieb am 29. Juli 2015 um 12:57:32 Uhr:
Neben dem betreffenden Parkschaden sind auf dem eingestellten Lichtbild aber auch diverse weitere Verkratzungen und Schrammspuren erkannbar, die nicht auf ein "fast neues Fahrzeug" schließen lassen.
Ist mir auch aufgefallen. Allerdings befinden sich diese Kratzer auf dem ganzen Bild, incl. dem Handy und der Hand.
Evtl. wurde durch eine Plexiglasscheibe oder von einem Handy abfotografiert?
Zitat:
Evtl. wurde durch eine Plexiglasscheibe oder von einem Handy abfotografiert?
Die Kratzer sind auf der Fahrzeugtür. Hand (Finger) und Mobiltelefon spiegeln sich in der Lackoberfläche.
Zitat:
@ice23 schrieb am 29. Juli 2015 um 10:32:56 Uhr:
Sicher würde ich bei einem neuen Audi auch anders denken, doch würde ich wohl auf eine "wie neu" Reparatur verzichten, wohl auch weil es dann bei den nächsten eigenverursachten Beulen/Kratzern nicht mehr so weh tut.
es war kein angriff gegen dich, wollte halt nur verdeutlichen das allgemein immer über hohe preise diskutiert werden ob diese berechtigt sind oder nicht.
ich weiß aber nicht was du mit "wie neu" reparatur meinst. für mich gibt es nur fachgerecht durchgeführt oder nicht. es gibt farbtöne und stelle da kann man mit smart repair vieles machen und es gibt farbtöne und flächen wo sicken und kanten drin sind wo großflächig bei lackiert werden muss
Es werden hier von verschiedenen Ausgangssituationen ausgegangen.
1.) Der Schadenverursacher ist gemäß BGB verpflichtet, den Schaden zu beheben, nicht der Eigentümer des Fahrzeugs, um dass mal klar zu stellen. Der Autobesitzer hat nur den Anspruch, den Vorherzustand seines beschädigten Gegenstands wieder zu bekommen, ohne dass ihm hierbei Kosten entstehen.
2.) Die meisten sagen, ich bin doch versichert, das erledigt sowieso meine Versicherung, mach. Mit dieser Info fährt dann der Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs in die Werkstatt seiner Wahl, sagt, Fremdschaden, Versicherungsleistung. Bei denen stehen die Dollarzeichen in den Augen, toll, erledigen wir, hier ist unser Leihwagen, können wir das ganze Spektrum abarbeiten. Dann kommen solche Preise zustande.
Laut Aussage des BGB § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
In Auslegung des BGB muss der Eigentümer des Autos mir sogar sein Fahrzeug geben/aushändigen, damit ich dies selbst beheben kann. Ich muss nur nachweislich vertrauenserweckend sein und darstellen können, dass meine Instandsetzung nach Regeln des Automobilgewerks passiert. In einer Werkstatt geht man davon aus, dass dies dort so passiert. Haftpflichtversichert ist das Fahrzeug ja nur, weil durch ein Fahrzeug Schäden passieren können, oft mehrere zehntausend Euro Wert ausmachen können, die Karrosseriearbeiten notwendig werden lassen, die ein Schadenverursacher eben nicht selbst beheben/beseitigen kann, es sei denn, er ist zufällig Karosseriebauer. Man spricht hierbei von der Betriebsgefahr. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab. Dennoch sind Schäden nach o.g. BGB zu regulieren, weil dies gültiges Recht ist. Und wenn ich das kann, oder einen kenne, der es preiswert kann oder ich das aus eigener Tasche bezahle, wird es so gemacht. Seit Hagel durch Smartrepair instand gesetzt wird und die Versicherungen damit viele Kosten in der Regulierugn sparen, ist diese Methode anerkannt und üblich. Und diese Dellen sind auch nicht anders entstanden.
Mein Diskussionsbeitrag stellt keine Rechtsberatung dar.
Zitat:
In Auslegung des BGB muss der Eigentümer des Autos mir sogar sein Fahrzeug geben/aushändigen, damit ich dies selbst beheben kann. Ich muss nur nachweislich vertrauenserweckend sein und darstellen können, dass meine Instandsetzung nach Regeln des Automobilgewerks passiert......Mein Diskussionsbeitrag stellt keine Rechtsberatung dar.
Ob etwas von sich Gegebenes eine Rechtsberatung darstellt oder nicht, wird mit so einer Floskel weder be- noch entkräftet; also sinn- und wertlos.
Damit nun niemand sich die Sicht eines Erstsemestlers zu eigen macht: Nein, NIEMAND wird dem Schädiger das beschädigte Auto aushändigen "mach mal schön wieder heil, du hast ja vertrauenerweckend gesagt, dass du das kannst". Er muss es natürlich auch nicht. Denn neben den vielen Gesetzen gibt es auch eine gefestigte Rechtsprechung. Im Versicherungsrecht sowieso. Die muss man auch kennen (und verstehen, natürlich).
Der liebe Gott ist nicht versichert und deshalb reguliert seine Haftpflichtversicherung auch keine Hagelschäden. Das macht - so man abgeschlossen hat - die Kasko. Und zwar nach ihrem Recht, welches sich vom Haftungsrecht unterscheidet. Nur so wegen der Äpfel und Birnen.
Zitat:
@eebus schrieb am 29. Juli 2015 um 12:57:32 Uhr:
Neben dem betreffenden Parkschaden sind auf dem eingestellten Lichtbild aber auch diverse weitere Verkratzungen und Schrammspuren erkannbar, die nicht auf ein "fast neues Fahrzeug" schließen lassen.
Also ich seh da einfach nur ein richtig blödes (von der Qualität her) Bild!
Die einzige deutlich erkennbare Beschädigung ist die hier diskutierte.
Alles andere zieht sich über das gesamte Bild (siehe Handyrückseite) = sinnlos darüber nachzudenken.
Zitat:
@romanusko schrieb am 29. Juli 2015 um 23:00:50 Uhr:
Bei denen stehen die Dollarzeichen in den Augen, toll, erledigen wir, hier ist unser Leihwagen, können wir das ganze Spektrum abarbeiten. Dann kommen solche Preise zustande.
In Auslegung des BGB muss der Eigentümer des Autos mir sogar sein Fahrzeug geben/aushändigen, damit ich dies selbst beheben kann.
Zum Thema Leihwagen, dieser steht einem ja zu, insbesondere wenn man darauf angewiesen ist, wäre der Schaden nicht entstanden, müsste ich ja auch keinen in Anspruch nehmen. Fällt für mich unter Punkt "in den originalen oder besser gesagt in den Zustand (im Zeitraum der Reparatur) versetzen als ob der Schaden oder Unfall nicht passiert wäre. Ich darf nicht schlechter gestellt werden, wie wenn der Unfall/Schaden nicht passiert wäre.
Das ganze Spektrum abarbeiten.... denkst du jetzt werden unnötige Dinge gemacht 🙄, die angefallenen Arbeitsleistungen rechnet die Vertragswerkstatt und die Lackierwerkstatt ihre Kosten ab, natürlich auf einer Rechnung sind aber 2 Posten und das dabei ein Gewinn für die Unternehmen raus kommen muss ist auch klar, Dollarzeichen finde ich übertrieben.
Mein Auto gebe ich niemandem, ausser ich entscheide das selber! Freie Werkstattwahl! Und wenn der Verursacher selbst Lackierer wäre und ich wüsste er würde schlechte Arbeit leisten, ein "no go" für mich und ich Berufe mich hier wieder gerne auf die Lack und Durchrostungsgarantie die bei Audi oder anderen Herstellern länger dauert, als die der freien Lackierwerkstatt von 1-2 Jahren nach Reparatur.
Gruss
Zitat:
@romanusko schrieb am 29. Juli 2015 um 23:00:50 Uhr:
Es werden hier von verschiedenen Ausgangssituationen ausgegangen.Laut Aussage des BGB § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.In Auslegung des BGB muss der Eigentümer des Autos mir sogar sein Fahrzeug geben/aushändigen, damit ich dies selbst beheben kann. Ich muss nur nachweislich vertrauenserweckend sein und darstellen können, dass meine Instandsetzung nach Regeln des Automobilgewerks passiert. In einer Werkstatt geht man davon aus, dass dies dort so passiert. Haftpflichtversichert ist das Fahrzeug ja nur, weil durch ein Fahrzeug Schäden passieren können, oft mehrere zehntausend Euro Wert ausmachen können, die Karrosseriearbeiten notwendig werden lassen, die ein Schadenverursacher eben nicht selbst beheben/beseitigen kann, es sei denn, er ist zufällig Karosseriebauer. Man spricht hierbei von der Betriebsgefahr. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab. Dennoch sind Schäden nach o.g. BGB zu regulieren, weil dies gültiges Recht ist. Und wenn ich das kann, oder einen kenne, der es preiswert kann oder ich das aus eigener Tasche bezahle, wird es so gemacht. Seit Hagel durch Smartrepair instand gesetzt wird und die Versicherungen damit viele Kosten in der Regulierugn sparen, ist diese Methode anerkannt und üblich. Und diese Dellen sind auch nicht anders entstanden.
Mein Diskussionsbeitrag stellt keine Rechtsberatung dar.
Was ist das für eine Aussage?
Es gibt die Pflichtversicherung in KH. Wer Versichert sein muss ist in § 1 PflVersG geregelt.
Die Haftpflicht ist erst einmal dazu da Personenschäden zu regulieren. Nach Deiner Aussage darf ich als Schädiger dann den Geschädigten operieren/verarzten?
In zweiter Linie geht es um den Sach-Schaden am Fahrzeug, welchen ich ersetzen muss.
Anspruchsgrundlagen können also §823 BGB sein, wenn der Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde oder § 7 StVG (Halterhaftung) wenn "Höhere Gewalt" vorliegt (Also keiner Schuld ist).
Grundsätzlich ist der Schadenersatz in §249 BGB geregelt. Aber es gibt auch den §3 PflVersG, in dem der Geschädigte einen Direktanspruch an den Versicherer hat und hier wird eindeutig geregelt, dass der Versicherer in "Geld" zu leisten hat. Also er darf weder reparieren noch das Auto tauschen noch sonst was machen, ausser zu zahlen!
Natürlich hat der Versicherer auch die Pflicht unberechtigte Ansprüche ab zu wehren. Was aber aus den Vertragsbedingungen hervor geht.
PS: Auch dies ist keine Rechtsberatung sondern nur ein Diskusionsbeitrag! 😉
Traurig, traurig wo so die Beiträge der Versicherten hin gehen. Bei dem zerkratzen Lack hätte ein Lackstift gereicht und die Sache wäre gut gewesen. So sieht mein Lack nicht nach 20 Jahren aus. Da sind zum Beispiel die Franzosen uns weit vorraus, denen ist solch ein kleiner Schaden sche...egal.
Kein Mensch würde den Schaden so aus eigener Tasche reparieren lassen, wenn er ihn sich selbst zugefügt hätte. Da hätte dann der Stift gereicht.