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Park Unfall Kosten

Themenstarteram 3. Juli 2007 um 14:57

Habe eine frage

Ich habe eine Stoßstange angefahren im Gutachten wird Ab- und Anbau der stoßstange berechnet Lackieren, Nutzungsausfall, Mwst, Gutachtenpreis. Mein Chef will das ich alles bezahle das ich Privat unterwegs war. Frage wenn nach KV abgerechnet wird was muß ich bezahlen.

Danke für schnelle Antwort

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20 Antworten
am 3. Juli 2007 um 17:56

bist du deinem Chef gegen die Stoßstange gefahren?

Oder mit dem Auto von deinem Chef wogegen gefahren?

Magst Du deinen Job?

Hast Du Verkehrs- und Arbeitsrechtschutz?

am 3. Juli 2007 um 18:00

Zitat:

Original geschrieben von safwetyservices

Magst Du deinen Job?

Das ist wohl die entscheidenste aller Fragen :p

Zitat:

Frage wenn nach KV abgerechnet wird was muß ich bezahlen.

alles wohl... :( (bis auf die MwSt.)

Themenstarteram 3. Juli 2007 um 19:22

nein bin nicht meinen chef an die stoßstange gefahren aber fahre geschäftlich das auto meiner chefin und habe damit einen unfall und jetzt muß ich den schaden selbst zahlen. habe irgend wo mal gehört das man bei abrechnung nach KV kein ab und an montieren bezahlen muß und auch kein Mwst und leihwagen das war meine frage

ein KVA ist eine Schadenschätzung. In diesem ist (oder sollte zumindest) der Reparaturweg dokumentiert sein.

Und zur Instandsetzung ist in den meisten Fällen eine De- und Montage erforderlich.

Demzufolge ist diese Arbeitsleistung auch zu erstatten.

Wer hat dir den diesen Blödsinn erzählt?

Lediglich die MwSt. ist bei Abrechnung auf Basis des KVA nicht zu erstatten.

Die Kosten für einen Leihwagen oder Nutzungs

Ausfallentschädigung gibt es nur gegen einen Nachweis.

Hier Rechnung oder Reparaturnachweis.

am 3. Juli 2007 um 19:34

Hi,

Erstens würde ich dir je nach Schadenhöhe raten, mal einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.

Der wird Dir kurz erläutern, ob Du überhaupt schadenersatzpflicht gegenüber deinem Chef bist. Ich würde das grundsätzlich verneinen (Ausnahme grobe Fahrlässigkeit und selbst entsprechende Vertragsvereinbarungen)...

Zweitens:

So wie Du Dir das vorstellst gehts nicht. Wenn ein Gutachten da ist, wird auch danach abgerechnet - egal ob Du dass willst oder nicht.

Wird aber nicht repariert, so wird die Mwst einbehalten und es gibt logischerweise auch keinen Nutz8ngsausfall für die Dauer der Reparatur.

Hat mit KVA oder Gutachten gar nix zu tun.

Grüße

Schreddi

ätsch... ich war schneller :p ;)

am 3. Juli 2007 um 20:39

Re: Park Unfall Kosten

 

Zitat:

Original geschrieben von j1209e

Habe eine frage

Ich habe eine Stoßstange angefahren im Gutachten wird Ab- und Anbau der stoßstange berechnet Lackieren, Nutzungsausfall, Mwst, Gutachtenpreis. Mein Chef will das ich alles bezahle das ich Privat unterwegs war. Frage wenn nach KV abgerechnet wird was muß ich bezahlen.

Danke für schnelle Antwort

Die Forderungen des Chefs erscheinen höchst zweifelhaft.

Wie wird das Fahrzeug privat und geschäftlich genutzt? Von der Chefin? Von Dir?

Gehört das Fahrzeug der Chefin privat oder dem Betrieb?

Welchen Zweck hatte die Fahrt, auf der sich der Unfall ereignet hat?

Wird Dir das Fahrzeug regelmäßig für private Fahrten überlassen?

Hat das Fahrzeug eine Vollkasko-Versicherung?

Wie groß ist der Schaden wirklich? Ist die Stoßstange zerbeult? Zertrümmert? Oder hat sie nur einen Kratzer? Welchen Wertverlust erleidet das Fahrzeug durch den Unfall?

Was ist im Arbeitsvertrag geregelt?

Oliver

Zitat:

Ich habe eine Stoßstange angefahren im Gutachten wird Ab- und Anbau der stoßstange berechnet Lackieren,

Zitat:

Wie groß ist der Schaden wirklich? Ist die Stoßstange zerbeult? Zertrümmert? Oder hat sie nur einen Kratzer? Welchen Wertverlust erleidet das Fahrzeug durch den Unfall?

wenn sie "zerbeult" und "zertrümmert" ist, braucht Sie nicht mehr lackiert werden.

Der Schaden ist so gross,wie im KVA aufgeführt... :rolleyes:

am 4. Juli 2007 um 7:01

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Der Schaden ist so gross,wie im KVA aufgeführt... :rolleyes:

Das ist nur ein Ansatz von vielen, um die Schadenshöhe zu bestimmen. Ein anderer Ansatz ist die Wertminderung, die das Fahrzeug erlitten hat.

Wenn das Fahrzeug im Betriebsvermögen ist und der Unternehmer Vorsteuerabzugsberechtigt ist, gehört die MwSt nicht zum Schaden, egal ob repariert wird oder fiktiv abgerechnet wird.

Zur Frage, ob der Schaden überhaupt zu ersetzen ist: Es kommt auf die Begleitumstände an (geliehenes KFZ, Arbeitsrecht...) und man kommt schnell zu falschen Schlußfolgerungen, wenn man hier (stillschweigend) von der Naturalrestitution ausgeht und die damit oft verbundene, irrwitzige Kostentreiberei als selbstverständlich in den Raum stellt.

Oliver

Zitat:

Das ist nur ein Ansatz von vielen, um die Schadenshöhe zu bestimmen. Ein anderer Ansatz ist die Wertminderung, die das Fahrzeug erlitten hat.

Wie hoch wäre die denn hier ?

am 4. Juli 2007 um 18:25

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Wie hoch wäre die denn hier ?

Wahrscheinlich weniger als 200 Euro.

und wie würdest du das begründen? Hast du da Erfahrungswerte oder andere Anhaltspunkte an denen man das festmachen kann?

am 4. Juli 2007 um 20:50

Zitat:

Original geschrieben von j1209e

nein bin nicht meinen chef an die stoßstange gefahren aber fahre geschäftlich das auto meiner chefin und habe damit einen unfall und jetzt muß ich den schaden selbst zahlen. habe irgend wo mal gehört das man bei abrechnung nach KV kein ab und an montieren bezahlen muß und auch kein Mwst und leihwagen das war meine frage

Ob du tatsächlich verpflichtest bist, den verursachten Schaden zu bezahlen (nicht genehmigte Privatfahrt ?) oder nicht, kannst du nur selbst prüfen/prüfen lassen. Hier steht sihcerlich auch die Frage des Betriebsfriedens im Raum und wie lieb dir dein Arbeitsplatz ist.

Grundsätzlich kann sich der Geschädigte auch direkt an die Versicherung des Fahrzeuges deines "Chefs" wenden und seinen Schaden dort geltend machen. Diese sollte den Schaden auch regulieren, den dort weiß man genau, was dem Geschädigten zusteht oder auch nicht.

Dein "Chef" wird dann von seiner Versicherung eine Mitteilung über die Schadenzahlung erhalten und durch Rückzahlung bleibt der Schadenfreiheitsrabatt (und darum geht es deinem Cheffe sicherlich) erhalten. Das hat zudem den Vorteil, das die Regulierungskosten (Gebühren eines Anwaltes und/oder Sachverständigen) nicht gezahlt werden müssen - da bleibt der Versicherer drauf sitzen.

@os-m

Schaden am Fahrzeug bedeutet nicht gleich auch Wertverlust. Bei einem Stoßfänger handelt es sich um ein Schraubteil und bei einem Austausch gegen einen neuen Stoßfänger verliert der PKW nicht an Wert - egal wie alt der Wagen ist.

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