Autotür Parkschaden - übertriebene Kosten?

Hallo Leute,

unglücklicher Weise hat meine Gute mit der Autotür einen parkenden Audi beschädigt.

Der Schaden ist rund 5 mm im Durchmesser und nicht nur der Lack ist ab, sondern von der Seite betrachtet sieht man auch eine kleine Vertiefung.

Wir hatten uns vorher auf eine grobe Kostenschätzung geeinigt und heute kam der Schlag:
Die Autowerkstatt meinte, für diesen Schaden müsste die ganze Tür neu lackiert werden und es würde zwischen 800 und 1.000 € kosten.

Sicher stehe ich zu dem Schaden und möchte den Geschädigten den Schaden komplett ersetzen, allerdings finde ich das völlig unangemessen.

Anbei ein Bild, leider nur direkt drauf fotografiert.

An den Regentropfenschmutzflecken direkt darunter hat man in etwa eine Größenvorstellung.

Danke für eure Meinung und Antwort.

Beste Grüße
ice

Beste Antwort im Thema

Zitat:

In Auslegung des BGB muss der Eigentümer des Autos mir sogar sein Fahrzeug geben/aushändigen, damit ich dies selbst beheben kann. Ich muss nur nachweislich vertrauenserweckend sein und darstellen können, dass meine Instandsetzung nach Regeln des Automobilgewerks passiert......Mein Diskussionsbeitrag stellt keine Rechtsberatung dar.

Ob etwas von sich Gegebenes eine Rechtsberatung darstellt oder nicht, wird mit so einer Floskel weder be- noch entkräftet; also sinn- und wertlos.

Damit nun niemand sich die Sicht eines Erstsemestlers zu eigen macht: Nein, NIEMAND wird dem Schädiger das beschädigte Auto aushändigen "mach mal schön wieder heil, du hast ja vertrauenerweckend gesagt, dass du das kannst". Er muss es natürlich auch nicht. Denn neben den vielen Gesetzen gibt es auch eine gefestigte Rechtsprechung. Im Versicherungsrecht sowieso. Die muss man auch kennen (und verstehen, natürlich).

Der liebe Gott ist nicht versichert und deshalb reguliert seine Haftpflichtversicherung auch keine Hagelschäden. Das macht - so man abgeschlossen hat - die Kasko. Und zwar nach ihrem Recht, welches sich vom Haftungsrecht unterscheidet. Nur so wegen der Äpfel und Birnen.

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[quote]
@Oetteken schrieb am 4. Mai 2021 um 16:34:43 Uhr:
Dann hoffen wir mal, dass die Versicherung den Kostenvoranschlag ohne vorherige Rücksprache akzeptiert.
Besser wäre ein Kurzgutachten eines Kfz-Sachverständigen gewesen.

und ich möchte Wetten, dass die 60 € für den KVA nicht von der Versicherung übernommen werden.

Das was im KVA steht ohne Kürzungen sowieso nicht........

zum glück ist mein auto soweit fahrtüchtig...so dass ich nicht unter druck stehe...und mich abzocken lassen muss.... muss jetzt auf post wvon den warten. eventuell kommt ja erst die info, dass abscannen als pdf nicht reicht, dann muss ich die briefseiten als briefzustellung weitersenden....

Wenn der TE in der Werkstatt, die den Kostenvoranschlag erstellt hat, auch tatsächlich reparieren läßt, werden die hoffentlich darauf verzichten, den Kostenvoranschlag gesondert zu berechnen.
Aber erst mal abwarten, wie die Versicherung reagiert.

die werkstatt hat mir bei der aufnahme gesagt dass die versicherung deren kosten zahlen müssen.... man wird sehen was kommt. ich bin kein professioneller autoschaden abwickler.

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Da hat die Werkstatt aber ziemlichen Unfug erzählt, es sei denn, dass die einen anerkannten KFZ-Sachverständigen beschäftigen, der ein Kurzgutachten und keinen Kostenvoranschlag erstellt hätte.

Aber jetzt erst mal die Reaktion der Versicherung abwarten.

selbst auf der anschreiben-seite steht dass ich die kosten für den kostenvoranschlag bei der versicherung einreichen kann.
interessant das jeden tag das rad neu erfunden wird und so viele unterschiedliche aussagen im umlauf sind und vermutlich stimmen auch alle unterschiedlichen aussagen, weil tatsachlich immer aufs neue das rad neu erfunden wird.

Zitat:

@we00 schrieb am 4. Mai 2021 um 17:34:06 Uhr:


selbst auf der anschreiben-seite steht dass ich die kosten für den kostenvoranschlag bei der versicherung einreichen kann.
interessant das jeden tag das rad neu erfunden wird und so viele unterschiedliche aussagen im umlauf sind und vermutlich stimmen auch alle unterschiedlichen aussagen, weil tatsachlich immer aufs neue das rad neu erfunden wird.

Wenn du alles besser weißt, warum fragst du dann hier nach?

Vertraue doch einfach der Versicherung und begib dich in deren Hände.

Hier bei Motortalk gibt es im übrigen auch User, die das Rad sicher nicht neu erfunden haben, es aber reparieren können wenn es kaputt ist...

Ist doch eigentlich ganz einfach.

Dir viel Erfolg bei deinem weiteren Vorgehen.

Zitat:

@we00 schrieb am 4. Mai 2021 um 17:34:06 Uhr:


selbst auf der anschreiben-seite steht dass ich die kosten für den kostenvoranschlag bei der versicherung einreichen kann.
interessant das jeden tag das rad neu erfunden wird und so viele unterschiedliche aussagen im umlauf sind und vermutlich stimmen auch alle unterschiedlichen aussagen, weil tatsachlich immer aufs neue das rad neu erfunden wird.

Das Rad wird nicht neu erfunden!
Verunsicherungen von Geschädigten resultieren aus dem grenzwertigen Schadenmanagement der Versicherer, die gerne irgendwelchen Müll zu Besten geben.
Zukünftig solltest du bei JEDEM unverschuldeten Unfall IMMER einen unabhängigen SV aufsuchen, BEVOR du in eine Werkstatt fährst!

Zitat:

@we00 schrieb am 4. Mai 2021 um 17:07:50 Uhr:


ich bin kein professioneller autoschaden abwickler.

Warum, zum Teufel, machst Du es dann? 😕

die schadenabwicklung verlief nach den gesetzlichen rechtlinien, genau so wie auch zahnersatz bei den gesetzlichen krankenkassen nach den gesetzlichen richtlinen abgewickelt wird. keine zauberei.
ich würde alles wieder so machen, alles richtig gemacht. prima

Edit,fred ist ja von 2015 🙄

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